Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Rollstuhlgerecht oder barrierefrei – das musst Du wissen

4. Dezember 2020
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024
Dieses Bild zeigt einen Leichtgewichtrollstuhl

Rollstuhlgerecht, barrierefrei, seniorengerecht – diese Begriffe tauchen vor allem bei der Wohnungssuche immer wieder auf und werden dabei häufig synonym verwendet. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede. Und diese solltest Du kennen, wenn Du auf der Suche nach einer Wohnung bist, die für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet ist.

An dieser Stelle geben wir Dir einen Überblick darüber, worauf Du achten solltest und welche Eigenschaften eine rollstuhlgerechte Umgebung erfüllen muss.

Rollstuhlgerecht: Definition und Abgrenzung

Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Begriff Barrierefreiheit auch Rollstuhlfahrer inkludiert – das ist aber nicht grundsätzlich der Fall.

Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert. Das BGG gilt in erster Linie für alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes. Es regelt die Durchführung entsprechender Maßnahmen, die jeden Lebensbereich für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung, ob schwanger oder alt – gleichermaßen zugänglich macht.

Hier gilt: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bezieht Rollstuhlfahrer mit ein.

Auf das private (Wohn-)Umfeld trifft das hingegen leider nicht zu. Die Anforderungen an diesen Bereich sind anders – barrierefrei bedeutet hier nicht gleich rollstuhlgerecht.

Regelung nach DIN 18040

Was als barrierefrei und was als rollstuhlgerecht gilt, wird durch das Deutsche Institut für Normen festgelegt. Die Empfehlungen zum barrierefreien Bauen belaufen sich auf:

  • Öffentliche Gebäude: DIN 18040-1
  • Wohngebäude: DIN 18040-2
  • Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum: DIN 18040-3

DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen und privaten Wohnbereichen. Genau wie bei DIN 18040-1 gilt im öffentlichen Bereich: Barrierefreiheit bezieht Rollstuhlfahrer mit ein. Im Wohnbereich selbst gelten andere Bestimmungen und ein rollstuhlgerechter Wohnraum bringt über die Barrierefreiheit hinaus weitere Anforderungen mit sich.

Gut zu wissen
Eine barrierefreie Wohnung ist nicht unbedingt rollstuhlgerecht.

Eigenschaften einer rollstuhlgerechten Wohnung

Eine als rollstuhlgerecht deklarierte Wohnung erfüllt grundsätzlich die Standards einer barrierefreien Wohnung. Darüber hinaus wurden einige dieser Anforderungen angepasst. Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die grundlegendsten Eigenschaften.

Im privaten Wohnbereich müssen unter anderem folgende Vorkehrungen getroffen werden:

Bewegungsflächen

  • entsprechen in jedem Raum den Maßen 150 x 150 cm

Fenster

  • Höhe des Griffs zwischen 0,85 cm bis 1,05 cm oder alternativ ein automatisches System
  • müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein

Türen

  • 90 cm breit und 2,05 cm hoch
  • Türspion 1,20 m hoch
  • Türdrücker auf einer Höhe von 85 cm
  • vor und hinter den Türen gibt es eine Bewegungsfläche

Einrichtung der Küche

  • vor den Möbeln 150 cm Raum
  • Arbeitsplatte, Spüle und Herd müssen unterfahrbar sein

Rollstuhlgerechtes Bad

  • Maße der Toilette: 70 cm tief
  • Platz neben der Toilette: 90 cm und 30 cm
  • WC mit klappbaren Stützen und Rückenstütze
  • Duschfläche: 150 x 150 cm
  • Dusch-Klappsitz, Stützgriffe, entsprechende Duscharmatur
  • Waschbecken: unterfahrbar, Breite von mindestens 90 cm und Tiefe von 55 cm, Vorderkante darf maximal 80 cm hoch sein
  • Badewanne muss nachträglich aufstellbar oder mit Lift nutzbar sein

Auf der offiziellen Seite des Deutschen Institutes für Normen kannst Du alle weiteren Maße und Richtlinien zu rollstuhlgerechten Wohnungen einsehen.

Rollstuhlgerechte Wohnung: Worauf Du bei der Suche achten solltest

Wenn Du auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung bist, solltest Du deshalb immer auch genau auf diese Bezeichnung achten. Wir fassen die Begrifflichkeiten aber gerne noch einmal übersichtlich für Dich zusammen:

  • Als barrierefrei gilt eine Wohnung, die die gängigen Normen gemäß DIN 18040 erfüllt. Weitere Informationen zu dem Begriff erhältst Du in unserem Blogbeitrag „Barrierefreiheit – was ist das eigentlich?“.
  • In einer rollstuhlgerechten Wohnung werden zum einen die Normen der Barrierefreiheit eingehalten. Zum anderen ist sie mit den entsprechenden Maßen ausgestattet, die sich an den speziellen Anforderungen für Rollstuhlfahrer orientieren.
  • Gilt eine Wohnung als behindertengerecht, ist sie an die jeweiligen Bedürfnisse des Bewohners angepasst. Die Ausstattungsmöglichkeiten sind in diesem Punkt so vielfältig wie die Art der Behinderung.
  • In Wohnungsanzeigen werden häufig die Begriffe senioren- oder altengerecht verwendet. Diese sind allerdings nicht gesetzlich definiert, weshalb sie keine festgelegten Ausstattungsmerkmale mit sich bringen. Im Grunde kann also jede Wohnung mit diesen Attributen beschrieben werden. Häufig ist das der Fall, wenn die Wohnung beispielsweise Haltegriffe im Bad vorzuweisen hat oder in der Nähe zu Ärzten liegt.
  • Ebenfalls gerne verwendete Begriffe sind barrierenreduziert oder schwellenarm, die ebenfalls nicht festgelegt sind. Die Auslegung ist daher flexibel: Vielleicht erwartet Dich eine ebenerdige Dusche, vielleicht ein Aufzug, vielleicht eine Wohnung mit wenigen Schwellen.

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10 comments on “Rollstuhlgerecht oder barrierefrei – das musst Du wissen”

  1. das ist ein sehr informativer Beitrag. Ich wusste gar nicht, dass es so viele Möglichkeiten des Behindertentransports gibt. Ich hoffe, das hier weiter ausgebaut wird.

    1. Guten Tag,

      das freut uns sehr, dass Dir der Beitrag gefällt. Schau gerne immer mal wieder auf unserem Blog vorbei – wöchentlich erwarten Dich neue, interessante Beiträge.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Rollstuhl. Ich habe bald vor, mein Auto behindertengerecht umbauen zu lassen. Interessant, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert sind.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns sehr, dass unser Blogbeitrag für Dich hilfreich ist.
      Wir wünschen Dir viel Erfolg beim Umbau und eine gute Fahrt!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Ich finde es gut, dass es hier ein Gesetz gibt. So können Dinge, wie Taxifahrten für Personen im Rollstuhl ermöglicht werden. Ich komme so immer gut von A nach B.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht und dafür, dass Du Deine Erfahrungen mit uns teilst.

      Wir wünschen Dir einen schönen Tag in die Woche!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. Vielen Dank für den Beitrag. Ich wusste nicht, dass einen Unterschied zwischen rollstuhlgeeignet und barrierefrei gibt. ICh bin über den Begriff gestolpert, weil meine Oma im Rollstuhl sitzt und gerade einen Umbau ihrer Küche zu einer barrierefreien Küchen beantragt hat.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass Dir unser Blogbeitrag weitergeholfen hat.

      Wir drücken die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. Wir wollen ein barrierefreies Bad bauen. Gut zu lesen, dass man die Fläche mindesten 150 x 150 cm groß halten sollte. So kann man sich besser bewegen.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Wir freuen uns, dass Dir unser Blogbeitrag weitergeholfen hat und wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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