Elektrisch, faltbar und endlich auch mietbar – bleibe bei einer Verletzung oder im Urlaub eigenständig und spontan dank unserer elektrischen Mobilitätshilfen.
Erfahre in unserem Blog alles rund um das Thema Mobilität – mit spannenden Einblicken, hilfreichen Tipps und praktischen Empfehlungen für Deinen Alltag.
Entdecke all unsere innovativen E-Rollstühle und cleveres Zubehör in unserem offiziellen Onlineshop. Mit ergoflix erlebst du Mobilität, die zu deinem Leben passt.
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Mit uns stellst Du Deinen Hilfsmittelantrag sicher und bequem. Wir begleiten Dich Schritt für Schritt, damit Du den Zuschuss Deiner Krankenkasse für Deinen E-Rollstuhl problemlos bekommst.
Hilfsmittelantrag für einen Elektrorollstuhl: So klappt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ein Elektrorollstuhl ist für viele Menschen nicht nur ein Hilfsmittel, sondern ein Stück Freiheit und Lebensqualität. Wer dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist, hat Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Kosten für ein solches Hilfsmittel übernimmt. Damit Dein Hilfsmittelantrag für einen Elektrorollstuhl erfolgreich verläuft, solltest Du die sieben Schritte kennen, die von der ärztlichen Verordnung bis zum endgültigen Bescheid führen.
In diesem Ratgeber erklären wir Dir den gesamten Ablauf, geben Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung und zeigen Dir, wie Du bei einer Ablehnung mit einem Widerspruch Deine Chancen verbesserst.
Der erste Schritt beim Rollstuhl beantragen ist immer der Gang zum Arzt. Dein Arzt prüft, ob ein Elektrorollstuhl medizinisch notwendig ist. Dabei ist es wichtig, dass die Verordnung so präzise wie möglich ausgestellt wird. Statt nur „Elektrorollstuhl“ zu schreiben, sollte Dein Arzt zusätzliche Angaben machen: Muss der Rollstuhl faltbar sein? Soll er besonders leicht sein, damit er transportiert werden kann? Benötigst Du eine spezielle Steuerung oder ein Modell mit großer Reichweite?
Je klarer die ärztliche Verordnung formuliert ist, desto leichter kann die Krankenkasse nachvollziehen, warum genau dieses Hilfsmittel notwendig ist. Das erhöht Deine Chancen auf Genehmigung erheblich. Tipp: Lass Dir eine Kopie der Verordnung geben, um später im Antragsprozess jederzeit darauf zugreifen zu können.
Mit der ärztlichen Verordnung wendest Du Dich an ergoflix, den Spezialisten für faltbare Elektrorollstühle. Dort beraten Dich erfahrene Medizinprodukteberater, die sowohl die Krankenkassen-Anforderungen kennen als auch Deine persönlichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
Die Beratung erfolgt telefonisch oder per E-Mail und wird bei Bedarf durch Partner-Sanitätshäuser vor Ort ergänzt. Dank über 700 Sanitätshauspartnern deutschlandweit ist persönliche Betreuung fast überall möglich. So ist Dein Elektrorollstuhl nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern passt auch optimal in Deinen Alltag – für die Wohnung, im Freien oder auf Reisen.
Außerdem erhältst Du wertvolle Hinweise für den Hilfsmittelantrag bei der Krankenkasse, sodass der gesamte Prozess von Anfang an auf Erfolg ausgerichtet ist.
Ein Elektrorollstuhl ist eine langfristige Anschaffung und sollte perfekt auf Dich abgestimmt sein. Deshalb ist eine Probefahrt ein entscheidender Schritt im Hilfsmittelantrag Elektrorollstuhl. Diese Probefahrt findet entweder in Deiner häuslichen Umgebung oder direkt im Sanitätshaus statt.
Dabei kannst Du verschiedene Modelle testen und herausfinden, welches am besten zu Dir passt. Viele Betroffene merken erst beim Fahren, ob sie mit der Steuerung gut zurechtkommen, ob die Sitzposition bequem ist oder ob der Rollstuhl wendig genug für enge Räume ist. Eine solche Erprobung wird übrigens auch von den Krankenkassen positiv bewertet, weil sie zeigt, dass Du Dich bewusst für ein geeignetes Modell entschieden hast.
Wenn Du Dich für ein Modell entschieden hast, beginnt der offizielle Antrag bei der Krankenkasse. Gemeinsam mit dem Sanitätshaus wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser wird zusammen mit der ärztlichen Verordnung und dem Erprobungsbericht bei der Krankenkasse eingereicht.
Das Sanitätshaus übernimmt in den meisten Fällen die komplette Kommunikation mit der Krankenkasse. Du musst Dich also nicht selbst durch komplizierte Formulare arbeiten. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind, damit keine Verzögerungen entstehen. Hier zahlt es sich aus, dass ergoflix und das Sanitätshaus eng zusammenarbeiten und den Prozess für Dich strukturieren.
Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt die Bearbeitungszeit. Laut Gesetz muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen. Wird der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet, kann sich die Frist auf fünf Wochen verlängern.
Sollte die Krankenkasse die Frist nicht einhalten und Dich nicht rechtzeitig schriftlich darüber informieren, gilt Dein Antrag sogar automatisch als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Deshalb lohnt es sich, die Bearbeitungszeiten genau im Blick zu behalten. Tipp: Wenn Du nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten hast, frage aktiv nach – manchmal beschleunigt ein Anruf die Bearbeitung.
Es kommt häufig vor, dass die Krankenkasse zusätzliche Informationen benötigt. Vielleicht möchte sie genauer wissen, wie oft Du den Elektrorollstuhl nutzen wirst, ob er auch für den Außenbereich gedacht ist oder wo er zu Hause abgestellt werden kann. In diesem Fall solltest Du gut vorbereitet sein.
Die Experten von ergoflix unterstützen Dich kostenlos dabei, Rückfragen der Krankenkasse zu beantworten. So stellst Du sicher, dass Deine Angaben vollständig und nachvollziehbar sind. Je klarer und detaillierter Deine Antworten ausfallen, desto größer sind die Chancen auf eine positive Entscheidung.
Kostenzusage oder Widerspruch – so kommst Du zu Deinem faltbaren E-Rollstuhl
Ob die Krankenkasse den Kostenvoranschlag für Deinen faltbaren E-Rollstuhl gewährt, das entnimmst Du dem Bescheid Deiner Krankenkasse. Im Falle einer positiven Rückmeldung darfst Du Dich freuen: Schon bald kannst Du Deinen Elektrorollstuhl von ergoflix in Empfang nehmen.
Hast Du eine Ablehnung erhalten, ist das kein Grund entmutigt zu sein. Lege innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei Deiner Krankenkasse ein und erkundige Dich nach dem Grund der Ablehnung. Nutze die Chance und begründe erneut, wieso Du Dein Wunschmodell benötigst. Bitte Deinen Arzt nochmals, die medizinische Notwendigkeit Deines bevorzugten Rollstuhls zu bestätigen und ausführlich zu begründen, weshalb Du ein bestimmtes Modell benötigst.
Die faltbaren E-Rollstühle in unserem Sortiment verfügen über ein geringes Eigengewicht und sind beispielsweise durch die kompakte Bauweise äußerst wendig und daher einfacher zu fahren als herkömmliche E-Rollstühle. So gewinnst Du Autonomie und bist weniger von Angehörigen abhängig.
Wir beraten Dich individuell
Jetzt persönlichen Kontakt aufnehmen
Unser Team unterstützt Sie von Anfang an: von der Auswahl des richtigen Elektrorollstuhls über die Antragstellung bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse. Schreiben Sie uns – wir kümmern uns um den Rest.
Individuelle Beratung durch erfahrene Medizinprodukte-Experten
Klare Unterstützung beim Hilfsmittelantrag für eine erfolgreiche Kostenübernahme
Persönlicher Ansprechpartner – telefonisch, per E-Mail oder direkt bei Ihnen vor Ort
Häufig gestellte Fragen
Rechne mit vier bis sechs Wochen. Bei privater Krankenversicherung geht es oft schneller, da die Genehmigungswege kürzer sind.
Ja, manchmal wird nur ein Standardmodell genehmigt. Du hast aber die Möglichkeit, mit ärztlicher Begründung ein passenderes Modell einzufordern.
Dann kannst Du ein neues Hilfsmittel beantragen oder Deinen bestehenden Rollstuhl anpassen lassen. Es lohnt sich, die Krankenkasse frühzeitig einzubeziehen.
Wenn das Zubehör medizinisch notwendig ist – ja. Reines Komfort- oder Freizeit-Zubehör wird jedoch in der Regel nicht bezahlt.
Ja. Neben einem Widerspruch kannst Du Dich auch an Stiftungen, Hilfsorganisationen oder Förderprogramme wenden. Zudem bieten viele Anbieter Ratenzahlungen oder Mietmodelle an.
Defekte und notwendige Reparaturen übernimmt in der Regel das Sanitätshaus. Die Kosten trägt die Krankenkasse, wenn es sich um eine genehmigte Versorgung handelt.
Ja, viele Anbieter ermöglichen Ratenzahlungen oder Mietmodelle. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten über Stiftungen oder Vereine, die Menschen mit Handicap unterstützen.
In Ausnahmefällen ja – etwa, wenn ein zusätzliches Modell für unterschiedliche Einsatzbereiche medizinisch notwendig ist (z. B. ein leichter, faltbarer Rollstuhl für unterwegs und ein komfortablerer für zu Hause).