Sobald der Hilfsmittelantrag für Deinen faltbaren Elektrorollstuhl eingereicht ist, beginnt die Bearbeitungszeit. Laut Gesetz muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen. Wird der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet, kann sich die Frist auf fünf Wochen verlängern.
Sollte die Krankenkasse die Frist nicht einhalten und Dich nicht rechtzeitig schriftlich darüber informieren, gilt Dein Antrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar automatisch als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Deshalb lohnt es sich, die Bearbeitungszeiten genau im Blick zu behalten. Wenn Du nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten hast, frage aktiv nach – manchmal beschleunigt ein Anruf die Bearbeitung.
Es kommt häufig vor, dass die Krankenkasse zusätzliche Informationen benötigt. Vielleicht möchte sie genauer wissen, wie oft Du den Elektrorollstuhl nutzen wirst, ob er auch für den Außenbereich gedacht ist oder wo er zu Hause abgestellt werden kann. In diesem Fall solltest Du gut vorbereitet sein. Die Experten von ergoflix unterstützen Dich kostenlos dabei, Rückfragen der Krankenkasse zu beantworten. So stellst Du sicher, dass Deine Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.
FlixTipp: In unserem Blogbeitrag „
Bearbeitungsfristen der Krankenkasse: Wie lange dauert eine Genehmigung Deines Hilfsmittelantrags?“ findest Du alle wichtigen Fristen und Tipps, wie Du mit Verzögerungen umgehen kannst.