von:
Elena Gavriil
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

So beantragst Du einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse

13. Februar 2026
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 16. Februar 2026
Das Foto zeigt zwei Frauen, eine davon erklärt der anderen die Funktionen eines E-Rollstuhls, der neben ihr steht.

Du bist bei der Techniker Krankenkasse versichert und auf der Suche nach einer Mobilitätslösung? Ob Gehstock, Rollator oder Rollstuhl – Deine Krankenkasse kann Dich finanziell bei der Anschaffung eines Hilfsmittels unterstützen. Um einen Rollstuhl auf Rezept zu bekommen, ist allerdings ein ganz bestimmtes Vorgehen notwendig, welches wir Dir in diesem Blogbeitrag erklären. Erfahre, wie Du einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse beantragst und welche Schritte dafür notwendig sind.

Das Wichtigste in Kürze
• Um einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse zu beantragen, benötigst Du zunächst eine ärztliche Verordnung.
• Die Techniker Krankenkasse arbeitet mit Sanitätshaus-Partnern zusammen, von denen Du Dein Hilfsmittel beziehen musst.
• Das Krankenkassenmanagement von ergoflix unterstützt Dich dabei, Deinen ergoflix-Rollstuhl bei der TK zu beantragen.

Elektrischer Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse (TK) beantragen: Voraussetzungen

Wer bei der Techniker Krankenkasse (TK) einen Rollstuhl beantragen möchte, sollte die grundlegenden Voraussetzungen beachten. Diese sind übrigens generell auf die gesetzlichen Krankenversicherungen übertragbar. Bei der TK gilt: Um eine Kostenübernahme für einen elektrischen Rollstuhl zu erhalten, muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Ist diese gegeben, kannst Du bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen.

Entscheidend ist dabei, dass der Rollstuhl für Deinen Alltag wirklich erforderlich ist. Diese Einschätzung trifft Dein behandelnder Arzt und hält sie in einer ärztlichen Verordnung fest. Optimal ist es, wenn der Arzt den elektrischen Rollstuhl direkt verordnet und nachvollziehbar begründet, warum ein E-Rollstuhl und keine andere Mobilitätshilfe notwendig ist. So steigen die Chancen, dass Dein Antrag auf einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse bewilligt wird.

So beantragst Du bei der TK einen Rollstuhl: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du benötigst einen elektrischen Rollstuhl? Erfahre jetzt, wie Du Deinen Rollstuhl bei der TK beantragen kannst.

Ärztliche Verordnung

Suche Deinen Arzt auf und beschreibe Dein Anliegen. Du wirst eingehend untersucht. Im Anschluss besprichst Du mit Deinem Arzt, welcher Rollstuhl für Dich infrage kommt. Dieser schreibt in einer Verordnung (ähnlich Rezept) genau auf, wieso Du einen Elektrorollstuhl benötigst. Dabei sollte vor allem ersichtlich werden, weshalb ein manueller Rollstuhl nicht infrage kommt.

Kostenvoranschlag

In einem Fachgeschäft oder im Sanitätshaus schilderst Du Deine Bedürfnisse. Mithilfe einer Beratung sowie einer Probefahrt findest Du das optimale Hilfsmittel. Im Anschluss erhältst Du einen Kostenvoranschlag.

Antrag einreichen

Den Kostenvoranschlag und die Verordnung schickst Du bzw. in den meisten Fällen das Sanitätshaus an Deine Krankenkasse.

Im Anschluss heißt es warten, während die TK prüft, ob Dein Antrag auf einen Rollstuhl genehmigt wird.

Gut zu wissen:
Hast Du bereits ein Modell ins Auge gefasst, solltest Du darauf achten, dass dieses eine Hilfsmittelnummer besitzt und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beantragungsprozess bei Deiner Krankenkasse zu vereinfachen.
Was sind Hilfsmittelnummern?

Was kostet ein Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse?

Übernimmt die Techniker den vollen Anschaffungspreis Deiner Mobilitätslösung musst Du lediglich mit einer gesetzlichen Zuzahlung rechnen. Diese beträgt zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens fünf und maximal zehn Euro.

Etwas anders ist es, wenn der Elektrorollstuhl über das „Maß des Notwendigen" hinausgeht, also Eigenschaften mit sich bringt, die nicht unbedingt notwendig sind. Das kann ein modernes Design, ein leichteres Gewicht oder eine besonders hohe Reichweite sein. In diesem Fall kann es passieren, dass die Techniker Krankenkasse für Deinen Rollstuhl eine wirtschaftliche Aufzahlung verlangt. In diesem Fall musst Du einen bestimmten Betrag selbst hinzuzahlen, der von Deinem Leistungsträger festgelegt wird.

Besonderheiten, wenn Du einen Rollstuhl bei der TK beantragen möchtest

Die Techniker Krankenkasse arbeitet, wie viele andere KK ebenfalls, mit bestimmten Vertragspartnern zusammen. Das bedeutet, dass Du Dein Hilfsmittel aus einem der Partner-Sanitätshäuser beziehen musst. Zur Unterstützung hat die Techniker Krankenkasse die TK-Vertragspartnersuche eingerichtet. Dort kannst Du angeben, welches Hilfsmittel Du beantragen möchtest, und im Anschluss wird Dir eine Liste mit den möglichen Vertragspartnern angezeigt. So kannst Du ein Sanitätshaus in deiner Nähe suchen, bei dem Du Dir Deine Mobilitätshilfe (zum Beispiel einen Rollstuhl) aussuchst, die Du bei der TK beantragen möchtest.

Die Techniker Krankenkasse bietet unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an. Dort kannst Du Fragen stellen, wenn Dir etwas unklar ist. Informationen findest Du auf der Website der TK.

FlixTipp:
Du interessierst Dich für die faltbaren elektrischen Rollstühlen von ergoflix? Alle Modelle der ergoflix-Flotte können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Das Krankenkassenmanagement von ergoflix unterstützt Dich gerne dabei, Deinen elektrischen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse (TK) zu beantragen. Melde Dich vor der Kontaktaufnahme mit Deiner Krankenkasse gerne beim ergoflix-Team!
Zum Krankenkassenmanagement von ergoflix

Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.

Fazit

In diesem Artikel hast Du erfahren, wie Du einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse beantragen kannst. Gehe zuerst zu Deinem Arzt, damit dieser Dir die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels durch eine Verordnung bestätigt. Anschließend suchst Du einen Vertragspartner der Techniker Krankenkasse auf, bei dem Du eine ausgiebige Beratung in Anspruch nimmst. Das Sanitätshaus kümmert sich um die weitere Abwicklung. Entscheidest Du Dich für ein Modell mit mehr Funktionalitäten als grundsätzlich nötig, können Zusatzkosten auf Dich zukommen. Nach Genehmigung Deines Rollstuhls durch die Techniker Krankenkasse wirst Du Deine Mobilitätshilfe kurze Zeit später erhalten.

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