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28. August 2026

Bearbeitungsfristen der Krankenkasse: Wie lange dauert eine Genehmigung Deines Hilfsmittelantrags?

Du hast einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel bei Deiner Krankenkasse beantragt und wartest nun auf die Genehmigung? Dann solltest Du Ăźber die Bearbeitungsfristen Bescheid wissen, welche Deine Krankenkasse einhalten muss.

Das Bild zeigt eine ältere Frau, die auf einem Sofa sitzt, einen Laptop auf dem Schoss stehen hat und mit ihrem Handy telefoniert.

Du hast einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel bei Deiner Krankenkasse beantragt und wartest nun auf die Genehmigung? Dann solltest Du über die Bearbeitungsfristen Bescheid wissen, welche Deine Krankenkasse einhalten muss. Benötigt sie zu lange und hält sich nicht an die Fristen, kann dies für Dich positive Konsequenzen haben und bedeuten, dass Dein Hilfsmittel automatisch genehmigt wird. Im Beitrag findest Du eine Übersicht über alle relevanten Zeiträume.

Das Wichtigste in KĂźrze

  • Die Krankenkasse muss Ăźber einen Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fĂźnf Wochen entscheiden.
  • Hält die Krankenkasse die Bearbeitungsfrist nicht ein, gilt der Antrag gemäß der Genehmigungsfiktion unter bestimmten Voraussetzungen als genehmigt.
  • Erhältst Du eine Ablehnung Deines Antrags und mĂśchtest Widerspruch einlegen, musst auch Du Dich an eine Frist halten – in der Regel beträgt diese vier Wochen.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, einen Antrag zu bearbeiten?

Nach Eingang Deines Hilfsmittelantrags hat die Krankenkasse gemäß §13 Abs. 3a SGV V drei Wochen Zeit, um auf diesen zu reagieren1. Eine Reaktion ist dabei nicht unbedingt eine Bewilligung, sondern kann auch eine Ablehnung oder ein Hinweis auf eine verlängerte Bearbeitungsdauer sein.

Gut zu wissen

Wenn Deine Krankenkasse auf eine verlängerte Bearbeitungsdauer hinweist, muss diese nachvollziehbar begrßndet sein. Grßnde kÜnnen zum Beispiel fehlende Unterlagen, eine nicht ausreichende medizinische Begrßndung oder auch das Zusammenspiel von mehreren Parteien wie Krankenkasse, Arzt, Medizinischer Dienst sein. Liegt eine valide Begrßndung vor, muss Deine Krankenkasse im Anschluss keine Frist mehr einhalten.

Welche Bearbeitungsfrist gilt fĂźr die Krankenkasse, wenn der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet wird?

Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich die Bearbeitungsfrist für Deine Krankenkasse gemäß §13 Abs. 3a SGV V von drei auf fünf Wochen2.

Der Medizinische Dienst wird eingeschaltet, wenn die Krankenkasse bei der Beurteilung eines Antrags Unterstützung benötigt – beispielsweise bei der Frage, ob eine Versorgung medizinisch notwendig ist und eine Versorgung entsprechend begründet werden kann. Je besser der Medizinische Dienst Deine Situation nachvollziehen kann, desto besser kann er die Situation beurteilen. Deshalb sind aussagekräftige ärztliche Unterlagen und eine nachvollziehbare Beschreibung Deiner Einschränkungen besonders wichtig.

„Am Ende geht es nicht darum, ob der Medizinische Dienst ,für oder gegen' den Versicherten entscheidet. Er unterstützt die Krankenkasse mit seiner fachlichen Einschätzung dabei, eine medizinische Entscheidung nachvollziehbar treffen zu können", erklärt die Sozialversicherungsangestellte Clarissa Schröter.

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Genehmigungsfiktion: Nach Ablauf der Frist wird der Antrag automatisch bewilligt

Wenn die Krankenkasse die Bearbeitungsfrist von drei beziehungsweise fßnf Wochen nicht einhält, hat dies positive Folgen fßr Dich: Der Antrag gilt automatisch als genehmigt. Dieser Vorgang nennt sich Genehmigungsfiktion. Damit die Genehmigungsfiktion fßr Deine Krankenkasse eintritt, mßssen folgende Voraussetzungen erfßllt sein:

  1. Du hast einen gĂźltigen Antrag auf eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenversicherung gestellt.
  2. Die Krankenkasse versäumt die geltende Bearbeitungsfrist.
  3. Die Krankenkasse informiert Dich nicht Ăźber eine VerzĂśgerung der Bearbeitungsfrist.
  4. Die von Dir beantragte Leistung liegt nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkasse.

Wie bekomme ich mein Hilfsmittel, wenn die Krankenkasse die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten hat?

Nach Ablauf der Frist kannst Du Dir eine erforderliche Leistung selbst beschaffen. In diesem Fall ist die Krankenkasse gemäß §13 Abs. 3a SGV V zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet3.

NatĂźrlich hast Du auch die MĂśglichkeit, trotz Ablauf der Bearbeitungsfrist weiterhin eine Bewilligung durch Deine Krankenkasse anzustreben. Wenn Du dies mĂśchtest, sind folgende Schritte empfehlenswert:

  1. Notiere Dir zunächst das Eingangsdatum Deines Antrags sowie das Datum des Fristablaufs.
  2. Kontaktiere Deine Krankenkasse am besten schriftlich und informiere diese mit Bezugnahme auf §13 Abs. 3a SGV V ßber das Eintreten der Genehmigungsfiktion.
  3. Fßhrt die Kontaktaufnahme nicht zum Erfolg, kannst Du Dir zusätzlich rechtliche Unterstßtzung holen.

Als Sozialversicherungsfachangestellte weiß Clarissa Schröter, dass eine Überschreitung der Frist nicht unbedingt eine fehlende Kooperation der Krankenkasse bedeutet und dass es durchaus sinnvoll und zielführend sein kann, zunächst Kontakt aufzunehmen: „Nicht immer bedeutet eine fehlende Rückmeldung automatisch, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Gerade wenn die Kommunikation nicht digital über eine App erfolgt, kann auf dem Postweg leider auch einmal etwas verloren gehen oder verspätet ankommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich zunächst abzusichern und den aktuellen Stand zu erfragen."

Was kann ich tun, wenn mein Hilfsmittelantrag abgelehnt wird?

Wenn die Krankenkasse Deinen Hilfsmittelantrag innerhalb der Bearbeitungsfrist ablehnt, hast Du rechtlichen Anspruch darauf, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

„Wenn ein Hilfsmittelantrag abgelehnt wurde, würde ich einen Widerspruch immer schriftlich und mit Unterschrift einreichen. Einige Krankenkassen ermöglichen zwar auch einen telefonischen Widerspruch, aber um selbst etwas in der Hand zu haben und den fristgerechten Eingang nachweisen zu können, würde ich persönlich immer den schriftlichen Weg bevorzugen. Wenn noch ausreichend Zeit für die Widerspruchsfrist besteht, empfiehlt es sich, direkt eine ausführliche Begründung mit einzureichen. Dadurch kann die Krankenkasse den Fall schneller und umfassender prüfen", empfiehlt Clarissa Schröter.

Befolge fĂźr einen Widerspruch folgende Schritte:

  1. Prßfe Deinen Bescheid und den Grund der Ablehnung.
  2. Bereite eine Begrßndung des Widerspruchs vor und bitte Deinen Arzt um eine ergänzende medizinische Stellungnahme, in der die Notwendigkeit des Hilfsmittels erläutert wird.
  3. Reiche den Widerspruch schriftlich – per Post oder digital – ein. Lasse Dir den Eingang bestätigen.

Schröter erklärt außerdem, was Du tun kannst, wenn die Frist für Deinen Widerspruch schon fast abgelaufen ist und Du keine Zeit hast, direkt eine ausführliche Begründung anzufügen: „Steht die Frist kurz bevor, reicht zunächst auch ein kurzes, formloses Widerspruchsschreiben, um die Frist zu wahren. Fehlende Unterlagen oder eine ausführliche medizinische Begründung können anschließend nachgereicht werden."

Gut zu wissen

Die Frist fĂźr einen Widerspruch gilt auch, wenn Deine Forderung im Falle der Genehmigungsfiktion abgelehnt wird. Wenn Du Dir also Dein Hilfsmittel selbst beschaffst und anschließend die Kosten bei Deiner Krankenkasse einforderst, kann diese Deine Forderung ablehnen. Auch dann hast Du vier Wochen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Darin solltest Du erklären, warum Du die Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion als erfĂźllt ansiehst und zudem Nachweise anfĂźgen. 

Fazit

Reichst Du bei Deiner Krankenkasse einen Hilfsmittelantrag ein, hat diese in der Regel drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Verstreicht diese Frist ohne eine Mitteilung der Krankenkasse, tritt unter Voraussetzung des regelkonform eingereichten Antrags die Genehmigungsfiktion in Kraft – der Antrag gilt also automatisch als genehmigt. Erhältst Du innerhalb der gesetzlichen Frist eine Ablehnung, musst auch Du für einen Widerspruch eine Frist einhalten: In der Regel hast Du vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzureichen.

Quellenverzeichnis

  1. Bundesministerium der Justiz und fĂźr Verbraucherschutz: Sozialgesetzbuch (SGB) FĂźnftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
    § 13 Kostenerstattung
    ; abgerufen am 26.08.2026 ↩︎
  2. Bundesministerium der Justiz und fĂźr Verbraucherschutz: Sozialgesetzbuch (SGB) FĂźnftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
    § 13 Kostenerstattung
    ; abgerufen am 26.08.2026 ↩︎
  3. Bundesministerium der Justiz und fĂźr Verbraucherschutz: Sozialgesetzbuch (SGB) FĂźnftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
    § 13 Kostenerstattung
    ; abgerufen am 26.08.2026 ↩︎

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Diskussion

8 Kommentare

  1. Meine Frau braucht einen Rollstuhl, und ich habe zweimal versucht Antrag zu stellen Landesamtes fĂźr Merkzeichen aG,und zweitemal haben Landesamtes abgelehnt.

    1. Hallo Johann,
      wir haben Dein Anliegen intern weitergeleitet, sodass sich einer unserer Mitarbeiter Dir melden wird, um Dich und Deine Frau zu unterstĂźtzen.
      Gerne kannst auch Du uns kontaktieren. Kontaktiere uns einfach telefonisch unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de

      Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Ich habe einen normalen rollstuhl und habe im sept. 24 ein rezept fĂźr einen adaptivrollstuhl eingereicht.
    Ich habe am 28.10.24 eine eingangsbestätigung bekommen aber sonst bis heute nichts mehr.
    Was kann ich tun?

    1. Hallo Frank,
      die Krankenkasse muss eine Frist von 3 Wochen einhalten, jedoch kann die Frist begrßndet auf bis zu 5 Wochen verlängert werden. In Deinem Fall empfehlen wir Dir, dass Du Dich entweder nochmals an die Krankenkasse oder aber auch an das Sanitätshaus wendest.
      BenĂśtigst Du einen faltbaren Elektrorollstuhl, unterstĂźtzen wir Dich gerne beim Hilfsmittelantrag. Wende Dich dazu gerne telefonisch unter 02852 9459000 oder per Mail an info@ergoflix.de an uns. Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey,

      die Frist fßr die Bewillung durch die Krankenkasse beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begrßndung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Wird der medizinische Dienst (MDK) fßr eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist allerdings auf fßnf Wochen.

      Wie es bei einer nĂśtigen Anschlussversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt aussieht, kĂśnnen wir Dir leider nicht sagen. Unsere Empfehlung: Sprich mit Deiner Krankenkasse und lass Dich dort ausfĂźhrlich beraten.
      Wir wĂźnschen Dir alles Gute.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

      1. Hallo ich habe ein Schreiben bekommen wo gefragt wird zu welchen Fahrten wollen sie den elektrorollstuhl faltbar
        Und ist eine Versorgung mit Standard elektrorollstuhl nicht mĂśglich?Gibt es da eine greifende Antwort bitte kurz um RĂźckmeldung vielen Dank im voraus LG Martina Gargiulo

        1. Hey Martina,

          vielen Dank fĂźr Deine Anfrage. Unser Krankenkassenmanagement wird sich zeitnah bei Dir per E-Mail melden.

          Herzliche Grüße aus Hamminkeln
          Dein ergoflix-Team

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