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Diese Auswirkungen hat Corona auf den Alltag im E-Rollstuhl
Diese Auswirkungen hat Corona auf den Alltag im E-Rollstuhl
Veröffentlicht am 27. März 2020 · https://ergoflix.de/blog/corona-und-der-alltag-im-elektrorollstuhl/
Die Maßnahmen zum Coronavirus betreffen uns alle. Sie sind notwendig, es ist aber nicht so einfach, sich an diverse Einschränkungen zu gewöhnen.
Damit Du Dich möglichst gut auf die neue Situation einstellen kannst, haben wir Informationen zu den Auswirkungen von Covid-19 auf den Alltag im Elektrorollstuhl zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
• Du darfst weiterhin spazieren fahren oder notwendige Einkäufe oder Besuche beim Arzt tätigen. Achte hierbei auf Deine Mitmenschen.
• Du darfst Dich mit einer Person treffen. Versuche aber, Deine Kontakte so gering wie möglich zu halten, um Dich und andere zu schützen.
• Bleibe gesund!
Risikogruppe Rollstuhlfahrer?
Gilt man als Teil einer Risikogruppe, ist es besonders wichtig, bestimmte Regeln einzuhalten. Nur so kann das Risiko zu erkranken so klein wie möglich gehalten werden. Aber ist man als Rollstuhlfahrer automatisch Teil einer Risikogruppe?
Laut der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e. V. ist das Risiko für Atemwegsinfektionen bei einer stärkeren Behinderung (Rollstuhl, Bettlägerigkeit) erhöht, da die Belüftung der Lunge weniger gut ist. Somit steigt auch das Risiko, bei Kontakt mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken.
Um die allgemeine Sicherheit für Dich selbst und andere zu gewährleisten, sind ab sofort einige Regeln zu beachten. Die Wichtigste aber zuerst: Keine Panik.
Vorsicht ist besser als Nachsicht – genau deshalb sind diese Regeln wichtig. Für Dich selbst und auch für Deine Mitmenschen. Wir haben die wichtigsten Richtlinien im Folgenden für Dich zusammengefasst.
Allgemeine Maßnahmen zum Coronavirus
Wegen der Gefahr durch das Coronavirus wurde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und von den Ministerpräsidenten der Länder ein allgemeines Kontaktverbot beschlossen – aber was bedeutet das eigentlich?
Spazierfahrten sind weiterhin erlaubt
Du kannst und solltest weiterhin Spazierfahrten machen – Sonne und frische Luft sind schließlich wichtig für Deine körperliche und psychische Gesundheit. Achte dabei aber bitte trotzdem darauf, genügend Abstand zwischen Dir und andere Passanten zu bringen (1,5 – 2 m).
Kontaktverbot bei mehr als zwei Personen
Außerdem besagt das allgemeine Kontaktverbot, dass sich im öffentlichen Raum nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten dürfen. Es ist Dir durchaus erlaubt, Dich mit einem Bekannten, einer guten Freundin oder Deiner Assistenz durch den nahegelegenen Park zu bewegen – aber eben nur mit einer Person. Rechtliche Ausnahmen bilden hier Angehörige, mit denen man zusammenlebt.
Insgesamt gilt aber die Regel: Der Kontakt zu Menschen außerhalb der Personen im eigenen Hausstand, sollte so weit wie möglich reduziert werden.
Ausschließlich notwendige Erledigungen gestattet
Notwendige Besuche im Supermarkt oder beim Arzt sind weiterhin gestattet. Achte aber bitte auch hier darauf, den Mindestabstand einzuhalten. Außerdem solltest Du Dich vor einem Arztbesuch telefonisch informieren, unter welchen Voraussetzungen der Besuch der Praxis in Frage kommt und wie Du Dich dort verhalten musst.
Das Besuchen von Cafés, Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen dieser Art ist verboten – zu diesem Zeitpunkt sollten aber alle Gastronomiebetriebe für Gäste ohnehin geschlossen sein. Essen zu bestellen oder in Restaurants abzuholen ist noch immer erlaubt.
Diese Regeln sind vorerst bis zum 19. April 2020 festgesetzt. Weiterführende Informationen und Ausnahmeregelungen kannst Du der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums entnehmen.
Was bedeuten diese Regelungen in Bezug auf meine Assistenz?
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln hat die Frage nach dem Umgang mit den Corona-Maßnahmen in Bezug auf eine persönliche Assistenz geklärt. Dazu wurde direkt beim Land NRW nachgefragt, wie es sich im Quarantänefall verhält:
Der Assistenzgeber steht unter Quarantäne Je nach Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell muss für Ersatz gesorgt werden.
Sie selbst stehen unter Quarantäne In diesem Fall muss das weitere Vorgehen mit der zuständigen Stelle (für gewöhnlich das Gesundheitsamt) abgeklärt werden.
Diese Informationen stammen von der offiziellen Homepage des KSL.NRW.
Auch ergoflix ist auf die Corona-Krise eingestellt
Unsere gute Nachricht für Dich: Wir von ergoflix sind trotz der notwendigen Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus für Dich erreichbar. Für den Fall, dass Du aufgrund der aktuellen Lage auf einen persönlichen Vorführtermin des ergoflix verzichten möchten, bieten wir Dir eine Alternative: Dein gewünschtes Probeexemplar schicken wir Dir kostenlos zu. So kannst Du es in Deinem Umfeld und zu Deinen Bedingungen testen.
Rufe uns gerne an, um ein weiteres Vorgehen diesbezüglich zu besprechen: 02852 - 94590-00
Eine kostenlose Probefahrt bei ergoflix
Die Maßnahmen zum Coronavirus betreffen uns alle. Sie sind notwendig, es ist aber nicht so einfach, sich an diverse Einschränkungen zu gewöhnen.
Damit Du Dich möglichst gut auf die neue Situation einstellen kannst, haben wir Informationen zu den Auswirkungen von Covid-19 auf den Alltag im Elektrorollstuhl zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
• Du darfst weiterhin spazieren fahren oder notwendige Einkäufe oder Besuche beim Arzt tätigen. Achte hierbei auf Deine Mitmenschen.
• Du darfst Dich mit einer Person treffen. Versuche aber, Deine Kontakte so gering wie möglich zu halten, um Dich und andere zu schützen.
• Bleibe gesund!
Risikogruppe Rollstuhlfahrer?
Gilt man als Teil einer Risikogruppe, ist es besonders wichtig, bestimmte Regeln einzuhalten. Nur so kann das Risiko zu erkranken so klein wie möglich gehalten werden. Aber ist man als Rollstuhlfahrer automatisch Teil einer Risikogruppe?
Laut der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e. V. ist das Risiko für Atemwegsinfektionen bei einer stärkeren Behinderung (Rollstuhl, Bettlägerigkeit) erhöht, da die Belüftung der Lunge weniger gut ist. Somit steigt auch das Risiko, bei Kontakt mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken.
Um die allgemeine Sicherheit für Dich selbst und andere zu gewährleisten, sind ab sofort einige Regeln zu beachten. Die Wichtigste aber zuerst: Keine Panik.
Vorsicht ist besser als Nachsicht – genau deshalb sind diese Regeln wichtig. Für Dich selbst und auch für Deine Mitmenschen. Wir haben die wichtigsten Richtlinien im Folgenden für Dich zusammengefasst.
Allgemeine Maßnahmen zum Coronavirus
Wegen der Gefahr durch das Coronavirus wurde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und von den Ministerpräsidenten der Länder ein allgemeines Kontaktverbot beschlossen – aber was bedeutet das eigentlich?
Spazierfahrten sind weiterhin erlaubt
Du kannst und solltest weiterhin Spazierfahrten machen – Sonne und frische Luft sind schließlich wichtig für Deine körperliche und psychische Gesundheit. Achte dabei aber bitte trotzdem darauf, genügend Abstand zwischen Dir und andere Passanten zu bringen (1,5 – 2 m).
Kontaktverbot bei mehr als zwei Personen
Außerdem besagt das allgemeine Kontaktverbot, dass sich im öffentlichen Raum nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten dürfen. Es ist Dir durchaus erlaubt, Dich mit einem Bekannten, einer guten Freundin oder Deiner Assistenz durch den nahegelegenen Park zu bewegen – aber eben nur mit einer Person. Rechtliche Ausnahmen bilden hier Angehörige, mit denen man zusammenlebt.
Insgesamt gilt aber die Regel: Der Kontakt zu Menschen außerhalb der Personen im eigenen Hausstand, sollte so weit wie möglich reduziert werden.
Ausschließlich notwendige Erledigungen gestattet
Notwendige Besuche im Supermarkt oder beim Arzt sind weiterhin gestattet. Achte aber bitte auch hier darauf, den Mindestabstand einzuhalten. Außerdem solltest Du Dich vor einem Arztbesuch telefonisch informieren, unter welchen Voraussetzungen der Besuch der Praxis in Frage kommt und wie Du Dich dort verhalten musst.
Das Besuchen von Cafés, Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen dieser Art ist verboten – zu diesem Zeitpunkt sollten aber alle Gastronomiebetriebe für Gäste ohnehin geschlossen sein. Essen zu bestellen oder in Restaurants abzuholen ist noch immer erlaubt.
Diese Regeln sind vorerst bis zum 19. April 2020 festgesetzt. Weiterführende Informationen und Ausnahmeregelungen kannst Du der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums entnehmen.
Was bedeuten diese Regelungen in Bezug auf meine Assistenz?
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln hat die Frage nach dem Umgang mit den Corona-Maßnahmen in Bezug auf eine persönliche Assistenz geklärt. Dazu wurde direkt beim Land NRW nachgefragt, wie es sich im Quarantänefall verhält:
Der Assistenzgeber steht unter Quarantäne Je nach Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell muss für Ersatz gesorgt werden.
Sie selbst stehen unter Quarantäne In diesem Fall muss das weitere Vorgehen mit der zuständigen Stelle (für gewöhnlich das Gesundheitsamt) abgeklärt werden.
Diese Informationen stammen von der offiziellen Homepage des KSL.NRW.
Auch ergoflix ist auf die Corona-Krise eingestellt
Unsere gute Nachricht für Dich: Wir von ergoflix sind trotz der notwendigen Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus für Dich erreichbar. Für den Fall, dass Du aufgrund der aktuellen Lage auf einen persönlichen Vorführtermin des ergoflix verzichten möchten, bieten wir Dir eine Alternative: Dein gewünschtes Probeexemplar schicken wir Dir kostenlos zu. So kannst Du es in Deinem Umfeld und zu Deinen Bedingungen testen.
Rufe uns gerne an, um ein weiteres Vorgehen diesbezüglich zu besprechen: 02852 - 94590-00
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