Krankenkassenzuschuss

Hilfsmittel von der Krankenkasse

Einen (elektrischen) Rollstuhl kannst Du von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Du benötigst ein passendes Rezept Deines Arztes und der Rollstuhl muss über eine eingetragene Hilfsmittelnummer verfügen.

Dadurch übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten, sodass Du lediglich eine sogenannte gesetzliche Zuzahlung zu leisten hast. Je nach Modell kann es aber auch sein, dass eine wirtschaftliche Aufzahlung anfällt. Wie hoch diese ausfällt, variiert in den meisten Fällen individuell. Im Folgenden möchten wir Dir alles rund um das Thema der Krankenkassenbezuschussung näher erklären.
Zum ersten Thema
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Tipps

Allgemeine Krankenkassentipps & Wissenswertes

Damit die Krankenkasse die Kosten für ein medizinisches Hilfsmittel übernimmt, sollte dieses eine Hilfsmittelnummer besitzen. Durch einen Antrag des Herstellers wird das Hilfsmittel in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, sofern es die Ansprüche für Qualität erfüllt und spezielle Produkteigenschaften aufweist.

Erhältst Du einen E-Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel von der Krankenkasse, handelt es sich meistens um eine Leihgabe: In diesen Fällen erfolgt die Rückgabe des Hilfsmittels an die Krankenkasse, sobald Du das Hilfsmittel nicht mehr benötigst. Auch bei einer von Dir geleisteten wirtschaftlichen Aufzahlung bzw. Zuzahlung kann das zutreffen. Informiere Dich am besten direkt bei Deiner Krankenkasse oder im Sanitätshaus, um zu klären, wem das Hilfsmittel gehört.

Bist Du privat versichert, solltest Du Dir sowohl den Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen sowie Deinen gebuchten Tarif ansehen. Daraus kannst Du erkennen, welche Hilfsmittel für Dich in Frage kommen.

Informationen zu Rezepten

Wie bereits erwähnt, benötigst Du ein Rezept bzw. eine Verordnung, um Leistungen der Krankenkasse beanspruchen zu können. Dabei gilt es stets die Gültigkeit eines Rezepts im Auge zu behalten. Verstreicht die Gültigkeit Deines Rezepts, musst Du Deinen Arzt erneut aufsuchen mit der Bitte, das Rezept nochmal auszustellen. Dies gilt übrigens auch für Privatrezepte.
Krankenkassenbezuschussung

E-Rollstuhl von der Krankenkasse

Möchtest Du einen Elektrorollstuhl von der Krankenkasse erhalten, so musst Du diesen zunächst beantragen. Dies erfolgt mit Hilfe des Antrags auf Kostenübernahme. Bevor Du den Zuschuss der Krankenkasse erhältst, muss Dein Antrag genehmigt werden. Die Dauer für eine Genehmigung liegt in der Regel zwischen drei und fünf Wochen. Anschließend kannst Du mit Deinem neuen Wegbegleiter endlich losfahren.

Du benötigst einen Rollstuhl nur temporär? Auch eine Rollstuhlleihe über die Krankenkasse ist möglich.

Benötigst Du einen zweiten Rollstuhl von der Krankenkasse, so kannst Du diesen auf dem gleichen Wege beantragen, wie Deinen ersten Rollstuhl. Krankenkassen sind bei einer Zweit- bzw. Mehrfachversorgung jedoch deutlich strenger als bei einer Erstversorgung.

Gut zu wissen: Wie Du einen Antrag stellst, haben wir beispielhaft für die Barmer sowie die AOK-Krankenkasse dargestellt.
Erstattungen & Tipps

Bezuschussung durch die Krankenkasse

Pflege

Pflegeheim & Pflegegrade

Ein Pflegeheim kann für die Pflegeperson sowie für pflegende Angehörige eine Entlastung sein. Jedoch sind diese Einrichtungen oftmals mit Kosten verbunden, bei denen unklar ist, wer diese zu tragen hat. Grundsätzlich gilt für Pflegeheim-Kosten: Je höher Dein Pflegegrad, desto höher fällt der gesetzliche Zuschuss aus.

Um einen Rollstuhl zu erhalten, kann auch die Pflegestufe zur Beurteilung herangezogen werden. Dabei handelt es sich dann in der Regel um einen Pflegerollstuhl. Also einem Rollstuhl, der Deine Pflege unterstützt und vereinfacht. Welche Möglichkeiten Du mit den einzelnen Pflegraden hast, haben wir für Dich in separaten Beiträgen aufgeführt.

Elektromobil & Handbike

Wie bereits beschrieben, kannst Du verschiedene Hilfsmittel über die Krankenkasse bezuschussen lassen. Darunter zählen z. B. auch Elektromobile und Handbikes. Ob die Krankenkasse die Kosten für ein Handbike übernimmt, ist jedoch immer eine Individualentscheidung. Das Vorgehen für ein Elektromobil von der Krankenkasse ist nahezu identisch mit der Beantragung eines Rollstuhls.
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