
In Deutschland hast Du die Möglichkeit, die Kosten für verschiedene medizinische Hilfsmittel von Deiner Krankenkasse erstatten zu lassen. Häufig entfällt eine Zuzahlung oder es ist ein geringer Eigenanteil zu leisten. Dieser Anspruch gilt für eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die zur Behandlung gesundheitlicher Beschwerden dienen, therapeutische Maßnahmen unterstützen oder ein Handicap ausgleichen. Doch für welche Hilfsmittel wird eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährt? Und bei welchen Hilfsmitteln fällt eine Zuzahlung an? In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über Hilfsmittel und deren Beantragung wissen solltest.
Im Video erklären wir Dir alles Wissenswerte rund um die Kostenübernahme von Hilfsmitteln:
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Vor allem Personen, die erkrankt sind oder ein Handicap haben, profitieren von diesen. Beispiele für Hilfsmittel sind:
Beispiele für Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, haben wir bereits im vorherigen Abschnitt aufgelistet. Doch welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse und gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit eine Hilfsmittelversorgung stattfindet?
Sind Hilfsmittel medizinisch notwendig und Dein Arzt stellt Dir ein Rezept bzw. eine Verordnung aus, werden die Kosten für diese ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Für Dich ein großer Vorteil – denn so sparst Du eine Menge Kosten. Doch die Krankenkasse muss zuvor den Erhalt eines Hilfsmittels genehmigen. Allein ein Schreiben Deines Arztes reicht nicht aus.
Des Weiteren sollte das zu erstattende Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sein. Dieses Verzeichnis ist eine Orientierungshilfe – zum einen für Dich, aber genauso für Krankenkassen und Ärzte. Es beinhaltet eine Vielzahl an Hilfsmitteln, denen eine Identifikationsnummer, die sogenannte Hilfsmittelnummer, zugeordnet ist. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands ist im Internet einsehbar – wirf doch einfach einen Blick hinein. Übrigens können auch Hilfsmittel, die nicht dort gelistet sind, erstattet werden. Dies ist aber eher die Ausnahme und nicht die Regel.
Wie Du eine Kostenübernahme für Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse beantragst, erfährst Du im nächsten Abschnitt.
Wenn Du einmal weißt, wie Du ein Hilfsmittel zu beantragen hast, kannst Du die Schritte nach und nach abarbeiten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Hilfsmittelversorgung. Wir erklären Dir kurz und knapp, wie Du bei Deinem Hilfsmittelantrag vorgehen solltest:
Suche zuerst Deinen Arzt auf und lasse Dir die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel bestätigen. Dieser notiert alles Wichtige auf einem Rezept oder einer Verordnung, die Du anschließend mit nach Hause nimmst.
Als nächstes ist ein Sanitätshaus in Deiner Nähe der richtige Ansprechpartner. Als Experte in Sachen Hilfsmittel und Krankenkasse lässt Du Dich in diesem ausführlich beraten. Was für ein Hilfsmittel suchst Du? Welche Hersteller gibt es? All das erfährst Du in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Handelt es sich um eine Mobilitätslösung, solltest Du auf jeden Fall eine Probefahrt vornehmen, um das Fahrgefühl ganz genau kennenzulernen.
Das übernimmt in der Regel das Sanitätshaus für Dich. Ein Kostenvoranschlag, die Verordnung Deines Arztes und ggf. ein Erprobungsbericht werden durch dieses an Deine Krankenkasse gesendet. So fällt für Dich kein Aufwand an.
Jetzt heißt es abwarten auf die Rückmeldung Deiner Krankenkasse. Genehmigt die Krankenkasse Dein Hilfsmittel, wirst Du dieses wenige Tage später in Händen halten.
Auch wenn Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden, fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung für solche Hilfsmittel an. Diese beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro. Es gibt allerdings einige Besonderheiten: Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel musst Du nur bis zu einem bestimmten Wert, der an Deinem Bruttoeinkommen gemessen wird, leisten. Außerdem kannst Du Dich von der Zuzahlung befreien lassen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und was Du sonst noch so über die gesetzliche Zuzahlung wissen solltest, haben wir Dir im Artikel „Zuzahlung und Eigenanteil – was ist der Unterschied?“ zusammengefasst.
Krankenkassen ermöglichen Dir, bei gesundheitlichen Herausforderungen Unterstützung in Form von Hilfsmitteln zu erhalten. Erstattungsfähige Hilfsmittel gibt es ziemlich viele – angefangen von einfachen Alltagshilfen bis hin zu komplexen medizinischen Geräten. Dennoch solltest Du Dir bewusst sein, dass nicht alle Kosten von Deiner Krankenkasse übernommen werden. So kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen oder eine wirtschaftliche Aufzahlung verlangt werden. Möchtest Du Dein Hilfsmittel beantragen, ist eine bestimmte Vorgehensweise notwendig: erst zum Arzt und dann ins Sanitätshaus.
Unsere zertifizierte Medizinprodukteberaterin Cara erklärt Dir im Video, wie Du einen Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse beantragen kannst. Diesen Prozess kannst Du als Beispiel für Deinen Hilfsmittelantrag für sämtliche Hilfsmittel nehmen – denn der Prozess ist derselbe.

