10. Dezember 2021
In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist.

Behindertenparkausweis: Beantragung, Voraussetzungen und Nutzung
In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich infrage kommt, erfährst Du hier.
Gut zu wissen
Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.
Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen. Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
Auch für schwerbehinderte Menschen, die diesen Personengruppen gleichgestellt sind und vergleichbare Einschränkungen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den blauen Parkausweis zu erhalten.
In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden sich daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen erklärt und begründet werden.
Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:
Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.

Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an dem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.
Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder die Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.
Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:
Wichtig ist, dass der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist und die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt wird, wo dies erforderlich ist.
Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest und dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:
Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.
Einen orangenen Parkausweis kannst Du mit folgenden Voraussetzungen beantragen:
Hinweis: Die Voraussetzungen können im Detail je nach Bundesland oder Kommune variieren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du Dich vorab bei Deiner zuständigen Behörde über die Regelungen informierst.
Wenn Du keinen der genannten Behindertenparkausweise besitzt, kannst Du bis zu drei Minuten auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.
Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen. Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.
Detaillierte Angaben zu anfallenden Bußgeldern findest Du übrigens im Bußgeldrechner.
Informiere Dich zunächst über die Voraussetzungen, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Schaue Dir auch unbedingt die verschiedenen Geltungsbereiche an, damit Du weißt, wo das Auto mit dem Behindertenparkausweis stehen darf. Ein blauer Behindertenparkausweis ermöglicht Dir z. B. in der gesamten EU viele Möglichkeiten. Der orangefarbene gilt lediglich in Deutschland.
Lade Dir das jeweilige Antragsformular auf der Webseite Deiner zuständigen Behörde herunter. Fülle dieses aus und reiche es zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Amt ein. Jetzt heißt es, auf einen Daumen nach oben vom Amt warten.
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In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich infrage kommt, erfährst Du hier.
Gut zu wissen
Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.
Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen. Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
Auch für schwerbehinderte Menschen, die diesen Personengruppen gleichgestellt sind und vergleichbare Einschränkungen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den blauen Parkausweis zu erhalten.
In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden sich daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen erklärt und begründet werden.
Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:
Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.

Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an dem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.
Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder die Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.
Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:
Wichtig ist, dass der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist und die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt wird, wo dies erforderlich ist.
Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest und dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:
Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.
Einen orangenen Parkausweis kannst Du mit folgenden Voraussetzungen beantragen:
Hinweis: Die Voraussetzungen können im Detail je nach Bundesland oder Kommune variieren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du Dich vorab bei Deiner zuständigen Behörde über die Regelungen informierst.
Wenn Du keinen der genannten Behindertenparkausweise besitzt, kannst Du bis zu drei Minuten auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.
Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen. Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.
Detaillierte Angaben zu anfallenden Bußgeldern findest Du übrigens im Bußgeldrechner.
Informiere Dich zunächst über die Voraussetzungen, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Schaue Dir auch unbedingt die verschiedenen Geltungsbereiche an, damit Du weißt, wo das Auto mit dem Behindertenparkausweis stehen darf. Ein blauer Behindertenparkausweis ermöglicht Dir z. B. in der gesamten EU viele Möglichkeiten. Der orangefarbene gilt lediglich in Deutschland.
Lade Dir das jeweilige Antragsformular auf der Webseite Deiner zuständigen Behörde herunter. Fülle dieses aus und reiche es zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Amt ein. Jetzt heißt es, auf einen Daumen nach oben vom Amt warten.
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Hallo Rosemarie,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reicht Ihr persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte das Anliegen erklärt und begründet werden. Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können: Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen oder Nachweis über beidseitige Amelie oder Phokomelie, Ausweisdokument, Bescheinigung zur Gleichstellung, Passbild.
Die Beantragung ist kostenlos.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Mein Mann hat Pflegestufe drei und benötigt dringend einen Ausweis zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes. Wie stelle ich es an, dass wir so einen Ausweis fürs Auto bekommen?