Barrierefrei im ÖPNV mit einem E-Rollstuhl – geht das?

Personen laufen auf einem Bahnstieg während ein Zug einfährt

Viele Menschen mit Geheinschränkungen greifen auf Mobilitätshilfen für den Alltag zurück. Dabei ist die unkomplizierte Mitnahme der Mobilitätslösung im öffentlichen Personennahverkehr – insbesondere S-Bahn, Bus und Zug – ein wichtiger Faktor. Immer wieder treten jedoch Probleme auf, bspw. durch fehlende Barrierefreiheit im ÖPNV-Bereich. Wie einfach können Mobilitätslösungen, wie faltbare E-Rollstühle, nun also mitgenommen werden? 

Das Wichtigste in Kürze
• Für Elektrorollstühle besteht eine Beförderungspflicht im ÖPNV.
• Zu der Mitnahme von E-Scootern gibt es keine einheitlichen Vorschriften.
• Informiere Dich vor Deiner Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel über die genauen Vorschriften. 

Rollstuhlreisen - Mit dem E-Rollstuhl im Bus  

Über lange Zeit war es unklar, ob E-Rollstühle und E-Scooter in Bussen des ÖPNV transportiert werden dürfen oder nicht. Im März 2017 folgte vom Ministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr Nordrheinwestfalen (NRW) ein offizieller Bescheid: Für Elektrorollstühle besteht eine Beförderungspflicht im ÖPNV. Für Elektromobile hingegen gilt ein Verbot für die Mitnahme in Linienbussen. 

Dies liegt daran, dass Elektromobile im Vergleich zu Elektrorollstühlen oftmals über eine Lenksäule verfügen und nicht einheitlich konzipiert sind. So gibt es beispielsweise Modelle mit drei und ebenso mit vier Rädern. Auch das Gewicht der Modelle variiert zum Teil stark. Aufgrund dessen ist der Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) von akuter Kipp- und Rutschgefahr der E-Scooter ausgegangen. Um diese Gefahren zu minimieren bzw. auszuschließen, hat man Mindestanforderungen für einen sicheren Transport erlassen.  

Gut zu wissen:
Alle faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix können in Bus und Bahn ganz einfach mitgenommen werden.

Mit dem Rollstuhl sicher in der S-Bahn und U-Bahn unterwegs  

In Straßen- und U-Bahnen gibt es aktuell keine einheitliche Vorschrift zur Mitnahme von E-Scootern. Das liegt daran, dass die vorgesehenen Plätze dafür nicht normiert und individuell gestaltet sind.  

Besitzt Du nun jedoch einen faltbaren Elektrorollstuhl, ist die Mitnahme Deines Modells in Straßen- und U-Bahnen sowie Bussen des ÖPNV kein Problem. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor: „Barrierefrei sind […] Verkehrsmittel […], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG). Dazu zählt auch die Beförderung der Hilfsmittel.  

Zudem belegt § 145 Absatz 2 Satz 2 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), dass im ÖPNV die allgemeine Beförderungspflicht besteht. Das bezieht sich auf das Reisegepäck, zu dem E-Rollstühle sowie auch andere Hilfsmittel zählen. Diese müssen unentgeltlich mitgenommen werden. Die Maße des Rollstuhls dürfen dabei die vorgegebenen ISO-Normen nicht überschreiten (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 250 kg). Somit darfst Du auch mit einem Rollator Bahn fahren, sofern dieser die angegebenen Maße erfüllt. 

Die genauen Maße und Daten Deines Modells findest Du in der Bedienungsanleitung oder direkt bei dem Hersteller Deiner Mobilitätslösung. 

Fazit

Du kannst Deinen E-Rollstuhl sowohl in Bussen als auch in S-Bahnen und U-Bahnen mitnehmen. Dafür muss dieser jedoch in die Anforderungen (oben aufgelistet) der vorgegebenen ISO-Normen fallen. Das Reisen mit einem Rollstuhl ist den betroffenen Personen somit ermöglicht.  

Für Nutzer eines E-Scooters oder Elektromobils gibt es andere Vorschriften. Auch hier muss das Modell in die entsprechenden Vorgaben passen – andernfalls darf man es nicht im ÖPNV transportieren. 

Tipps zu Deiner Bahnreise mit Deinem Elektrorollstuhl findest Du in unserem Blogbeitrag. 

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Diskussion

10 comments on “Barrierefrei im ÖPNV mit einem E-Rollstuhl – geht das?”

    1. Hallo Johannes,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Wenn Du mit Deinem Rollstuhl Bahn fahren möchtest, kannst Du natürlich auf dem Bahnsteig zum Zug fahren. In der Regel sollten die Bahnhöfe barrierefrei angelegt sein.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Joel,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Den ergoflix-Rollstuhl kannst Du zusammengefaltet ganz unkompliziert mit in die Bahn nehmen. Das Sitzenbleiben während der Fahrt ist mit den ergoflix-Rollstühlen allerdings nicht gestattet, da sich während der Fahrt der Schwerpunkt verlagern könnte und dies zu Sicherheitseinbußen führt.

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

  1. Guten Tag,
    Ich fahre einen e- Scooter von der Krankenkasse.
    Leiser ist der nicht Faltblatt.
    Darf ich trotzdem damit den ÖPNV nutzen
    Wenn nicht, ist es doch gegenüber den schwer gehbehinderten Nutzern doch ungerecht.
    Außerdem weigern sich die Busfahrer/innen den Schwerbehinderten beim Ein — und Aussteigenden Personen, die mit einem Rollator unterwegs sind, dabei zu helfen ein—und aussteigen zu können.
    Vor ca 3 Wochen ist eine alte Dame mit Rollator, — sie bekam keine Hilfe von der Busfahrerin— fast kopfüber aus dem Bus gefallen weil sich die Vorderräder zwischen Bus und Bordsteinkante festklemmte.
    Wenn nicht ein Passant ihr zu Hilfe gesprungen wäre, läge sie heute mit schwersten Verletzungen in der Klinik

    Von der Busfahrerin kam keinerlei Reaktion!

    1. Hallo, vielen Dank für Deine Nachricht.
      Zu der Mitnahme von E-Scootern gibt es keine einheitlichen Vorschriften. Wir empfehlen Dir, Dich vor Deiner Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel über die genauen Vorschriften bei dem entsprechenden Verkehrsbetrieb zu informieren.

      Es tut uns leid zu hören, dass es in solchen Situationen Schwierigkeiten gibt. In der Regel unterstützen Busfahrer bei dem Einstieg, wenn Personen auf eine Mobilitätslösung angewiesen sind. Die genauen Verpflichtungen können je nach Verkehrsunternehmen und regionalen Vorschriften variieren. Es ist wichtig, dass Fahrgäste in solchen Situationen ihre Anliegen an das Verkehrsunternehmen weiterleiten, um sicherzustellen, dass angemessene Unterstützung gewährleistet wird.

      Wir wünschen alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Alle faltbaren Elektrorollstühle dürfen in Bus und Bahn mitgenommen werden. Die meisten Busse sind mit einer Rampe ausgestattet, die auf Wunsch ausgefahren werden kann. Überprüfe, ob dies auch für die Verbindung gilt, die du nutzen möchtest. Viele Verkehrsunternehmen stellen Informationen zur Barrierefreiheit auf ihren Websites zur Verfügung.

      Wir wünschen Dir eine gute Fahrt!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Keiner erklärt mir wie ich in den Bus rein komme. Typischer Weise kommen alle gleich mit isomorphen für den Rollstuhl oder Rollstuhltaxis . Ich möchte praktisch wissen wie das geht !!!!!

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Alle faltbaren Elektrorollstühle können in Bus und Bahn mitgenommen werden. An den meisten Bussen gibt es eine Rampe, die bei Bedarf ausgefahren werden kann.
      Prüfe, ob das auch bei der Verbindung, die Du nutzen möchtest, der Fall ist. Viele Verkehrsbetriebe haben alle Informationen zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website.

      Wir wünschen Dir eine gute Fahrt!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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