Kostenfreie Mobilitätsberatung 02852 9459000

6. Oktober 2023

Pflegeheim Kosten: Wer zahlt das Pflegeheim?

„Meine Mutter erholt sich nach einem Sturz nicht mehr. Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wer zahlt die Heimunterbringung Kosten?“ „Muss ich die Pflegeheim Kosten für meinen Ehepartner tragen?“ Fragen und Unsicherheiten wie diese gibt…

Pflegeheim Kosten

„Meine Mutter erholt sich nach einem Sturz nicht mehr. Jetzt ist sie ein Pflegefall. Wer zahlt die Heimunterbringung Kosten?“ „Muss ich die Pflegeheim Kosten für meinen Ehepartner tragen?“ Fragen und Unsicherheiten wie diese gibt es viele – denn Angehörige müssen sich irgendwann damit beschäftigen, wer die Betreuung der Eltern oder des Ehegatten übernimmt. Eine mögliche Lösung: ein Altenheim bzw. Pflegeheim. Doch wer übernimmt die Pflegeheim Kosten und wer kommt für die Kosten im Pflegheim auf? In diesem Artikel beantworten wir Dir genau diese Fragen. Erfahre jetzt mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Bewohner muss einen sogenannten Eigenanteil leisten. Die Höhe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Auch die Höhe des Pflegegrads spielt bei der Errechnung der Kosten eine große Rolle.
  • Jedem Bewohner wird ein sogenanntes Schonvermögen zugesprochen, das nicht für die Finanzierung des Eigenanteils verwendet werden muss.

Kosten Pflegeheim: Was kostet ein Pflegeheimplatz?

Die Pflegeheim-Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Pflegekosten und Betreuung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungskosten
  • Ggf. zusätzliche Leistungen

Von jedem Bewohner ist monatlich ein sogenannter Eigenanteil im Pflegeheim zu zahlen. Dieser beträgt im Bundesdurchschnitt 2023 laut dem Verband der Ersatzkassen 2.548 Euro (Stand: September 2023), unterscheidet sich jedoch je nachdem in welchem Bundesland Du lebst.

Zuzahlung Pflegeheim – mit welchem Zuschuss kann ich rechnen?

Die Pflegeheim Kosten können anteilig übernommen werden. Zuständig dafür ist die Pflegeversicherung. Diese beteiligt sich jedoch nur an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst oder der privaten Pflegeversicherung festgelegt. Übernommen werden dann anteilig die Pflegekosten im Heim und auch die Betreuungskosten durch das Pflegepersonal. Zudem kann sich die Pflegeversicherung an den Ausbildungskosten für die Vergütung der in der Einrichtung arbeitenden Auszubildenden beteiligen. Dies ist jedoch abhängig vom Bundesland sowie der jeweiligen Einrichtung.

Die Leistungshöhe variiert je nach diagnostiziertem Pflegegrad. Einen finanziellen Zuschuss erhältst Du durch die Pflegekasse jedoch erst ab dem Pflegegrad 2. Die monatliche Pflegeheim Zuzahlung an die Einrichtung für die pflegerische Versorgung ist wie folgt gestaffelt (Stand: September 2023):

  • Erhaltene Kosten für Pflegeheim bei Pflegegrad 2 = 770 Euro
  • Erhaltene Kosten für Pflegeheim bei Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
  • Erhaltene Kosten für Pflegeheim bei Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
  • Erhaltene Kosten für Pflegeheim bei Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

Gut zu wissen

Du hast Pflegegrad 1 und möchtest in einem Pflegeheim untergebracht werden? Dann kannst Du einen Zuschuss von 125 Euro im Monat erhalten.

Seit 2022 erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die sich in vollstationärer Pflege befinden, zusätzliche finanzielle Leistungen. Diese sind abhängig von der Dauer des Heimaufenthaltes: Je länger Du bereits vollstationäre Pflege in Anspruch nimmst, desto geringer fällt Dein Pflegeheim-Kosten Eigenanteil aus.

Befindest Du Dich seit 12 Monaten in einem Altersheim in vollstationärer Pflege, beträgt der Leistungszuschlag fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten. Lebst Du bereits länger als 12 Monate dort, kannst Du mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten rechnen. 45 Prozent erhältst Du, wenn Du mehr als zwei Jahre in dem Senioren- und Pflegeheim lebst und 70 Prozent, solltest Du mehr als 36 Monate in Einrichtungen der vollstationären Pflege leben.

Eigenanteil Pflegeheim – diese Kosten liegen bei Dir

Pflegekosten

Da die Leistungen der Pflegeversicherung meist nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, ist ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil zu entrichten. Hast Du Pflegegrad 1, musst Du für den Großteil der Pflegekosten selbst aufkommen. Ab Pflegegrad 2 zahlst Du den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die übrigen Bewohner der Einrichtung. Dieser Beitrag kann von Heim zu Heim variieren.

Unser FlixTipp

Vergleiche frühzeitig die Pflegeheim Kosten verschiedener Einrichtungen und hole Dir den Rat Deiner Familienmitglieder ein, um die finanzielle Deckung zu prüfen.

Unterkunft und Verpflegung

Zu der Unterkunft zählen die Reinigung des Zimmers, das Wäschewaschen durch Servicepersonal sowie die Kosten für Strom, Gas und Wasser. Die Verpflegung inkludiert die Hauptmahlzeiten, Kaffee und Kuchen sowie Getränke. Wirst Du über eine Magensonde ernährt, muss der Kostenanteil reduziert werden. Hierbei gibt es jedoch bundeslandspezifische Unterschiede: Die Kosten für ein Pflegheim in NRW sind anders als beispielsweise in Bayern.

Investitionskosten

Zu den Investitionskosten zählen finanzielle Aufwendungen für den Betrieb, die Instandhaltung und auch Umbaumaßnahmen z. B. im Zuge einer Modernisierung. Kannst Du hierfür nicht aufkommen, kann sich das Sozialamt an den Pflegeheim Kosten dieser Investitionen beteiligen. Auch diese Unterstützung variiert von Bundesland zu Bundesland.

Zusatzleistungen

Diese Aufwendungen sind äußerst individuell und beinhalten beispielsweise Kosten für das Mieten der Gemeinschaftsräume z. B. für eine private Geburtstagsfeier oder aber Sonderleistungen hinsichtlich der Verpflegung.

Gut zu wissen

Eine Übersicht der Eigenanteile findest Du im Pflegeheim Kosten Rechner der AOK. Der Webseite kannst Du sowohl die Kosten für einen Heimplatz bei einer Langzeitpflege als auch bei einer Kurzzeitpflege entnehmen. Zum Pflegenavigator

Zum Pflegenavigator

Schonvermögen im Pflegeheim

Solltest Du keine finanziellen Rücklagen haben, dafür aber Häuser, Aktien oder sonstiges besitzen, muss dieses Vermögen für die Deckung des Eigenanteils verwendet werden. Seit Januar 2023 wird jedem Heimbewohner jedoch ein sogenanntes Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen, das nicht für die Finanzierung des Eigenanteils verwendet werden muss.

Unser FlixTipp

Um einen Pflegeheimplatz in der Wunscheinrichtung zu bekommen, sollten Angehörige bzw. die betroffenen Personen sich frühzeitig kümmern. Im Vorfeld können verschiedene Pflegeheime besichtigt werden und die Unterbringung ausgewählt werden, die den Kriterien der bedürftigen Person entsprechen. Im Schnitt beträgt die Wartezeit für das Pflegeheim der Wahl übrigens 1,5 Jahre.

Wann werden die Pflegeheim Kosten von den Kindern getragen?

Nicht jeder Pflegebedürftige im Heim verfügt über ausreichend Finanzen, um die Kosten für das Pflegeheim zu zahlen. In solch einem Fall kann das Sozialamt von den Kindern einen Elternunterhalt verlangen. Hierfür ist eine Einkommensgrenze festgelegt, welche besagt, dass lediglich die Angehörigen für die Seniorenheim Kosten aufkommen müssen, deren Einkommen 100.000 Euro brutto jährlich übersteigt.

Fazit: Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

In diesem Artikel haben wir die Frage „Was kostet ein Altersheim/Pflegeheim pro Monat?“ beantwortet. Für die Pflegeheim Kosten müssen Angehörige oder die Bewohner selbst nicht vollständig aufkommen – denn die Zuzahlungshöhe der Pflegeheim Kosten im Monat ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad: Die Zahlungshöhe der Heimkosten bei Pflegegrad 4 ist beispielsweise höher als bei einem niedrigeren Pflegegrad. Jedoch sind die Preise für das Pflegeheim auch abhängig vom Bundesland, in welchem Du wohnst. 2023 lag der Bundesdurchschnitt des zu leistenden Eigenanteils bei ca. 2.500 Euro monatlich.

Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Freibetrag im Pflegeheim, das sogenannte Schonvermögen, gesetzlich festgelegt. Dies liegt bei 10.000 Euro.

Du möchtest weitere Informationen zum Thema Pflegegrad erhalten? Stöbere gerne in unserem Blog. Dort erhältst Du alles Wissenswerte rund um das Thema Leben im Alter und passende Mobilitätslösungen wie Elektrorollstühle für mehr Lebensqualität.

Unsicher, welches Modell zu Dir passt?

Beratung anfragen
Deine Meinung

Hat Dir der Artikel geholfen?

Noch keine Bewertung – gib die erste ab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diskussion

15 Kommentare

  1. Sehr beruhigend zu wissen, das meine Kinder nicht für mich mal bezahlen müssen . Man hat bei den Preisen Angst mal in Heim zu kommen bzw unter Umständen auch noch alt zu werden

  2. Mich würde interessieren wie sich das Schonvermögen bei Ehegatten, wobei einer ins Pflegeheim (Pflegegrad 4) kommt, und dem gemeinsamen Besitz eines Hauses und evtl. Restkapital verhält? Wieviel verbleibt z.B. dem nicht pflegebedürftigen Ehegatten? Muss dieser auch die Rücklagen komplett abschmelzen? Was ist, wenn man dann selbst pflegebedürftig wird??
    Danke vorab!

    1. Hallo Michaela,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Das Thema Schonvermögen bei Pflegebedürftigkeit und insbesondere bei Ehepaaren mit gemeinsamen Vermögen ist komplex. Daher können wir zu Deiner individuellen Situation keine sichere Aussage treffen.

      Eine Beratung durch eine Pflegeberatungsstelle, Sozialverbände oder einen Fachanwalt für Sozialrecht kann bei diesen Fragen helfen.

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Gisela,
      Vielen Dank für Deine Frage. Bei Alleinstehenden wird zunächst das eigene Einkommen und Vermögen genutzt. Außerdem wird ein Teil der Kosten von der Pflegeversicherung (abhängig vom Pflegegrad) übernommen.
      Sollten die eigenen Mittel und die Pflegeversicherung nicht ausreichen, kann Deine Mutter Sozialhilfe beantragen, sodass das Sozialamt die ungedeckten Heimkkosten übernimmt, nachdem das Einkommen und Vermögen geprüft wurden. Sollte Dein Einkommen höher als 100.000 Euro sein, kannst Du als Kind zur Zahlung verpflichten werden.

      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir und Deiner Mutter alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

Beraterin am Telefon Persönliche Beratung

Noch Fragen zu Deinem Hilfsmittel?

Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen – kostenfrei und unverbindlich.

  • Welches Modell zu Deinem Alltag passt
  • Wie die Krankenkasse sich beteiligt
  • Probefahrt bei Dir zu Hause vereinbaren
02852 9459000 Kostenfreie Hilfsmittelberatung

Schreib uns

Kontaktformular - Blogbeitrag Seite
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram