2. Oktober 2026
Hast Du von Deinem Arzt ein Rezept erhalten, solltest Du dieses nicht zu lange zu Hause liegen lassen.

Wie lange ist ein Rezept vom Arzt gültig?
Hast Du von Deinem Arzt ein Rezept erhalten, solltest Du dieses nicht zu lange zu Hause liegen lassen. Denn nach einer bestimmten Zeit läuft ein Rezept ab, danach kannst Du dieses nicht mehr in der Apotheke einlösen und musst Dir von Deinem Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen. In diesem Blogbeitrag erklären wir Dir, welche sechs Rezeptarten es gibt, wie lange diese jeweils gültig sind und wie Du im Falle eines abgelaufenen Rezeptes vorgehen solltest.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Rezept von Deinem Arzt kannst Du für verschreibungspflichtige Medikamente, aber auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erhalten. Damit gehst Du im Anschluss zur Apotheke und löst dieses ein. Es gibt sechs unterschiedliche Rezeptarten:
Übrigens: Welche Wirkstoffe verschreibungspflichtig sind, ist in der Arzneimittelverschreibungsverordnung festgehalten.
Gut zu wissen
Bevor das E-Rezept eingeführt wurde, konntest Du die Rezepte auf Papier gut an der Farbe unterscheiden. Daher haben wir diese oben noch mit aufgeführt. Was sich mit dem E-Rezept sonst noch geändert hat, erfährst Du in unserem Blogbeitrag „Das neue E-Rezept – alles was Du wissen musst".
Neben einem klassischen Rezept kann Dein Arzt Dir auch eine Verordnung ausstellen. Diese ähnelt einem Rezept, hat jedoch einen anderen Zweck. Eine Verordnung nutzt Dein Arzt zum Beispiel dann, wenn er Dir ein Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl verschreibt.
Rezepte regeln die Ausgabe von Arzneimitteln und unterstützen dabei, dass die richtigen Medikamente in der notwendigen Dosierung eingenommen werden. Auch schützen sie davor, dass Arzneimittel in falsche Hände geraten. Deswegen wurden bestimmte Gültigkeiten definiert, die vor Missbrauch schützen sollen. Die Gültigkeitsdauern variieren je nach Rezeptart.
| Rezeptart | Gültigkeit | Farbe (bei Rezept in Papierform) |
|---|---|---|
| Kassenrezept | 28 Tage | Rosa |
| Privatrezept | 3 Monate | Blau |
| Grünes Rezept (Empfehlung) | Unbegrenzt | Grün |
| Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) | 7 Tage | Gelb |
| T-Rezept | 6 Tage | Weiß |
| Entlassrezept | 3 Werktage | Rosa mit Vermerk „Entlassmanagement“ |
Gut zu wissen
Das elektronische Rezept kann auf drei Wegen eingelöst werden: per elektronischer Gesundheitskarte, per App oder per Papierausdruck. So hast Du die Wahl. Vor allem die App bietet Dir praktische Vorteile. In dieser findest Du beispielsweise Deine Rezepte der letzten 100 Tage und kannst sogar Verschreibungen an die Apotheke in Deiner Nähe übermitteln.
Wenn Du zu lange wartest und die Gültigkeit des Rezeptes abgelaufen ist, kannst Du dieses nicht mehr in Deiner Apotheke einlösen. Du musst Dir von Deinem Arzt ein neues Rezept besorgen. Häufig ist dafür kein neuer Arzttermin nötig, viele Arztpraxen bieten für die Beschaffung eines neuen Rezeptes auch andere Wege an wie zum Beispiel:
Informiere Dich direkt bei Deiner Praxis. Der Umgang mit abgelaufenen Rezepten hängt immer von der individuellen Situation und vom Patienten ab.
Wenn Du ein abgelaufenes Rezept zuhause hast, hoffst Du vielleicht, dass Du dieses doch mit etwas Glück noch einlösen kannst.
In der Praxis sind die Möglichkeiten jedoch begrenzt. Apotheken müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Abrechnungsregeln beachten. Wird ein abgelaufenes Rezept beliefert, kann dies zu Problemen bei der Erstattung durch die Krankenkasse führen.
Die Fachkräfte in den Apotheken können Dich jedoch beraten, wie Du schnellstmöglich an ein neues Rezept kommst. Je nach Apotheke können die Mitarbeitenden in dringenden Fällen und in Absprache mit Dir auch direkt Kontakt mit Deiner Arztpraxis aufnehmen. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Service ab.
Arzneimittel können je nach Art und Wirkstoff sehr kostenintensiv sein. In den vorherigen Abschnitten hast Du bereits die unterschiedlichen Rezeptarten kennengelernt, an diesen kannst Du außerdem erkennen, wie hoch die Zuzahlung für das Medikament sein wird:
Es gibt auch zuzahlungsbefreite Arzneimittel. In der Regel sind dies preisgünstige Medikamente, bei denen die Krankenkasse Rabattverträge mit den Herstellern abgeschlossen hat.2 Möchtest Du mehr erfahren, sprich am besten mit den Fachexperten Deiner Apotheke.
Grundsätzlich gilt: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich von einer Zuzahlung befreien lassen. Die Verbraucherzentrale informiert über die genauen Vorgaben: "Übersteigen die Kosten 2 Prozent der jährlichen Einkünfte, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Für chronisch kranke Menschen gilt eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von 1 Prozent der Einnahmen. Außerdem ist es meist möglich, zwischen verschiedenen Mitteln zu wählen."3
Je nach Rezeptart gelten unterschiedliche Fristen zur Einlösung in der Apotheke: Kassenrezepte sind 28 Tage, Privatrezepte drei Monate, BtM-Rezepte sieben Tage, T-Rezepte sechs Tage und Entlassrezepte nur drei Werktage gültig. Grüne Rezepte für Arzneimittelempfehlungen können dagegen zeitlich unbegrenzt eingelöst werden. Wenn Du ein älteres Rezept wiederfindest, solltest Du daher zunächst die Rezeptart und das Ausstellungsdatum prüfen. Ist die Frist bereits abgelaufen, musst Du Dir ein neues Rezept in Deiner Arztpraxis holen.
Ein Kassenrezept beziehungsweise rosa Rezept ist 28 Tage gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums in der Apotheke eingelöst werden.
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate gültig und kann innerhalb dieser Frist eingelöst werden.
Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig, da es keine gesetzliche Ablaufzeit gibt.
Ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ist sieben Tage gültig und sollte damit möglichst zeitnah eingelöst werden.
Ein T-Rezept ist sechs Tage gültig und hat damit die kürzeste reguläre Gültigkeitsdauer aller Rezeptarten, abgesehen vom Entlassrezept.
Ein Entlassrezept aus dem Krankenhaus ist drei Werktage gültig und muss besonders schnell eingelöst werden.
Ein Rezept kann in der Regel nicht verlängert werden. Ist die Gültigkeitsfrist abgelaufen, muss die behandelnde Arztpraxis ein neues Rezept ausstellen.
Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden. In den meisten Fällen ist dann eine neue Verordnung durch die Arztpraxis erforderlich.
Die Rezeptgültigkeit läuft grundsätzlich auch an Wochenenden und Feiertagen weiter. Eine Ausnahme gilt bei Entlassrezepten: Hier werden für die Berechnung der Frist nur Werktage berücksichtigt, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
Hast Du von Deinem Arzt ein Rezept erhalten, solltest Du dieses nicht zu lange zu Hause liegen lassen. Denn nach einer bestimmten Zeit läuft ein Rezept ab, danach kannst Du dieses nicht mehr in der Apotheke einlösen und musst Dir von Deinem Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen. In diesem Blogbeitrag erklären wir Dir, welche sechs Rezeptarten es gibt, wie lange diese jeweils gültig sind und wie Du im Falle eines abgelaufenen Rezeptes vorgehen solltest.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Rezept von Deinem Arzt kannst Du für verschreibungspflichtige Medikamente, aber auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erhalten. Damit gehst Du im Anschluss zur Apotheke und löst dieses ein. Es gibt sechs unterschiedliche Rezeptarten:
Übrigens: Welche Wirkstoffe verschreibungspflichtig sind, ist in der Arzneimittelverschreibungsverordnung festgehalten.
Gut zu wissen
Bevor das E-Rezept eingeführt wurde, konntest Du die Rezepte auf Papier gut an der Farbe unterscheiden. Daher haben wir diese oben noch mit aufgeführt. Was sich mit dem E-Rezept sonst noch geändert hat, erfährst Du in unserem Blogbeitrag „Das neue E-Rezept – alles was Du wissen musst".
Neben einem klassischen Rezept kann Dein Arzt Dir auch eine Verordnung ausstellen. Diese ähnelt einem Rezept, hat jedoch einen anderen Zweck. Eine Verordnung nutzt Dein Arzt zum Beispiel dann, wenn er Dir ein Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl verschreibt.
Rezepte regeln die Ausgabe von Arzneimitteln und unterstützen dabei, dass die richtigen Medikamente in der notwendigen Dosierung eingenommen werden. Auch schützen sie davor, dass Arzneimittel in falsche Hände geraten. Deswegen wurden bestimmte Gültigkeiten definiert, die vor Missbrauch schützen sollen. Die Gültigkeitsdauern variieren je nach Rezeptart.
| Rezeptart | Gültigkeit | Farbe (bei Rezept in Papierform) |
|---|---|---|
| Kassenrezept | 28 Tage | Rosa |
| Privatrezept | 3 Monate | Blau |
| Grünes Rezept (Empfehlung) | Unbegrenzt | Grün |
| Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) | 7 Tage | Gelb |
| T-Rezept | 6 Tage | Weiß |
| Entlassrezept | 3 Werktage | Rosa mit Vermerk „Entlassmanagement“ |
Gut zu wissen
Das elektronische Rezept kann auf drei Wegen eingelöst werden: per elektronischer Gesundheitskarte, per App oder per Papierausdruck. So hast Du die Wahl. Vor allem die App bietet Dir praktische Vorteile. In dieser findest Du beispielsweise Deine Rezepte der letzten 100 Tage und kannst sogar Verschreibungen an die Apotheke in Deiner Nähe übermitteln.
Wenn Du zu lange wartest und die Gültigkeit des Rezeptes abgelaufen ist, kannst Du dieses nicht mehr in Deiner Apotheke einlösen. Du musst Dir von Deinem Arzt ein neues Rezept besorgen. Häufig ist dafür kein neuer Arzttermin nötig, viele Arztpraxen bieten für die Beschaffung eines neuen Rezeptes auch andere Wege an wie zum Beispiel:
Informiere Dich direkt bei Deiner Praxis. Der Umgang mit abgelaufenen Rezepten hängt immer von der individuellen Situation und vom Patienten ab.
Wenn Du ein abgelaufenes Rezept zuhause hast, hoffst Du vielleicht, dass Du dieses doch mit etwas Glück noch einlösen kannst.
In der Praxis sind die Möglichkeiten jedoch begrenzt. Apotheken müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Abrechnungsregeln beachten. Wird ein abgelaufenes Rezept beliefert, kann dies zu Problemen bei der Erstattung durch die Krankenkasse führen.
Die Fachkräfte in den Apotheken können Dich jedoch beraten, wie Du schnellstmöglich an ein neues Rezept kommst. Je nach Apotheke können die Mitarbeitenden in dringenden Fällen und in Absprache mit Dir auch direkt Kontakt mit Deiner Arztpraxis aufnehmen. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Service ab.
Arzneimittel können je nach Art und Wirkstoff sehr kostenintensiv sein. In den vorherigen Abschnitten hast Du bereits die unterschiedlichen Rezeptarten kennengelernt, an diesen kannst Du außerdem erkennen, wie hoch die Zuzahlung für das Medikament sein wird:
Es gibt auch zuzahlungsbefreite Arzneimittel. In der Regel sind dies preisgünstige Medikamente, bei denen die Krankenkasse Rabattverträge mit den Herstellern abgeschlossen hat.2 Möchtest Du mehr erfahren, sprich am besten mit den Fachexperten Deiner Apotheke.
Grundsätzlich gilt: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich von einer Zuzahlung befreien lassen. Die Verbraucherzentrale informiert über die genauen Vorgaben: "Übersteigen die Kosten 2 Prozent der jährlichen Einkünfte, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Für chronisch kranke Menschen gilt eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von 1 Prozent der Einnahmen. Außerdem ist es meist möglich, zwischen verschiedenen Mitteln zu wählen."3
Je nach Rezeptart gelten unterschiedliche Fristen zur Einlösung in der Apotheke: Kassenrezepte sind 28 Tage, Privatrezepte drei Monate, BtM-Rezepte sieben Tage, T-Rezepte sechs Tage und Entlassrezepte nur drei Werktage gültig. Grüne Rezepte für Arzneimittelempfehlungen können dagegen zeitlich unbegrenzt eingelöst werden. Wenn Du ein älteres Rezept wiederfindest, solltest Du daher zunächst die Rezeptart und das Ausstellungsdatum prüfen. Ist die Frist bereits abgelaufen, musst Du Dir ein neues Rezept in Deiner Arztpraxis holen.
Ein Kassenrezept beziehungsweise rosa Rezept ist 28 Tage gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums in der Apotheke eingelöst werden.
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate gültig und kann innerhalb dieser Frist eingelöst werden.
Ein grünes Rezept ist unbegrenzt gültig, da es keine gesetzliche Ablaufzeit gibt.
Ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ist sieben Tage gültig und sollte damit möglichst zeitnah eingelöst werden.
Ein T-Rezept ist sechs Tage gültig und hat damit die kürzeste reguläre Gültigkeitsdauer aller Rezeptarten, abgesehen vom Entlassrezept.
Ein Entlassrezept aus dem Krankenhaus ist drei Werktage gültig und muss besonders schnell eingelöst werden.
Ein Rezept kann in der Regel nicht verlängert werden. Ist die Gültigkeitsfrist abgelaufen, muss die behandelnde Arztpraxis ein neues Rezept ausstellen.
Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden. In den meisten Fällen ist dann eine neue Verordnung durch die Arztpraxis erforderlich.
Die Rezeptgültigkeit läuft grundsätzlich auch an Wochenenden und Feiertagen weiter. Eine Ausnahme gilt bei Entlassrezepten: Hier werden für die Berechnung der Frist nur Werktage berücksichtigt, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
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Hey,
danke für Deine Frage. Meinst Du damit die Gültigkeitsdauer eines E-Rezepts? 100 Tage nach dem Einlösen wird das elektronische Rezept laut gematik automatisch gelöscht. Löst Du das Rezept nicht ein, wird es zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Gültigkeit von Kassenrezepten: 28 Kalendertage nach Ausstellung) automatisch gelöscht. Alles zum E-Rezept findest Du übrigens in diesem Beitrag: https://wissenswertes.ergoflix.de/e-rezept/
Liebe Grüße
Dein ergoflix-Team
Es ist wirklich blöd, wenn nach 7 Tagen das Rezept abläuft. Deswegen sind E-Rezepte super praktisch. Das geht alles einfacher.
Hallo, danke für Deine Nachricht.
Das E-Rezept bringt viele Vorteile für den Nutzer und auch für die Arztpraxen und Apotheken mit sich.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Wie sieht es denn bei einem E-Rezept aus? Mich würde echt interessieren, wie lange dort die Wartezeit ist. Eine WOche ist schon relativ wenig. Danke!