
Bist Du auf der Suche nach einem elektrischen Rollstuhl und möchtest diesen von der Krankenkasse bezuschussen lassen? In der Regel übernimmt oder bezuschusst die Krankenkasse die Kosten für notwendige Hilfsmittel. Wir erklären Dir in diesem Beitrag Schritt für Schritt, wie Du bei der Barmer einen Rollstuhl beantragen kannst und worauf Du achten solltest.
Bei der Krankenkasse Barmer einen (elektrischen) Rollstuhl zu beantragen, ist gar nicht schwer. In der Regel übernimmt die Krankenkasse alle vertraglich veordneteten Hilfsmittel – ganz oder teilweise – wenn die Voraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllt sind. Befolge hierzu einfach diese 3 Schritte:
Bei einer Ablehnung Deines beantragten Rollstuhls bei der Barmer hast Du die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Eine detaillierte Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein"
Du willst tiefer in das Thema einsteigen? In unserem großen Ratgeber zum elektrischen Rollstuhl auf Rezept haben wir alle wichtigen Basis-Infos für dich zusammengefasst. Außerdem erfährst du dort Schritt für Schritt, wie der Antragsprozess bei den verschiedenen Krankenkassen im Detail abläuft.
Mit vorliegender Verordnung übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für manuelle und auch elektrische Rollstühle bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h (wie die Modelle von ergoflix), in der für Dich medizinisch notwendigen Standardausführung. Voraussetzung für ein elektrisches Modell ist, dass Du die persönliche Fahreignung und Verkehrstauglichkeit erfüllst.
Beachte: Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der Barmer bzw. dem Vertragspartner übernommen.
Eine Zuzahlung für Hilfsmittel der Barmer oder bei anderen Krankenkassen beträgt meist 10 Prozent der Kosten. Das sind mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Diesen Betrag musst Du direkt an den Vertragspartner der Barmer zahlen. Diese Regelung gilt für Standardrollstühle ohne zusätzliche Mehrkosten. Im Sanitätshaus sollte Dir mindestens ein Modell ohne Mehrkosten angeboten werden. Vergleiche zusätzlich mehrere Vertragspartner, da diese nicht zwingend die selben Modelle vorstellen.
Abhängig von Deiner Modellwahl kann auch eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung auf Dich zukommen. Das passiert immer dann, wenn das gewählte Hilfsmittel über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgeht. Wenn Du Dich beispielsweise bewusst für einen teureren Elektrorollstuhl entscheidest – etwa weil Dir die Farbe besser gefällt – übersteigt das den reinen medizinischen Nutzen. In solchen Fällen prüft Deine Krankenkasse individuell, wir hoch der Eigenanteil für diesen Zusatzkomfort ausfällt.
Bei der Nutzung mancher Hilfsmittel, wie beispielsweise bei elektrischen Rollstühlen, entstehen im Betrieb Stromkosten. Diese können ebenfalls von der Barmer bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Barmer genehmigt wurde und dass die Stromkosten für den Betrieb des Hilfsmittels nötig sind.
Den Antrag auf Erstattung bei der Barmer kannst Du ganz bequem entweder telefonisch oder schriftlich beantragen. Für die Erstattung eines Pauschalbetrags werden keine Rechnungen oder andere Dokumente benötigt. Möchtest Du jedoch die individuelle Stromkostenerstattung beantragen, benötigt die Krankenkasse verschiedene Nachweise.
Mehr zum Thema Stromkostenerstattung, auch unabhängig von Deiner Krankenkasse, erfährst Du in unserem Blogbeitrag „Werden meine Stromkosten für den Rollstuhl durch die Krankenkasse erstattet?"
Die faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix bieten dir maximale Flexibilität im Alltag und unterwegs – und auch hier greift die Unterstützung der Barmer, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Besondere an den Modellen von ergoflix: Sie lassen sich mit minimalem Aufwand kompakt zusammenfalten. Dadurch kannst du sie im Handumdrehen verstauen oder problemlos im Auto, im Bus, in der Bahn und sogar im Flugzeug mitnehmen.
Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der Barmer. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 9459000.
Die Barmer-Krankenkasse übernimmt ode rbezuschusst grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel - also auch für elektrische Rollstühle. Wichtig ist, dass Du eine ärztliche Verordnung vorlegen kannst, mit welcher Dir die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird. Folgst Du dem beschriebenen Ablauf von der korrekten Verordnung über die Wahl des Vertragspartners bis zur Beantragung, kann fast nichts schief gehen.

