15. Oktober 2021
Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung.

Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten
Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.
Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.
Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.
Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.
Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.
Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung in Verbindung mit einer konkreten Hilfsmittelnummer. (Mehr Informationen erhältst Du im Absatz „Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?“)
Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Möchtest Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen, bist Du daher in der Nachweispflicht.
Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, um Dich selbstständig manuell fortbewegen zu können.
Die Elektrorollstühle aus dem Portfolio von ergoflix verfügen über Hilfsmittelnummern und können daher von der Krankenkasse bezuschusst werden. Eine Auflistung aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.
Der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) pflegt ein Verzeichnis mit allen verordnungsfähigen Hilfsmitteln. Dieses sogenannte Hilfsmittelverzeichnis erleichtert die Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse.
Mit Hilfe einer entsprechenden Nummer kann auf dem Attest vermerkt werden, welche konkreten Eigenschaften Dein Hilfsmittel zwingend vorweisen sollte. Eine Einordnung durch die Krankenkasse und das Sanitätshaus wird so stark erleichtert.
Zusätzlich ist die Hilfsmittelnummer auch immer eine Absicherung. Entsprechende Mittel sind nämlich grundsätzlich auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit überprüft. Es handelt sich dabei demnach auch um einen Nachweis für hohe Qualität. Deshalb ist die Chance der Übernahme durch Deine Krankenkasse höher, wenn eine Hilfsmittelnummer auf dem Attest vermerkt ist.
Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden.
In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:
1. Arzt besuchen
Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab und kann die entsprechende Hilfsmittelnummer auf einem Attest bzw. einem Rezept notieren.
2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen
Frage bei Deiner Krankenkasse nach, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das vom Arzt ausgestellte Rezept zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten. Vor Ort kannst Du den Rollstuhl außerdem testen. So kann am besten geschaut werden, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.
3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen
Hast Du Dich entschieden, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt dies das Sanitätshaus für Dich.
4. Auf Antwort warten
Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.
5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.
Du hast einen passenden Rollstuhl von ergoflix gefunden und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Wir unterstützen Dich dabei. Durch die Kooperation mit über 600 Sanitätshäusern deutschlandweit gibt es nicht nur das passende in Deiner Nähe, sondern Du kannst Dich direkt von unseren Fachpartnern beraten lassen.
Wir stellen den Kontakt her: Rufe uns einfach unter 02852 – 945 90 00 an oder hinterlasse uns Deine Nachricht per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!
Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.
Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, musst Du es an der entsprechenden Stelle zurückgeben. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.
Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, solltest Du es nicht mehr benötigen.
Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.
Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldet oder mutwillig beschädigt hast. Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?
Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden. Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten den Ansprechpartner Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.
AOK
Bei der AOK handelt es sich um die Allgemeine Ortskrankenkasse. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Krankenkassen unter einheitlichem Erscheinungsbild zusammen. Je nach Region, können die rechtlichen Bestimmungen variieren. Achte deshalb darauf, dass Du auf das passende Angebot zurückgreifst oder mit Deinem Ansprechpartner kommunizierst.
Infoseite: Hilfsmittel/Rollstuhl bei der AOK beantragen
BARMER
Die BARMER stellt Dir online ausführliche Informationen zu Hilfsmitteln und konkret Rollstühlen, die über die Krankenkasse beantragt werden können, zur Verfügung:
Allgemeine Informationen zur Hilfsmittelbeantragung
DAK Gesundheit
Auch bei der DAK kannst Du Dich online informieren. Hier bietet man Dir zur Beantwortung Deiner Fragen einen Beraterchat. Alternativ kannst Du Dich aber natürlich auch an Deinen entsprechenden Ansprechpartner wenden.
DAK: Rollstühle als Hilfsmittel über die Krankenkasse
hkk Krankenkasse
Bist Du Mitglied bei der hkk (Handelskrankenkasse), kannst Du Dich hier nähergehend informieren:
Leistungen & Services zu Hilfsmitteln bei der hkk
IKK classic
Neben hilfreichen Informationen zur Beantragung kannst Du auf der Webseite der IKK auf die Vertragspartnersuche zurückgreifen. Dazu musst Du die Postleitzahl und das gewünschte Hilfsmittel eintragen. Anschließend erhältst Du eine Übersicht über Partner in Deiner Nähe.
IKK: Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen & Vertragspartnersuche
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Informationen zur Übernahme eines Rollstuhls durch die KKH findest Du hier:
Fragen & Antworten: Rollstühle über die Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Auf dem Online-Auftritt der KNAPPSCHAFT findest Du ausführliche Informationen:
Allgemeine Informationen: Hilfsmittel beantragen
Broschüre: Manueller Rollstuhl von der Krankenkasse
Broschüre: Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse
Techniker Krankenkasse (TK)
Auf der folgenden Seite findest Du häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten dazu.
Informationen: Rollstuhl von der TK
In diesem Beitrag haben wir die Frage „Wann bekommt man einen Rollstuhl verschrieben?“ beantwortet. Ist das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig, hast Du Anspruch auf einen Rollstuhl. Um den Rollstuhl auf Rezept zu erhalten, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit jedoch erstmal bescheinigen. Wende Dich auch an Deine Krankenkasse, um Vertragspartner wie ein passendes Sanitätshaus zu finden.
Interessierst Du Dich für einen elektrischen Faltrollstuhl von ergoflix, übernehmen wir die Suche nach einem Sanitätshaus. Wende Dich gerne an unser Serviceteam: 02852 9459000. Wir freuen uns auf Dich!
Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.
Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.
Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.
Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.
Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.
Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung in Verbindung mit einer konkreten Hilfsmittelnummer. (Mehr Informationen erhältst Du im Absatz „Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?“)
Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Möchtest Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen, bist Du daher in der Nachweispflicht.
Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, um Dich selbstständig manuell fortbewegen zu können.
Die Elektrorollstühle aus dem Portfolio von ergoflix verfügen über Hilfsmittelnummern und können daher von der Krankenkasse bezuschusst werden. Eine Auflistung aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.
Der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) pflegt ein Verzeichnis mit allen verordnungsfähigen Hilfsmitteln. Dieses sogenannte Hilfsmittelverzeichnis erleichtert die Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse.
Mit Hilfe einer entsprechenden Nummer kann auf dem Attest vermerkt werden, welche konkreten Eigenschaften Dein Hilfsmittel zwingend vorweisen sollte. Eine Einordnung durch die Krankenkasse und das Sanitätshaus wird so stark erleichtert.
Zusätzlich ist die Hilfsmittelnummer auch immer eine Absicherung. Entsprechende Mittel sind nämlich grundsätzlich auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit überprüft. Es handelt sich dabei demnach auch um einen Nachweis für hohe Qualität. Deshalb ist die Chance der Übernahme durch Deine Krankenkasse höher, wenn eine Hilfsmittelnummer auf dem Attest vermerkt ist.
Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden.
In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:
1. Arzt besuchen
Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab und kann die entsprechende Hilfsmittelnummer auf einem Attest bzw. einem Rezept notieren.
2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen
Frage bei Deiner Krankenkasse nach, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das vom Arzt ausgestellte Rezept zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten. Vor Ort kannst Du den Rollstuhl außerdem testen. So kann am besten geschaut werden, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.
3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen
Hast Du Dich entschieden, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt dies das Sanitätshaus für Dich.
4. Auf Antwort warten
Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.
5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.
Du hast einen passenden Rollstuhl von ergoflix gefunden und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Wir unterstützen Dich dabei. Durch die Kooperation mit über 600 Sanitätshäusern deutschlandweit gibt es nicht nur das passende in Deiner Nähe, sondern Du kannst Dich direkt von unseren Fachpartnern beraten lassen.
Wir stellen den Kontakt her: Rufe uns einfach unter 02852 – 945 90 00 an oder hinterlasse uns Deine Nachricht per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!
Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.
Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, musst Du es an der entsprechenden Stelle zurückgeben. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.
Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, solltest Du es nicht mehr benötigen.
Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.
Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldet oder mutwillig beschädigt hast. Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?
Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden. Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten den Ansprechpartner Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.
AOK
Bei der AOK handelt es sich um die Allgemeine Ortskrankenkasse. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Krankenkassen unter einheitlichem Erscheinungsbild zusammen. Je nach Region, können die rechtlichen Bestimmungen variieren. Achte deshalb darauf, dass Du auf das passende Angebot zurückgreifst oder mit Deinem Ansprechpartner kommunizierst.
Infoseite: Hilfsmittel/Rollstuhl bei der AOK beantragen
BARMER
Die BARMER stellt Dir online ausführliche Informationen zu Hilfsmitteln und konkret Rollstühlen, die über die Krankenkasse beantragt werden können, zur Verfügung:
Allgemeine Informationen zur Hilfsmittelbeantragung
DAK Gesundheit
Auch bei der DAK kannst Du Dich online informieren. Hier bietet man Dir zur Beantwortung Deiner Fragen einen Beraterchat. Alternativ kannst Du Dich aber natürlich auch an Deinen entsprechenden Ansprechpartner wenden.
DAK: Rollstühle als Hilfsmittel über die Krankenkasse
hkk Krankenkasse
Bist Du Mitglied bei der hkk (Handelskrankenkasse), kannst Du Dich hier nähergehend informieren:
Leistungen & Services zu Hilfsmitteln bei der hkk
IKK classic
Neben hilfreichen Informationen zur Beantragung kannst Du auf der Webseite der IKK auf die Vertragspartnersuche zurückgreifen. Dazu musst Du die Postleitzahl und das gewünschte Hilfsmittel eintragen. Anschließend erhältst Du eine Übersicht über Partner in Deiner Nähe.
IKK: Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen & Vertragspartnersuche
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Informationen zur Übernahme eines Rollstuhls durch die KKH findest Du hier:
Fragen & Antworten: Rollstühle über die Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Auf dem Online-Auftritt der KNAPPSCHAFT findest Du ausführliche Informationen:
Allgemeine Informationen: Hilfsmittel beantragen
Broschüre: Manueller Rollstuhl von der Krankenkasse
Broschüre: Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse
Techniker Krankenkasse (TK)
Auf der folgenden Seite findest Du häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten dazu.
Informationen: Rollstuhl von der TK
In diesem Beitrag haben wir die Frage „Wann bekommt man einen Rollstuhl verschrieben?“ beantwortet. Ist das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig, hast Du Anspruch auf einen Rollstuhl. Um den Rollstuhl auf Rezept zu erhalten, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit jedoch erstmal bescheinigen. Wende Dich auch an Deine Krankenkasse, um Vertragspartner wie ein passendes Sanitätshaus zu finden.
Interessierst Du Dich für einen elektrischen Faltrollstuhl von ergoflix, übernehmen wir die Suche nach einem Sanitätshaus. Wende Dich gerne an unser Serviceteam: 02852 9459000. Wir freuen uns auf Dich!
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interessierst Du Dich für die Beantragung eines elektrischen Rollstuhls bei Deiner Krankenkasse?
Alle unsere Modelle sind von der Krankenkasse bezuschussbar, sodass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
Rufe uns gerne an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Wir freuen uns auf Deine Nachricht!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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