27. Mai 2022
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen.

Werden Stromkosten durch die Krankenkasse erstattet?
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen. Was einfach klingt, ist auch einfach. Doch dann geht’s los – der Ladeprozess beginnt. Doch erstattet die Krankenkasse Stromkosten? In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns näher mit diesem Thema. Wir schauen uns an, in welchen Fällen eine Erstattung möglich ist und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt.
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Interessant: Eine Stromkostenerstattung erfolgt für elektrische Hilfsmittel aller Art. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen beispielsweise:
Bist Du über eine private Krankenversicherung versichert, solltest Du die Erstattungsmöglichkeiten genau nachprüfen. Die Erstattung der Stromkosten könnte ausgeschlossen sein. Dies können wir Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da es von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig ist und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Damit Du eine Erstattung der Stromkosten Deines Hilfsmittels durch die Krankenkasse erhältst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein.
Das Wichtigste: Bei Deinem elektrischen Rollstuhl muss es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handeln, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde. Solche Hilfsmittel sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und können mit einem Rezept Deines Arztes über ein Sanitätshaus beantragt werden.
Wie genau der Prozess einer Hilfsmittelbeantragung bei der Krankenkasse abläuft, lies im Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.
Hast Du Deinen elektrischen Wegbegleiter auf eigene Faust gekauft, kommt Deine Krankenkasse in der Regel nicht für die Energiekosten auf.
Gut zu wissen
Doch wie läuft nun eine Beantragung ab? Leider gibt es keinen einheitlichen Prozess, der über alle Krankenkassen hinweg gilt. Jede Krankenkasse hat eigene Regelungen: Bei der einen Krankenkasse reicht ein formloser Antrag aus, die andere Kasse möchte ein eigens entwickeltes Formular ausgefüllt haben.
Genauso unterschiedlich wie die Beantragung sind auch die Beträge, die von Deiner Krankenkasse für Deine Stromkosten erstattet werden. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Wie die Anträge und Formulare für Stromkostenerstattung z. B. bei der AOK, der Knappschaft oder der Barmer aussehen, musst Du selbst herausfinden. Unsere Empfehlung: Rufe bei Deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach, wie der Prozess abläuft. Sei so auf der sicheren Seite.
Einige Experten auf dem Gebiet der Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse stellen online Musterformulare und Musterbriefe zur Verfügung, die für einen formlosen Antrag genutzt werden können.
Erhältst Du dennoch eine Ablehnung für die Übernahme der Stromkosten Deines verordneten Hilfsmittels, lege auf jeden Fall Widerspruch ein und berufen Dich auf den gesetzlichen Beschluss.
Um Dir bei der Entscheidung ein wenig zu helfen, wirf einmal einen Blick auf Deine Kosten:
Ermittle selbst, wie hoch die Energiekosten für den Ladevorgang Deines elektrischen Rollstuhls pro Jahr liegen. Orientiere Dich an folgender Formel: (Ladezeit pro Jahr x Watt x Preis kWh Strom)/1000.
Wie hoch sind Deine Stromkosten pro Jahr?
Erstattet werden die Stromkosten in der Regel nur für ein verordnetes Hilfsmittel, das Deine Krankenkasse bezuschusst hat. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Genauer wird es mit einem Strommessgerät: Damit misst Du den Energieverbrauch beim Laden relativ genau.
Gut zu wissen
Falls Du Dich nun entscheidest, die Stromkosten zum Laden Deines E-Rollstuhls von der Krankenkasse erstatten zu lassen, gehe wie oben beschrieben vor.
Ob Du einen Antrag für die Übernahme von Stromkosten bei Deiner Krankenkasse stellen möchtest oder nicht, das musst Du ganz individuell für Dich und Deine Situation entscheiden. In diesem Artikel hast Du erfahren, dass Dir ein gewisser Geldbetrag zusteht. Ob Du diesen in Anspruch nimmst, liegt ganz in Deinen Händen.
Hast Du mehrere elektrische Hilfsmittel in Deinem Haus in Betrieb, schnellen die Kosten möglicherweise in die Höhe z. B. wenn Du Stromkosten für ein Sauerstoffgerät und Stromkosten für einen E-Rollstuhl zahlst. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse möglich ist.
Prüfe zunächst, wie das Vorgehen bei Deiner Krankenkasse ist. Anschließend kannst Du den Schritt wagen und eine Beantragung angehen.
Hast Du Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Erfahrungen, die Du gerne mit unserer Community teilen darfst.
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen. Was einfach klingt, ist auch einfach. Doch dann geht’s los – der Ladeprozess beginnt. Doch erstattet die Krankenkasse Stromkosten? In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns näher mit diesem Thema. Wir schauen uns an, in welchen Fällen eine Erstattung möglich ist und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt.
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Interessant: Eine Stromkostenerstattung erfolgt für elektrische Hilfsmittel aller Art. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen beispielsweise:
Bist Du über eine private Krankenversicherung versichert, solltest Du die Erstattungsmöglichkeiten genau nachprüfen. Die Erstattung der Stromkosten könnte ausgeschlossen sein. Dies können wir Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da es von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig ist und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Damit Du eine Erstattung der Stromkosten Deines Hilfsmittels durch die Krankenkasse erhältst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein.
Das Wichtigste: Bei Deinem elektrischen Rollstuhl muss es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handeln, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde. Solche Hilfsmittel sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und können mit einem Rezept Deines Arztes über ein Sanitätshaus beantragt werden.
Wie genau der Prozess einer Hilfsmittelbeantragung bei der Krankenkasse abläuft, lies im Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.
Hast Du Deinen elektrischen Wegbegleiter auf eigene Faust gekauft, kommt Deine Krankenkasse in der Regel nicht für die Energiekosten auf.
Gut zu wissen
Doch wie läuft nun eine Beantragung ab? Leider gibt es keinen einheitlichen Prozess, der über alle Krankenkassen hinweg gilt. Jede Krankenkasse hat eigene Regelungen: Bei der einen Krankenkasse reicht ein formloser Antrag aus, die andere Kasse möchte ein eigens entwickeltes Formular ausgefüllt haben.
Genauso unterschiedlich wie die Beantragung sind auch die Beträge, die von Deiner Krankenkasse für Deine Stromkosten erstattet werden. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Wie die Anträge und Formulare für Stromkostenerstattung z. B. bei der AOK, der Knappschaft oder der Barmer aussehen, musst Du selbst herausfinden. Unsere Empfehlung: Rufe bei Deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach, wie der Prozess abläuft. Sei so auf der sicheren Seite.
Einige Experten auf dem Gebiet der Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse stellen online Musterformulare und Musterbriefe zur Verfügung, die für einen formlosen Antrag genutzt werden können.
Erhältst Du dennoch eine Ablehnung für die Übernahme der Stromkosten Deines verordneten Hilfsmittels, lege auf jeden Fall Widerspruch ein und berufen Dich auf den gesetzlichen Beschluss.
Um Dir bei der Entscheidung ein wenig zu helfen, wirf einmal einen Blick auf Deine Kosten:
Ermittle selbst, wie hoch die Energiekosten für den Ladevorgang Deines elektrischen Rollstuhls pro Jahr liegen. Orientiere Dich an folgender Formel: (Ladezeit pro Jahr x Watt x Preis kWh Strom)/1000.
Wie hoch sind Deine Stromkosten pro Jahr?
Erstattet werden die Stromkosten in der Regel nur für ein verordnetes Hilfsmittel, das Deine Krankenkasse bezuschusst hat. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Genauer wird es mit einem Strommessgerät: Damit misst Du den Energieverbrauch beim Laden relativ genau.
Gut zu wissen
Falls Du Dich nun entscheidest, die Stromkosten zum Laden Deines E-Rollstuhls von der Krankenkasse erstatten zu lassen, gehe wie oben beschrieben vor.
Ob Du einen Antrag für die Übernahme von Stromkosten bei Deiner Krankenkasse stellen möchtest oder nicht, das musst Du ganz individuell für Dich und Deine Situation entscheiden. In diesem Artikel hast Du erfahren, dass Dir ein gewisser Geldbetrag zusteht. Ob Du diesen in Anspruch nimmst, liegt ganz in Deinen Händen.
Hast Du mehrere elektrische Hilfsmittel in Deinem Haus in Betrieb, schnellen die Kosten möglicherweise in die Höhe z. B. wenn Du Stromkosten für ein Sauerstoffgerät und Stromkosten für einen E-Rollstuhl zahlst. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse möglich ist.
Prüfe zunächst, wie das Vorgehen bei Deiner Krankenkasse ist. Anschließend kannst Du den Schritt wagen und eine Beantragung angehen.
Hast Du Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Erfahrungen, die Du gerne mit unserer Community teilen darfst.
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Hallo, danke für Deine Nachricht. Das können wir Dir leider nicht beantworten. Am besten fragst Du bei dem Ansprechpartner Deiner Krankenkasse nach.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Vielen Dank für den Beitrag. Spannend finde ich, dass man Stromkostenerstattung bei der Krankenkasse beantragen kann. Meine Oma hat seit einiger Zeit zwei elektrisch Pflegebetten und wir werden versuchen, die Stromkosten dafür erstattet zu bekommen. Danke für den Hinweis.
Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass Dir der Beitrag weitergeholfen hat und wünschen viel Erfolg für die Stromkostenerstattung!
Herzzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich bin leider nicht in der Lage Rückwirkend zu errechnen, und auch sonst tue ich mich sowas sehr schwer. Ich habe ein Querschnitslämung ich habe seit länger zur Luft inilazion, ein e Bett
Wass kann ich machen
Hallo, danke für Deine Nachricht! Der Ablauf der Stromkostenerstattung ist nicht geregelt und unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Um die Stromkostenerstattung in Anspruch zu nehmen, rufe am besten bei Deiner Krankenkasse an und erkundige Dich nach dem Prozess und den benötigten Dokumenten.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo,
ich habe einen Hausnotruf und einen Antrag auf Stromkosten-Erstattung gestellt. Er wurde abgelehnt, weil der Notruf von der Pflegekasse gestellt ist und nicht von der Krankenkasse. Ist das korrekt? Was kann ich tun?
Viele Grüße
Hey,
rufe am besten bei Deiner Pflegekasse an und frage dort nach, inwiefern die Stromkosten für einen Hausnotruf erstattet werden können. Denn diese ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Thema geht. Deine Pflegekasse kann Dir ganz genau weiterhelfen und Dich entsprechend beraten.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ja
Rolli-Faher, 87. Das habe ich nicht gewusst, dass man Ladekosten abrechnen kann. Ich werde es versuchen. Toll.
Guten Tag,
das freut uns, dass wir Ihnen diese Information mit auf den Weg geben konnten.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
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hallo,wann werden die stromkosten im juli überwiesen