
Wenn Du bei Deiner Krankenkasse ein Hilfsmittel wie zum Beispiel einen (Elektro-)Rollstuhl beantragt hast, bedeutet das in der Regel, dass Du Dir dringend Unterstützung im Alltag wünschst. Wenn dann die Ablehnung Deines Hilfsmittels von der Krankenkasse kommt, kann das sehr frustrierend sein. Die gute Nachricht ist: Eine Ablehnung bedeutet nicht direkt, dass Du leer ausgehst. In vielen Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie Du bei einem Widerspruch richtig vorgehst, welche Fristen gelten und wo Du ein Muster für den Widerspruch findest.
Die Gründe für die Ablehnung Deines Hilfsmittels können ganz unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Ursachen zählen:
Egal aus welchem Grund Du eine Ablehnung erhalten hast: Gib nicht direkt auf und nimm am besten Dein Recht auf Widerspruch wahr.
Bei einem Widerspruch ist es vor allem wichtig, dass Du die Frist einhältst. In der Regel kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. So funktioniert es:
Um den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Deiner Krankenkasse einzureichen, kannst Du ein Musterschreiben nutzen. Dies erspart Dir Arbeit und hilft dabei, dass die Formulierungen den formellen Ansprüchen gerecht werden.
Muster für einen Widerspruch gegen die Ablehnung Deines Hilfsmittels findest Du von unterschiedlichen Anbietern online. Schaue zum Beispiel auf den Webseiten von Patientenverbänden oder Beratungsstellen nach.
Es gibt viele Gründe, warum Deine Krankenkasse Deinen Hilfsmittelantrag nicht genehmigt hat. Welche das sein können und wie Du darauf reagieren kannst, haben wir für Dich zusammengefasst:
| Ablehnungsgrund | Deine Argumente / Maßnahmen |
| „Das Hilfsmittel ist nicht medizinisch notwendig.“ | Verweise auf die ärztliche Verordnung, in der die medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde. Ergänze eine ausführliche Stellungnahme, in der Du erklärst, wie das Hilfsmittel Deine Mobilität bzw. Selbstständigkeit verbessert. |
| „Es gibt günstigere Alternativen.“ | Begründe, warum mögliche Alternativen nicht denselben Nutzen bieten. Ein Standardrollstuhl ist zum Beispiel ungeeignet, wenn Du ihn nicht selbst antreiben kannst – dann ist ein Elektrorollstuhl medizinisch erforderlich. |
| „Das Hilfsmittel ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.“ | Weise darauf hin, dass nicht alle medizinisch sinnvollen Hilfsmittel dort gelistet sind. Es dürfen auch Produkte ohne Hilfsmittelnummer erstattet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. |
| „Die Einschränkungen rechtfertigen das Hilfsmittel nicht.“ | Erkläre, welche konkreten Alltagssituationen Du ohne das Hilfsmittel nicht bewältigen kannst. |
| „Es liegt keine ausreichende ärztliche Begründung vor.“ | Reiche eine ergänzende ärztliche Stellungnahme nach. Bitte darum, dass die Krankenkasse den Fall erneut prüft und bewertet. Du kannst auch Berichte Deiner Therapeuten beilegen. |
| „Das Hilfsmittel wurde bereits in der Vergangenheit bewilligt.“ | Erkläre ausführlich, dass sich Dein Gesundheitszustand seitdem verändert hat oder das bisherige Hilfsmittel nicht mehr funktionstüchtig bzw. nicht mehr geeignet ist. |
Ein besonders häufiger Fall ist die Ablehnung eines Zuschusses für einen Rollstuhl – egal ob manuell oder elektrisch. In diesen Fällen ist ein häufiges Argument der Krankenkasse, dass ein einfacheres Rollstuhlmodell ausreiche oder ein Rollstuhl generell gar überflüssig sei.
Möchtest Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Rollstuhls einlegen, solltest Du folgende Dinge besonders betonen:
Auch wenn Du diese Themen selbst plausibel erläutern kannst, solltest Du Dir unbedingt zusätzlich eine ärztliche Stellungnahme einholen. Gegebenenfalls kannst Du auch Therapeuten oder Reha-Fachhändler um Fachberichte bitten. Wichtig ist, dass die Notwendigkeit für einen Rollstuhl deutlich wird.
Wenn Du gegen die Ablehnung Deines Hilfsmittels Widerspruch eingelegt hast, heißt das nicht automatisch, dass der Antrag in zweiter Instanz genehmigt wird. Erhältst Du eine erneute Ablehnung, kannst Du diese vor dem Sozialgericht anfechten – dies ist kostenfrei und ohne Anwalt möglich. Rechtliche Unterstützung kann dennoch hilfreich sein.
Für den erneuten schriftlichen Widerspruch hast Du wieder einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheides Zeit. Wenn Du dabei Unterstützung benötigst, kannst Du Dich zum Beispiel an Sozialverbände, Patientenberatungen oder Gleichstellungsbeauftragte Deiner Gemeinde wenden.
Damit Du Dich möglichst gar nicht erst mit einem Widerspruch beschäftigen musst, solltest Du bereits bei der Beantragung Deines Hilfsmittels bei der Krankenkasse die richtige Vorgehensweise beachten:
Diese Vorgehensweise schützt Dich zwar nicht sicher vor einer Ablehnung, die korrekte Beantragung erhöht allerdings Deine Chancen auf eine Genehmigung in erster Instanz.
Beachte: Wenn das von Dir gewählte Produkt im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, erhöht dies die Chance auf eine Kostenübernahme.
Du hast Dich für einen elektrischen Faltrollstuhl von ergoflix entschieden, Dein Hilfsmittelantrag wurde von Deiner Krankenkasse jedoch abgelehnt? Das Krankenkassenmanagement von ergoflix unterstützt Dich gerne bei der Einreichung Deines Widerspruchs. Die Mitarbeitenden kennen sich bestens mit den Beantragungsprozessen der unterschiedlichen Krankenkassen aus.
Das Krankenkassenmanagement von ergoflix erreichst Du unter 02852 705383890 oder info@ergoflix.de.
Ein Hilfsmittel ermöglicht Dir in der Regel mehr Freiheit im Alltag und kann sich sehr positiv auf Deine Lebensqualität auswirken. Gib deshalb nicht zu schnell auf, wenn Deine Krankenkasse eine Bezuschussung ablehnt. Ein Widerspruch mit der Unterstützung Deines Arztes kann schon viel bewirken. Und wenn dies nicht hilft, scheue Dich nicht vor einer Klage bei dem Sozialgericht. Sowohl bei der Beantragung als auch bei einem Widerspruch ist eine Sache besonders wichtig: Begründe die Notwendigkeit des Hilfsmittels ausführlich und nachvollziehbar.

