Was ist ein Privatrezept, wie lange ist es gültig und wer übernimmt die Kosten?

Dieses Bild zeigt eine Apothekerin, die gerade ein Medikament aus einem Regal nimmt.

Mit einem Privatrezept kann Dein Arzt Dir Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen. In der Regel wird dieses Privatversicherten ausgestellt. Doch auch als gesetzlich versicherte Person kannst Du ein Privatrezept erhalten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel das verordnete Medikament nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und Du die Kosten selbst tragen musst. In diesem Artikel erfährst Du, wann ein Arzt ein Privatrezept ausstellen darf, wie die Gültigkeit eines Privatrezeptes ist und worauf Du bei der Kostenerstattung achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze
• Ein Privatrezept wird meist für Privatversicherte ausgestellt, kann aber auch für gesetzlich Versicherte gelten, wenn eine Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
• Die Gültigkeit eines Privatrezepts beträgt in der Regel drei Monate, kann im Basistarif jedoch auf 30 Tage und im Notlagentarif auf 10 Tage begrenzt sein.
• Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten selbst.

Wann wird ein Privatrezept ausgestellt?

Dein Arzt kann Dir aus unterschiedlichen Gründen ein Privatrezept ausstellen:

  • Du bist privat krankenversichert und benötigst ein verschreibungspflichtiges Arznei- oder Heilmittel.
  • Du bist gesetzlich krankenversichert und benötigst ein verschreibungspflichtiges Arznei- oder Heilmittel, welches nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
  • Dein Arzt hat keine Kassenzulassung, darf also nicht mit Krankenkassen abrechnen.
  • Du benötigst ein Medikament, das sich nicht im Leistungskatalog Deiner Krankenkasse befindet.

Wie sieht ein Privatrezept aus?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Privatrezept aussehen muss. Jedoch ist bei vielen Ärzten ein Privatrezept an der Farbe erkennbar: Sie benutzen einen blauen Vordruck. Dieser ist jedoch keine Pflicht. Ein Privatrezept kann Dein Arzt theoretisch auch auf einem weißen Zettel verfassen.

FlixTipp:
Am 1. Januar 2024 wurde für gesetzlich Versicherte das E-Rezept eingeführt, womit man weg vom Rezept auf Papier hin zu einer digitalen Version geht. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wenn Deine Arztpraxis die technischen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du jedoch auch Dein Privatrezept digital erhalten und einlösen. Erfahre mehr zum E-Rezept in unserem weiterführenden Blogbeitrag!
Wie funktioniert das E-Rezept?

Welche Angaben stehen auf einem Privatrezept?

Auch wenn ein Privatrezept, wie oben beschrieben, nicht zwingend einer bestimmten Vorlage entsprechen muss, gibt es dennoch Vorgaben zu den nötigen Angaben. Diese sind in der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) festgehalten1. Demnach muss ein Privatrezept für Arzneimittel auf jeden Fall folgende Daten enthalten:

  1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis, der Klinik oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung der verschreibenden Person oder, sofern diese nicht in einer Gesundheitseinrichtung tätig ist, die Anschrift der verschreibenden Person, jeweils einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,
  2. Datum der Ausfertigung oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur,
  3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
  4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
    • 4a: bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung; einer Gebrauchsanweisung bedarf es nicht, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird,
  5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
  6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
    • 6a: sofern das Arzneimittel zur wiederholten Abgabe auf dieselbe Verschreibung bestimmt sein soll, einen Vermerk mit der Anzahl der Wiederholungen,
  7. die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird,
  8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung,
  9. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.

Wie lange ist ein Privatrezept gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Privatrezepts liegt in der Regel bei drei Monaten. Bis dahin solltest Du Dein Rezept eingelöst haben, damit es seine Gültigkeit nicht verliert. Solltest Du diese Frist verpassen, wird die Apotheke Dir das Medikament nicht aushändigen, da diese in dem Fall rechtlich und in der Haftung ein Risiko tragen. Nach Fristablauf musst Du Deinen Arzt also erneut aufsuchen und ihn bitten, Dir das entsprechende Rezept nochmals auszustellen.

Die Gültigkeitsdauer gilt auch dann, wenn das Rezept nicht für ein Medikament, sondern für ein Hilfsmittel ausgestellt wurde. Wenn Dein Arzt Dir also mittels Privatrezept zum Beispiel einen Gehstock, einen Rollator oder einen Elektrorollstuhl verordnet hat, gilt auch hier eine Gültigkeit von drei Monaten.

Gültigkeit eines Privatrezepts im Basistarif oder Notlagentarif

Auch wenn die Gültigkeit eines Privatrezepts in der Regel drei Monate beträgt, gibt es ein paar wenige Ausnahmen.

Befindest Du Dich bei Deiner privaten Krankenversicherung im sogenannten Notlagentarif, ist ein ausgestelltes Rezept nur 10 Tage gültig. Der Notlagentarif tritt vor allem dann ein, wenn Du mit Deinen Beitragszahlungen im Rückstand bist. Da in dieser Situation lediglich die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände abgesichert wird, gelten auch strengere Vorgaben und eine deutlich kürzere Rezeptgültigkeit.

Wenn Du dauerhaft oder vorübergehend - zum Beispiel aus Kostengründen - den Basistarif Deiner privaten Krankenversicherung wählst, gilt für Dein Privatrezept ebenfalls eine andere Gültigkeit: Diese beträgt in der Regel 30 Tage.

Privatrezept online einlösen

Du kannst Dein Privatrezept für ein Medikament vor Ort in Deiner Apotheke oder online einlösen. Für eine Einlösung online benötigst Du nicht unbedingt ein E-Rezept, sondern kannst auch ein Rezept in Papierform nutzen.

So kannst Du Dein Privatrezept online einlösen:

  1. Wähle eine Apotheke oder Online-Apotheke aus.
  2. Übermittle Dein Privatrezept digital, beispielsweise per App oder Foto des Rezepts.
  3. Die Apotheke prüft die Verfügbarkeit des Medikaments.
  4. Anschließend kannst Du das Arzneimittel vor Ort abholen oder liefern lassen.

Beachte, dass auch bei einer digitalen Einlösung Deines Privatrezepts die reguläre Gültigkeit von drei Monaten gilt.

Wer zahlt die Kosten bei einem Privatrezept?

Wenn Du privat versichert bist, übernimmt in der Regel Deine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistung, die Dir verordnet wurde. Zwar zahlst Du dieses zunächst selbst, reichst das von der Apotheke gestempelte Rezept im Anschluss für eine Kostenerstattung jedoch bei Deiner Krankenversicherung ein und erhältst eine vollständige oder anteilige Erstattung.

Gut zu wissen:
Bei privaten Krankenversicherungen können sich Erstattungshöhe, Eigenanteile und Leistungsumfang je nach Tarif unterscheiden. Frage bei Unsicherheiten immer vorab bei Deinem Ansprechpartner nach, um eine sichere Information zur Kostenübernahme zu erhalten.

Bist Du gesetzlich versichert, zahlst Du den kompletten Betrag selbst und kannst die Kosten nicht erstatten lassen.

Übrigens: Nutzt Du das E-Rezept kannst Du Kostenbelege über die offizielle E-Rezept-App einreichen oder an die App Deiner Versicherung übermitteln.

Tipp: Kosten für Privatrezept von der Steuer absetzen

Grundsätzlich kannst Du Kosten, die Dir durch die Beschaffung von Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln entstanden sind, in Deiner Steuererklärung absetzen. Diese trägst Du unter „außergewöhnliche Belastungen" ein.

Damit das Finanzamt die Kosten nachvollziehen kann, solltest Du alle wichtigen Unterlagen aufbewahren:

  • Privatrezept
  • Rechnung der Apotheke oder des Leistungserbringers
  • Zahlungsnachweise
  • Erstattungsbescheide Deiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle

Beachte jedoch, dass das Finanzamt Dir nur diejenigen Kosten erstattet, die Du nicht bereits von anderer Stelle erhalten hast. Hast Du zum Beispiel ein Privatrezept für ein Medikament erhalten, dieses abgeholt und die Kosten anschließend von Deiner PKV erstattet bekommen, kannst Du diese Kosten nicht noch einmal in der Steuererklärung geltend machen.

Das Online-Finanzamt ELSTER erklärt dazu konkret:

„Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die Ihnen aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen, zum Beispiel aufgrund von

  • Krankheit,
  • Behinderung,
  • Unwetterschäden oder
  • Bestattung einer Angehörigen oder eines Angehörigen.

Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung können Sie im § 33 Absatz 3 EStG nachlesen."2

Fazit

Bist Du privat versichert und benötigst ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel, stellt Dir Dein Arzt ein Privatrezept aus, dessen Kosten Du in der Regel von Deiner Versicherung erstattet bekommst. Doch auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten, wenn das verordnete Mittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird - die Kosten trägt die versicherte Person. Die Gültigkeit eines Privatrezepts beträgt in der Regel drei Monate. Werden Kosten ganz oder teilweise nicht von der Krankenversicherung übernommen, kannst Du diese als „außergewöhnliche Belastung" in Deiner Steuererklärung geltend machen.

FAQ

Warum verschreibt der Arzt ein Privatrezept?

Der Arzt verschreibt ein Privatrezept, wenn Du privat versichert bist oder wenn ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept?

Der Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept liegt vor allem in der Abrechnung: Beim Privatrezept zahlst Du die Kosten zunächst selbst, während beim Kassenrezept die Krankenkasse direkt die Kosten übernimmt.

Warum bekomme ich als Kassenpatient ein Privatrezept?

Als Kassenpatient kannst Du ein Privatrezept erhalten, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die verordnete Leistung nicht übernimmt oder Du eine Selbstzahler-Leistung in Anspruch nimmst.

Wie viel kostet ein Privatrezept?

Das Privatrezept selbst kostet nichts. Allerdings musst Du die Kosten für das verordnete Medikament, Heilmittel oder Hilfsmittel in der Regel zunächst selbst bezahlen.

Kann ein Privatrezept verfallen?

Ja, ein Privatrezept kann verfallen. Die Gültigkeit beträgt normalerweise drei Monate, im Basistarif 30 Tage und im Notlagentarif 10 Tage.

Kann ich ein Privatrezept online einlösen?

Ja, viele Apotheken ermöglichen es, ein Privatrezept online oder digital als E-Rezept einzulösen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Voraussetzung kann Dein Arzt Dir das Rezept bereits digital ausstellen.

Quellenverzeichnis

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV); abgerufen am 02.09.2026 ↩︎
  2. ELSTER - Online-Finanzamt: ELSTER - Startseite; abgerufen am 02.09.2026 ↩︎
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Diskussion

22 comments on “Was ist ein Privatrezept, wie lange ist es gültig und wer übernimmt die Kosten?”

  1. Hallo,

    vielen Dank für den Informativen Beitrag.

    Wie sieht es denn anders herum aus? Ich habe ein Kassenrezept anstatt eines Privatrezepts bekommen und in der Apotheke beim einreichen 5 Euro bezahlt.

    Nun, 4 Monate später und in einem anderen Kalenderjahr bekomme ich eine Rechnung von der Apotheke, dass ich die "Restkosten" für das Medikament nachzahlen soll.

    Wenn ich die Rechnung aber bei meiner PV einreiche, verliere ich meine Bonuszahlung da diese im Folgejahr ausgestellt ist...

    Wer muss denn hier nun was bezahlen?

    1. Hallo Tobi,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Da dies ein individueller Fall ist, kannst Du Dich am besten mit Deinem Arzt, Deiner Apotheke und ggf. auch mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. So kannst Du herausfinden, wo eventuell ein Fehler im Prozess unterlaufen ist.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Hallo,

    ich bin Kassenpatient und habe mich in die Hände eines Androgenologen begeben.
    Der Arzt behandelt nur Selbstzahler.

    Aufgrund eines permanent zu niedrigen Testosteronsspiegels bekomme ich nun Testosterongel verschieben. (Mehrere Test in gewissen Abstände)

    Das geht jetzt ganz schön ins Geld muss ich sagen und ich werde das Medikament wahrscheinlich bis ins hohe Alter nehmen müssen. Gibt es eine Möglichkeit, dass meine gesetzliche Krankenkasse, die Kosten für das Medikament übernimmt?

    Danke und Gruß

    Sören

    1. Hallo Sören,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Leider können wir Dir bei dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Wende Dich dazu am besten direkt an Deine Krankenkasse.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Ich verstehe nicht, warum ich als Kassenpatient mein Privatrezept nur auf meine Krankenkassenkarte bekomme. Somit weiß ich nicht, was ich verschrieben bekommen habe und kann nicht von Anfang an Preise online und in Apotheken vor Ort vergleichen. Finde ich sehr unglücklich geregelt!

  4. Praktisch, um mehr über private Rezepte zu erfahren. Ich selbst hatte auch Fragen zur Gültigkeit. Ich werde auch meine Krankenkasse um spezifische Informationen über meine Medikamente bitten.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass Dir unser Blogbeitrag weitergeholfen hat.

      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass unser Blogbeitrag hilfreich für Dich ist.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. Hallo und guten Tag,

    nach vielen Jahren der privaten Behandlung eines Nagelpilzes bei unserem Sohn (die Mittel sind sehr teuer), haben wir nun endlich einen Arzt gefunden, der ihm Tabletten verschrieben hat. Sein Blut muss regelmäßig auf Nebenwirkungen untersuche werden, das ist aber kein Problem.

    Der Hautarzt hat uns das Rezept für unseren Sohn (16 Jahre) auf einem Privatrezept ausgestellt mit der Begründung, dieses Mittel sei nicht zugelassen für Patienten unter 18 Jahren. Wir haben uns daraufhin mit unserer Hausapotheke und der Krankenversichrung und Verbindung gesetzt und beide haben dies verneint.

    Das nächste Rezept bekam er von der Hausärztin und nun mussten wir es nicht mehr privat bezahlen.

    Wir ärgern uns darüber, dass der Hautarzt uns so etwas erzählt. Zum einen, wieso macht ein Arzt so etwas, zum anderen, wie bekommen wir unser Geld zurück, wenn es nachweislich nicht stimmte, was der Arzt gesagt hat. Die Krankenversicherung nimmt sich nichts an davon.

    1. Guten Tag,

      danke für Deine Nachricht. Das tut uns leid, dass Ihr eine solche Erfahrung machen musstet. Leider können wir Dir bei diesem Thema in Sachen Privatrezept nicht weiterhelfen. Vielleicht hat Eure Hausärztin oder die Krankenkasse eine Idee dazu?

      Wir drücken ganz fest die Daumen, dass Ihr schnell eine Lösung findet.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Seit dem 01. Januar 2024 ist ausschließlich das E-Rezept bei gesetzlich versicherten Personen gültig. Als Privatversicherter kannst Du das Privatrezept online nutzen, musst es aber nicht. Mehr Information zum E-Rezept findest Du hier: https://wissenswertes.ergoflix.de/e-rezept/

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  6. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Privatrezept. Gut zu wissen, dass ein blauer Hintergrund keine Pflicht ist. Ich bin auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung.

    1. Hey, danke für Deinen Hinweis. Wir freuen uns sehr, dass unser Blogbeitrag hilfreich für Dich war.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  7. Seit 2 Jahren 2021 erhalte ich das Schlafmittel Zopiclon, nachdem Psycho Medikamente des Psychologen nicht geholfen haben, Nun erklärt mir die Hausäzrin die es 2 Jahre Lang verordnet hatte, daß ich das Medikament nur noch einmal im Quartal erhalten kann. Für die Reslichen Tage erhalte ich nur ein Privatrezept. Mein Krankenkasse hatte Bestätigt daß sie dieses Medikament nur auf Kassenrezept für mich bezahlt. sie evrlangte eine erneute Vorstellung bei dem Psych - Neurologen für eine weitere Prüfung. In meiner Region Saarbrg Konz, nimmt Kein Neurologe mich als Patient auf. Was alo soll ich als Rentner mit 83 noch tun?

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.

      Das tut uns Leid, dass Du mit solchen Herausforderungen zu tun hast. Leider können wir Dir bei diesem Thema nicht weiterhelfen. Vielleicht kann Deine Krankenkasse oder Dein Hausarzt Dich unterstützen, einen Neurologen in Deiner Nähe zu finden?

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey, danke für Deine netten Worte.
      Wir freuen uns, dass Dir der Beitrag weitergeholfen hat. Sehr gerne beraten wir Dich zu unseren E-Rollstühlen.
      Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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