27. Mai 2022
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen.

Werden Stromkosten durch die Krankenkasse erstattet?
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen. Was einfach klingt, ist auch einfach. Doch dann geht’s los – der Ladeprozess beginnt. Doch erstattet die Krankenkasse Stromkosten? In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns näher mit diesem Thema. Wir schauen uns an, in welchen Fällen eine Erstattung möglich ist und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt.
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Interessant: Eine Stromkostenerstattung erfolgt für elektrische Hilfsmittel aller Art. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen beispielsweise:
Bist Du über eine private Krankenversicherung versichert, solltest Du die Erstattungsmöglichkeiten genau nachprüfen. Die Erstattung der Stromkosten könnte ausgeschlossen sein. Dies können wir Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da es von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig ist und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Damit Du eine Erstattung der Stromkosten Deines Hilfsmittels durch die Krankenkasse erhältst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein.
Das Wichtigste: Bei Deinem elektrischen Rollstuhl muss es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handeln, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde. Solche Hilfsmittel sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und können mit einem Rezept Deines Arztes über ein Sanitätshaus beantragt werden.
Wie genau der Prozess einer Hilfsmittelbeantragung bei der Krankenkasse abläuft, lies im Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.
Hast Du Deinen elektrischen Wegbegleiter auf eigene Faust gekauft, kommt Deine Krankenkasse in der Regel nicht für die Energiekosten auf.
Gut zu wissen
Doch wie läuft nun eine Beantragung ab? Leider gibt es keinen einheitlichen Prozess, der über alle Krankenkassen hinweg gilt. Jede Krankenkasse hat eigene Regelungen: Bei der einen Krankenkasse reicht ein formloser Antrag aus, die andere Kasse möchte ein eigens entwickeltes Formular ausgefüllt haben.
Genauso unterschiedlich wie die Beantragung sind auch die Beträge, die von Deiner Krankenkasse für Deine Stromkosten erstattet werden. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Wie die Anträge und Formulare für Stromkostenerstattung z. B. bei der AOK, der Knappschaft oder der Barmer aussehen, musst Du selbst herausfinden. Unsere Empfehlung: Rufe bei Deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach, wie der Prozess abläuft. Sei so auf der sicheren Seite.
Einige Experten auf dem Gebiet der Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse stellen online Musterformulare und Musterbriefe zur Verfügung, die für einen formlosen Antrag genutzt werden können.
Erhältst Du dennoch eine Ablehnung für die Übernahme der Stromkosten Deines verordneten Hilfsmittels, lege auf jeden Fall Widerspruch ein und berufen Dich auf den gesetzlichen Beschluss.
Um Dir bei der Entscheidung ein wenig zu helfen, wirf einmal einen Blick auf Deine Kosten:
Ermittle selbst, wie hoch die Energiekosten für den Ladevorgang Deines elektrischen Rollstuhls pro Jahr liegen. Orientiere Dich an folgender Formel: (Ladezeit pro Jahr x Watt x Preis kWh Strom)/1000.
Wie hoch sind Deine Stromkosten pro Jahr?
Erstattet werden die Stromkosten in der Regel nur für ein verordnetes Hilfsmittel, das Deine Krankenkasse bezuschusst hat. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Genauer wird es mit einem Strommessgerät: Damit misst Du den Energieverbrauch beim Laden relativ genau.
Gut zu wissen
Falls Du Dich nun entscheidest, die Stromkosten zum Laden Deines E-Rollstuhls von der Krankenkasse erstatten zu lassen, gehe wie oben beschrieben vor.
Ob Du einen Antrag für die Übernahme von Stromkosten bei Deiner Krankenkasse stellen möchtest oder nicht, das musst Du ganz individuell für Dich und Deine Situation entscheiden. In diesem Artikel hast Du erfahren, dass Dir ein gewisser Geldbetrag zusteht. Ob Du diesen in Anspruch nimmst, liegt ganz in Deinen Händen.
Hast Du mehrere elektrische Hilfsmittel in Deinem Haus in Betrieb, schnellen die Kosten möglicherweise in die Höhe z. B. wenn Du Stromkosten für ein Sauerstoffgerät und Stromkosten für einen E-Rollstuhl zahlst. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse möglich ist.
Prüfe zunächst, wie das Vorgehen bei Deiner Krankenkasse ist. Anschließend kannst Du den Schritt wagen und eine Beantragung angehen.
Hast Du Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Erfahrungen, die Du gerne mit unserer Community teilen darfst.
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen. Was einfach klingt, ist auch einfach. Doch dann geht’s los – der Ladeprozess beginnt. Doch erstattet die Krankenkasse Stromkosten? In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns näher mit diesem Thema. Wir schauen uns an, in welchen Fällen eine Erstattung möglich ist und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt.
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Interessant: Eine Stromkostenerstattung erfolgt für elektrische Hilfsmittel aller Art. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen beispielsweise:
Bist Du über eine private Krankenversicherung versichert, solltest Du die Erstattungsmöglichkeiten genau nachprüfen. Die Erstattung der Stromkosten könnte ausgeschlossen sein. Dies können wir Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da es von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig ist und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Damit Du eine Erstattung der Stromkosten Deines Hilfsmittels durch die Krankenkasse erhältst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein.
Das Wichtigste: Bei Deinem elektrischen Rollstuhl muss es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handeln, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde. Solche Hilfsmittel sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und können mit einem Rezept Deines Arztes über ein Sanitätshaus beantragt werden.
Wie genau der Prozess einer Hilfsmittelbeantragung bei der Krankenkasse abläuft, lies im Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.
Hast Du Deinen elektrischen Wegbegleiter auf eigene Faust gekauft, kommt Deine Krankenkasse in der Regel nicht für die Energiekosten auf.
Gut zu wissen
Doch wie läuft nun eine Beantragung ab? Leider gibt es keinen einheitlichen Prozess, der über alle Krankenkassen hinweg gilt. Jede Krankenkasse hat eigene Regelungen: Bei der einen Krankenkasse reicht ein formloser Antrag aus, die andere Kasse möchte ein eigens entwickeltes Formular ausgefüllt haben.
Genauso unterschiedlich wie die Beantragung sind auch die Beträge, die von Deiner Krankenkasse für Deine Stromkosten erstattet werden. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Wie die Anträge und Formulare für Stromkostenerstattung z. B. bei der AOK, der Knappschaft oder der Barmer aussehen, musst Du selbst herausfinden. Unsere Empfehlung: Rufe bei Deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach, wie der Prozess abläuft. Sei so auf der sicheren Seite.
Einige Experten auf dem Gebiet der Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse stellen online Musterformulare und Musterbriefe zur Verfügung, die für einen formlosen Antrag genutzt werden können.
Erhältst Du dennoch eine Ablehnung für die Übernahme der Stromkosten Deines verordneten Hilfsmittels, lege auf jeden Fall Widerspruch ein und berufen Dich auf den gesetzlichen Beschluss.
Um Dir bei der Entscheidung ein wenig zu helfen, wirf einmal einen Blick auf Deine Kosten:
Ermittle selbst, wie hoch die Energiekosten für den Ladevorgang Deines elektrischen Rollstuhls pro Jahr liegen. Orientiere Dich an folgender Formel: (Ladezeit pro Jahr x Watt x Preis kWh Strom)/1000.
Wie hoch sind Deine Stromkosten pro Jahr?
Erstattet werden die Stromkosten in der Regel nur für ein verordnetes Hilfsmittel, das Deine Krankenkasse bezuschusst hat. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Genauer wird es mit einem Strommessgerät: Damit misst Du den Energieverbrauch beim Laden relativ genau.
Gut zu wissen
Falls Du Dich nun entscheidest, die Stromkosten zum Laden Deines E-Rollstuhls von der Krankenkasse erstatten zu lassen, gehe wie oben beschrieben vor.
Ob Du einen Antrag für die Übernahme von Stromkosten bei Deiner Krankenkasse stellen möchtest oder nicht, das musst Du ganz individuell für Dich und Deine Situation entscheiden. In diesem Artikel hast Du erfahren, dass Dir ein gewisser Geldbetrag zusteht. Ob Du diesen in Anspruch nimmst, liegt ganz in Deinen Händen.
Hast Du mehrere elektrische Hilfsmittel in Deinem Haus in Betrieb, schnellen die Kosten möglicherweise in die Höhe z. B. wenn Du Stromkosten für ein Sauerstoffgerät und Stromkosten für einen E-Rollstuhl zahlst. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse möglich ist.
Prüfe zunächst, wie das Vorgehen bei Deiner Krankenkasse ist. Anschließend kannst Du den Schritt wagen und eine Beantragung angehen.
Hast Du Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Erfahrungen, die Du gerne mit unserer Community teilen darfst.
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Hallo Ludwig,
ja, um die Stromkosten für ein elektrisches Gerät erstattet zu bekommen, musst Du einen Antrag bei Deiner Krankenkasse stellen. Wende Dich für spezifische Fragen am besten direkt an Deine Krankenkasse. Dort kann Dir weitergeholfen und erklärt werden, wie das weitere Vorgehen für Deinen individuellen Fall aussieht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich bin sehr gut aus diesen Bericht schlau geworden. Vielen Dank das der Beitrag so gut beschrieben ist.
Hallo Anita,
danke für Dein positives Feedback!
Es freut uns sehr, dass Dir der Beitrag gefällt.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hat jemand Erfahrungen wie die Debeka PKV mit den Stromkosten umgeht?
Hallo Hans-Stephan,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Bei Fragen, die sich auf die Leistungsübernahme einer bestimmten Krankenkasse beziehen, empfehlen wir, sich direkt mit den Ansprechpartnern der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Diese können Dich detailliert und zuverlässig zu den Möglichkeiten beraten.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team
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Ich habe ein sauerstoff Gerät für 24 stunden muss ich da bei meiner Krankenkasse einen Antrag stellen.