14. Mai 2021
Diese Anforderungen erfüllt eine rollstuhlgerechte Wohnung
Barrierefrei heißt nicht rollstuhlgerecht – das wird spätestens bei der Wohnungssuche klar. Die zwei Begriffe voneinander abzugrenzen und zu wissen, worauf Du als Rollstuhlfahrer achten musst, kann die Suche nach den eigenen vier Wänden…

Diese Anforderungen erfüllt eine rollstuhlgerechte Wohnung
Barrierefrei heißt nicht rollstuhlgerecht – das wird spätestens bei der Wohnungssuche klar. Die zwei Begriffe voneinander abzugrenzen und zu wissen, worauf Du als Rollstuhlfahrer achten musst, kann die Suche nach den eigenen vier Wänden erleichtern. Aber auch wenn Du über einen Umbau Deines jetzigen Wohnortes nachdenken, solltest Du die entsprechenden Unterschiede kennen.
Im Folgenden erklären wir Dir, wie eine rollstuhlgerechte Wohnung aussieht und welche Unterstützungsmöglichkeiten Du beim Umbau zu einer solchen hast.
Darauf solltest Du bei der Wohnungssuche achten
Barrierefreiheit muss in Deutschland von Trägern öffentlicher Gewalt umgesetzt werden. Das heißt: Alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes müssen so gestaltet sein, dass sie für jede Person frei zugänglich sind. An dieser Stelle umfasst die Barrierefreiheit Maßnahmen für alle Menschen – für Schwangere gleichermaßen wie für Rollstuhlfahrende, Blinde oder Gehörlose.
Im Privatraum verhält sich das anders – hier bedeutet Barrierefreiheit nicht, dass eine Wohnung auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar ist.
Allerdings wirst Du bei der Wohnungssuche auf diverse scheinbar ähnliche Begrifflichkeiten stoßen: schwellenarm, seniorengerecht, behindertengerecht, behindertenfreundlich … das sind nur einige von ihnen. Oft fällt es schwer, zu differenzieren, was diese Dinge eigentlich aussagen. Das liegt daran, dass sie nicht näher definiert sind und ganz unterschiedlich ausgelegt werden können.
So ist eine behindertengerechte Wohnung beispielsweise an die individuelle Behinderung der dort lebenden Personen angepasst. Auch seniorengerecht bedeutet nicht, dass die Wohnung rollstuhlgerecht ist: Stattdessen fällt der Begriff in Immobilienbeschreibungen, wenn sich in der Nähe Arztpraxen befinden oder die Wohnung ohne die Nutzung von Treppen betreten werden kann.
Nur die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht (oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar) sind klar definiert – und zwar über die DIN-Norm 18040. In Wohnungsanzeigen ist eine barrierefreie Wohnung mit einem „R“ markiert, wenn diese auch mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
Welche Anforderungen erfüllt eine rollstuhlgerechte Wohnung?
Explizit die DIN-Norm 18040-2 umreißt die Bedeutung von Barrierefreiheit und rollstuhlgerechten Anforderungen in Wohngebäuden und deren Außenanlagen.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllt dabei immer die barrierefreien Standards, die in einigen Punkten noch darüber hinausgehen.
Wichtig ist allerdings, dass es sich bei der DIN-Norm um Empfehlungen handelt, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Deshalb kann die Umsetzung (vor allem auch je Bundesland) unterschiedlich geregelt sein. In manchen Regionen sind Teile der Norm allerdings verpflichtend ins Baugesetz aufgenommen worden. Beim barrierefreien Neu- oder Umbau sind sie in diesem Fall einzuhalten.
Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften, die eine rollstuhlgerechte Wohnung laut DIN-Norm 18040-2 vorweisen sollte.
Vorab: Höhen werden immer über OFF angegeben – also gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis Mitte zur Drückernuss oder zum Griff etc.
Rollstuhlgerechte Maße in der gesamten Wohnung
Damit Du Dich mit dem Rollstuhl problemlos fortbewegen und auch wenden kannst, müssen die Bewegungsflächen ausreichend groß sein. Das gilt ebenfalls für Türen und Durchgänge. Des Weiteren sollten Türen und Fenster mit wenig Kraftaufwand bedienbar sein. Man orientiert sich dabei an folgenden Vorgaben:
- Bewegungsflächen betragen 150 x 150 cm.
- Verschiedene Bewegungsflächen können sich überlagern.
- Vor Möbeln sollte 150 cm Platz sein – gilt auch für eine Längsseite des Bettes.
- Türen und Durchgänge sind 90 cm breit.
- Türspione befinden sich auf einer Höhe von 1,20 m.
- Fenstergriffe sind zwischen 0,85 m bis 1,05 m hoch oder automatisch bedienbar.
- Lichtschalter, Türdrücker etc. haben eine Greif- und Bedienhöhe von 85 cm.
- Tipp für Schränke: Im unteren Schrankbereich lassen sich Schubladen üblicherweise besser bedienen als Türen.
Essplatz und Küche
- Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten unterfahrbar sein.
- Achtung: Das Spülbecken sollte nicht Deine Beine berühren, um Verbrennungen bei einlassendem Wasser zu verhindern.
- Am Esstisch benötigst Du etwa 80 cm breit Platz und solltest ihn bis zu 60 cm unterfahren können.
- Die Inhalte der Oberschränke sollten gut zugänglich gemacht werden. Etwa durch ein Liftsystem.
- Arbeitshöhen sollten an Deiner individuellen Körpergröße ausgerichtet sein.
Rollstuhlgerechtes Badezimmer
Das Badezimmer sollte daran ausgerichtet sein, Dir ein selbstständiges Nutzen der sanitären Anlagen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine leicht zugängliche Dusche und ein unkompliziertes Umsetzen auf die Toilette.
Toilette
- Die Toilette befindet sich auf einer Höhe von 46-48 cm (kann aber je nach Körpergröße abweichen).
- Auf der einen Seite zwischen Toilette und Wand sollte mindestens 90 cm Platz sein, um es von der Seite anfahren zu können.
- Die Kloschüssel ist 70 cm tief.
- Es befinden sich Halte- und Stützgriffe in der Nähe
Waschtisch
- Waschtische sind unterfahrbar und bieten ausreichend Beinfreiheit.
- Sie sollten etwa 80 cm hoch sein.
- Es wird eine Breite von 90 cm empfohlen.
- Ist ein Spiegel vorhanden, schließt dieser direkt an den Waschtisch an und ist maximal einen Meter hoch.
Dusche
- Die Duschfläche ist ebenerdig und stufenlos nutzbar.
- Es sollte ein rutschhemmender Bodenbelag vorhanden sein.
- Stützgriffe und Duschsitz erleichtern die Nutzung.
- Es gibt bestimmte Ablauf-Eigenschaften, um beispielsweise Pfützenbildung zu verhindern.
Badewanne
- Ist eine Badewanne vorhanden, sollte dies mit einem Lift oder per Tür schwellenlos zugänglich gemacht werden.
- Auch hier sollten sich Stützgriffe zur sicheren Nutzung angebracht sein.
Balkon, Terrasse oder Loggia
- Sollten schwellenlos erreichbar sein.
- Auch hier wird eine ausreichende Bewegungsfläche empfohlen.
- Brüstungen sollten ab 60 cm Höhe teilweise eine Durchsicht ermöglichen.
Grundsätzlich können die genannten Maße und Bedingungen leicht abweichen. Gerade in Bezug auf die Toilettenhöhe haben vor allem kleinere Menschen Probleme bei der Nutzung. Je nach individueller Körpergröße und Sitzhöhe können andere Anforderungen für Dich notwendig sein. Diesen Umstand solltest Du im Falle eines Umbaus dringend ansprechen.
Außenbereiche und Zugang zur Wohnung
Eine rollstuhlgerechte Wohnung muss ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Deshalb hat die DIN-Norm auch Einfluss auf Außenbereiche und Flure. Viele der für den Wohnbereich empfohlene Maße sind daher in diesen Bereichen umzusetzen – die Höhe der Bedienflächen und der geringe Kraftaufwand zur Türöffnung beispielsweise. Außerdem sollte …
- … der Hauseingang möglichst barriere- und schwellenarm sein.
- … der Hauseingang über eine Rampe verfügen, die an Anfang und Ende eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm hat. Die maximale Steigung sollte 6 % nicht übersteigen.
- … der Hauptzugangsweg 150 cm breit sein.
Rollstuhlgerechte Wohnung: Zuschüsse für den Umbau
Wenn Du Deine Wohnung rollstuhlgerecht umbauen möchtest, solltest Du Dich über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung informieren. Es gibt unterschiedliche Institutionen, die Dir Zuschüsse oder Darlehen gewährleisten können. Wichtig ist aber: Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung durch die jeweilige Einrichtung. Auch die Voraussetzungen für die Beantragung können unterschiedlich sein. Es gibt keine Garantie, dass Du für die Unterstützung infrage kommst – es lohnt sich aber, es zu versuchen.
Lebst Du zur Miete, müssen mögliche Umbaumaßnahmen vorab mit Deinem Vermieter abgesprochen werden. In der Regel kann dieser Dein Anliegen nicht unbegründet ablehnen, ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall kannst Du Dich über folgende Angebote näher informieren:
Krankenkasse
Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können von Deiner Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden. Dazu gehören ebenfalls Maßnahmen, die Deine Wohnung rollstuhlgerecht gestalten. Das können beispielsweise Badewannenlifte, Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen oder Toilettensitzerhöhungen sein. Voraussetzung ist, dass Du die Verordnung Deines Arztes und den Kostenvoranschlag des Hilfsmittels bei Deiner Krankenkasse einreichst.
Wie Du genau vorgehen musst, kannst Du dem Beitrag In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen entnehmen – das Vorgehen ist bei jedem Hilfsmittel nahezu gleich.
Pflegekasse
Über Deine Pflegekasse können „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gewährleistet werden. Beantragen kannst Du diese, wenn Du über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 verfügst. Bei Genehmigung kannst Du einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Dieser gilt für Maßnahmen, die notwendig sind, um häusliche Pflege oder das selbstständige Agieren zu ermöglichen. Darunter fallen Türverbreiterungen oder ein Badumbau.
Bundeslandspezifische Zuschüsse
Je nach Bundesland kannst Du außerdem auf unterschiedliche weitere Zuschüsse zurückgreifen. Diese werden je nach entsprechend geltenden Wohnbauförderungsprogrammen gewährleistet. Hier lohnt es sich, sich auf den offiziellen Seiten des entsprechenden Bundeslandes zu informieren.
Kreditinstitute
Institute wie die KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) können Dich mit einer Förderung oder einem Darlehen unterstützen. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Du Dich beim Umbau an die Angaben der DIN-Norm hältst. Andernfalls könnte das ein Grund sein, keine Bewilligung zu erhalten.
Zusätzliche Entlastung: handlicher Rollstuhl für den Innenbereich
Unabhängig von der Wahl einer oder dem Umbau zu einer rollstuhlgerechten Wohnung kann ein handlicher Rollstuhl in der Wohnung hilfreich sein. Auch elektrische Modelle sind mittlerweile weniger sperrig als noch vor ein paar Jahren: So ist der ergoflix® LX (der auch über eine Hilfsmittelnummer verfügt und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann) beispielsweise nur 61,5 cm breit.
Zusätzlich zu den rollstuhlgerechten Anforderungen Deines Wohnraumes kann ein solches Modell den Alltag erleichtern. Solltest Du Fragen zum elektrischen Rollstuhl haben, melde Dich gern bei uns. Du erreichst uns telefonisch unter 02852 - 94590-00 oder per Mail an: info@ergoflix.de.
Wir hoffen außerdem, dass Dir dieser Beitrag dabei hilft, Dich beim Umbau oder auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung zu orientieren.
E-Rollstuhl für den Innenbereich
Barrierefrei heißt nicht rollstuhlgerecht – das wird spätestens bei der Wohnungssuche klar. Die zwei Begriffe voneinander abzugrenzen und zu wissen, worauf Du als Rollstuhlfahrer achten musst, kann die Suche nach den eigenen vier Wänden erleichtern. Aber auch wenn Du über einen Umbau Deines jetzigen Wohnortes nachdenken, solltest Du die entsprechenden Unterschiede kennen.
Im Folgenden erklären wir Dir, wie eine rollstuhlgerechte Wohnung aussieht und welche Unterstützungsmöglichkeiten Du beim Umbau zu einer solchen hast.
Darauf solltest Du bei der Wohnungssuche achten
Barrierefreiheit muss in Deutschland von Trägern öffentlicher Gewalt umgesetzt werden. Das heißt: Alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes müssen so gestaltet sein, dass sie für jede Person frei zugänglich sind. An dieser Stelle umfasst die Barrierefreiheit Maßnahmen für alle Menschen – für Schwangere gleichermaßen wie für Rollstuhlfahrende, Blinde oder Gehörlose.
Im Privatraum verhält sich das anders – hier bedeutet Barrierefreiheit nicht, dass eine Wohnung auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar ist.
Allerdings wirst Du bei der Wohnungssuche auf diverse scheinbar ähnliche Begrifflichkeiten stoßen: schwellenarm, seniorengerecht, behindertengerecht, behindertenfreundlich … das sind nur einige von ihnen. Oft fällt es schwer, zu differenzieren, was diese Dinge eigentlich aussagen. Das liegt daran, dass sie nicht näher definiert sind und ganz unterschiedlich ausgelegt werden können.
So ist eine behindertengerechte Wohnung beispielsweise an die individuelle Behinderung der dort lebenden Personen angepasst. Auch seniorengerecht bedeutet nicht, dass die Wohnung rollstuhlgerecht ist: Stattdessen fällt der Begriff in Immobilienbeschreibungen, wenn sich in der Nähe Arztpraxen befinden oder die Wohnung ohne die Nutzung von Treppen betreten werden kann.
Nur die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht (oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar) sind klar definiert – und zwar über die DIN-Norm 18040. In Wohnungsanzeigen ist eine barrierefreie Wohnung mit einem „R“ markiert, wenn diese auch mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
Welche Anforderungen erfüllt eine rollstuhlgerechte Wohnung?
Explizit die DIN-Norm 18040-2 umreißt die Bedeutung von Barrierefreiheit und rollstuhlgerechten Anforderungen in Wohngebäuden und deren Außenanlagen.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllt dabei immer die barrierefreien Standards, die in einigen Punkten noch darüber hinausgehen.
Wichtig ist allerdings, dass es sich bei der DIN-Norm um Empfehlungen handelt, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Deshalb kann die Umsetzung (vor allem auch je Bundesland) unterschiedlich geregelt sein. In manchen Regionen sind Teile der Norm allerdings verpflichtend ins Baugesetz aufgenommen worden. Beim barrierefreien Neu- oder Umbau sind sie in diesem Fall einzuhalten.
Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften, die eine rollstuhlgerechte Wohnung laut DIN-Norm 18040-2 vorweisen sollte.
Vorab: Höhen werden immer über OFF angegeben – also gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis Mitte zur Drückernuss oder zum Griff etc.
Rollstuhlgerechte Maße in der gesamten Wohnung
Damit Du Dich mit dem Rollstuhl problemlos fortbewegen und auch wenden kannst, müssen die Bewegungsflächen ausreichend groß sein. Das gilt ebenfalls für Türen und Durchgänge. Des Weiteren sollten Türen und Fenster mit wenig Kraftaufwand bedienbar sein. Man orientiert sich dabei an folgenden Vorgaben:
- Bewegungsflächen betragen 150 x 150 cm.
- Verschiedene Bewegungsflächen können sich überlagern.
- Vor Möbeln sollte 150 cm Platz sein – gilt auch für eine Längsseite des Bettes.
- Türen und Durchgänge sind 90 cm breit.
- Türspione befinden sich auf einer Höhe von 1,20 m.
- Fenstergriffe sind zwischen 0,85 m bis 1,05 m hoch oder automatisch bedienbar.
- Lichtschalter, Türdrücker etc. haben eine Greif- und Bedienhöhe von 85 cm.
- Tipp für Schränke: Im unteren Schrankbereich lassen sich Schubladen üblicherweise besser bedienen als Türen.
Essplatz und Küche
- Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten unterfahrbar sein.
- Achtung: Das Spülbecken sollte nicht Deine Beine berühren, um Verbrennungen bei einlassendem Wasser zu verhindern.
- Am Esstisch benötigst Du etwa 80 cm breit Platz und solltest ihn bis zu 60 cm unterfahren können.
- Die Inhalte der Oberschränke sollten gut zugänglich gemacht werden. Etwa durch ein Liftsystem.
- Arbeitshöhen sollten an Deiner individuellen Körpergröße ausgerichtet sein.
Rollstuhlgerechtes Badezimmer
Das Badezimmer sollte daran ausgerichtet sein, Dir ein selbstständiges Nutzen der sanitären Anlagen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine leicht zugängliche Dusche und ein unkompliziertes Umsetzen auf die Toilette.
Toilette
- Die Toilette befindet sich auf einer Höhe von 46-48 cm (kann aber je nach Körpergröße abweichen).
- Auf der einen Seite zwischen Toilette und Wand sollte mindestens 90 cm Platz sein, um es von der Seite anfahren zu können.
- Die Kloschüssel ist 70 cm tief.
- Es befinden sich Halte- und Stützgriffe in der Nähe
Waschtisch
- Waschtische sind unterfahrbar und bieten ausreichend Beinfreiheit.
- Sie sollten etwa 80 cm hoch sein.
- Es wird eine Breite von 90 cm empfohlen.
- Ist ein Spiegel vorhanden, schließt dieser direkt an den Waschtisch an und ist maximal einen Meter hoch.
Dusche
- Die Duschfläche ist ebenerdig und stufenlos nutzbar.
- Es sollte ein rutschhemmender Bodenbelag vorhanden sein.
- Stützgriffe und Duschsitz erleichtern die Nutzung.
- Es gibt bestimmte Ablauf-Eigenschaften, um beispielsweise Pfützenbildung zu verhindern.
Badewanne
- Ist eine Badewanne vorhanden, sollte dies mit einem Lift oder per Tür schwellenlos zugänglich gemacht werden.
- Auch hier sollten sich Stützgriffe zur sicheren Nutzung angebracht sein.
Balkon, Terrasse oder Loggia
- Sollten schwellenlos erreichbar sein.
- Auch hier wird eine ausreichende Bewegungsfläche empfohlen.
- Brüstungen sollten ab 60 cm Höhe teilweise eine Durchsicht ermöglichen.
Grundsätzlich können die genannten Maße und Bedingungen leicht abweichen. Gerade in Bezug auf die Toilettenhöhe haben vor allem kleinere Menschen Probleme bei der Nutzung. Je nach individueller Körpergröße und Sitzhöhe können andere Anforderungen für Dich notwendig sein. Diesen Umstand solltest Du im Falle eines Umbaus dringend ansprechen.
Außenbereiche und Zugang zur Wohnung
Eine rollstuhlgerechte Wohnung muss ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Deshalb hat die DIN-Norm auch Einfluss auf Außenbereiche und Flure. Viele der für den Wohnbereich empfohlene Maße sind daher in diesen Bereichen umzusetzen – die Höhe der Bedienflächen und der geringe Kraftaufwand zur Türöffnung beispielsweise. Außerdem sollte …
- … der Hauseingang möglichst barriere- und schwellenarm sein.
- … der Hauseingang über eine Rampe verfügen, die an Anfang und Ende eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm hat. Die maximale Steigung sollte 6 % nicht übersteigen.
- … der Hauptzugangsweg 150 cm breit sein.
Rollstuhlgerechte Wohnung: Zuschüsse für den Umbau
Wenn Du Deine Wohnung rollstuhlgerecht umbauen möchtest, solltest Du Dich über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung informieren. Es gibt unterschiedliche Institutionen, die Dir Zuschüsse oder Darlehen gewährleisten können. Wichtig ist aber: Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung durch die jeweilige Einrichtung. Auch die Voraussetzungen für die Beantragung können unterschiedlich sein. Es gibt keine Garantie, dass Du für die Unterstützung infrage kommst – es lohnt sich aber, es zu versuchen.
Lebst Du zur Miete, müssen mögliche Umbaumaßnahmen vorab mit Deinem Vermieter abgesprochen werden. In der Regel kann dieser Dein Anliegen nicht unbegründet ablehnen, ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall kannst Du Dich über folgende Angebote näher informieren:
Krankenkasse
Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können von Deiner Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden. Dazu gehören ebenfalls Maßnahmen, die Deine Wohnung rollstuhlgerecht gestalten. Das können beispielsweise Badewannenlifte, Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen oder Toilettensitzerhöhungen sein. Voraussetzung ist, dass Du die Verordnung Deines Arztes und den Kostenvoranschlag des Hilfsmittels bei Deiner Krankenkasse einreichst.
Wie Du genau vorgehen musst, kannst Du dem Beitrag In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen entnehmen – das Vorgehen ist bei jedem Hilfsmittel nahezu gleich.
Pflegekasse
Über Deine Pflegekasse können „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gewährleistet werden. Beantragen kannst Du diese, wenn Du über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 verfügst. Bei Genehmigung kannst Du einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Dieser gilt für Maßnahmen, die notwendig sind, um häusliche Pflege oder das selbstständige Agieren zu ermöglichen. Darunter fallen Türverbreiterungen oder ein Badumbau.
Bundeslandspezifische Zuschüsse
Je nach Bundesland kannst Du außerdem auf unterschiedliche weitere Zuschüsse zurückgreifen. Diese werden je nach entsprechend geltenden Wohnbauförderungsprogrammen gewährleistet. Hier lohnt es sich, sich auf den offiziellen Seiten des entsprechenden Bundeslandes zu informieren.
Kreditinstitute
Institute wie die KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) können Dich mit einer Förderung oder einem Darlehen unterstützen. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Du Dich beim Umbau an die Angaben der DIN-Norm hältst. Andernfalls könnte das ein Grund sein, keine Bewilligung zu erhalten.
Zusätzliche Entlastung: handlicher Rollstuhl für den Innenbereich
Unabhängig von der Wahl einer oder dem Umbau zu einer rollstuhlgerechten Wohnung kann ein handlicher Rollstuhl in der Wohnung hilfreich sein. Auch elektrische Modelle sind mittlerweile weniger sperrig als noch vor ein paar Jahren: So ist der ergoflix® LX (der auch über eine Hilfsmittelnummer verfügt und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann) beispielsweise nur 61,5 cm breit.
Zusätzlich zu den rollstuhlgerechten Anforderungen Deines Wohnraumes kann ein solches Modell den Alltag erleichtern. Solltest Du Fragen zum elektrischen Rollstuhl haben, melde Dich gern bei uns. Du erreichst uns telefonisch unter 02852 - 94590-00 oder per Mail an: info@ergoflix.de.
Wir hoffen außerdem, dass Dir dieser Beitrag dabei hilft, Dich beim Umbau oder auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung zu orientieren.
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28 Kommentare
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Hallo,
danke für Deine Nachricht. Leider können wir Dir bei der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung nicht weiterhelfen. Unser Tipp: Schaue auf den gängigen Wohnungssuch- und Kleinanzeigenportalen. Außerdem können Wohnbaugesellschaften eine gute Anlaufstelle sein.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Hallo,
Ich habe eine Behinderte Tochter und ich brache eine Wohnung mit Aufzug. Für 6 Personen bitte helfen sie mir.Mit Vielen Grüße
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Hallo, danke für Deine Nachricht.
Leider können wir Dir bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung nicht behilflich sein. Unser Tipp: Schaue auf den gängigen Wohnungssuch- und Kleinanzeigenportalen. Auch kann es sich lohnen bei Wohnungsbaugesellschaften nachzuhören.
Wir wünschen ganz viel Erfolg bei der Suche.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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