3. Juni 2022
Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich.

Wann habe ich Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung?
Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich. Werden Stufen oder die Badewanne zum unüberwindbaren Hindernis, wird Dein Wohlfühlort schnell zum Stressfaktor. Statt deshalb umzuziehen, kann ein Umbau die Lösung sein. Dazu musst Du keinesfalls in einem Eigenheim leben. Auch als Mieter kannst Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung haben. An dieser Stelle beleuchten wir, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie genau die entsprechenden Anpassungen aussehen können.
Das Wichtigste in Kürze
Was eine behindertengerechte Wohnung ausmacht, ist nicht klar definiert. Allerdings ist dies auch nicht so einfach, schließlich gibt es vielfältige Behinderungen, die ganz unterschiedliche Wohneigenschaften notwendig machen. In Bezug auf den Anspruch einer Anpassung Deiner Wohnung ist das aber vorerst unerheblich. § 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezieht sich nämlich grundsätzlich auf die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch ermöglichen.
Das schließt gleichermaßen jede Person ein, die krankheits-, altersbedingt oder von Geburt an auf irgendeine Weise im Alltag eingeschränkt ist. Ein bestimmter Pflegegrad wird dafür nicht vorausgesetzt.
Um unter die oben genannte Gesetzgebung zu fallen, muss ein berechtigtes Interesse an einem Umbau bestehen. Konkret bedeutet das: Die Maßnahmen müssen notwendig sein, um eine Behinderung schmälern oder abbauen zu können. Und zwar so, dass Du nur dadurch ungehindert am Alltag und gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst. Eine bloße Steigerung des Komforts reicht hier nicht aus. Der Vermieter darf einen Nachweis darüber verlangen, dass eine bauliche Veränderung nicht nur nützlich, sondern erforderlich ist.
Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, heißt das zudem nicht, dass Dein Vermieter für die Kosten aufkommen muss. Die Finanzierung der Anpassungen liegt in Deiner Hand. Allerdings kannst Du beispielsweise bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse Unterstützung beantragen. Bundeslandspezifisch gibt es außerdem weitere Hilfsangebote, über die Du Dich informieren solltest. Mehr dazu liest Du weiter unten in diesem Artikel.
Zusätzlich bist Du (falls nicht anders vereinbart) verpflichtet, den Umbau im Falle eines Auszugs wieder rückgängig zu machen. Um dies sicherzustellen, kann Dein Vermieter eine entsprechend erhöhte Kaution verlangen.
Grundsätzlich gilt die oben genannte Bestimmung, dass Du Anspruch auf Zustimmung zum Umbau hast. Allerdings ist hier wichtig, die Unterscheidung zwischen Anpassungen innerhalb und außerhalb der Wohnung vorzunehmen. Das Einverständnis zu baulichen Veränderungen innerhalb Deiner eigenen vier Wände kann in der Regel von Deinem Vermieter nicht verweigert werden.
Anders verhält es sich im restlichen Bereich eines Miethauses. Wenn das Interesse von Vermieter oder anderen Mietern das der behindertengerechten Nutzung übersteigt, ist ein Widerspruch möglich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Statik gefährdet wird oder das Treppenhaus signifikant verengt wird.
Umbauten können sehr kostspielig sein. Doch Du kannst finanzielle Unterstützung durch unterschiedliche Institutionen erhalten. In diesem Artikel stellen wir Dir drei Möglichkeiten vor:
Nun hast Du drei Möglichkeiten kennengelernt, wie Du einen Mietzuschuss für eine behindertengerechte Wohnung erhalten kannst. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote, die Du nicht außer Acht lassen solltest.
Unser FlixTipp für Dich
Wie eingangs bereits erwähnt, kann abhängig von der Behinderung die notwendige Ausstattung Deiner Wohnung abweichen. Aspekte der Barrierefreiheit und zur Nutzung mit dem Rollstuhl sind allerdings über die DIN 18040-2 festgelegt. Gerade die Anforderungen an eine rollgerechte Wohnung sind umfassend, um sich ungehindert in den eigenen vier Wänden fortzubewegen. Die meisten Bundesländer haben Teile davon ins Baugesetz aufgenommen, in anderen gilt sie als Empfehlung zum Umbau. Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, werden die Anpassungen in der Regel anhand dieser Vorgaben stattfinden.
Neben baulichen Maßnahmen wie
kannst Du Dir Deinen Alltag mit medizinischen Hilfsmitteln erleichtern. Die Kosten für diese können von Deiner Krankenkasse übernommen werden. Ein faltbarer elektrischer Rollstuhl für die Nutzung im Innenbereich oder Haltegriffe (z. B. Haltegriffe für die Dusche) zählen beispielsweise dazu. Bei der Nutzung eines Rollstuhls sollte allerdings beachtet werden, dass ein rollstuhlgerechtes Bad und eine rollstuhlgerechte Küche erforderlich ist. Auch ein Behindertenparkplatz vor der Haustür kann äußerst praktisch sein.
Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich. Werden Stufen oder die Badewanne zum unüberwindbaren Hindernis, wird Dein Wohlfühlort schnell zum Stressfaktor. Statt deshalb umzuziehen, kann ein Umbau die Lösung sein. Dazu musst Du keinesfalls in einem Eigenheim leben. Auch als Mieter kannst Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung haben. An dieser Stelle beleuchten wir, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie genau die entsprechenden Anpassungen aussehen können.
Das Wichtigste in Kürze
Was eine behindertengerechte Wohnung ausmacht, ist nicht klar definiert. Allerdings ist dies auch nicht so einfach, schließlich gibt es vielfältige Behinderungen, die ganz unterschiedliche Wohneigenschaften notwendig machen. In Bezug auf den Anspruch einer Anpassung Deiner Wohnung ist das aber vorerst unerheblich. § 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezieht sich nämlich grundsätzlich auf die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch ermöglichen.
Das schließt gleichermaßen jede Person ein, die krankheits-, altersbedingt oder von Geburt an auf irgendeine Weise im Alltag eingeschränkt ist. Ein bestimmter Pflegegrad wird dafür nicht vorausgesetzt.
Um unter die oben genannte Gesetzgebung zu fallen, muss ein berechtigtes Interesse an einem Umbau bestehen. Konkret bedeutet das: Die Maßnahmen müssen notwendig sein, um eine Behinderung schmälern oder abbauen zu können. Und zwar so, dass Du nur dadurch ungehindert am Alltag und gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst. Eine bloße Steigerung des Komforts reicht hier nicht aus. Der Vermieter darf einen Nachweis darüber verlangen, dass eine bauliche Veränderung nicht nur nützlich, sondern erforderlich ist.
Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, heißt das zudem nicht, dass Dein Vermieter für die Kosten aufkommen muss. Die Finanzierung der Anpassungen liegt in Deiner Hand. Allerdings kannst Du beispielsweise bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse Unterstützung beantragen. Bundeslandspezifisch gibt es außerdem weitere Hilfsangebote, über die Du Dich informieren solltest. Mehr dazu liest Du weiter unten in diesem Artikel.
Zusätzlich bist Du (falls nicht anders vereinbart) verpflichtet, den Umbau im Falle eines Auszugs wieder rückgängig zu machen. Um dies sicherzustellen, kann Dein Vermieter eine entsprechend erhöhte Kaution verlangen.
Grundsätzlich gilt die oben genannte Bestimmung, dass Du Anspruch auf Zustimmung zum Umbau hast. Allerdings ist hier wichtig, die Unterscheidung zwischen Anpassungen innerhalb und außerhalb der Wohnung vorzunehmen. Das Einverständnis zu baulichen Veränderungen innerhalb Deiner eigenen vier Wände kann in der Regel von Deinem Vermieter nicht verweigert werden.
Anders verhält es sich im restlichen Bereich eines Miethauses. Wenn das Interesse von Vermieter oder anderen Mietern das der behindertengerechten Nutzung übersteigt, ist ein Widerspruch möglich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Statik gefährdet wird oder das Treppenhaus signifikant verengt wird.
Umbauten können sehr kostspielig sein. Doch Du kannst finanzielle Unterstützung durch unterschiedliche Institutionen erhalten. In diesem Artikel stellen wir Dir drei Möglichkeiten vor:
Nun hast Du drei Möglichkeiten kennengelernt, wie Du einen Mietzuschuss für eine behindertengerechte Wohnung erhalten kannst. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote, die Du nicht außer Acht lassen solltest.
Unser FlixTipp für Dich
Wie eingangs bereits erwähnt, kann abhängig von der Behinderung die notwendige Ausstattung Deiner Wohnung abweichen. Aspekte der Barrierefreiheit und zur Nutzung mit dem Rollstuhl sind allerdings über die DIN 18040-2 festgelegt. Gerade die Anforderungen an eine rollgerechte Wohnung sind umfassend, um sich ungehindert in den eigenen vier Wänden fortzubewegen. Die meisten Bundesländer haben Teile davon ins Baugesetz aufgenommen, in anderen gilt sie als Empfehlung zum Umbau. Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, werden die Anpassungen in der Regel anhand dieser Vorgaben stattfinden.
Neben baulichen Maßnahmen wie
kannst Du Dir Deinen Alltag mit medizinischen Hilfsmitteln erleichtern. Die Kosten für diese können von Deiner Krankenkasse übernommen werden. Ein faltbarer elektrischer Rollstuhl für die Nutzung im Innenbereich oder Haltegriffe (z. B. Haltegriffe für die Dusche) zählen beispielsweise dazu. Bei der Nutzung eines Rollstuhls sollte allerdings beachtet werden, dass ein rollstuhlgerechtes Bad und eine rollstuhlgerechte Küche erforderlich ist. Auch ein Behindertenparkplatz vor der Haustür kann äußerst praktisch sein.
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Hey, danke für Deine Frage. Leider können wir Dir nicht weiterhelfen. Inwiefern sich der Behinderungsgrad Deiner Frau auf die Wohnung bzw. den Umbau der Wohnung auswirkt, können wir leider nicht genau sagen. Welche Ansprüche bestehen, das ist unter anderem in § 554 BGB im Mietrecht verankert.
Wir wünschen alles Gute!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Mein sohn ist 5 und sitzt im rohl Stuhl und hat ein pflege grad wir leben momentan im bahlingen und haben eine Eigenbedarf Kündigung
Hey, vielen Dank für Deine Nachricht.
Um eine geeignete barrierefreie Wohnung zu finden, wende Dich an Deine örtliche Wohnbaugesellschaft.
Diese greift meist auf eine eigene Kartei mit barrierefreien Wohnungen zurück oder stellt den Kontakt zu entsprechenden Organisationen her.
Auch auf Immobilienplattformen oder in Zeitungen findest Du barrierefreie Wohnungen.
Wir drücken die Daumen!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich weiß nicht ob ich bei Ihnen richtig bin. Ich habe einen Schwerbehinderten Sohn 100 % schwer behindert ist und suche seit drei Jahren in Berlin eine Wohnung für drei Zimmerwohnung. Leider ist es sehr schwer. Wir brauchen einen direkten Aufzug, da mein Sohn ein Rollstuhl hat. Wir sind drei Personen. Wir haben auch den dringlichen wbs sogar für vier Zimmerwohnungen, aber es werden immer wieder Wohnungen abgelehnt. Niemand kann sich in unserem Lager einsetzen. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Kirdag
Guten Morgen,
vielen Dank für Deine Nachricht.
Es tut uns wirklich leid, dass Du schon so lange nach einer geeigneten Wohnung suchst. Leider können auch wir Dich bei der Wohnungssuche nicht unterstützen.
Möglich ist, selbst ein Inserat bei den Immobilienportalen aufzugeben und so auf sich aufmerksam zu machen.
Wir wünschen Dir alles Gute und hoffen, dass ihr schnell eine geeignete Wohnung findet.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team
Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung, 1. OG. Zu dieser Wohnung muss 28 Stufen überwinden. Es gibt keinen Fahrstuhl, habe Pflegegrad 4, bin schwer- und gehbehindert. Meine Frage:
Muss oder kann mir mein Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) eine behindertengerechte Wohnung anbieten/zuteilen?
Mein Vermieter hat behindertengerechte Wohnungen vor Ort aber meinte das dies wohl nicht ginge. Es gäbe wohl auch keine Liste zum eintragen.
Vielleicht kann man mir dabei einen Tipp geben?
Viele Grüße
Hey,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Leider können wir Dir keine Antwort auf Deine Frage geben. Vielleicht ist eine Möglichkeit, auf den gängigen Immobilien- und Kleinanzeigenportalen Ausschau nach einer geeigneten Wohnung zu halten. Auch wäre es eine Idee, bei der Stadt nachzufragen, ob sie Dir weiterhelfen können.
Wir wünschen Dir ganz viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Wann gilt man als Behindert? und wie ist es wenn man zb. eine Sehbehinderung bzw einschränkung hat, aber auch sonnst masiv eingeschränkt ist, ( zb. vom laufen her teilweise mit Rollator , nicht ganz Blind aber teilweise garnicht oder nur einseitig sieht aber einen behindertenausweis besitzt, als auch körperlich masiv eingeschränkt ist. Hat man dann Anspruch auf eine baierrefrei Wohnung?
Guten Tag,
besten Dank für Ihre Anfrage. Den „Grad der Behinderung“ (GdB) wird in der Regel auf Antrag durch einen ärztlichen Gutachter bemessen. Inwiefern sich das auf Ihre Wohnung bzw. den Umbau Ihrer Wohnung auswirkt, das können wir Ihnen leider nicht genau sagen. Welche Ansprüche bestehen, das ist unter anderem in § 554 BGB im Mietrecht verankert.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
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Tach zusammen
Meine Frau hat einen Behinderungsgrad von 80 % mit einem G in ihrem Ausweis. Hat sie ein Recht auf eine Behindertgerechte Wohnung
LG