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24. Dezember 2021

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

Elektrorollstuhl ergoflix® behinderten parkpaltz

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.

Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
  • Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.

Gut zu wissen

Die ergoflix Group GmbH stellt in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes zur Verfügung. Um den Parkplatz zu beantragen, wende Dich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Gemeinde bzw. an das Ordnungsamt.

Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?

Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.

Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.

Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.

Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?

Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.

Dazu zählst Du im Falle von

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
  • Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)

Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.

Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.

Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.

Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.

Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.

So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz

Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.

Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.

An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.

Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das

  • eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
  • eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
  • ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
  • Bescheinigung des Vermieters
  • Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag

Gut zu wissen

Möchtest Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen, kommen in der Regel keine Kosten auf Dich zu. Die meisten Behörden erteilen Dir die Parkberechtigung gebührenfrei. Da die Antragstellung kommunal geregelt ist, kann es aber nicht schaden, Dich bei Deinem zuständigen Amt nach den Gebühren zu erkundigen. 

Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:

Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.

Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.

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Diskussion

163 Kommentare

    1. Hallo Ines,

      danke für Deinen positiven Kommentar! Es freut uns, dass Dir der Beitrag weiterhelfen konnte. 🤗

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

  1. Hallo, ich wohne zur Miete die Straße vor dem Haus ist eine öffentliche Straße, die von jedem zum parken genutzt wird. Muss in dem Fall auch der Vermieter (Hausverwaltung) im Vorfeld gefragt werden, wenn ich einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen möchte?

    1. Hallo Manuela,

      danke für Deine Frage.

      Da es sich bei der Straße vor dem Haus um eine öffentliche Straße handelt, gehört sie in der Regel der Stadt bzw. Gemeinde. Über die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes entscheidet deshalb nicht der Vermieter, sondern die örtliche Straßenverkehrsbehörde (meistens beim Ordnungs- oder Bürgeramt).

      Dafür benötigst Du einen Schwerbehindertenausweis z. B. mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, ein Passfoto und ggf. ein ärztliches Gutachten. Das Antragsformular bekommst Du häufig online und vor Ort.

      Ein Tipp für Deinen Antrag bei der Behörde: Die Stadt genehmigt einen solchen Parkplatz auf der Straße nur, wenn Du keine zumutbare Alternative auf privatem Grund hast. Wenn im Mietvertrag also keine Garage, kein Tiefgaragenstellplatz oder ein Hofplatz enthalten ist, den Du nutzen könntest, vermerkst Du das am besten direkt im Antrag.

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

      1. Vielen Dank erst einmal,
        zu der Wohnung gehört eine Garage. Mir ist es aber nicht möglich, das Auto alleine in die Garage zu fahren. Rollator bzw. Rollstuhl ist auch vorhanden, die je nach Allgemeinzustand mitgeführt werden müssen.
        Ich wohne an einem öffentlichen Platz mit einem Gymnasium und einem Berufskolleg direkt neben an. Die Parkplatzsituation ist sehr kritisch und zunehmend verschärft seit vom Gymnasium her diverse Baumaßnahmen eingeleitet wurden (Abriss einer Turnhalle/Errichten von Containern) es stehen nun Container (die bleiben und dort wird zukünftig unterrichtet) auf dem Platz quasi vor der Wohnung Zusätzliche Parkplätze wurden für Ladestationen für
        E-fahrzeuge von der Stadt eingerichtet und reserviert. So dass ich tagsüber kaum einen Platz zum parken finde. Blauer Parkausweis mit G, AG und B ist vorhanden. Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen. Kann die außergewöhnliche Parkplatzsituation nicht als gewichtiger Grund ausschlaggebend sein, auch wenn eine Garage vorhanden ist? Mein Mann ist tagsüber nicht zu Hause, um mir zu helfen.

        1. Hallo Manuela,

          vielen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung und die Erläuterung Deiner Situation. Wir können gut nachvollziehen, wie belastend die Parkplatzsituation vor Ort für Dich im Alltag ist.

          Jedoch können wir keine rechtliche Expertise oder verbindliche Auskünfte zu Straßenverkehrsangelegenheiten, Ausnahmegenehmigungen oder der Einrichtung von Behindertenparkplätzen erteilen.

          Wir empfehlen Dir daher, Dich direkt an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu wenden. Dort kann Deine individuelle Situation geprüft und klargestellt werden, welche Möglichkeiten oder Ausnahmeregelungen für Dich infrage kommen.

          Wir wünschen Dir viel Erfolg und alles Gute!

          Herzliche Grüße
          Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Heinz-Wilhelm,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Einen Behindertenparkplatz zu beantragen ist gar nicht so kompliziert. Du beantragst diesen bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Ordnungsamt. Dafür benötigst Du in der Regel einen Schwerbehindertenausweis z. B. mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, ein Passfoto und ggf. ein ärztliches Gutachten. Das Antragsformular bekommst Du häufig online und vor Ort. Wende Dich gerne an Deine zuständige Behörde, die Mitarbeiter vor Ort unterstützen sicher gerne bei der Beantragung. 🙂

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

  2. Hallo Ich habe 100porzenten invalide habe kein Parkplatz bekommen ich kann 50 Meter laufe dann muss ich Pause machen e set mir ein Parkplatz

    1. Hallo Francesco,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Einen Behindertenparkplatz beantragst Du bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Ordnungsamt. Dafür benötigst Du in der Regel einen Schwerbehindertenausweis z. B. mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, ein Passfoto und ggf. ein ärztliches Gutachten. Das Antragsformular bekommst Du häufig online und vor Ort.

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

  3. Bei mir vor dem Haus [Persönliche Daten von Redaktion entfernt] wird ein behinderten Parkplatz
    Nicht berechtigt genutzt . Der Benutzer
    Den gibt es schon lange nicht mehr.
    Die Nr. 23-0006. Ich bin der Meinung das bestimmt Behinderte Menschen gibt die so einen Parkplatz dringend benötigen.

    1. Hallo Rolf,

      danke für Deinen Kommentar.

      Es ist sehr aufmerksam von Dir, dass Du die fehlerhafte Nutzung eines Behindertenparkplatzes melden möchtest.
      Wende Dich mit Deinem Anliegen bitte an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Gemeinde bzw. an das Ordnungsamt. Die Mitarbeitenden vor Ort können Dir bei Deinem Anliegen weiterhelfen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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