27. Juni 2025
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich.

Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du tun musst, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst wird, erfährst Du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse durch einen finanziellen Zuschuss bei der Anschaffung eines notwendigen Hilfsmittels. Bei der Bezuschussung handelt es sich allerdings immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Bezuschussung zum elektrischen Rollstuhl ist eine ausreichende Begründung. Es muss zum Beispiel deutlich werden, warum Du einen E-Rollstuhl benötigst und weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Die Begründung erstellt Dein Arzt auf Grundlage Deines gesundheitlichen Zustandes. Je genauer und nachvollziehbarer die Ausführungen sind, desto höher sind Deine Chancen auf einen Zuschuss. Zudem sollte das von Dir gewünschte Hilfsmittel über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese gilt als Qualitätsmerkmal und wird von Krankenkassen als Richtlinie genutzt. Auch das kann Deine Chancen erhöhen.
Gut zu wissen
Alle Rollstühle von ergoflix sind von der Krankenkasse bezuschussbar. Die Experten bei ergoflix unterstützen nicht nur bei der Wahl des richtigen Modells, sondern auch beim Hilfsmittelantrag.
Diese Frage stellen sich die meisten Menschen, die einen Krankenkassenzuschuss für ihren Elektrorollstuhl beantragen wollen. Hierauf ist leider keine verbindliche Antwort möglich. Ganz grob lässt sich sagen, dass die Bezuschussung durch die Krankenkasse bei einem „höherwertigen" E-Rollstuhl bei ca. 2/3 des Kaufpreises liegt. Im Falle einer Bewilligung wird in den meisten Fällen also ein Großteil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie Du siehst, bleibt häufig zumindest eine Restzahlung, die Du selbst leisten musst. Dies ist die sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“. Diese leistest Du dann, wenn Du ein Hilfsmittel oder Leistungen auswählst, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Wenn Dein Arzt Dir zum Beispiel einen manuellen Rollstuhl verschreibt, Du aber einen elektrischen Rollstuhl auswählst, trägst Du die Mehrkosten selbst. Über die Höhe einer eventuell anfallenden wirtschaftlichen Aufzahlung kann Dir Dein Sanitätshaus Auskunft geben. Denn diese kann – je nach Anbieter und Krankenkasse – sehr unterschiedlich ausfallen.
Nicht jede Krankenkasse arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen. Deshalb kann ein- und dasselbe Rezept bei unterschiedlichen Krankenkassen zu individuellen Ergebnissen führen.
Außerdem ist zu beachten, dass Krankenkassen häufig feste Verträge mit Sanitätshäusern haben. Dann bist Du bei Deiner Auswahl an bestimmte Fachhändler gebunden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Ansprechpartner bei der Krankenkasse beraten zu lassen.
FlixTipp
ergoflix arbeitet mit über 700 Sanitätshäusern in ganz Deutschland zusammen. Die ergoflix-Experten beraten gerne zu allen Fragen rund um den Rollstuhlkauf – unter 02852 705383539 oder info@ergoflix.de.
Wenn Du Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchtest, musst Du ein paar wenige Schritte befolgen:
Tipp: Wenn Deine Krankenkasse den Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl ablehnt, hast Du die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Eine Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl können unterschiedliche Ärzte ausstellen. Wichtig ist, dass der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Zuständig sind in der Regel:
Die Gründe, warum Menschen auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind, sind sehr individuell. Die Einschätzung und das Festsetzen der Begründung übernimmt der behandelnde Arzt. Daher ist es wichtig, dass Du offen mit ihm über Deinen Gesundheitszustand sprichst.
Allgemein lässt sich sagen, dass eine Geheinschränkung zunächst die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl oder Rollator rechtfertigt. Ein elektrischer Rollstuhl hingegen erfordert in der Regel weitergehende Einschränkungen. Begründungen für die Übernahme eines E-Rollstuhls können zum Beispiel sein:
Zusätzlich zur medizinischen Indikation steht auf dem Rezept häufig ein Ziel, welches durch die Verordnung des Hilfsmittels erreicht werden soll. Dies kann unter anderem sein:
Wenn ein Hilfsmittel eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzt, ist dies ein wahres Qualitätsmerkmal. Denn vor der Listung werden wichtige Faktoren wie Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen und Sicherheit genau überprüft. Erst dann wird das Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) aufgenommen.
Eine Aufnahme in das GKV-Verzeichnis bedeutet gleichzeitig, dass das Produkt verordnungsfähig ist und von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden kann. Krankenkassen, Sanitätshäuser und Ärzte orientieren sich häufig am Hilfsmittelverzeichnis.
Das Vorhandensein eines Pflegegrades alleine reicht nicht automatisch aus, damit Dir ein elektrischer Rollstuhl verordnet wird – er kann aber durchaus die Notwendigkeit unterstreichen. Aber auch wenn Du einen Pflegegrad besitzt, ist es entscheidend, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, Du bist dauerhaft oder erheblich in Deiner Mobilität eingeschränkt. Für die Genehmigung eines elektrischen Rollstuhls muss zudem deutlich sein, dass ein manueller Rollstuhl oder Rollator nicht mehr ausreicht, damit Du Dich selbstständig fortbewegen kannst.
Ein Pflegegrad kann also die Argumentation für einen E-Rollstuhl stärken, ersetzt aber keine ärztliche Verordnung.
Die faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix sind alle von der Krankenkasse bezuschussbar. Hier findest Du alle Modelle, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen:
| Modellbezeichnung | Hilfsmittelnummer | Weitere Informationen | |
![]() | ergoflix® LX | 18.50.07.0007 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® carbon | 18.50.07.0022 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® heavy | individuelle Bezuschussung | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® Mi2 | 18.46.06.0011 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® basic | 18.50.07.0013 | Mehr Infos |
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse finanziell bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Auch für Rollstühle kann ein Zuschuss gewährt werden. Wichtig ist, dass Du eine ärztliche Verordnung hast und diese bei der Krankenkasse einreichst. Ob der gesamte Preis des Rollstuhls von der Krankenkasse übernommen wird, hängt davon ab, ob Du ein Modell wählst, das der Empfehlung Deines Arztes entspricht. Andernfalls kann es sein, dass Du eine Zuzahlung leisten musst.
Bevor Du Dir einen Rollstuhl privat zulegst, lohnt es sich also im Falle einer medizinischen Notwendigkeit auf jeden Fall, zunächst Kontakt mit Deinem Arzt und der Krankenkasse aufzunehmen. Die Beschaffung des Rollstuhls erfolgt im Anschluss meistens über Sanitätshäuser.
Mehr Informationen über den Zuschuss der Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl haben wir in weiteren Blogbeiträgen für Dich aufgelistet:
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du tun musst, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst wird, erfährst Du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse durch einen finanziellen Zuschuss bei der Anschaffung eines notwendigen Hilfsmittels. Bei der Bezuschussung handelt es sich allerdings immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Bezuschussung zum elektrischen Rollstuhl ist eine ausreichende Begründung. Es muss zum Beispiel deutlich werden, warum Du einen E-Rollstuhl benötigst und weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Die Begründung erstellt Dein Arzt auf Grundlage Deines gesundheitlichen Zustandes. Je genauer und nachvollziehbarer die Ausführungen sind, desto höher sind Deine Chancen auf einen Zuschuss. Zudem sollte das von Dir gewünschte Hilfsmittel über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese gilt als Qualitätsmerkmal und wird von Krankenkassen als Richtlinie genutzt. Auch das kann Deine Chancen erhöhen.
Gut zu wissen
Alle Rollstühle von ergoflix sind von der Krankenkasse bezuschussbar. Die Experten bei ergoflix unterstützen nicht nur bei der Wahl des richtigen Modells, sondern auch beim Hilfsmittelantrag.
Diese Frage stellen sich die meisten Menschen, die einen Krankenkassenzuschuss für ihren Elektrorollstuhl beantragen wollen. Hierauf ist leider keine verbindliche Antwort möglich. Ganz grob lässt sich sagen, dass die Bezuschussung durch die Krankenkasse bei einem „höherwertigen" E-Rollstuhl bei ca. 2/3 des Kaufpreises liegt. Im Falle einer Bewilligung wird in den meisten Fällen also ein Großteil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie Du siehst, bleibt häufig zumindest eine Restzahlung, die Du selbst leisten musst. Dies ist die sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“. Diese leistest Du dann, wenn Du ein Hilfsmittel oder Leistungen auswählst, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Wenn Dein Arzt Dir zum Beispiel einen manuellen Rollstuhl verschreibt, Du aber einen elektrischen Rollstuhl auswählst, trägst Du die Mehrkosten selbst. Über die Höhe einer eventuell anfallenden wirtschaftlichen Aufzahlung kann Dir Dein Sanitätshaus Auskunft geben. Denn diese kann – je nach Anbieter und Krankenkasse – sehr unterschiedlich ausfallen.
Nicht jede Krankenkasse arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen. Deshalb kann ein- und dasselbe Rezept bei unterschiedlichen Krankenkassen zu individuellen Ergebnissen führen.
Außerdem ist zu beachten, dass Krankenkassen häufig feste Verträge mit Sanitätshäusern haben. Dann bist Du bei Deiner Auswahl an bestimmte Fachhändler gebunden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Ansprechpartner bei der Krankenkasse beraten zu lassen.
FlixTipp
ergoflix arbeitet mit über 700 Sanitätshäusern in ganz Deutschland zusammen. Die ergoflix-Experten beraten gerne zu allen Fragen rund um den Rollstuhlkauf – unter 02852 705383539 oder info@ergoflix.de.
Wenn Du Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchtest, musst Du ein paar wenige Schritte befolgen:
Tipp: Wenn Deine Krankenkasse den Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl ablehnt, hast Du die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Eine Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl können unterschiedliche Ärzte ausstellen. Wichtig ist, dass der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Zuständig sind in der Regel:
Die Gründe, warum Menschen auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind, sind sehr individuell. Die Einschätzung und das Festsetzen der Begründung übernimmt der behandelnde Arzt. Daher ist es wichtig, dass Du offen mit ihm über Deinen Gesundheitszustand sprichst.
Allgemein lässt sich sagen, dass eine Geheinschränkung zunächst die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl oder Rollator rechtfertigt. Ein elektrischer Rollstuhl hingegen erfordert in der Regel weitergehende Einschränkungen. Begründungen für die Übernahme eines E-Rollstuhls können zum Beispiel sein:
Zusätzlich zur medizinischen Indikation steht auf dem Rezept häufig ein Ziel, welches durch die Verordnung des Hilfsmittels erreicht werden soll. Dies kann unter anderem sein:
Wenn ein Hilfsmittel eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzt, ist dies ein wahres Qualitätsmerkmal. Denn vor der Listung werden wichtige Faktoren wie Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen und Sicherheit genau überprüft. Erst dann wird das Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) aufgenommen.
Eine Aufnahme in das GKV-Verzeichnis bedeutet gleichzeitig, dass das Produkt verordnungsfähig ist und von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden kann. Krankenkassen, Sanitätshäuser und Ärzte orientieren sich häufig am Hilfsmittelverzeichnis.
Das Vorhandensein eines Pflegegrades alleine reicht nicht automatisch aus, damit Dir ein elektrischer Rollstuhl verordnet wird – er kann aber durchaus die Notwendigkeit unterstreichen. Aber auch wenn Du einen Pflegegrad besitzt, ist es entscheidend, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, Du bist dauerhaft oder erheblich in Deiner Mobilität eingeschränkt. Für die Genehmigung eines elektrischen Rollstuhls muss zudem deutlich sein, dass ein manueller Rollstuhl oder Rollator nicht mehr ausreicht, damit Du Dich selbstständig fortbewegen kannst.
Ein Pflegegrad kann also die Argumentation für einen E-Rollstuhl stärken, ersetzt aber keine ärztliche Verordnung.
Die faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix sind alle von der Krankenkasse bezuschussbar. Hier findest Du alle Modelle, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen:
| Modellbezeichnung | Hilfsmittelnummer | Weitere Informationen | |
![]() | ergoflix® LX | 18.50.07.0007 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® carbon | 18.50.07.0022 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® heavy | individuelle Bezuschussung | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® Mi2 | 18.46.06.0011 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® basic | 18.50.07.0013 | Mehr Infos |
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse finanziell bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Auch für Rollstühle kann ein Zuschuss gewährt werden. Wichtig ist, dass Du eine ärztliche Verordnung hast und diese bei der Krankenkasse einreichst. Ob der gesamte Preis des Rollstuhls von der Krankenkasse übernommen wird, hängt davon ab, ob Du ein Modell wählst, das der Empfehlung Deines Arztes entspricht. Andernfalls kann es sein, dass Du eine Zuzahlung leisten musst.
Bevor Du Dir einen Rollstuhl privat zulegst, lohnt es sich also im Falle einer medizinischen Notwendigkeit auf jeden Fall, zunächst Kontakt mit Deinem Arzt und der Krankenkasse aufzunehmen. Die Beschaffung des Rollstuhls erfolgt im Anschluss meistens über Sanitätshäuser.
Mehr Informationen über den Zuschuss der Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl haben wir in weiteren Blogbeiträgen für Dich aufgelistet:
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Hab noch einen schönen Tag und liebe Grüße
Dein ergoflix-Team
Ich bin seit Juni 2020 mit Bewegungsproblemen behindert, da nach einer Amputation das linke Bein immer noch eine offene Wunde hat und es mir nicht erlaubt, alleine zu gehen und das rechte Bein aufgrund einer Polyneuropathie es mir nicht erlaubt, ein Auto mit Automatik zu fahren , weil, die Sensibilität aufgehoben wird und dafür bin ich im Rollstuhl.
Meine im Juni 2020 mit % 50 diagnostizierte Behinderung ist ab November 2021 mit % 70 n und Merkzeichen G.
Meine Pflegestufe wurde im Juni 2020 diagnostiziert, wobei Pflegestufe 1 ab April 2022 Pflegestufe 2 ist.
Das wegen suche ch für mich einen Rollstuhl mit Elektroantrieb.
Falls möglich senden Sie mir Infomaterial zu
Guten Tag,
besten Dank für Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen per Mail Infomaterial zukommen. Bei Interesse können Sie vorab auch einen Blick auf unsere Website werfen: https://ergoflix.de/. Dort finden Sie eine Reihe von Informationen zu unseren innovativen Mobilitätsprodukten. Lernen Sie unsere faltbaren elektrischen Rollstühle und das E-Mobil Scoozy kennen. Haben Sie Fragen? Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 02852 - 945 90 00 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Heute sind wir von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Bitte lassen Sie mir Infomaterial über den ergoflix elektronischen Rollstuhl zukommen. Bitte mit Mass und Gewicht sowie Preis und den Zuschussder TKK. Der Stuhl ist für eine Person mit 90 kg bestimmt. Über zusätzliche Infos anderer Rollstühle wäre ich sehr erfreut. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne senden wir Ihnen die Broschüre per E-Mail zu. Möchten Sie jetzt schon einen Blick reinwerfen? Hier können Sie sich unsere Broschüre online ansehen: https://ergoflix.de/media/f1/42/e7/1637568187/Ergoflix-Broschu%CC%88re-Endkunde.pdf
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Rufen Sie uns einfach an: 02852-945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30-17:00 Uhr).
Wir freuen uns auf Sie!
Meiner Freundin wurde der elektrische Rollstuhl von dem Mitarbeiter des sanizätsladen abgelehnt, mit der Begründung es ist hier nicht ebenerdig der Rollstuhl braucht einen von ihrem Haushalt ausgehenden Stromversorgung. Sowie könnte der Rollstuhl nicht im Treppenhaus bleiben sowie draußen nicht stehen da er sonst geklaut wird. Haben sie Erfahrungen und evtl. Tipps . Wir sind total verzweifelt da sie nur noch in der Wohnung bleiben kann. Liebe Grüße Ramona Henschel. Würde mich auf eine Rückmeldung sehr freuen
Liebe Ramona,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Einsatz für Ihre Freundin.
Dass das Haus nicht ebenerdig ist, ist kein Ablehnungsgrund. Sie können den Elektrorollstuhl beispielsweise per Teleskoprampe hinauf und herab befördern. Die Aufbewahrung draußen würden wir allerdings auch nicht empfehlen, da der Rollstuhl dann der Witterung ausgesetzt und nicht vor Diebstahl geschützt ist. Im Treppenhaus kann der Rollstuhl allerdings gut und vor allem platzsparend aufbewahrt werden. Hier überzeugt der ergoflix durch deinen Faltmechanismus. Gerne können Sie mit unseren hilfsbereiten Kollegen aus dem Innendienst sprechen. Sie unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an: 02871 945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30-18:00). Wir freuen uns auf Sie!
Ich suche für meine Schwester einen Rollstuhl mit Elektroantrieb. Meine Schwester ist gehandikapt durch einen Apoplex.
Falls möglich senden Sie mir Info Material zu
MfG
Hubert Burg
Kahlenbergsweg 16
59581 Warstein
Guten Morgen,
das Infomaterial senden wir Ihnen gerne zu.
Hier können Sie sich bereits online die Broschüre ansehen: https://ergoflix.de/media/a0/11/9e/1636372415/Ergoflix-Broschu%CC%88re-Endkunde%201.pdf
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 02852 - 945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30-18:00 Uhr).
Herzliche Grüße
Ihr ergoflix-Team
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