27. Juni 2025
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich.

Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du tun musst, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst wird, erfährst Du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse durch einen finanziellen Zuschuss bei der Anschaffung eines notwendigen Hilfsmittels. Bei der Bezuschussung handelt es sich allerdings immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Bezuschussung zum elektrischen Rollstuhl ist eine ausreichende Begründung. Es muss zum Beispiel deutlich werden, warum Du einen E-Rollstuhl benötigst und weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Die Begründung erstellt Dein Arzt auf Grundlage Deines gesundheitlichen Zustandes. Je genauer und nachvollziehbarer die Ausführungen sind, desto höher sind Deine Chancen auf einen Zuschuss. Zudem sollte das von Dir gewünschte Hilfsmittel über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese gilt als Qualitätsmerkmal und wird von Krankenkassen als Richtlinie genutzt. Auch das kann Deine Chancen erhöhen.
Gut zu wissen
Alle Rollstühle von ergoflix sind von der Krankenkasse bezuschussbar. Die Experten bei ergoflix unterstützen nicht nur bei der Wahl des richtigen Modells, sondern auch beim Hilfsmittelantrag.
Diese Frage stellen sich die meisten Menschen, die einen Krankenkassenzuschuss für ihren Elektrorollstuhl beantragen wollen. Hierauf ist leider keine verbindliche Antwort möglich. Ganz grob lässt sich sagen, dass die Bezuschussung durch die Krankenkasse bei einem „höherwertigen" E-Rollstuhl bei ca. 2/3 des Kaufpreises liegt. Im Falle einer Bewilligung wird in den meisten Fällen also ein Großteil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie Du siehst, bleibt häufig zumindest eine Restzahlung, die Du selbst leisten musst. Dies ist die sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“. Diese leistest Du dann, wenn Du ein Hilfsmittel oder Leistungen auswählst, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Wenn Dein Arzt Dir zum Beispiel einen manuellen Rollstuhl verschreibt, Du aber einen elektrischen Rollstuhl auswählst, trägst Du die Mehrkosten selbst. Über die Höhe einer eventuell anfallenden wirtschaftlichen Aufzahlung kann Dir Dein Sanitätshaus Auskunft geben. Denn diese kann – je nach Anbieter und Krankenkasse – sehr unterschiedlich ausfallen.
Nicht jede Krankenkasse arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen. Deshalb kann ein- und dasselbe Rezept bei unterschiedlichen Krankenkassen zu individuellen Ergebnissen führen.
Außerdem ist zu beachten, dass Krankenkassen häufig feste Verträge mit Sanitätshäusern haben. Dann bist Du bei Deiner Auswahl an bestimmte Fachhändler gebunden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Ansprechpartner bei der Krankenkasse beraten zu lassen.
FlixTipp
ergoflix arbeitet mit über 700 Sanitätshäusern in ganz Deutschland zusammen. Die ergoflix-Experten beraten gerne zu allen Fragen rund um den Rollstuhlkauf – unter 02852 705383539 oder info@ergoflix.de.
Wenn Du Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchtest, musst Du ein paar wenige Schritte befolgen:
Tipp: Wenn Deine Krankenkasse den Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl ablehnt, hast Du die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Eine Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl können unterschiedliche Ärzte ausstellen. Wichtig ist, dass der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Zuständig sind in der Regel:
Die Gründe, warum Menschen auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind, sind sehr individuell. Die Einschätzung und das Festsetzen der Begründung übernimmt der behandelnde Arzt. Daher ist es wichtig, dass Du offen mit ihm über Deinen Gesundheitszustand sprichst.
Allgemein lässt sich sagen, dass eine Geheinschränkung zunächst die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl oder Rollator rechtfertigt. Ein elektrischer Rollstuhl hingegen erfordert in der Regel weitergehende Einschränkungen. Begründungen für die Übernahme eines E-Rollstuhls können zum Beispiel sein:
Zusätzlich zur medizinischen Indikation steht auf dem Rezept häufig ein Ziel, welches durch die Verordnung des Hilfsmittels erreicht werden soll. Dies kann unter anderem sein:
Wenn ein Hilfsmittel eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzt, ist dies ein wahres Qualitätsmerkmal. Denn vor der Listung werden wichtige Faktoren wie Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen und Sicherheit genau überprüft. Erst dann wird das Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) aufgenommen.
Eine Aufnahme in das GKV-Verzeichnis bedeutet gleichzeitig, dass das Produkt verordnungsfähig ist und von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden kann. Krankenkassen, Sanitätshäuser und Ärzte orientieren sich häufig am Hilfsmittelverzeichnis.
Das Vorhandensein eines Pflegegrades alleine reicht nicht automatisch aus, damit Dir ein elektrischer Rollstuhl verordnet wird – er kann aber durchaus die Notwendigkeit unterstreichen. Aber auch wenn Du einen Pflegegrad besitzt, ist es entscheidend, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, Du bist dauerhaft oder erheblich in Deiner Mobilität eingeschränkt. Für die Genehmigung eines elektrischen Rollstuhls muss zudem deutlich sein, dass ein manueller Rollstuhl oder Rollator nicht mehr ausreicht, damit Du Dich selbstständig fortbewegen kannst.
Ein Pflegegrad kann also die Argumentation für einen E-Rollstuhl stärken, ersetzt aber keine ärztliche Verordnung.
Die faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix sind alle von der Krankenkasse bezuschussbar. Hier findest Du alle Modelle, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen:
| Modellbezeichnung | Hilfsmittelnummer | Weitere Informationen | |
![]() | ergoflix® LX | 18.50.07.0007 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® carbon | 18.50.07.0022 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® heavy | individuelle Bezuschussung | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® Mi2 | 18.46.06.0011 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® basic | 18.50.07.0013 | Mehr Infos |
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse finanziell bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Auch für Rollstühle kann ein Zuschuss gewährt werden. Wichtig ist, dass Du eine ärztliche Verordnung hast und diese bei der Krankenkasse einreichst. Ob der gesamte Preis des Rollstuhls von der Krankenkasse übernommen wird, hängt davon ab, ob Du ein Modell wählst, das der Empfehlung Deines Arztes entspricht. Andernfalls kann es sein, dass Du eine Zuzahlung leisten musst.
Bevor Du Dir einen Rollstuhl privat zulegst, lohnt es sich also im Falle einer medizinischen Notwendigkeit auf jeden Fall, zunächst Kontakt mit Deinem Arzt und der Krankenkasse aufzunehmen. Die Beschaffung des Rollstuhls erfolgt im Anschluss meistens über Sanitätshäuser.
Mehr Informationen über den Zuschuss der Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl haben wir in weiteren Blogbeiträgen für Dich aufgelistet:
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du tun musst, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst wird, erfährst Du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse durch einen finanziellen Zuschuss bei der Anschaffung eines notwendigen Hilfsmittels. Bei der Bezuschussung handelt es sich allerdings immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die wichtigste Voraussetzung für eine Bezuschussung zum elektrischen Rollstuhl ist eine ausreichende Begründung. Es muss zum Beispiel deutlich werden, warum Du einen E-Rollstuhl benötigst und weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Die Begründung erstellt Dein Arzt auf Grundlage Deines gesundheitlichen Zustandes. Je genauer und nachvollziehbarer die Ausführungen sind, desto höher sind Deine Chancen auf einen Zuschuss. Zudem sollte das von Dir gewünschte Hilfsmittel über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Diese gilt als Qualitätsmerkmal und wird von Krankenkassen als Richtlinie genutzt. Auch das kann Deine Chancen erhöhen.
Gut zu wissen
Alle Rollstühle von ergoflix sind von der Krankenkasse bezuschussbar. Die Experten bei ergoflix unterstützen nicht nur bei der Wahl des richtigen Modells, sondern auch beim Hilfsmittelantrag.
Diese Frage stellen sich die meisten Menschen, die einen Krankenkassenzuschuss für ihren Elektrorollstuhl beantragen wollen. Hierauf ist leider keine verbindliche Antwort möglich. Ganz grob lässt sich sagen, dass die Bezuschussung durch die Krankenkasse bei einem „höherwertigen" E-Rollstuhl bei ca. 2/3 des Kaufpreises liegt. Im Falle einer Bewilligung wird in den meisten Fällen also ein Großteil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie Du siehst, bleibt häufig zumindest eine Restzahlung, die Du selbst leisten musst. Dies ist die sogenannte „wirtschaftliche Aufzahlung“. Diese leistest Du dann, wenn Du ein Hilfsmittel oder Leistungen auswählst, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Wenn Dein Arzt Dir zum Beispiel einen manuellen Rollstuhl verschreibt, Du aber einen elektrischen Rollstuhl auswählst, trägst Du die Mehrkosten selbst. Über die Höhe einer eventuell anfallenden wirtschaftlichen Aufzahlung kann Dir Dein Sanitätshaus Auskunft geben. Denn diese kann – je nach Anbieter und Krankenkasse – sehr unterschiedlich ausfallen.
Nicht jede Krankenkasse arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen. Deshalb kann ein- und dasselbe Rezept bei unterschiedlichen Krankenkassen zu individuellen Ergebnissen führen.
Außerdem ist zu beachten, dass Krankenkassen häufig feste Verträge mit Sanitätshäusern haben. Dann bist Du bei Deiner Auswahl an bestimmte Fachhändler gebunden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Ansprechpartner bei der Krankenkasse beraten zu lassen.
FlixTipp
ergoflix arbeitet mit über 700 Sanitätshäusern in ganz Deutschland zusammen. Die ergoflix-Experten beraten gerne zu allen Fragen rund um den Rollstuhlkauf – unter 02852 705383539 oder info@ergoflix.de.
Wenn Du Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchtest, musst Du ein paar wenige Schritte befolgen:
Tipp: Wenn Deine Krankenkasse den Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl ablehnt, hast Du die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Eine Verordnung für einen elektrischen Rollstuhl können unterschiedliche Ärzte ausstellen. Wichtig ist, dass der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Zuständig sind in der Regel:
Die Gründe, warum Menschen auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind, sind sehr individuell. Die Einschätzung und das Festsetzen der Begründung übernimmt der behandelnde Arzt. Daher ist es wichtig, dass Du offen mit ihm über Deinen Gesundheitszustand sprichst.
Allgemein lässt sich sagen, dass eine Geheinschränkung zunächst die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl oder Rollator rechtfertigt. Ein elektrischer Rollstuhl hingegen erfordert in der Regel weitergehende Einschränkungen. Begründungen für die Übernahme eines E-Rollstuhls können zum Beispiel sein:
Zusätzlich zur medizinischen Indikation steht auf dem Rezept häufig ein Ziel, welches durch die Verordnung des Hilfsmittels erreicht werden soll. Dies kann unter anderem sein:
Wenn ein Hilfsmittel eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzt, ist dies ein wahres Qualitätsmerkmal. Denn vor der Listung werden wichtige Faktoren wie Funktionstauglichkeit, medizinischer Nutzen und Sicherheit genau überprüft. Erst dann wird das Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) aufgenommen.
Eine Aufnahme in das GKV-Verzeichnis bedeutet gleichzeitig, dass das Produkt verordnungsfähig ist und von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden kann. Krankenkassen, Sanitätshäuser und Ärzte orientieren sich häufig am Hilfsmittelverzeichnis.
Das Vorhandensein eines Pflegegrades alleine reicht nicht automatisch aus, damit Dir ein elektrischer Rollstuhl verordnet wird – er kann aber durchaus die Notwendigkeit unterstreichen. Aber auch wenn Du einen Pflegegrad besitzt, ist es entscheidend, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, Du bist dauerhaft oder erheblich in Deiner Mobilität eingeschränkt. Für die Genehmigung eines elektrischen Rollstuhls muss zudem deutlich sein, dass ein manueller Rollstuhl oder Rollator nicht mehr ausreicht, damit Du Dich selbstständig fortbewegen kannst.
Ein Pflegegrad kann also die Argumentation für einen E-Rollstuhl stärken, ersetzt aber keine ärztliche Verordnung.
Die faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix sind alle von der Krankenkasse bezuschussbar. Hier findest Du alle Modelle, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen:
| Modellbezeichnung | Hilfsmittelnummer | Weitere Informationen | |
![]() | ergoflix® LX | 18.50.07.0007 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® carbon | 18.50.07.0022 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® heavy | individuelle Bezuschussung | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® Mi2 | 18.46.06.0011 | Mehr Infos |
![]() | ergoflix® basic | 18.50.07.0013 | Mehr Infos |
Grundsätzlich unterstützt jede Krankenkasse finanziell bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Auch für Rollstühle kann ein Zuschuss gewährt werden. Wichtig ist, dass Du eine ärztliche Verordnung hast und diese bei der Krankenkasse einreichst. Ob der gesamte Preis des Rollstuhls von der Krankenkasse übernommen wird, hängt davon ab, ob Du ein Modell wählst, das der Empfehlung Deines Arztes entspricht. Andernfalls kann es sein, dass Du eine Zuzahlung leisten musst.
Bevor Du Dir einen Rollstuhl privat zulegst, lohnt es sich also im Falle einer medizinischen Notwendigkeit auf jeden Fall, zunächst Kontakt mit Deinem Arzt und der Krankenkasse aufzunehmen. Die Beschaffung des Rollstuhls erfolgt im Anschluss meistens über Sanitätshäuser.
Mehr Informationen über den Zuschuss der Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl haben wir in weiteren Blogbeiträgen für Dich aufgelistet:
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Hallo Michael,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir freuen uns, dass Du Interesse an einem ergoflix-Rollstuhl für Deine Mutter hast.
Alle unsere Modelle sind von der Krankenkasse bezuschussbar, sodass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
Rufe uns gerne an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Wir freuen uns auf Deine Nachricht!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich bin über die DBV zu 30 % Privat versichert, den Rest über Beihilfe NRW. Der Arzt hält einen Umbau des vorhandenen Rollstuhl zu einem elektrischen medizinisch notwendig, weil durch eine fehlerhaft OP meine rechte Hand nicht mehr benutzt werden kann.
Von der DBV wird eine Beteiligung abgelehnt, würde nicht im Vertrag stehen. Nun habe ich eine Pflegestufe. Tritt diese dann ein?
Hallo, danke für Deine Nachricht. Leider können wir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen, in dem Fall empfehlen wir Dir, Dich nochmal an Deine Krankenversicherung zu wenden, um weitere Schritte zu besprechen.
Gerne beraten wir Dich aber zu unseren elektrischen und faltbaren Rollstühlen, wenn das für Dich interessant ist. Es ist auch möglich, den Joystick linksseitig zu befestigen. Rufe uns einfach an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Wir freuen uns auf Dich!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Grüß Gott habe eine frage habe einen Elektrorollstuhl von meinen Bekannten gescheckt bekommen kann ich da für Wartungen oder wenn eine Reparatur anfällt über die Krankenkassen laufen lassen. Mfg H.Flintrop
Hallo, danke für Deine Nachricht. Wenn Dein Bekannter den E-Rollstuhl als Selbstzahler gekauft hat – ohne die Einbindung von Krankenkasse oder Sanitätshaus – dann müsstet Ihr selbstständig für Reparatur- und Wartungskosten aufkommen. Gegebenenfalls könnt Ihr auch auf die Garantie zurückgreifen. Hier findest Du dazu noch mehr Informationen dazu: https://wissenswertes.ergoflix.de/elektrorollstuhl-reparatur/. Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite: Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Guten Morgen,
wem gehört der Rollstuhl bei einer wirtschaftlichen Aufzahlung?
Herzlichen Dank
MT
Hey, danke für Deine Anfrage. Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Im Falle einer Leihgabe musst Du eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, solltest Du es nicht mehr benötigen. Sehr gerne beraten wir Dich auch persönlich! Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Meine Mutter ist im Pflegeheim und mobil sehr eingeschränkt.
Normaler Rollstuhl unpraktisch da ihre Arme zum fortbewegen auch nicht mehr die nötige Kraft aufbringen. Geht nur für kurze Strecke aufs WC aber keine längeren Strecken um im Heim selbstständig unterwegs sein zu können.
Jetzt will ich fragen, arbeitet ihr auch mit der gesetzlichen Krankenkasse BIG direkt gesund zusammen?
Beziehungsweise welches Sanitätshaus käme dafür in Frage.
Bei uns kenne ich Streifeneder.
Ob die BIG direkt gesund dies überhaupt bezuschusst ? Und wie weit ?
Vielen Dank im Voraus für die Infos.