4. September 2026
Mit einem Privatrezept kann Dein Arzt Dir Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen. In der Regel wird dieses Privatversicherten ausgestellt. Doch auch als gesetzlich versicherte Person kannst Du ein Privatrezept erhalten.

Was ist ein Privatrezept, wie lange ist es gültig und wer übernimmt die Kosten?
Mit einem Privatrezept kann Dein Arzt Dir Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen. In der Regel wird dieses Privatversicherten ausgestellt. Doch auch als gesetzlich versicherte Person kannst Du ein Privatrezept erhalten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel das verordnete Medikament nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und Du die Kosten selbst tragen musst. In diesem Artikel erfährst Du, wann ein Arzt ein Privatrezept ausstellen darf, wie die Gültigkeit eines Privatrezeptes ist und worauf Du bei der Kostenerstattung achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
Dein Arzt kann Dir aus unterschiedlichen Gründen ein Privatrezept ausstellen:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Privatrezept aussehen muss. Jedoch ist bei vielen Ärzten ein Privatrezept an der Farbe erkennbar: Sie benutzen einen blauen Vordruck. Dieser ist jedoch keine Pflicht. Ein Privatrezept kann Dein Arzt theoretisch auch auf einem weißen Zettel verfassen.
FlixTipp
Am 1. Januar 2024 wurde für gesetzlich Versicherte das E-Rezept eingeführt, womit man weg vom Rezept auf Papier hin zu einer digitalen Version geht. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wenn Deine Arztpraxis die technischen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du jedoch auch Dein Privatrezept digital erhalten und einlösen. Erfahre mehr zum E-Rezept in unserem weiterführenden Blogbeitrag!
Auch wenn ein Privatrezept, wie oben beschrieben, nicht zwingend einer bestimmten Vorlage entsprechen muss, gibt es dennoch Vorgaben zu den nötigen Angaben. Diese sind in der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) festgehalten1. Demnach muss ein Privatrezept für Arzneimittel auf jeden Fall folgende Daten enthalten:
Die Gültigkeitsdauer eines Privatrezepts liegt in der Regel bei drei Monaten. Bis dahin solltest Du Dein Rezept eingelöst haben, damit es seine Gültigkeit nicht verliert. Solltest Du diese Frist verpassen, wird die Apotheke Dir das Medikament nicht aushändigen, da diese in dem Fall rechtlich und in der Haftung ein Risiko tragen. Nach Fristablauf musst Du Deinen Arzt also erneut aufsuchen und ihn bitten, Dir das entsprechende Rezept nochmals auszustellen.
Die Gültigkeitsdauer gilt auch dann, wenn das Rezept nicht für ein Medikament, sondern für ein Hilfsmittel ausgestellt wurde. Wenn Dein Arzt Dir also mittels Privatrezept zum Beispiel einen Gehstock, einen Rollator oder einen Elektrorollstuhl verordnet hat, gilt auch hier eine Gültigkeit von drei Monaten.
Auch wenn die Gültigkeit eines Privatrezepts in der Regel drei Monate beträgt, gibt es ein paar wenige Ausnahmen.
Befindest Du Dich bei Deiner privaten Krankenversicherung im sogenannten Notlagentarif, ist ein ausgestelltes Rezept nur 10 Tage gültig. Der Notlagentarif tritt vor allem dann ein, wenn Du mit Deinen Beitragszahlungen im Rückstand bist. Da in dieser Situation lediglich die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände abgesichert wird, gelten auch strengere Vorgaben und eine deutlich kürzere Rezeptgültigkeit.
Wenn Du dauerhaft oder vorübergehend - zum Beispiel aus Kostengründen - den Basistarif Deiner privaten Krankenversicherung wählst, gilt für Dein Privatrezept ebenfalls eine andere Gültigkeit: Diese beträgt in der Regel 30 Tage.
Du kannst Dein Privatrezept für ein Medikament vor Ort in Deiner Apotheke oder online einlösen. Für eine Einlösung online benötigst Du nicht unbedingt ein E-Rezept, sondern kannst auch ein Rezept in Papierform nutzen.
So kannst Du Dein Privatrezept online einlösen:
Beachte, dass auch bei einer digitalen Einlösung Deines Privatrezepts die reguläre Gültigkeit von drei Monaten gilt.
Wenn Du privat versichert bist, übernimmt in der Regel Deine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistung, die Dir verordnet wurde. Zwar zahlst Du dieses zunächst selbst, reichst das von der Apotheke gestempelte Rezept im Anschluss für eine Kostenerstattung jedoch bei Deiner Krankenversicherung ein und erhältst eine vollständige oder anteilige Erstattung.
Gut zu wissen
Bei privaten Krankenversicherungen können sich Erstattungshöhe, Eigenanteile und Leistungsumfang je nach Tarif unterscheiden. Frage bei Unsicherheiten immer vorab bei Deinem Ansprechpartner nach, um eine sichere Information zur Kostenübernahme zu erhalten.
Bist Du gesetzlich versichert, zahlst Du den kompletten Betrag selbst und kannst die Kosten nicht erstatten lassen.
Übrigens: Nutzt Du das E-Rezept kannst Du Kostenbelege über die offizielle E-Rezept-App einreichen oder an die App Deiner Versicherung übermitteln.
Grundsätzlich kannst Du Kosten, die Dir durch die Beschaffung von Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln entstanden sind, in Deiner Steuererklärung absetzen. Diese trägst Du unter „außergewöhnliche Belastungen" ein.
Damit das Finanzamt die Kosten nachvollziehen kann, solltest Du alle wichtigen Unterlagen aufbewahren:
Beachte jedoch, dass das Finanzamt Dir nur diejenigen Kosten erstattet, die Du nicht bereits von anderer Stelle erhalten hast. Hast Du zum Beispiel ein Privatrezept für ein Medikament erhalten, dieses abgeholt und die Kosten anschließend von Deiner PKV erstattet bekommen, kannst Du diese Kosten nicht noch einmal in der Steuererklärung geltend machen.
Das Online-Finanzamt ELSTER erklärt dazu konkret:
„Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die Ihnen aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen, zum Beispiel aufgrund von
Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung können Sie im § 33 Absatz 3 EStG nachlesen."2
Bist Du privat versichert und benötigst ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel, stellt Dir Dein Arzt ein Privatrezept aus, dessen Kosten Du in der Regel von Deiner Versicherung erstattet bekommst. Doch auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten, wenn das verordnete Mittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird - die Kosten trägt die versicherte Person. Die Gültigkeit eines Privatrezepts beträgt in der Regel drei Monate. Werden Kosten ganz oder teilweise nicht von der Krankenversicherung übernommen, kannst Du diese als „außergewöhnliche Belastung" in Deiner Steuererklärung geltend machen.
Der Arzt verschreibt ein Privatrezept, wenn Du privat versichert bist oder wenn ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Der Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept liegt vor allem in der Abrechnung: Beim Privatrezept zahlst Du die Kosten zunächst selbst, während beim Kassenrezept die Krankenkasse direkt die Kosten übernimmt.
Als Kassenpatient kannst Du ein Privatrezept erhalten, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die verordnete Leistung nicht übernimmt oder Du eine Selbstzahler-Leistung in Anspruch nimmst.
Das Privatrezept selbst kostet nichts. Allerdings musst Du die Kosten für das verordnete Medikament, Heilmittel oder Hilfsmittel in der Regel zunächst selbst bezahlen.
Ja, ein Privatrezept kann verfallen. Die Gültigkeit beträgt normalerweise drei Monate, im Basistarif 30 Tage und im Notlagentarif 10 Tage.
Ja, viele Apotheken ermöglichen es, ein Privatrezept online oder digital als E-Rezept einzulösen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Voraussetzung kann Dein Arzt Dir das Rezept bereits digital ausstellen.
Mit einem Privatrezept kann Dein Arzt Dir Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen. In der Regel wird dieses Privatversicherten ausgestellt. Doch auch als gesetzlich versicherte Person kannst Du ein Privatrezept erhalten. Dies bedeutet, dass zum Beispiel das verordnete Medikament nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und Du die Kosten selbst tragen musst. In diesem Artikel erfährst Du, wann ein Arzt ein Privatrezept ausstellen darf, wie die Gültigkeit eines Privatrezeptes ist und worauf Du bei der Kostenerstattung achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
Dein Arzt kann Dir aus unterschiedlichen Gründen ein Privatrezept ausstellen:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Privatrezept aussehen muss. Jedoch ist bei vielen Ärzten ein Privatrezept an der Farbe erkennbar: Sie benutzen einen blauen Vordruck. Dieser ist jedoch keine Pflicht. Ein Privatrezept kann Dein Arzt theoretisch auch auf einem weißen Zettel verfassen.
FlixTipp
Am 1. Januar 2024 wurde für gesetzlich Versicherte das E-Rezept eingeführt, womit man weg vom Rezept auf Papier hin zu einer digitalen Version geht. Für Privatversicherte ist das E-Rezept nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wenn Deine Arztpraxis die technischen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du jedoch auch Dein Privatrezept digital erhalten und einlösen. Erfahre mehr zum E-Rezept in unserem weiterführenden Blogbeitrag!
Auch wenn ein Privatrezept, wie oben beschrieben, nicht zwingend einer bestimmten Vorlage entsprechen muss, gibt es dennoch Vorgaben zu den nötigen Angaben. Diese sind in der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) festgehalten1. Demnach muss ein Privatrezept für Arzneimittel auf jeden Fall folgende Daten enthalten:
Die Gültigkeitsdauer eines Privatrezepts liegt in der Regel bei drei Monaten. Bis dahin solltest Du Dein Rezept eingelöst haben, damit es seine Gültigkeit nicht verliert. Solltest Du diese Frist verpassen, wird die Apotheke Dir das Medikament nicht aushändigen, da diese in dem Fall rechtlich und in der Haftung ein Risiko tragen. Nach Fristablauf musst Du Deinen Arzt also erneut aufsuchen und ihn bitten, Dir das entsprechende Rezept nochmals auszustellen.
Die Gültigkeitsdauer gilt auch dann, wenn das Rezept nicht für ein Medikament, sondern für ein Hilfsmittel ausgestellt wurde. Wenn Dein Arzt Dir also mittels Privatrezept zum Beispiel einen Gehstock, einen Rollator oder einen Elektrorollstuhl verordnet hat, gilt auch hier eine Gültigkeit von drei Monaten.
Auch wenn die Gültigkeit eines Privatrezepts in der Regel drei Monate beträgt, gibt es ein paar wenige Ausnahmen.
Befindest Du Dich bei Deiner privaten Krankenversicherung im sogenannten Notlagentarif, ist ein ausgestelltes Rezept nur 10 Tage gültig. Der Notlagentarif tritt vor allem dann ein, wenn Du mit Deinen Beitragszahlungen im Rückstand bist. Da in dieser Situation lediglich die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände abgesichert wird, gelten auch strengere Vorgaben und eine deutlich kürzere Rezeptgültigkeit.
Wenn Du dauerhaft oder vorübergehend - zum Beispiel aus Kostengründen - den Basistarif Deiner privaten Krankenversicherung wählst, gilt für Dein Privatrezept ebenfalls eine andere Gültigkeit: Diese beträgt in der Regel 30 Tage.
Du kannst Dein Privatrezept für ein Medikament vor Ort in Deiner Apotheke oder online einlösen. Für eine Einlösung online benötigst Du nicht unbedingt ein E-Rezept, sondern kannst auch ein Rezept in Papierform nutzen.
So kannst Du Dein Privatrezept online einlösen:
Beachte, dass auch bei einer digitalen Einlösung Deines Privatrezepts die reguläre Gültigkeit von drei Monaten gilt.
Wenn Du privat versichert bist, übernimmt in der Regel Deine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistung, die Dir verordnet wurde. Zwar zahlst Du dieses zunächst selbst, reichst das von der Apotheke gestempelte Rezept im Anschluss für eine Kostenerstattung jedoch bei Deiner Krankenversicherung ein und erhältst eine vollständige oder anteilige Erstattung.
Gut zu wissen
Bei privaten Krankenversicherungen können sich Erstattungshöhe, Eigenanteile und Leistungsumfang je nach Tarif unterscheiden. Frage bei Unsicherheiten immer vorab bei Deinem Ansprechpartner nach, um eine sichere Information zur Kostenübernahme zu erhalten.
Bist Du gesetzlich versichert, zahlst Du den kompletten Betrag selbst und kannst die Kosten nicht erstatten lassen.
Übrigens: Nutzt Du das E-Rezept kannst Du Kostenbelege über die offizielle E-Rezept-App einreichen oder an die App Deiner Versicherung übermitteln.
Grundsätzlich kannst Du Kosten, die Dir durch die Beschaffung von Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln entstanden sind, in Deiner Steuererklärung absetzen. Diese trägst Du unter „außergewöhnliche Belastungen" ein.
Damit das Finanzamt die Kosten nachvollziehen kann, solltest Du alle wichtigen Unterlagen aufbewahren:
Beachte jedoch, dass das Finanzamt Dir nur diejenigen Kosten erstattet, die Du nicht bereits von anderer Stelle erhalten hast. Hast Du zum Beispiel ein Privatrezept für ein Medikament erhalten, dieses abgeholt und die Kosten anschließend von Deiner PKV erstattet bekommen, kannst Du diese Kosten nicht noch einmal in der Steuererklärung geltend machen.
Das Online-Finanzamt ELSTER erklärt dazu konkret:
„Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die Ihnen aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen, zum Beispiel aufgrund von
Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung können Sie im § 33 Absatz 3 EStG nachlesen."2
Bist Du privat versichert und benötigst ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel, stellt Dir Dein Arzt ein Privatrezept aus, dessen Kosten Du in der Regel von Deiner Versicherung erstattet bekommst. Doch auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten, wenn das verordnete Mittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird - die Kosten trägt die versicherte Person. Die Gültigkeit eines Privatrezepts beträgt in der Regel drei Monate. Werden Kosten ganz oder teilweise nicht von der Krankenversicherung übernommen, kannst Du diese als „außergewöhnliche Belastung" in Deiner Steuererklärung geltend machen.
Der Arzt verschreibt ein Privatrezept, wenn Du privat versichert bist oder wenn ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Der Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept liegt vor allem in der Abrechnung: Beim Privatrezept zahlst Du die Kosten zunächst selbst, während beim Kassenrezept die Krankenkasse direkt die Kosten übernimmt.
Als Kassenpatient kannst Du ein Privatrezept erhalten, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die verordnete Leistung nicht übernimmt oder Du eine Selbstzahler-Leistung in Anspruch nimmst.
Das Privatrezept selbst kostet nichts. Allerdings musst Du die Kosten für das verordnete Medikament, Heilmittel oder Hilfsmittel in der Regel zunächst selbst bezahlen.
Ja, ein Privatrezept kann verfallen. Die Gültigkeit beträgt normalerweise drei Monate, im Basistarif 30 Tage und im Notlagentarif 10 Tage.
Ja, viele Apotheken ermöglichen es, ein Privatrezept online oder digital als E-Rezept einzulösen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Voraussetzung kann Dein Arzt Dir das Rezept bereits digital ausstellen.
Unsicher, welches Modell zu Dir passt?
Beratung anfragenHallo, danke für Deine Nachricht.
Seit dem 01. Januar 2024 ist ausschließlich das E-Rezept bei gesetzlich versicherten Personen gültig. Als Privatversicherter kannst Du das Privatrezept online nutzen, musst es aber nicht. Mehr Information zum E-Rezept findest Du hier: https://wissenswertes.ergoflix.de/e-rezept/
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich möchte Medikamente vorbestellen. Interessant, dass man sogar Privatrezepte bekommen kann. Dazu muss man aber Privatpatient sein.
Hallo, danke für Deine Nachricht.
Es gibt vier verschiedene Farben für Rezepte, dabei richtet sich ein blaues Rezept an Privatpatienten. Mehr darüber erfährst Du in unserem Blogbeitrag: https://wissenswertes.ergoflix.de/rezept-vom-arzt-gueltigkeit/.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Privatrezept. Gut zu wissen, dass ein blauer Hintergrund keine Pflicht ist. Ich bin auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung.
Hey, danke für Deinen Hinweis. Wir freuen uns sehr, dass unser Blogbeitrag hilfreich für Dich war.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Seit 2 Jahren 2021 erhalte ich das Schlafmittel Zopiclon, nachdem Psycho Medikamente des Psychologen nicht geholfen haben, Nun erklärt mir die Hausäzrin die es 2 Jahre Lang verordnet hatte, daß ich das Medikament nur noch einmal im Quartal erhalten kann. Für die Reslichen Tage erhalte ich nur ein Privatrezept. Mein Krankenkasse hatte Bestätigt daß sie dieses Medikament nur auf Kassenrezept für mich bezahlt. sie evrlangte eine erneute Vorstellung bei dem Psych - Neurologen für eine weitere Prüfung. In meiner Region Saarbrg Konz, nimmt Kein Neurologe mich als Patient auf. Was alo soll ich als Rentner mit 83 noch tun?
Hallo, danke für Deine Nachricht.
Das tut uns Leid, dass Du mit solchen Herausforderungen zu tun hast. Leider können wir Dir bei diesem Thema nicht weiterhelfen. Vielleicht kann Deine Krankenkasse oder Dein Hausarzt Dich unterstützen, einen Neurologen in Deiner Nähe zu finden?
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo,
Ihre Information war sehr gut ich denke auch schon an einen Elektrorollstuhl nach, MFG
Hey, danke für Deine netten Worte.
Wir freuen uns, dass Dir der Beitrag weitergeholfen hat. Sehr gerne beraten wir Dich zu unseren E-Rollstühlen.
Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Persönliche Beratung
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Ich habe ein E-Rezept bekommen. Interessant, dass man auch über die App Belege einreichen kann. Dies ist sehr praktisch.