Welcher Rollstuhl wird von der Krankenkasse bezuschusst?

In Deutschland gibt es eine Reihe an Krankenkassen, die Mobilitätslösungen wie einen Rollstuhl bezuschussen. Selbstverständlich müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Denn nur, wenn Du von einer stark eingeschränkten Gehfähigkeit oder einer Gehunfähigkeit betroffen bist, hast Du Anspruch auf ein solches Hilfsmittel.

Suche Deinen Arzt auf

In diesem Fall muss Dir Dein Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen und bescheinigen, dass Du einen Rollstuhl benötigst. Je genauer Dein Arzt Deine Einschränkungen erläutert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung. Bist Du beispielsweise auf einen Elektrorollstuhl angewiesen, sollte Dein Arzt genaustens beschreiben, warum ein manuelles Modell nicht ausreicht.

Du hast bereits ein Wunschmodell? Dann schaue, ob das Modell eine Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands besitzt. Diese Nummer kann von Deinem Arzt in der Verordnung vermerkt werden.

Gang ins Sanitätshaus

Mit der Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus, welches anschließend alle erforderlichen Unterlagen sowie einen Kostenvoranschlag bei Deiner Krankenkasse einreicht. Anschließend musst Du nur noch abwarten, ob Dein Antrag bewilligt. Ist das der Fall kannst Du Dich freuen! Du musst lediglich eine gesetzliche Zuzahlung erbringen, die zwischen fünf und zehn Euro liegt.

Ablehnung – was dann?

Erhältst Du eine Ablehnung, ist das kein Grund, enttäuscht zu sein. Lege auf jeden Fall Widerspruch innerhalb von vier Wochen ein. So hast Du die Möglichkeit, erneut zu begründen, wieso ein Rollstuhl für Dich wichtig ist.

Lies mehr in unserem Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.

Unterstützung beim Hilfsmittelantrag

Wir von ergoflix helfen Dir gerne bei Deinem Hilfsmittelantrag für einen unserer faltbaren elektrischen Rollstühle. Sprich uns gerne an unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de.

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