16. Dezember 2022
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher.

Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragen – Ist das möglich?
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Hallo, danke für Dein Feedback.
Darüber freuen wir uns sehr.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Kann nicht mehr alleine laufen, habe ein Elektrischen Rollstuhl bei Sanitätshaus XX in Soltau zur Probe in Auftrag gegeben.Muss jetzt bei der AOK warten bis sie wieder ein zur Verfügung haben. Es heißt wenn ein Elektriktrischer Rollstuhl nicht mehr benötigt wird. Wie lange muss ich darauf warten? Vielen Dank für ihre unterstützung.
Hallo Ursula,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Leider können wir Dir nicht sagen, wie lange Du auf Deinen Rollstuhl warten musst. In der Regel sollte eine Probefahrt vor Ort auch kurzfristig möglich sein. Hast Du ein Rezept von Deinem Arzt, kannst Du diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen und so einen Großteil der Kosten sparen. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
Rufe uns gerne an unter 02852 7053819 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Wir freuen uns auf Deine Nachricht!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Wie sieht es bei pflegestufe 3 aus, wenn die Krankenkasse ablehnt!!
Hallo Wolfgang und Rita,
vielen Dank für Euren Kommentar. Es tut uns Leid, dass Ihr bei Pflegegrad 3 eine Ablehnung der Krankenkasse erhlaten habt.
Im Allgemeinen sollte der Erhalt eines E-Rollstuhld bei Pflegegrad 3 möglich sein. Wir empfehlen Euch, Widerspruch einzulegen und auch beim Arzt nach einer Verordnung für einen faltbaren E-Rollstuhl zu fragen. Euer Arzt kann die medizinische Notwenidgkeit mitunter am besten einschätzen kann und Euch daher ein Rezept für einen faltbaren E-Rollstuhl ausstellen.
Wir hoffen, dass wir Euch weiterhelfen konnten und wünschen Euch für die Zukunft alles Gute.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Euer ergoflix-Team
Ich möchte gerne ein Rollstuhl
Hallo Grit,
vielen Dank für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass Du Dich für einen ergoflix-Rollstuhl interessierst. Unser Team wird sich zeitnah bei Dir melden und Dich mit Informationen versorgen, damit Du einen für Dich passenden Rollstuhl erhältst.
Solltest Du in der Zwischenzeit Fragen haben, wende Dich gerne an uns. Du erreichst uns telefonisch unter 02852 9459000 oder per Mail an info@ergoflix.de
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich habe. Pflege Grad 2 und kann trotz Rollator nicht laufen mein Arzt verweigert mir das Rezept weil ich länger nicht bei ihm war aber ich habe bei Problemen mit den Beinen die Auskunft Bekommen ich könnte die doppelte Menge Schmerztabletten Nehmen toll was soll ich mit der aussage ich brauche einen e Rollstuhl zum Einkaufen usw was habe ich für. Möglichkeiten LG Ute F.
Hallo Ute,
es tut uns Leid, dass Dein Arzt Dir das Rezept verweigert. Hole Dir am besten eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt ein und frage, ob er Dir ein Rezept mit dem Verweis auf einen E-Rollstuhl ausstellt. Gerne beraten wir Dich vorab zum Hilfsmittelantrag für einen faltbaren E-Rollstuhl von ergoflix und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Deine Nachricht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Diese Artikel sind sehr aufschlussreich man ist nicht mehr unsicher in dieser Materie man hat viel dazu gelernt