16. Dezember 2022
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher.

Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragen – Ist das möglich?
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Hallo Guido,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Interessierst Du Dich für einen ergoflix-Rollstuhl? Alle unsere Modelle sind von der Krankenkasse bezuschussbar, sodass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
Rufe uns gerne an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Wir freuen uns auf Deine Nachricht!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Hallo
Ich habe jetzt Pflegestufe 2 beantragt und habe starke Arthrose in der rechten Schulter (wurde mal Operiert weil ich den Arm nur bisschen heben konnte) starke Arthrose im rechten Handgelenk - Habe 2 Hüftgelenke schon erneuert - eine vor 15 Jahren und eine letztes Jahr - durch meine Bandscheibenvorfälle und Operation 1992 im [Anm. d. Red.: Name des Krankenhauses entfernt] ist mein linkes Bein komplett Taub und der linke Fuß kann ich beim mühsamen gehen nur durch eine Orthese gerade halten - weil der Fuß unkontrolliert nach vorne fällt.
Gehen kann ich noch ca. 20 - 30 Meter dann habe ich in Hüfte und im Rücken starke Schmerzen.
Was ich bräuchte wäre ein elektrischer Rollstuhl - einen normalen kann ich wegen der Arthrose in der Hand und Handgelenk nicht fahren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Guido Rinkenbach