16. Dezember 2022
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher.

Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragen – Ist das möglich?
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Ein Rollstuhl bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit und soziale Teilhabe. Denn nicht mehr mobil zu sein, geht mit einer Vielzahl weiterer Einschränkungen einher. In unserem Alltag als Rollstuhl-Experten hören wir häufig die Frage, ob ein Rollstuhl mit Pflegegrad 2 beantragt werden kann. Deswegen gehen wir in diesem Artikel genauer auf die Thematik ein und erläutern, welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt. Auch erfährst Du alles über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Im Pflegegrad 2 wird seitens des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) geprüft, ob bei Dir eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festzustellen ist. Die vorhandene Selbstständigkeit wird anhand psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten beurteilt. Darunter fällt unter anderem Deine Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen. Wird Pflegegrad 2 bei Dir festgestellt, hast Du Anspruch auf eine professionelle Pflege. Darüber hinaus stehen Dir finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Anspruch auf einen Rollstuhl hat jeder, der durch eine Einschränkung der Mobilität Beeinträchtigungen im sozialen Leben bzw. im Alltag erlebt. Also auch diejenigen, die Pflegegrad 2 besitzen und sich nicht mehr uneingeschränkt fortbewegen können. Die Kosten für das Hilfsmittel können von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen werden. Zumeist kommt allerdings die Krankenkasse für die Mobilitätslösung bei Pflegegrad 2 auf. Die Pflegekasse ist nämlich nur dann zuständig, wenn der Rollstuhl primär zur Erleichterung der Versorgung der betroffenen Person durch den Pflegedienst oder Angehörige genutzt wird.
Generell solltest Du wissen: Dein Pflegegrad 2 hat nichts mit der Bezuschussung eines Rollstuhls durch die Krankenkasse zu tun. Einzig die Frage, wie mobil Du in Deinem Alltag bist, spielt eine Rolle. Und das bescheinigt Dir Dein Arzt durch die Verordnung.
Damit Du einen Rollstuhl beantragen kannst, benötigst Du eine Verordnung ähnlich eines Rezepts von Deinem Arzt. Mit der Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich ausführlich beraten. Benötigst Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl? All das besprichst Du mit den Mitarbeitern im Sanitätshaus. Nach einer Probefahrt kannst Du Deine Entscheidung für einen Rollstuhl treffen.
Die weitere Kommunikation übernimmt anschließend das Sanitätshaus mit Deiner Krankenkasse. Denn in der Regel übernimmt diese zumeist einen Großteil der Kosten oder sogar die Gesamtkosten des Rollstuhls. Doch auch die Pflegekasse kann sich an den Kosten eines Rollstuhls bei Pflegegrad 2 beteiligen: Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um einen Pflegerollstuhl handelt. Der Antrag bzw. die Bearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt und läuft über das Sanitätshaus.
Gut zu wissen
Einen Anspruch auf einen Rollstuhl hast Du dann, wenn Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist. Halte Rücksprache mit Deinem Arzt, ob ein Rollstuhl erforderlich ist. Hast Du Pflegegrad 1 und bist jedoch gerade dabei, Pflegegrad 2 zu beantragen, so kannst Du die Begutachtung durch den MDK nutzen, um anzumerken, dass Du ein zusätzliches Hilfsmittel wie einen Rollstuhl benötigst. Im besten Fall wird dies durch den Gutachter bestätigt und in den Bericht aufgenommen. Denn die Krankenkasse greift bei der Bearbeitung der Anträge unter anderem auch auf die Pflegegutachten zurück, um eine Einschätzung zu erhalten. Ist bereits hier die Notwendigkeit eines Rollstuhls vermerkt, so wird sich das wahrscheinlich positiv auf Deinen Antrag auswirken. Die Bearbeitungszeit seitens der Krankenkasse verkürzt sich und Rückfragen an Dich als Antragsteller bleiben dann meist aus.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000 oder schreibe uns einen Kommentar.
Hallo,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Generell ist es möglich, eine Rollstuhlrampe von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen bzw. erstattet zu bekommen. Wichtig ist, dass die Rampe im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist. Ist Dein favorisiertes Produkt dort gelistet, verfügt es über eine Hilfsmittelnummer. Hast Du Dir bereits eine Rampe ausgesucht, schau am besten mal online nach: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/produktsuche
Die Rampe, die Du haben möchtest, ist nicht dort gelistet? Dann frage am besten bei Deiner Krankenkasse nach, ob die Rampe nicht doch bezuschusst wird. Vielleicht hast Du Glück. 🙂
Liebe Grüße
Dein ergoflix-Team
Ich bin 100% SCHWERBEHINDERT und habe Pflegestufe 2 mein Facharzt hatte ein Rezept für einen Elektrorollstuhl leider lehnte Krankenkasse es ab
Habe mir selbst einen gebrauchten gekauft Wollte nun Stromkosten Pausal wegen des Rollstuhl
Wurde auch von der Krankenkasse abgelehnt weil er nicht von der Krankenkasse ist
Hallo, danke für Deine Nachricht. Es tut uns leid, dass die Krankenkasse Deinen E-Rollstuhl nicht genehmigt hat. Wir beraten Dich immer gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Auch im Falle einer Ablehnung ist es wichtig, zeitnah Widerspruch einzulegen. Unsere Spezialisten unterstützen Dich dabei. Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de. Da Dein selbst gekaufter Elektrorollstuhl kein verordnetes Hilfsmittel ist, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde, ist leider die Vorrausetzung zur Stromkostenerstattung in den meisten Fällen nicht gegeben.
Wir wünschen Dir noch einen schönen Tag!
Dein ergoflix-Team
Zahlt jede Kasse einen rollstuhl
Hey, danke für Deine Nachricht. Unsere Modelle mit Hilfsmittelnummer sind von der Krankenkasse bezuschussbar, so dass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Die Zuzahlungshöhe unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Unser Kassenmodell ergoflix® Mi2 wird sogar vollständig von der Krankenkasse übernommen (nur eine Bearbeitungsgebühr ist zu zahlen). Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite. Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich Peter habe seit 7.wochen kein rollstuhl.ist Reperatur und Zahlungs probleme.was soll ich tun????bin gefangen in meiner Wohnung,und keiner hilft
Hey, danke für Deine Anfrage.
Das tut uns leid, dass Dein Rollstuhl defekt ist und Du deswegen stark eingeschränkt bist. Bist Du mit einem ergoflix unterwegs? Dann rufe uns gerne an unter 02852 9459000. Unser Team steht Dir mit Rat und Tat beiseite, wenn es um Reparaturen und die Beratung zu Zahlungsmöglichkeiten geht. Wenn Du Deinen Rolli über ein Sanitätshaus bezogen hast, wende Dich an dieses. Die Mitarbeiter helfen Dir gerne weiter.
Herzliche Grüß aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Super Info, habe mein ergoflix XL Plus seit Juni 2022 und bin bisher sehr zufrieden, es gibt mir meine mobilität zurück, gehe gerne mal einkaufen mit meiner Tochter, ich möchte den ergoflix nicht mehr missen.
Wünsche dem ganzen Team eine schöne, und besinnliche Weihnacht!
Hey,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es freut uns total, dass Sie so zufrieden sind und Ihren ergoflix nicht mehr missen möchten. Wir wünschen weiterhin ganz viel Spaß und tolle Ausflüge.
Auch wir wünschen einen wundervolle Weihnachtszeit!
Herzliche Grüße
Ihr ergoflix-Team
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