Hilfe-Center
9 Fragen
Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du einen Anteil an bestimmten Leistungen (z. B. Medikamente, Krankenhausaufenthalt etc.) selbst zahlen. Die gesetzliche Zuzahlung ist bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze gültig. Von Beträgen, die darüber hinausgehen, kannst Du Dich befreien lassen. Wie Du genau die Zahlungsbefreiung beantragst, besprich am besten mit Deiner Krankenkasse. Diese erklärt Dir, wann die Belastungsgrenze erreicht ist, und informiert Dich über alles Wissenswertes. Für die Zahlungsbefreiung musst Du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. weitere Unterlagen einreichen. Die genauen Anforderungen hängen von Deiner Krankenkasse ab. Daher empfiehlt es sich, die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren im Vorhinein zu klären.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Physiotherapie. Die einzelnen Leistungsansprüche finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Neben dem Gesetzbuch gibt es aber noch weitere Richtlinien und Empfehlungen, an denen sich Deine Krankenkasse orientiert. Wichtig: Deine Krankenkasse übernimmt nicht grundsätzlich alle Kosten. In manchen Fällen musst Du einen Teil der Kosten selbst tragen. Unsere Empfehlung: Bist Du Dir unsicher, ob eine Behandlung übernommen wird, lasse Dich von Deiner Krankenkasse beraten. Parallel kannst Du bei Deinem Arzt nachhören und Dir dort entsprechende Informationen einholen.
Benötigst Du ein medizinisches Hilfsmittel, kann Deine Krankenkasse Dir bestimmte Zuschüsse gewähren. Wie hoch dabei der Zuschuss ausfällt, ist individuell und von einer Reihe an Faktoren abhängig. Krücken, Gehhilfen, Prothesen, Orthesen, Rollstühle und Rollatoren werden beispielsweise von Deiner Krankenkasse übernommen. Beachte jedoch, dass jede Krankenkasse ihre eigenen Richtlinien hat. Daher solltest Du Dich im Zweifelsfall immer an Deine Krankenkasse wenden und genau abklären, welche Hilfsmittel in welcher Höhe bezuschusst werden. Benötigst Du einen elektrischen Rollstuhl wende Dich gerne an die kostenfreie Hilfsmittelberatung von ergoflix. Die Experten stehen Dir gerne beiseite und erklären Dir, welche Schritte notwendig sind, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird. Rufe einfach an unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de.
Menschen, die in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkt oder gehunfähig sind, haben Anspruch auf einen Rollstuhl. Welche Art einer solchen Mobilitätslösung die Krankenkasse bezuschusst, können wir Dir pauschal nicht sagen, denn das hängt von einer Reihe an individuellen Faktoren ab. Lies im Blogbeitrag „Wie stelle ich einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse?“, welche Schritte hierfür notwendig sind. Gerne berät Dich unser Team zum Thema Krankenkassenzuschuss in Bezug auf elektrische Faltrollstühle ausführlich. Unsere Experten kennen sich mit Hilfsmittelanträgen aus und können Dir den Prozess ganz genau erklären. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektrorollstuhl bei Personen, die vorübergehend oder dauerhaft von einer Mobilitätseinschränkung betroffen sind. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen und bestätigen, dass ein solches Hilfsmittel benötigt wird. Für welches Modell die Krankenkasse einen Zuschuss erteilt, ist individuell und eine Einzelfallentscheidung. Lies jetzt, wie Du in fünf Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen kannst. Hast Du Interesse an faltbaren elektrischen Rollstühlen? Die E-Rollstühle punkten durch umfassende Features. Gerne berät Dich das Team von ergoflix zu den unterschiedlichen Modellen im Portfolio. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de.
Um einen Rollstuhl von der Krankenkasse zu bekommen, mustt Du Dir zunächst eine Verordnung von Deinem Arzt ausstellen lassen. Dieser bescheinigt Dir die medizinische Notwendigkeit und bestätigt somit, dass Du eine Mobilitätshilfe benötigst. Anschließend suchst Du ein Sanitätshaus auf und lässt Dich ausführlich beraten. Unsere Empfehlung: Mache auf jeden Fall eine Probefahrt mit Deinem favorisierten Wegbegleiter und teste verschiedene Modelle. Anschließend reicht das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag sowie den Antrag bei der Krankenkasse ein. Wie Du einen Krankenkassenzuschuss für Deinen E-Rollstuhl von ergoflix beantragst, haben wir in der Checkliste für Ihren Hilfsmittelantrag zusammengefasst. Du möchtest mehr über die faltbaren Elektrorollstühle erfahren? Sprich uns einfach an: 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich.
Wenn Du aufgrund einer körperlichen Einschränkung stark geheingeschränkt oder nicht gehfähig bist, hast Du in der Regel Anspruch auf einen Rollstuhl. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten bzw. einen Teil der Kosten. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, können wir Dir leider nicht genau sagen. Das hängt von Deiner Krankenkasse, dem Krankheitsbild sowie vielen weiteren Faktoren ab.
Benötigst Du einen Rollstuhl auf Rezept, suchst Du zunächst Deinen Arzt auf. Nach einer umfangreichen Untersuchung muss dieser die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl feststellen und eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich umfassend beraten. Dabei darf eine Probefahrt selbstverständlich nicht fehlen. Hast Du Dich für ein Rollstuhlmodell entschieden, übernimmt das Sanitätshaus die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse und reicht den Antrag sowie einen Erprobungsbericht bei Deinem Leistungsträger ein. Anschließend heißt es abwarten. Nach einiger Zeit wird sich die Krankenkasse bei Dir zurückmelden.
Hast Du Interesse an einem faltbaren elektrischen Rollstuhl, steht Dir das Team von ergoflix mit Rat und Tat beiseite. Vor allem mit dem Thema Krankenkassenbezuschussung kennen wir uns genauestens aus und können Dich umfangreich über den Prozess bei den verschiedenen Leistungsträgern informieren. Rufe uns unter 02852 - 945 90 00 an oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich.
Hat Dein Elektrorollstuhl einen Defekt, musst Du ihn reparieren lassen. In der Regel trägt die Krankenkasse die Kosten für das Reparieren des Rollstuhls, wenn die Mobilitätshilfe von dem Leistungsträger bereitgestellt wurde. Wichtig: Der Schaden wird nur übernommen, wenn dieser nicht unter Vorsatz oder grob fahrlässig zustande gekommen ist. Im Falle eines Schadens, nimm am besten Kontakt mit Deinem Sanitätshaus auf. Dieses hilft Dir gerne weiter und erklärt Dir, welche Schritte zu tun sind.
22 Fragen
Ein Mensch gilt als schwerbehindert, wenn sein Grad der Behinderung (GdB) mit mehr als 50 Prozent eingestuft ist. In diesem Fall hat man einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Einstufung wird auf Antrag von einem ärztlichen Gutachter vorgenommen und hängt von vielen Faktoren ab: unter anderem die Art und Schwere der Erkrankung, die Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie anderen individuellen Faktoren. Hast Du mehrere Beeinträchtigungen, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Die Berechnung dieses Werts ist äußerst komplex. Bei Fragen zum Grad der Behinderung empfehlen wir Dir, sich an Deinen Hausarzt zu wenden.
In Deutschland werden verschiedene Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen als Grundlage für den Grad der Behinderung (GdB) angesehen. Dazu gehören zum Beispiel Erkrankungen wie Diabetes, Multiple Sklerose, Rheuma, Asthma oder Epilepsie, aber auch Beeinträchtigungen wie Amputationen, Querschnittslähmungen, Blindheit oder Taubheit. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder schwere Psychosen können unter bestimmten Voraussetzungen als Schwerbehinderung gelten. Beachte, dass der Grad der Behinderung auf Antrag von einem ärztlichen Gutachter bestimmt wird. Die Einstufung erfolgt auf Basis individueller Faktoren. Wenn Du Fragen zu diesem Thema hast, wende Dich am besten an Deinen Arzt. Auch kann Dir das Versorgungsamt Auskünfte erteilen.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist individuell und wird auf Antrag von einem ärztlichen Gutachter festgestellt. Der GdB hängt von vielen Faktoren ab u. a. der Art der Erkrankung, der Schwere der Erkrankung sowie den Auswirkungen auf tägliche Aktivitäten. Außerdem spielen eine Reihe weiterer Faktoren eine wichtige Rolle, die von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sind. Die Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) der Bundesregierung enthält eine Tabelle, in der eine Vielzahl an Krankheiten aufgelistet ist. Diese Tabelle wird als Orientierung zur Bestimmung des GdB genutzt.
Die Vergabe der Pflegegrade erfolgt bei gesetzlich versicherten Personen vom Medizinischen Dienst (MD) und bei privat versicherten Personen vom medizinischen Dienst der Privaten (MEDICPROOF). Um Pflegestufe 3 zu erhalten, musst Du einen Antrag auf Pflegegrad bei Deiner Pflegeversicherung stellen. Anschließend wird Dein Pflege- und Unterstützungsbedarf durch die oben genannten Dienste bei einer Begutachtung (auch: Neues Begutachtungsassessment oder NBA) ermittelt. Die Zuordnung des Pflegegrads erfolgt auf Basis eines Punktesystems. Bei 47,5 bis 69 Punkten wird der Pflegegrad 3 durch den Gutachter vergeben. Hast Du Fragen zu diesem Thema, wende Dich bestenfalls an Deinen Hausarzt oder Deine Pflegekasse.
Jede Person, die mindestens den Pflegegrad 1 hat und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und soll Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige unterstützen. Wenn Du Fragen zu Leistungen der Pflegekasse hast, empfehlen wir Dir, Dich an Deinen Leistungsträger zu wenden.
Wie hoch die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist, können wir Dir pauschal leider nicht sagen. Der Betrag wird individuell ermittelt und ist von einer Reihe an Faktoren abhängig. Gut zu wissen: Die Kombinationsleistung steht allen Personen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu. Weitere Informationen holst Du Dir am besten bei Deiner Pflegekasse ein.
Welche Leistungen Dir bei Pflegegrad 3 in Bezug auf eine Haushaltshilfe zustehen, besprich am besten mit Deiner Pflegeversicherung. Generell lässt sich sagen, dass der Entlastungsbetrag für Hilfen bei der Haushaltsführung genutzt werden kann.
Verschiedene Personengruppen können sich von der Rundfunkbeitragspflicht (auch GEZ) befreien lassen. Auf wen das genau zutrifft, entnimm der Webseite des Rundfunkbeitrags. Gehörst Du zu dieser Personengruppe, weil Du z. B. das Merkzeichen „RF“ hast oder bestimmte Sozialleistungen beziehst, musst Du einen Antrag auf Befreiung ausfüllen. Das genaue Vorgehen ist auf der oben verlinkten Webseite beschrieben.
Leider können wir Dir keine Angaben machen, wie viel Pflegegeld Du bei einem bestimmten Pflegegrad erhältst. Die Höhe der Leistungen variiert und ist von einer Reihe an Faktoren abhängig. Pflegegrad 5 ist der höchste anerkannte Pflegegrad. Menschen mit diesem Pflegegrad sind demnach in einem großen Umfang auf Hilfe angewiesen und können Sach- und Geldleistungen von der Pflegekasse erwarten. Wie hoch diese ausfallen, besprich am besten mit Deiner Pflegekasse. Diese kann Dich umfangreich zu der Thematik beraten.
Hast Du Pflegegrad 2, stehen Dir verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu – zum Beispiel finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Was Dir genau zusteht, besprich am besten mit Deiner Pflegekasse.
Hast Du Pflegerad 1 stehen Dir laut Gesetzgeber kein Pflegegeld zu. Deswegen wird Dir der Betrag auch nicht ausgezahlt. Du kannst jedoch einen Entlastungsbetrag sowie weitere Leistungen (z. B. Hausnotruf, Wohngruppenzuschuss oder Wohnraumanpassung) beantragen.
Hast Du Pflegegrad 2, kannst Du eine Haushaltshilfe beschäftigen und dazu beispielsweise den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse verwenden. Genaue Informationen hierzu gibt Dir die Pflegekasse.
Inkontinenz ist in den meisten Fällen kein Grund für eine Pflegestufe. Vielmehr muss die Pflegebedürftigkeit ganzheitlich gesehen werden. Gibt es neben der Inkontinenz noch weitere Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, können die Bedingungen für den Erhalt einer Pflegestufe erfüllt sein. Das ist aber ganz individuell und von einer Reihe an Kriterien abhängig, die in einem Pflegegutachten festgestellt werden.
Der Entlastungsbetrag ist für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen gedacht und steht Personen mit der Pflegestufe 1 bis 5 zu. Die Kosten entsprechender Leistungen trägst Du zunächst selbst und reichst anschließend die Rechnungen bei Deiner Pflegekasse ein. Beachte, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist. Für welchen Zweck sie diesen genau einsetzen dürfen und wie der genaue Ablauf ist, besprich am besten mit Deinem Leistungsträger. Denn das kann von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich sein.
Wie hoch das Pflegegeld für pflegende Angehörige ausfällt, ist unter anderem vom Pflegegrad der zu pflegenden Person abhängig. Daher können wir Dir keinen genauen Betrag nennen – dieser ist immer individuell und von einer Reihe an Faktoren abhängig. Lasse Dich bei Bedarf von Deiner Pflegekasse beraten.
Jede Person, die in Deutschland krankenversichert ist, kann einen Pflegeantrag stellen. Das Ausfüllen des Antragsformulars kann die zu pflegende Person selbstständig oder ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht bzw. eine bevollmächtigte Person übernehmen.
Pflegegeld bekommen Personen bei bestimmten Erkrankungen und körperlichen Einschränkungen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld können Betroffene erwarten. Die Bestimmung des Pflegegrads wird auf Antrag vom Medizinischen Dienst (MD) oder vom medizinischen Dienst der Privaten (MEDICPROOF) festgestellt. Wir empfehlen: Nimm für weitere Informationen Kontakt zu Deiner Pflegeversicherung auf. Diese kann sie umfassend beraten und all Deine Fragen beatworten.
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Betroffene schwer in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sein. Die eigenständige Versorgung ist nur noch in einem geringen Maße möglich. Die Pflegestufe wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder dem medizinischen Dienst der Privaten (MEDICPROOF) bestimmt. Werden in der Begutachtung 47,5 bis 69 Punkte festgestellt, ist der Pflegegrad 3 gegeben.
Wie viel Geld Du bei Pflegegrad 3 durch die Pflegekasse erhältst, können wir Dir nicht genau sagen – denn das hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab. Welche Pflege- und Betreuungsleistungen Dir zustehen, klärst Du am besten mit Deinem Leistungsträger. Dieser kann Dirgenaue Auskünfte erteilen.
Der Eigenanteil, den eine Person in einem Pflegeheim zahlen muss, hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von der Art des Pflegeheims, dem Bundesland, in dem sich die Einrichtung befindet, sowie vielen weiteren Kriterien. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) ermittelte in einer Studie im Jahre 2022, dass der Eigenanteil, den Pflegebewohner selbst zahlen, im ersten Jahr bei durchschnittlich 2.245 Euro liegt.
Wie viel Geld Du bei Pflegegrad 2 erhältst, können wir Dir nicht genau sagen – denn das hängt von einer Reihe an Faktoren ab. Dir steht neben Pflegegeld, Geldleistungen für Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege etc. zu. Sprich am besten mit Deiner Pflegekasse, um genaue Informationen einzuholen.
Ein Schwerbehindertenausweis bedeutet nicht, dass automatisch ein Pflegegrad zugeordnet ist. Eine schwere Behinderung hat allerdings in den meisten Fällen eine erhebliche Einschränkung des alltäglichen Lebens zur Folge. Daher ist meistens die Pflegebedürftigkeit gegeben. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellst Du bei Deiner Pflegekasse.
15 Fragen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel medizinisch notwendige Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Krücken, Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen, Orthesen und orthopädische Schuhe. Die genauen Leistungen variieren jedoch je nach Krankenkasse und können Zuzahlungen erfordern. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei Deiner Krankenkasse über die genauen Leistungen zu informieren. Als Experte für faltbare E-Rollstühle unterstützen wir Dich gerne bei Deinem Hilfsmittelantrag. Kontaktiere uns einfach: 02852 – 945 90 00.
Da Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragt werden müssen, ist die Krankenkasse nicht für die Erstattung zuständig. Benötigst Du ein Pflegehilfsmittel, wende Dich an einen Ansprechpartner Deiner Pflegeversicherung und erfrage dort die jeweiligen Konditionen für die Kostenübernahme.
Die Pflegekasse übernimmt solche Pflegehilfsmittel, für die eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder von entsprechenden Gutachtern ausgesprochen wurde. Diese Empfehlung impliziert, dass das Pflegehilfsmittel für den Patienten notwendig bzw. erforderlich ist. Hilfsmittel, die (anteilig) erstattet werden sind u. a. Pflegebetten, Lagerungshilfen sowie Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzauflagen.
Pflegehilfsmittel werden über die Pflegeversicherung abgerechnet und von dieser übernommen, wenn das beantragte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege beiträgt, die Beschwerden mindert oder zu einer eigenständigeren Lebensführung beiträgt. Benötigst Du technische Pflegehilfsmittel, ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, fällig. Bei größeren technischen Pflegehilfsmitteln entfällt die Zuzahlung meist. Für Verbrauchspflegemittel werden maximal 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die für den Patienten medizinisch notwendig sind. Darunter fallen Rollstühle, Prothesen sowie Hörgeräte. Als Orientierung für die Krankenkasse dient das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. In manchen Fällen muss der Versicherte eine Aufzahlung leisten. Hierüber informiert Dich Dein Ansprechpartner der Krankenkasse. Unterstützung erhältst Du außerdem im Sanitätshaus.
Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind alle Hilfsmittel aufgeführt, für die die Kosten von Deiner Krankenkasse (anteilig) übernommen werden können. Das Verzeichnis dient jedoch nur als Orientierung für Ärzte, Leistungserbringer und Versicherte. Somit können unter Umständen auch Hilfsmittel erstattet werden, die dort nicht gelistet sind.
Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt. Der Medizinische Dienst oder von der Pflegekasse beauftragte Gutachter sprechen eine Empfehlung für die zu verwendenden Pflegehilfsmittel aus.
Medizinische Hilfsmittel werden zur Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt und sollen einer drohenden körperlichen Einschränkung vorbeugen oder eine bereits vorhandene ausgleichen. Ziel ist es, die Person bei ihrer Genesung zu unterstützen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Rollstühle, Blutdruckmessgeräte, Insulinpumpen oder Prothesen gelten beispielsweise als medizinisches Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die dazu dienen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen in ihrem täglichen Leben zu unterstützen. Darunter fallen beispielsweise technische Geräte wie Hörgeräte oder Gehhilfen wie Rollatoren und Krücken.
Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen und Hörgeräte werden in der Regel von einem Arzt verschrieben. Dazu muss der Patient zunächst zum Arzt gehen und sich einer Untersuchung unterziehen. Stellt ein Arzt fest, dass Du auf ein entsprechendes Hilfsmittel angewiesen bist, wird er dieses verordnen. Zweck der Verordnung ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Hilfsmittel erhältst Du bei vielen (Online-)Anbietern und auch im Sanitätshaus wirst Du fündig. Hast Du eine Verordnung für das entsprechende Hilfsmittel, kannst Du dieses von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen. In solch einem Fall empfiehlt es sich, ein Sanitätshaus aufzusuchen. Hast Du das passende Hilfsmittel gefunden, musst Du einen sogenannten Hilfsmittelantrag bei Deiner Krankenkasse zur Kostenübernahme stellen. ergoflix ist Experte im Bereich elektrischer Faltrollstühle und unterstützt Dich gerne bei Deinem Hilfsmittelantrag. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00.
Zu pflegerischen Hilfsmitteln zählt man Geräte oder Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, eine Erleichterung dieser darstellen oder dem Pflegebedürftigem helfen, einen autonomeren Alltag zu führen. Es gibt Verbrauchsmittel wie z. B. Einweghandschuhe und Betteinlagen, aber auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme. .
Bist Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann diese die Kosten für Dein Hilfsmittel übernehmen. Im ersten Schritt suchst Du Deinen behandelnden Arzt auf. Dieser muss bescheinigen, dass das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig ist und erstellt ein Rezept. Anschließend lasse Dich in einem Sanitätshaus zu passenden Hilfsmitteln beraten. In der Regel reicht das Sanitätshaus das Rezept mit einem Kostenvoranschlag bei Deiner Krankenkasse ein. Diese prüft nun den sogenannten Hilfsmittelantrag. Benötigst Du ein Pflegehilfsmittel, ist die Pflegekasse für die Finanzierung zuständig. Nimm in solch einem Fall Kontakt zu Deiner Pflegekasse auf.
Hilfsmittel werden von einem Arzt verordnet. Dieser untersucht Dich und erstellt auf Grundlage der Untersuchung ein Rezept für ein entsprechendes Hilfsmittel. Das Rezept kannst Du bei einem Leistungserbringer wie z. B. einem Sanitätshaus einlösen. Dieses versorgt Dich wiederum mit dem Hilfsmittel. In manchen Fällen können die angefallenen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Gültigkeit der Verordnung ist davon abhängig, ob es sich um Arznei-, Heil-, oder Hilfsmittel handelt. Für Heilmittel ist beispielsweise vorgesehen, dass die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen zu beginnen hat. Hat der Arzt auf dem Muster 13 das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Tagen beginnen. Ein Privat-Rezept ist dagegen drei Monate gültig, sofern der Arzt keine andere Gültigkeitsdauer notiert hat.
7 Fragen
Ein Sanitätshaus kann ein breites Sortiment an Produkten und Dienstleistungen anbieten, darunter Mobilitäts- und Alltagshilfen, orthopädische Produkte und medizinische Geräte. Die Angebote der Sanitätshäuser können je nach Standort variieren und sind beim jeweiligen Sanitätshaus zu erfragen.
Ein Sanitätshaus ist ein Geschäft, das medizinische Hilfsmittel sowie Verbrauchsmaterialien verkauft und vermietet. Dazu gehören Krücken, Rollstühle, Gehhilfen, elastische Strümpfe und andere orthopädische Produkte. Sanitätshäuser bieten oft auch Dienstleistungen an, wie z. B. das Anpassen von Orthesen an die individuellen Kundenbedürfnisse. Einige Sanitätshäuser bieten auch mobile Lieferdienste für Medizinprodukte direkt zum Kunden an.
Verordnet Dein Arzt Dir ein medizinisches Hilfsmittel, wirst Du im Sanitätsfachgeschäft kompetent beraten und kannst dort das Rezept Deines Arztes einlösen. Das Sanitätshaus hat zumeist feste Verträge mit Krankenkassen und reicht alle notwendigen Unterlagen zur Hilfsmittelversorgung bei Deiner Krankenkasse ein. Diese wiederum prüft den Antrag und gibt Dir schließlich Rückmeldung.
Die Bearbeitung einer Bestellung in einem Sanitätshaus ist von vielen Faktoren abhängig, darunter Produktverfügbarkeit, individuelle Anfertigung oder auch, ob das Hilfsmittel von der Krankenkasse bezuschusst wird. Erkundige Dich am besten in Deinem Sanitätshaus nach voraussichtlichen Lieferterminen.
Die Kosten für die Hilfsmittelversorgung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn von dem behandelnden Arzt zuvor die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wurde. In manchen Fällen muss ein Teil der Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Daher empfehlen wir: Lasse Dich von Experten im Bereich Krankenkassenmanagement beraten. Gerne unterstützen wir Dich. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00.
Wenn Du einen Rollstuhl auf Rezept erhalten hast, kann dieser als Leihgabe von Deiner Krankenkasse oder dem Sanitätshaus zur Verfügung gestellt worden sein. Der Eigentümer des Rollstuhls ist dann entweder die Krankenkasse oder das Sanitätshaus. Schaue am besten in den entsprechenden Vertragsdokumenten nach, wem der Rollstuhl gehört und ob dieser wieder zurückgegeben werden muss, wenn der Rollstuhl nicht mehr benötigt wird.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Dazu zählen Gegenstände, die unentbehrlich sind oder von der Großzahl der Menschen verwendet wird wie z. B. rutschhemmende Matten oder Alltagshilfen wie spezielle Essbestecke und Trinkbecher. Diese Gegenstände können auch von Menschen ohne Einschränkung verwendet werden, sodass die Leistungspflicht der Krankenkassen entfällt.
19 Fragen
Menschen haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse an Rollstühle. Diese werden u. a. von dem jeweiligen Krankheitsbild sowie der Nutzungsintention bestimmt. Daher ist die richtige Wahl des Rollstuhls immer eine individuelle Entscheidung. Unser Tipp: Lasse Dich im Fachhandel z. B. einem Sanitätshaus beraten. Teste verschiedene Rollstühle und erkundige Dich auch nach passendem Zubehör. ergoflix bietet übrigens deutschlandweit kostenfreie Vorführtermine an. Erfahre hier mehr darüber.
Ein Rollstuhl wird dann von Deiner Krankenkasse bezahlt oder teilweise bezuschusst, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Über die Notwendigkeit bestimmt Ihr Arzt. Dieser stellt dann eine Verordnung aus, die einem Rezept ähnelt. Informiere Dich am besten vorab bei Deiner Krankenkasse über die die genauen Konditionen und Kosten. Wie Du einen Rollstuhl auf Rezept erhältst, erfährst Du in unserem Mobilitätsblog.
Elektrorollstühle werden von Deiner Krankenkasse bezuschusst, wenn Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit attestiert. Dieser muss darlegen, warum ein manuelles Modell nicht ausreicht. Dies kann z. B. darin begründet sein, dass Du in Deiner Greiffunktion und Körperkraft eingeschränkt bist. Wünschst Du ein spezielles Modell, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, musst Du eventuell mit einer sogenannten wirtschaftlichen Aufzahlung rechnen. Wie Du einen Elektrorollstuhl beantragst, erfahre hier.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Rollstuhl dann, wenn dieser für Dich medizinisch erforderlich und angemessen ist. Wünschst Du Dir ein anderes Modell als das vom Sanitätshaus bereitgestellte, musst Du mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung rechnen, da das Hilfsmittel über das Maß des Notwendigen hinausgeht. Erkundige Dich am besten bei Deiner Krankenkasse oder im Fachhandel. Interessierst Du Dich für einen Elektrorollstuhl, sind wir der richtige Ansprechpartner für Dich. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00. Gerne beraten wir Dich.
Es ist schwer zu sagen, wie viel ein „guter“ elektrischer Rollstuhl kostet, da die Preise für elektrische Rollstühle stark variieren und jeder Nutzer andere Ansprüche an sein Hilfsmittel hat. Die Preise sind abhängig von Faktoren wie Ausstattung und Reichweite. Wünschst Du eine hohe Reichweite, musst Du zumeist mehr für Dein Modell bezahlen. Das Gute: Viele E-Rollstühle verfügen über eine Hilfsmittelnummer und können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Gerne beraten wir Dich zu unserem umfangreichen Produktportfolio und die Möglichkeit einer Krankenkassenbezuschussung. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00.
Die Preise für elektrische Rollstühle variieren stark und hängen von Faktoren wie Größe, Gewicht, Materialeigenschaften und Hersteller ab. Einige Modelle findest Du im Internet bereits ab 1000 Euro. Entscheidest Du Dich für einen E-Rollstuhl im niedrigen Preissegment, musst Du zumeist mit einer verminderten Qualität und/oder unzureichendem Service rechnen. Achte daher darauf, welche Garantiebedingungen der Hersteller bietet und welcher Service im Preis inbegriffen ist. Einige Modelle sind dank Hilfsmittelnummer von der Krankenkasse bezuschussbar. Gerne informieren wir Dich über die Möglichkeit der Krankenkassenbezuschussung.
Elektrorollstühle dürfen grundsätzlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren – also dort, wo auch Fußgänger zulässig sind. Wir empfehlen Dir: Mache Dich mit den örtlichen Bedingungen und Gesetzen vertraut. Benutzt Du Deinen Elektrorollstuhl im Ausland, können sich die zulässigen Anwendungsgebiete unterscheiden.
Elektrorollstühle gibt es in unterschiedlichen Breiten. Hersteller gehen so u. a. auf die verschiedenen Gewichtsklassen der Nutzer ein. Eine geringere Rollstuhlbreite ist zumeist auch mit einem geringeren Eigengewicht verbunden. Schmale Rollstühle sind zudem in der Handhabung leichter und eignen sich eher für Innenräume, da enge Gänge leichter zu passieren sind. In unserem Sortiment findest Du beispielsweise E-Rollstühle, die dank der geringen Gesamtbreite von rund 60 cm ideal für den Innenbereich geeignet sind. Der Markt bietet außerdem breitere Modelle von rund 75 cm, die hohen Sitzkomfort gewährleisten sollen, sich für schmale Räumlichkeiten jedoch nur unzureichend eignen. Wissenswertes zur Rollstuhlbreite findest Du in unserem Mobilitätsblog.
Mit den meisten Elektrorollstühlen kannst Du Geschwindigkeiten von bis zu 6 km/h fahren und diese am Bedienmodul anpassen. Der Markt bietet darüber hinaus Modelle, die schneller fahren. Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Diese müssen jedoch haftpflichtversichert sein. Ein weiterer Kritikpunkt schnellerer Elektrorollstühle: Die Krankenkasse bezuschusst zumeist E-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.
Das Gewicht eines Elektrorollstuhls hängt von den verbauten Materialien, der Ausstattung und dem Einsatzbereich ab. Elektrische Leichtgewichtrollstühle findest Du schon ab einem Gewicht von lediglich 16 kg. Der Markt bietet jedoch auch Modelle, die rund 150 kg wiegen können. Lasse Dich am besten von geschultem Personal beraten, um den E-Rollstuhl zu finden, der Deinen Bedürfnissen entspricht.
Personen, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht selbstständig fortbewegen können und bei denen vom Arzt die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wurde, haben Anspruch auf einen Elektrorollstuhl. Ob und in welchem Umfang ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird, ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung. Unser Tipp: Nimm Kontakt zu Deiner Krankenkasse auf und erkundige Dich über die Versorgungsmöglichkeiten. Gerne beraten auch wir Dich als Experte für smarte und ästhetische Mobilitätslösungen.
Mit Deinem Elektrorollstuhl darfst Du in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen unterwegs sein. Wichtig ist jedoch, dass Du die Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anpasst und diese beispielsweise in einer vollen Fußgängerzone reduzierst. Bist Du mit Deinem Hilfsmittel im Ausland unterwegs, erkundige Dich am besten vorab über die örtlichen Bedingungen zum Führen eines E-Rollstuhls.
Wenn Du Dich an die Straßenverkehrsordnung hältst, kannst Du in der Regel einen Rollstuhl auf Gehwegen und Fahrbahnen benutzen. Es wird jedoch empfohlen, den Verkehr auf der Fahrbahn und in Fußgängerzonen nach Möglichkeit zu meiden, um Unfälle zu vermeiden. Wenn Du Dir nicht sicher bist, sprich mit Deinem Arzt oder Therapeuten, der Dir genauere Anweisungen geben kann.
Bist Du mit einem Elektrorollstuhl unterwegs, fahre auf Bürgersteigen oder in der Fußgängerzone. Achte unbedingt darauf, Dich an die örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Diese können länderabhängig sein.
Rollstühle werden, sofern medizinisch notwendig, von der Krankenkasse bezahlt bzw. bezuschusst, um Menschen in ihrem näheren Umfeld zu unterstützen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Bezuschussung eines Hilfsmittels ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung. Halte daher Rücksprache mit Deiner Krankenkasse, solltest Du Dich für einen Rollstuhl interessieren.
Um einen Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl zu erhalten, benötigst Du keinen Pflegegrad. Voraussetzung für die Hilfsmittelversorgung ist die medizinische Notwendigkeit. Darüber hinaus muss durch Deinen behandelnden Arzt nachgewiesen werden, dass ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht, um Dir im Alltag Unterstützung zu bieten – Du deshalb einen elektrischen Rollstuhl benötigst.
Es gibt viele Arten von Elektrorollstühlen, die sich in Ausstattung, Gewicht und daher auch in der Größe unterscheiden. Elektrische Rollstühle, die für den Innenbereich konzipiert wurden, sind zumeist kleiner und schmaler, da sie über eine hohe Wendigkeit verfügen müssen. E-Rollstühle für den Außenbereich sind dagegen robuster und mit größeren Reifen ausgestattet, um auch auf unebenen Böden Komfort zu bieten. Dies hat Auswirkungen auf die Größe des Hilfsmittels. Praktisch: Bei einigen Anbietern findest Du faltbare Modelle. Diese lassen sich mit nur einem Handgriff wie ein Kinderwagen zusammenklappen und platzsparend verstauen. Damit eignen sie sich für die Aufbewahrung in engen Fluren und können auch auf Reisen optimal transportiert werden.
Elektrische Rollstühle können sich hinsichtlich vieler Eigenschaften unterscheiden: Größe, Gewicht, Ausstattung, Reichweite und Preis. Eine höhere Reichweite spiegelt sich zumeist in einem höheren Preis wider. Bevor Du Dich für ein elektrisches Hilfsmittel entscheidest, solltest Du verschiedene Modelle vergleichen und diese Probe fahren. Dies kannst Du beispielsweise in einem Sanitätshaus. Nimm gerne Kontakt zu uns auf und wir leiten Dich an ein Sanitätshaus in Deiner Nähe weiter: 02852 – 945 90 00.
Ja, Sanitätshäuser bieten in der Regel die Möglichkeit, einen Elektrorollstuhl zu mieten. Dies ist nützlich bei einem vorübergehenden Bedarf, z. B. nach einem Unfall, einer Operation oder auch, wenn Du das Hilfsmittel auf einer Urlaubsreise mitnehmen möchtest. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit und die genauen Mietbedingungen für Elektrorollstühle je nach Sanitätshaus variieren können. Wir empfehlen daher, sich vorab genauestens zu informieren. Auch bei ergoflix kannst Du Deinen E-Rollstuhl leihen.
15 Fragen
Rollatoren sind normalerweise in verschiedenen Größen erhältlich, um Benutzern unterschiedlicher Körpergröße gerecht zu werden. Die richtige Höhe kannst Du wie folgt ermitteln: Stelle Dich gerade hin und lege Deine Arme seitlich an Deine Beine an. Miss nun vom Boden aus, auf welcher Höhe Deine Handgelenke sind. Auf dieser Höhe sollten die Griffe des Rollators angebracht sein. Miss anschließend die Höhe, in welcher Deine Oberschenkel im Sitzen gerade sind. Setze Dich dazu auf einen Stuhl und hilf ggf. mit einem Kissen nach. Rechne 10 cm zu dieser Höhe hinzu und schon hast Du die Sitzhöhe des Rollators ermittelt. Beim Sitzen auf dem Rollator sind Deine Oberschenkel leicht nach unten geneigt. Dies hilft Dir beim Aufstehen. Die Maße werden Dir bei der Auswahl des Rollators helfen. Lasse Dich im Sanitätshaus beraten, sodass Du das Hilfsmittel findest, das zu Deiner Statur passt.
Wurde ein Rollator von Deinem Arzt verordnet, kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Finanzierung des Hilfsmittels auf. Wichtig: Als versicherte Person leistest Du eine Zuzahlung. Die Höhe dieser ist gesetzlich geregelt und beträgt meist zehn Prozent. Du zahlst mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro.
Im Sanitätshaus erhältst Du einen Rollator bereits ab einem Preis von 100 Euro. Je nach Hersteller, Material oder auch Zubehör kannst Du jedoch auch bis zu 1000 Euro bezahlen. Günstigere Modelle haben meist weniger Ausstattung und eine geringere Qualität als teurere Gehhilfen. Wir empfehlen Dir: Vergleiche unterschiedliche Angebote und lasse Dich fachkundig beraten.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Standardmodell, wenn die medizinische Notwendigkeit zuvor vom Arzt bescheinigt wurde. Möchtest Du Dir ein Sondermodell, das über eine spezielle Ausführung verfügt, von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen, müssen die besonderen Anforderungen an den Rollator ausdrücklich von Deinem Arzt auf der Verordnung vermerkt sein.
Die richtige Wahl des Rollators hängt immer von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben des Nutzers ab. Teste verschiedene Modelle und vergleiche Fahrqualität, Komfort und verschiedene Funktionalitäten, um den Rollator zu finden, der Deinen Ansprüchen gerecht wird.
Es gibt verschiedene Rollatoren mit unterschiedlichen Gewichten auf dem Markt. Modelle aus Carbon sind aufgrund der besonderen Materialeigenschaften besonders leicht. Um herauszufinden, welche Gehhilfe die leichteste ist, empfehlen wir Dir, bei einem Sanitätshaus vor Ort verschiedene Modelle zu testen und die Gewichtsangaben miteinander zu vergleichen.
In Deutschland werden die Kosten für Rollatoren bei medizinischer Notwendigkeit in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Um die Kostenerstattung zu beantragen, müssen Patienten ein Rezept ihres Arztes vorlegen und sich an ihre Krankenkasse wenden.
Rollatoren können über verschiedene Internethändler oder direkt im Fachhandel z. B. bei einem Sanitätshaus gekauft werden. Ist dieses Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig, kannst Du den Rollator sogar von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen. Lasse Dich am besten im Sanitätsfachgeschäft beraten. Gerne stellen wir den Kontakt her. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00.
Indoor-Rollatoren sind mit ca. 55 cm sehr schmal und optimal an die Gegebenheiten in engen Wohnräumen angepasst. Viele Rollatoren lassen sich zusammenfalten, sodass sie kompakt in einer Nische oder in Verkehrsmitteln verstaut werden können.
Standardausführungen sind in einer Breite von 60 cm erhältlich. Damit passen sie durch handelsübliche Türen. Auf dem Markt findest Du jedoch verschiedene Ausführungen, um unterschiedlichen Gewichtsklassen, Körpergrößen und den individuellen Bedürfnissen der Nutzer zu entsprechen.
Es gibt verschiedene Rollatoren mit unterschiedlichen Gewichten auf dem Markt. Aluminium ist ein sehr leichtes Material. Aber auch Rollatoren aus Carbon werden aufgrund der Leichtigkeit immer beliebter. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die leichtesten Rollatoren nicht immer für alle Bedürfnisse geeignet sind. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf einer Gehhilfe verschiedene Modelle zu testen und sich im Fachhandel professionell beraten zu lassen.
Gehhilfen, die für die Fortbewegung auf Kopfsteinpflaster ausgelegt sind, erfordern größere, stabilere Räder als Gehhilfen, die hauptsächlich auf ebenen Straßen verwendet werden. So können Fahrbahnunebenheiten besser ausgeglichen werden – der Rollator bleibt sicher und stabil. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Federung. Dadurch werden Stöße und Vibrationen gedämpft.
Rollatoren sind in einer Vielzahl von Geschäften erhältlich, darunter in orthopädischen Fachgeschäften, Sanitätshäusern, aber auch online wirst Du fündig. Bei einem Kauf im Internet empfehlen wir: Achte auf einen vertrauenswürdigen Anbieter und schaue Dir die Kundenbewertungen an.
Welche Gehhilfe besser geeignet ist, hängt von den Bedürfnissen und der körperlichen Verfassung des Nutzers ab. Krücken empfehlen sich, wenn Du temporär auf eine Unterstützung angewiesen bist. Rollatoren eignen sich vor allem dann, wenn Du kürzere Strecken zu Fuß gehen möchtest und dabei eine stabile Unterstützung benötigst. Ist ein Korb an dem Rollator angebracht, kannst Du das Hilfsmittel zudem für Deine täglichen Einkäufe nutzen.
Gehhilfen können von Deinem Hausarzt oder einem Orthopäden verschrieben werden. Wichtig für die Bezuschussung durch die Krankenkasse ist immer die medizinische Notwendigkeit. Das passende Produkt findest Du im Sanitätsfachgeschäft. Gerne vermitteln wir Dich an einen Partner in Deiner Nähe. Nimm einfach Kontakt auf: 02852 – 945 90 00. Wir freuen uns auf Dich!
3 Fragen
Laut DIN 18040-1 darf die Steigung einer Rollstuhlrampe im öffentlichen Bereich 6 % nicht überschreiten. Dazu zählen Rampen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Wegen und Plätzen. Musst Du ein Hindernis wie beispielsweise eine Treppe vor Deinem Haus überwinden, kannst Du auf mobile Rampen zurückgreifen. Diese findest Du bei vielen Rollstuhlanbietern.
Krankenkassen bezuschussen meistens mobile Rollstuhlrampen, also Rampen, die Du beispielsweise an die Treppe vor Deinem Hauseingang anlegen kannst, um den Rollstuhl in oder aus dem Haus zu befördern. Für Rampen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, ist die Pflegekasse zuständig. Informiere Dich am besten vor dem Kauf bzw. dem Umbau, ob die zuständige Kasse die Kosten übernimmt.
Die Kosten für eine Rollstuhlrampe variieren stark und sind abhängig von Anbieter, Material und auch Länge. Zudem unterscheiden sich die Preise, je nachdem, ob es sich um eine dauerhafte oder vorübergehende Installation handelt. Mobile Rollstuhlrampen sind zu einem geringeren Preis als fest installierte Versionen zu erhalten. Wir empfehlen Dir, Angebote verschiedener Hersteller und Händler zu vergleichen, um die beste und kostengünstigste Lösung zu finden. Eine mobile Rampe findest Du übrigens auch bei uns im Shop.
14 Fragen
Die Mietpreise für Rollstühle variieren und sind von Region, Anbieter, Mietzeitraum und anderen Faktoren abhängig. Bei manchen Anbietern zahlst Du eine Tagesgebühr von 30 Euro, eine Kaution von 200 Euro sowie eine einmalige Bereitstellungsgebühr in Höhe von 90 Euro. Elektrische Modelle sind etwas teurer. Unser Tipp: Vergleiche die Angebote miteinander. Achte besonders auf die Leistungen, die im Mietpreis inbegriffen sind.
Ja, bei den meisten Sanitätshäusern kannst Du einen Rollstuhl leihen. Frage am besten bei einem Sanitätshaus in Deiner Nähe nach, ob dieser Service angeboten wird. Darüber hinaus finden sich einige andere Anbieter, bei denen Du neben manuellen Modellen sogar elektrische Rollstühle ausleihen kannst. Ein solcher Anbieter ist ergoflix. Erfahre jetzt mehr über die Mietmodelle.
Ja, es ist möglich, sich einen Rollstuhl für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen bzw. zu mieten. Gerade bei temporären Einschränkungen z. B. aufgrund einer Verletzung sind Mietmodelle sehr praktisch. Oftmals zahlst Du eine Kaution, die Du nach Rückgabe des Rollstuhls zurückerhalten, sowie eine Mietgebühr.
Auf dem Markt lassen sich verschiedene Anbieter finden, bei denen Du einen Rollstuhl mieten kannst. Bei der Firma ergoflix kannst Du sogar faltbare elektrische Rollstühle mieten. Darüber hinaus haben viele Sanitätshäuser Modelle zur Miete im Angebot. Wir empfehlen: Vergleiche die Produkte und Mietbedingungen ganz genau, um für sich das beste Angebot zu finden.
Ja, Du kannst Dir einen Rollstuhl mieten. Neben Sanitätshäusern lassen sich diverse andere Anbieter finden, bei denen Du einen Rollstuhl mieten kannst. Die faltbaren elektrischen Rollstühle von ergoflix beispielsweise bieten umfangreiche Features und sind der ideale Wegbegleiter für Alltag und Urlaub. Das Beste: Sogar auf Flugreisen kannst Du Dein gemietetes Modell mitnehmen. Rufe bei Interesse einfach unter 02852 - 945 90 00 an oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Hast Du Interesse, einen Rollstuhl zu leihen, gibt es mehrere Wege: Beispielsweise kannst Du bei ergoflix einen faltbaren elektrischen Rollstuhl mieten. Dieser wird ganz einfach zu Dir nach Hause geschickt und ist in nur wenigen Tagen einsatzbereit. Gerne erklären Dir unsere ausgebildeten Medizinprodukteberater den gesamten Mietprozess. Rufe uns einfach an unter 02852 - 945 90 00 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Eine weitere Möglichkeit ist die Rollstuhlmiete über ein Sanitätshaus. Einige Sanitätshäuser haben Modelle im Angebot, die für bestimmte Zwecke vermietet werden. Wir arbeiten deutschlandweit mit 600 Sanitätshaus-Partnern zusammen und vermitteln Dich gerne an den kompetenten Fachhändler in Deiner Nähe. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.
Bei Rollatoren ist es ähnlich wie bei Rollstühlen. Benötigst Du ein solches Hilfsmittel nur für eine kurze Zeit, kannst Du es am besten ausleihen oder mieten. Hier hast Du die Möglichkeit, über ein Sanitätshaus zu gehen oder sich an einen Verleihdienst zu wenden. Unser Tipp: Gebe einfach „Rollator leihen“ in eine gängige Suchmaschine ein und schon wird Dir eine Reihe an Anbietern genannt.
Es gibt verschiedene Arten von Rollstühlen, die für eine Miete zur Verfügung stehen. Einige davon sind:
Manuell betriebene Rollstühle: Diese Rollstühle werden von einer Person geschoben und sind in der Regel leicht und einfach zu manövrieren. Sie eignen sich besonders für den Einsatz im Innenbereich und bei kürzeren Strecken.
Elektrisch betriebene Rollstühle: Diese Rollstühle werden durch einen Elektromotor angetrieben und eignen sich für den Einsatz im Außenbereich oder bei ausgiebigeren Fahrten. Gesteuert werden sie meist über einen Joystick. Der Vorteil solcher Modelle: Ohne Kraftaufwand können Sie sich fortbewegen.
Transportrollstühle: Diese Rollstühle eignen sich zur Beförderung körperlich beeinträchtigter Menschen. Sie werden in der Regel manuell betrieben.
Sportrollstühle: Sportrollstühle sind oft sehr wendig und eignen sich für den Einsatz bei sportlichen Aktivitäten. In der Regel werden sie manuell betrieben und weisen eine spezielle Geometrie auf, die das Manövrieren bei hohen Geschwindigkeiten ermöglicht.
Je nachdem, welche Art von Rollstuhl Du benötigst, könnten unterschiedliche Modelle für Dich in Frage kommen. Unser Tipp: Lasse Dich im Fachhandel beraten und mache unbedingt eine Testfahrt, um den Rollstuhl zu finden, der zu Dir passt.
Die Ausleihdauer ist abhängig von dem Anbieter, bei welchem Du den Rollstuhl leihen möchtest. Einige Unternehmen bieten Rollstühle für eine Mietdauer von einem Tag oder einem Wochenende an. Aber auch ein längerer Zeitraum wird von vielen Unternehmen angeboten. Häufig lohnt es sich, das Hilfsmittel länger auszuleihen, da Du Dich so besser an die Handhabung gewöhnen kannst.
Es gibt in der Regel keine allgemeinen Einschränkungen für die Verwendung eines gemieteten Rollstuhls. Allerdings können je nach Vermieter oder Anbieter bestimmte Bedingungen gelten. Hier sind einige Beispiele für mögliche Einschränkungen:
Zeitraum: Manche Vermieter bieten Rollstühle nur für einen bestimmten Zeitraum an, z. B. für einen Tag oder ein Wochenende. Andere Anbieter vermieten Rollstühle für einen Monat oder länger. Erkundige Dich am besten im Voraus, wie lange Du das Hilfsmittel leihen kannst.
Einsatzort: Manche Vermieter haben Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzortes des Rollstuhls. Zum Beispiel könnte es sein, dass der Rollstuhl nur im Innenbereich oder nur in bestimmten Ländern verwendet werden darf. Es ist wichtig, im Voraus zu fragen, wo Du den Rollstuhl verwenden darfst.
Zustand: Einige Vermieter haben bestimmte Rückgabe-Anforderungen an den Zustand des Rollstuhls. Die meisten regeln vertraglich, dass der Rollstuhl ohne Schäden zurückgegeben werden muss. Weist der Rollstuhl einen Defekt auf, musst Du damit rechnen, die Kaution nicht oder nur teilweise zu erhalten.
1. Suche nach einem Anbieter in Deiner Nähe: Es gibt verschiedene Orte, an denen Du einen Rollstuhl mieten kannst, z. B. Sanitätshäuser, Krankenhäuser, Flughäfen oder Reiseveranstalter. Verwende eine Suchmaschine, um Anbieter in Deiner Nähe zu finden.
2. Vergleiche die Angebote: Vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu finden.
3. Kontaktiere den Anbieter: Nimm Kontakt zum Anbieter auf, um die Verfügbarkeit des Rollstuhls und die Funktionalitäten des Produktes persönlich zu besprechen. Auch Details wie die Höhe der Kaution und andere Mietbedingungen wie Einsatzbereich kannst Du in einem direkten Gespräch klären.
4. Buche das Hilfsmittel: Sobald Du alle Details geklärt hast, kannst Du den Rollstuhl reservieren, indem Du eine Buchung vornimmst. Dazu musst Du möglicherweise eine Buchungsgebühr oder eine Kaution bezahlen. Bewahre die Reservierungsbestätigung auf, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.
Wie der gemietete Rollstuhl zu Dir geliefert wird und wieder abgeholt wird, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Hier sind einige mögliche Optionen:
• Selbstabholung: Manche Vermieter bieten an, dass Du den Rollstuhl selbst abholst und zurückbringst. In diesem Fall musst Du den Rollstuhl selbst transportieren.
• Lieferung: Manche Vermieter bieten an, den Rollstuhl zu Dr nach Hause oder an einen anderen Ort Deiner Wahl zu liefern. In diesem Fall wird der Rollstuhl von einem Mitarbeiter des Vermieters oder einem Lieferdienst gebracht. Erkundige Dich in diesem Fall nach den Lieferkosten.
• Abholung: Manche Anbieter holen den Rollstuhl nach Ablauf der Mietdauer wieder bei Dir ab. Auch hier können Kosten auf Dich zukommen. Informiere Dich daher vorab, wie die Lieferbedingungen sind.
Wenn der gemietete Rollstuhl während der Benutzung beschädigt wird, könntest Du für den Schaden haftbar gemacht werden. Die genauen Bedingungen für den Schadensfall kannst Du in dem Mietvertrag nachlesen.
• Reparaturkosten: Kann der Rollstuhl repariert werden, werden Dir die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
• Ersatz: Wenn der Rollstuhl nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Rollstuhls, musst Du eventuell für den Ersatz des Rollstuhls aufkommen.
• Kaution: Wenn Du eine Kaution hinterlegt hast, könnte diese zur Deckung des Schadens eingesetzt werden.
Unser Tipp: Notiere Dir vorab alle Fragen, die Du zum Thema Rollstuhl-Miete hast und kläre diese, bevor Du den Mietvertrag unterzeichnest.
Gemietete bzw. geliehene Gegenstände können in die Police Deiner Versicherung aufgenommen werden. In der Regel kommen private Haftpflichtversicherungen jedoch nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen auf. Erkunde Dich daher vorab bei Deiner Versicherung, ob und für welche Schäden diese aufkommt.
Ja, es ist möglich, sich bei der Krankenkasse einen Rollstuhl auszuleihen. Der Rollstuhl wird Dir entweder direkt von der Krankenkasse oder von einem Sanitätshaus zur Verfügung gestellt. Die genauen Bedingungen erhältst Du von Deiner Krankenkasse. In den meisten Fällen musst Du jedoch eine Verordnung Deines Arztes vorlegen, die die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel belegt. Die Krankenkasse prüft Deinen Antrag anschließend und meldet sich bei Dir zurück.
19 Fragen
Bist Du gesetzlich versichert, übernimmt Deine Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Sanierung Deines Badezimmers, vorausgesetzt Du hast eine Verordnung Deines Arztes. Finanziert werden Hilfsmittel, die nachgerüstet werden können. Dazu zählen Haltegriffe oder auch ein Dusch-WC. Auch von der Pflegekasse kannst Du Unterstützung erwarten. Diese zahlt bis zu 4000 Euro pro Person für die Sanierung.
Der Begriff „barrierefrei“ bezieht sich auf die Zugänglichkeit und einfache Nutzung von Räumen, Gebäuden, Straßen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch der Zugang zu Onlinediensten und digitalen Medien sollte barrierefrei gestaltet sein. „Behindertengerecht“ umfasst individuelle Anpassungen, die für eine betroffene Person notwendig sind, damit sich diese beispielsweise ungehindert in der eigenen Wohnung fortbewegen kann. Je nach Behinderung sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, damit eine Wohnung als behindertengerecht eingeordnet werden kann.
Eine barrierefreie Dusche sollte mindestens 120 x 120 cm groß und mit einem rutschhemmenden Belag versehen sein. Ziel ist es, dass die Dusche mit einem Rollator nutzbar ist. Benötigst Du einen Rollstuhl, sollte die Dusche eine Größe von 150 x 150 cm aufweisen. Auch hier sollte der Fachmann an einen Bodenbelag denken, der rutschhemmend ist. Sprich vor der Badezimmersanierung unbedingt mit einem Fachbetrieb. Gegebenenfalls kann Dein individueller Platzbedarf abweichen.
Der Preis eines behindertengerechten Badezimmers variiert je nach Ausstattung, ausgewählten Materialien sowie Raumgröße. Muss das Badezimmer komplett saniert werden, kannst Du mit Kosten von 3000 bis 4000 Euro pro Quadratmeter rechnen. Wähle eine niedrigpreisige Ausstattung wie günstige Fliesen, kann der Betrag geringer ausfallen. Erkundige Dich am besten im Sanitärhandel und besprich vorab, mit welchen Kosten Du rechnen musst.
Nein, „barrierefrei“ bedeutet, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen sowie Freizeitangebote so gestaltet werden, dass diese für jeden ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit bezieht sich auch auf den Onlinebereich: Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass junge Menschen, Senioren, Menschen mit Behinderung diese nutzen können. Ist ein Gebäude „rollstuhlgerecht“, kann man sich mit einem Rollstuhl ungehindert fortbewegen.
Barrierefreiheit bedeutet, Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten zu geben wie Menschen ohne Behinderungen. Gebäude, Transportmittel und andere Einrichtungen und Dienstleistungen sollten gleichermaßen von allen genutzt werden können. Barrierefreiheit impliziert auch, Webseiten und andere digitale Medien so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sind.
Barrierefreiheit ist wichtig, um jedem Individuum die Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln, aber auch Diensten wie dem Internet zu ermöglichen. Durch Barrierefreiheit wird Menschen ein unabhängigeres, integratives Leben ermöglicht und so dazu beigetragen, die Gesellschaft miteinander zu verbinden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Arten von Einschränkungen bequem auf Gebäude, Orte oder Informationen zugreifen können. Dazu gehören Rampen anstelle von Treppen, breite Türen und Gehwege für Rollstuhlfahrer, gut sichtbare und lesbare Beschilderungen und Wegweiser. Der Umgang mit Webseiten ist dann barrierefrei, wenn auch blinde und gehörlose Menschen darauf zugreifen können.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Verkehrsmittel und andere Einrichtungen und Dienstleistungen leicht zugänglich sind und von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Beispielsweise kann es notwendig sein, Treppen durch Rampen zu ersetzen, Türen auszubauen oder spezielle Aufzüge zu installieren. Auch Online-Plattformen sollten barrierefrei gestaltet werden, damit Menschen mit einer Seh- oder Hörschwäche vollumfänglichen Zugriff haben.
Ein barrierefreies Badezimmer muss entsprechend der DIN 18040-2 mit einer Toilette, einem Waschtisch und einer Dusche ausgestattet sein und über eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm verfügen. Badezimmer, die mit einem Rollstuhl befahren werden sollen, müssen über eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm verfügen. Der Zugang zur Dusche muss stufenlos befahrbar und mit einem rutschhemmenden Material versehen sein.
Ein rollstuhlgerechtes Bad sollte eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm bieten. Auch die Dusche sollte diese Größe aufweisen. So hast Du beim Duschen ausreichend Bewegungsfreiheit und kannst mit dem Rollstuhl leicht hinein- und herausfahren. Hast Du einen speziellen Rollstuhl, der ein größeres Platzangebot erfordert, hole Dir unbedingt Rat in einem Sanitärhandel.
Rollstuhlgerechte Badezimmer verfügen über breite Türen und bieten in der Regel ein größeres Platzangebot. Dies sorgt dafür, dass Rollstuhlfahrende sich mit ihrem Hilfsmittel leichter im Bad bewegen können. Zudem werden Badewannen mit hohem Rand durch begehbare Duschen ersetzt. Handläufe sorgen für einen sicheren Halt in der Dusche und am WC. Weitere Informationen zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen findest Du in der DIN 18040..
Wohnungen für Menschen mit Behinderungen sollten so ausgestattet sein, dass sie einen einfachen Zugang ermöglichen. Rollstuhlfahrer sollten sich ungehindert fortbewegen können. Dies erreicht man u. a. über breite Türen und Flure. Behindertengerechte WCs verfügen über eine entsprechende Ausstattung wie z. B. eine begehbare, ebenerdige Dusche, Haltegriffe und ein unterfahrbares Waschbecken. Informationen zum Bau barrierefreier Wohnungen findest Du in der DIN 18040.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen Wohnungen in Gebäuden, die der Gebäudeklasse 3 entsprechen, barrierefrei sein. Diese Regelung gilt für Nordrhein-Westfalen.
Ein Umbau in eine barrierefreie Wohnung ist dann erforderlich, wenn Du oder ein Angehöriger (körperlich) eingeschränkt ist. Bei Rollstuhlfahrenden ist z. B. auf eine ebenerdige, befahrbare Dusche mit einer Größe von 150 x 150 cm zu achten.
Barrierefreie Haus- und Wohnungseingangstüren müssen laut DIN 18040 eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Innerhalb der Wohnung ist eine lichte Breite von 80 cm vorgesehen. Für die Nutzung eines Rollstuhls im Innenbereich sieht die Norm eine lichte Breite von 90 cm vor.
Ein barrierefreies Zuhause sollte so ausgestattet sein, dass es für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen leicht zugänglich ist. Dies bedeutet, dass es breite Türen und Wege gibt, die auch mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Handläufe in Räumen wie dem Badezimmer bieten Halt. Verfügt die Wohnung über mehrere Etagen, sollten Treppenlifte oder Rampen angebracht sein, damit alle Stockwerke erreichbar sind. Auch in der Küche sollten alle Geräte erreicht und die Arbeitsflächen unterfahren werden können.
Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2019 die Regelung, dass Gebäude, die der Gebäudeklasse 3 entsprechen, barrierefrei sein müssen. Generell sollte bei dem Bau neuer Einrichtungen darauf geachtet werden, diese barrierefrei zu gestalten. Häufig kann auch ein Umbau notwendig sein z. B. aufgrund einer Behinderung.
Ist eine Wohnung nach DIN 18040-2 barrierefrei, muss sie verschiedene Kriterien erfüllen: In öffentlichen Wohngebäuden sollten Gehwege mindestens 120 cm breit, schwellenlos, gut befahrbar und beleuchtet sowie mit Orientierungshilfen versehen sein. In der privaten Wohnung sollten Türen eine Breite von 80 cm aufweisen und 205 cm hoch sein. Auch für die jeweiligen Räume gelten unterschiedliche Bedingungen. Diese lies in der DIN 18040-2 nach.
Behindertengerecht kann beispielsweise eine Wohnung sein, wenn diese an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners angepasst ist. Je nach Art der Behinderung muss der Wohnraum unterschiedlich angepasst werden, damit der Bewohner selbstständig bleibt. Ist dieser auf einen Rollstuhl angewiesen, sollte Gänge und Türen beispielsweise breiter sein, damit sich der Bewohner ungehindert fortbewegen kann.
15 Fragen
Es gibt viele Orte, an denen Du mit Deinem Rollstuhl Urlaub machen und schöne Tage erleben kannst. Unser Tipp: Recherchiere im Voraus, wie die Gegebenheiten vor Ort sind. Achte darauf, dass die Unterkunft für Deine Bedürfnisse perfekt geeignet sind. Auch ist es ratsam, zu schauen, dass es in der Umgebung barrierefreie Angebote gibt.
Im Internet lassen sich zahlreiche Urlaubsangebote finden, die für Personen mit einem Rollstuhl geeignet sind. Darüber hinaus gibt es spezielle Reiseveranstalter, die sich auf Reisen für Personen mit Geheinschränkung spezialisiert haben und sie individuell beraten können. Eine weitere Möglichkeit: Rufe in Deiner favorisierten Unterkunft an und fragen, wie rollstuhlgerecht es dort ist. Auch empfehlen wir Dir, sich zu erkundigen, wie barrierefrei die Umgebung ist – damit Dein Urlaub ein voller Erfolg wird.
Reist Du mit einem Rollstuhl, solltest Du das bei der Buchung Deines Sitzplatzes im Flugzeug mit angeben. Der Buchungsprozess kann sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterscheiden. Rollstuhlfahrer werden normalerweise in der Nähe von Notausgängen platziert, damit sie im Notfall schnell evakuiert werden können. Wir empfehlen: Schaue auf der Webseite der jeweiligen Airline, wie die Bestimmungen sind. Nimm ggf. Kontakt mit der Fluggesellschaft auf, damit Deine Reise ganz ohne Stress verläuft.
Möchtest Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl verreisen, ist ein ganz bestimmtes Vorgehen notwendig. Wie das aussieht, haben wir im E-Book „Flugreise mit Ihrem faltbaren Elektrorollstuhl von ergoflix“ zusammengefasst. Alle Dokumente, die für eine Flugreise mit einem faltbaren E-Rollstuhl der Marke ergoflix® wichtig sind, findest Du im Downloadbereich.
Rollstühle werden in der Regel aus Platzgründen im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Bei den meisten Fluggesellschaften gibst Du Dein Rollstuhl als Sperrgepäck auf. Allerdings ist es auch möglich, dass Du Deinen eigenen Rollstuhl bis zum Gate nutzen kannst. Hier solltest Du aber mit der Fluggesellschaft Rücksprache halten, inwiefern dies möglich ist. Während des Flugs sitzst Du auf einem Sitzplatz. Benötigst Du Hilfe, steht Dir das Personal der Fluggesellschaft gerne zur Verfügung. Wirf auch einen Blick in das E-Book „Flugreise mit Ihrem faltbaren Elektrorollstuhl von ergoflix“ und erfahre, wie der genaue Ablauf am Flughafen und während des Flugs ist.
Überall dort Urlaub machen, wo Menschen ohne Geheinschränkung auch Urlaub machen. Allerdings empfehlen wir Dir darauf zu achten, dass ausreichend barrierefreie Angebote verfügbar sind, damit Du Dich wohlfühlst. Heutzutage gibt es viele Reiseziele und Unterkünfte, die speziell auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern zugeschnitten sind und entsprechende Annehmlichkeiten bieten. Dazu gehören zum Beispiel Rollstuhlrampen, Aufzüge und die Möglichkeit, sich am Strand fortzubewegen und sogar schwimmen zu gehen. Unser Tipp: Schaue Dir vorab Deine Unterkunft und den Ort genau an, wohin Du verreisen möchtest. Bei Bedarf kannst Du Dich auch an ein Reisebüro wenden, das Dir passende Angebote zusammenstellt.
Möchtest Du mit der Bahn verreisen und bist auf einen Rollstuhl angewiesen, wende Dich am besten an die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn. Diese berät Dich ausführlich bei der Planung Deiner Reise. Hier kannst Du bereits abklären, ob Du Unterstützung zum Beispiel beim Umsteigen benötigst oder vom Begleitservice der Deutschen Bahn Gebrauch machen möchtest. Für die Mitnahme eines Rollstuhls im Zug gibt es einige Richtlinien, die Du beachten solltest. Diese entnimmst Du dem „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“ der Deutschen Bahn.
Viele moderne Busse besitzen eine Rampe und/oder eine Absenkautomatik, sodass Rollstuhlfahrer bequem einsteigen können. Einige Busse besitzen an den hinteren Türen eine spezielle Taste für Rollstuhlfahrer. Der Busfahrer bekommt ein Signal und weiß, dass Du Unterstützung benötigst. Entweder senkt er den Bus ab, fährt eine Rampe aus oder hilft Dir beim Einstieg. Anschließend stellst Du Deinen Rollstuhl entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf den für Rollstuhlfahrer ausgewiesenen Platz. Betätigst die Feststellbremse und hältst Dich mit einer Hand am Haltegriff fest. Wichtig: Schaue in der Betriebsanleitung Deines Rollstuhlmodells nach, ob das Modell dafür geeignet ist, während der Fahrt sitzen zu bleiben.
Wenn Du planst, mit dem Flugzeug zu verreisen und Deinen Rollstuhl mitnehmen möchtest, solltest Du Dich im Voraus mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Gebe schon bei der Buchung an, dass Du mit einem Rollstuhl verreist. Gut zu wissen: Viele Fluggesellschaften bzw. Flughäfen bieten spezielle Mobilitätsdienste an, die Dich beim Einchecken, Ein- und Aussteigen sowie beim Wechseln zwischen Flughafengebäuden unterstützen. Schaue auf der Webseite Deiner Fluggesellschaft nach, wie die einzelnen Bestimmungen sind. Möchtest Du mit einem Elektrorollstuhl verreisen? Im E-Book „Flugreise mit Ihrem faltbaren Elektrorollstuhl von ergoflix“ findest Du alles Wissenswerte, wenn Du mit einem Elektrorollstuhl unterwegs bist.
Möchtest Du mit Deinem Rollstuhl verreisen, gib das zunächst bei der Flugbuchung an. Jede Airline hat seine eigenen Bestimmungen – informiere Dich rechtzeitig. Die meisten Flughäfen bieten einen Service für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, den Du gerne in Anspruch nehmen kannst. Auf der Webseite Deines Airports findest Du alle Informationen, welche Unterstützung Du erwarten kannst. Zunächst geht es für Dich zum Check-In-Schalter. Hier gibst Du Dein Gepäck auf. Je nachdem mit welcher Art eines Rollstuhls Du verreist, lege dem Flughafenpersonal alle erforderlichen Unterlagen vor. Die meisten Rollstühle beispielsweise Elektrorollstühle werden beim Groß- und Sperrgepäck aufgegeben. Gut zu wissen: Es gibt bestimmte Richtlinien zum Transport der Akkus. Welche das sind, lies in unserem E-Book „Flugreisen mit E-Rollstuhl“. Nach der Sicherheitskontrolle geht es für Dich zum Abflug-Terminal. Meistens hast Du zu diesem Zeitpunkt bereits einen Leihrollstuhl, den Du für die Dauer des Aufenthalts nutzen kannst.
Es gibt viele Möglichkeiten, barrierefreie Unterkünfte und Hotels zu buchen: Auf verschiedenen Buchungsplattformen kannst Du beispielsweise als Filterfunktion bestimmte Ausstattungsmerkmale angeben. Auch gibt es diverse Reiseveranstalter, die sich auf barrierefreies Reisen spezialisiert haben. Möchtest Du Deine Reise lieber in einem Reisebüro buchen, kannst Du auch dort angeben, dass die Unterkunft barrierefrei und rollstuhlgerecht sein soll, damit Du diese mit Deinem Hilfsmittel passieren kannst. Unser Tipp: Sichere Dich am besten nochmal telefonisch oder per E-Mail bei Deine Unterkunft ab, damit Deine Bedürfnisse auch wirklich erfüllt werden und Du die Reise entspannt antreten kannst.
Ob ein Hotelzimmer für Gäste mit Behinderung teurer ist als andere Zimmer, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Preise unterscheiden sich nicht nur von Hotel zu Hotel, sondern sind auch von verschiedenen Ausstattungsmerkmalen abhängig. Behinderten- und rollstuhlgerechte Zimmer mit breiten Türen, begehbaren Duschen und elektrisch verstellbaren Betten sind bei manchen Anbietern mit zusätzlichen Kosten verbunden, sodass eine barrierefreie Urlaubsreise im Vergleich teurer ausfallen könnte. Wir empfehlen Dir: Vergleiche die Preise in Ruhe und schaue auch auf Plattformen, die sich auf barrierefreie Reisen spezialisiert haben.
Am Flughafen gibt es Personal, das auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrenden eingeht. Sprich bei Ankunft am Flughafen am besten direkt das Personal an, um Unterstützung zu erhalten. Ist Dein Elektrorollstuhl als Gepäck aufgegeben worden, wirst Du sogar von einer Assistenz mithilfe eines Leihrollstuhls zum entsprechenden Abflugterminal begleitet. Übrigens: Um die Art des Transports anhand Deiner Beeinträchtigung zu definieren, gibt es international gültige Abkürzungen. Mehr dazu erfährst Du in unserem kostenfreien E-Book.
Planst Du eine Flugreise mit Elektrorollstuhl, benötigt die Fluggesellschaft entsprechende Dokumente von Dir: Mindestens einen Monat vor Reiseantritt solltest Du das ausgefüllte Formular zur Anmeldung Deines E-Rollstuhls bei der Airline einreichen. Das Formular findest Du meist auf der Webseite der Airline. Benötigt werden außerdem die Betriebsanleitung, das MSDS-Datenblatt sowie auf Nachfrage der Airline die IATA-Bescheinigung. Alle erforderlichen Dokumente für die E-Rollstühle aus dem Hause ergoflix findest Du in unserem Downloadbereich.
Je nach Airline unterscheiden sich die Flugzeugtoiletten hinsichtlich Größe sowie Barrierefreiheit. Viele Flugzeugtoiletten sind nicht rollstuhlgerecht. Informieren Sie sich am besten im Vorhinein, welche Fluggesellschaft über rollstuhlgerechte Toiletten verfügt.
Wenn Du eine Flugreise mit Elektrorollstuhl planst, musst Du dies bei der Buchung Deines Fluges angeben. Auf vielen Online-Plattformen kannst Du im Buchungsprozess angeben, dass Du mit E-Rollstuhl verreist. Buchst Du den Flug in einem Reisebüro, mache Deinen Reiseberater darauf aufmerksam. Wir empfehlen Dir außerdem: Nimm am besten frühzeitig Kontakt zur Fluggesellschaft auf und teile Produktinformationen wie die Rollstuhlgröße mit. Alle Informationen zur Flugreise mit Elektrorollstuhl findest Du übrigens in unserem E-Book. Jetzt kostenfrei herunterladen.
1 Frage
Viele der Mobilitätslösungen von ergoflix verfügen über eine Hilfsmittelnummer und können daher von Deiner Krankenkasse bezuschusst werden. Rufe uns gerne an. Wir beraten Dich in Ruhe zu diesem Thema. Gerne kannst Du Dich vorab auf unserer Webseite zum Thema Krankenkassenmanagement informieren.
4 Fragen
Wirf einen Blick in unsere Modellübersicht und erfahre, wie sich unsere ergoflix-Modelle unterscheiden.
Absolut. Die Aluminiumlegierung garantiert eine hohe Stabilität und ermöglicht ein hohes maximales Benutzergewicht. Beim ergoflix® carbon handelt es sich um einen Carbon-Aluminium-Verbund. Das Sitzkissen und das Rückenpolster lassen Dich leicht einsinken und sorgen für ein stabiles und gleichzeitig sehr bequemes Sitzgefühl.
Die Rollstühle von ergoflix bestehen aus einer ultraleichten sowie robusten Aluminiumlegierung. Ausnahme bildet der ergoflix® carbon, bei dem es sich um einen Carbon-Aluminium-Verbund handelt. Dadurch ist das Gewicht im Vergleich zu herkömmlichen Modellen deutlich geringer.
11 Fragen
Alle Rollstühle von ergoflix können bis zu 6 km/h im Vorwärtsgang fahren. Im Rückwärtsgang bist Du mit 2 km/h unterwegs. Die fünf Geschwindigkeitsstufen kannst Du einfach am Bedienmodul einstellen.
Alle Rollstühle in unserem Sortiment verfügen über herausnehmbare Lithium-Ionen-Akkus, die nach den aktuellen internationalen Standards (unter anderem ISO und IATA) entwickelt und zertifiziert wurden. Die jeweiligen Zertifikate findest Du in unserem Downloadbereich.
Die ergoflix-Rollstühle erfüllen den ISO 7176 sowie den DIN EN 12184 Standard für Medizinprodukte und sind ausschließlich aus hochwertigen Materialien gefertigt.
Die Rollstühle in unserem Portfolio sind entweder mit bürstenlosen Motoren oder mit Bürstenmotoren sowie einem elektromagnetischen Bremssystem ausgestattet. Genauere Informationen findest Du auf der jeweiligen Produktseite.
Die maximale Steigung des ergoflix® LX beträgt 21 %. Die Steigfähigkeit des ergoflix® carbon, des ergoflix® heavy und des ergoflix® basic liegt bei 14 %.
Ja, die Rollstühle von ergoflix können rückwärtsfahren. Für ein sichereres Rückwärtsfahren beträgt die Geschwindigkeit 2 km/h.
Die Ladezeit beträgt je nach Modell zwischen 3 und 8 Stunden. Eine vollständige Entladung ist nicht empfehlenswert. Bitte beachte auch, dass die Häufigkeit der Ladung von Deinem Nutzungsverhalten abhängig ist. Bei seltener Benutzung sollten die Akkus spätestens alle 2 Monate geladen werden.
Das Bedienmodul kann wahlweise auf der rechten und auf der linken Seite montiert werden. Zusätzlich kannst Du das Modul mit Hilfe eines Adapters an der Rückenlehne montieren. Hierdurch kann der Rollstuhl durch eine Begleitperson gesteuert werden. Bitte prüfe, ob der Adapter auch mit dem von Dir ausgewählten Modell kompatibel ist.
Ja! Die Akkus lassen sich einfach entnehmen und separat aufladen.
Die Inbetriebnahme des E-Rollstuhls kann als einfach und intuitiv bezeichnet werden. In der ausführlichen Betriebsanleitung sind alle Schritte erläutert, um den elektrischen Rollstuhl betriebsbereit zu machen. Falls dennoch Fragen auftreten sollten, steht Dir unser Serviceteam zur Verfügung. Der elektrische Rollstuhl lässt sich nach der Inbetriebnahme über den Joystick am Bedienmodul navigieren. Wir empfehlen, zunächst vorsichtige Fahrversuche zu unternehmen, um sich an die Steuerung zu gewöhnen. Das Fahrgefühl manifestiert sich recht schnell. Über das Bedienmodul lässt sich die maximale Geschwindigkeit reduzieren. Wenn diese z. B. auf 2 km/h eingestellt ist, kann der Joystick komplett durchgedrückt werden, ohne dass die 2 km/h überschritten werden.
Für eine erhöhte Sicherheit sorgt zudem das elektromagnetische Bremssystem. Alle Informationen und die Betriebsanleitung findest Du in unserem Downloadcenter.
Der E-Rollstuhl kann sowohl im Fahr- als auch Schiebebetrieb genutzt werden. An den Hinterrädern befindet sich jeweils ein roter Schalter, über welchen der gewünschte Modus eingestellt werden kann. Im Fahrbetrieb ist das elektromagnetische Bremssystem aktiviert und durch das Betätigen des Joysticks bewegt sich der Rollstuhl fort. Im Schiebebetrieb ist das elektromagnetische Bremssystem außer Kraft gesetzt und der elektrische Rollstuhl kann manuell von hinten über den Schiebebügel geschoben werden.
4 Fragen
Der Rollstuhl wird mit Ausnahme des Bedienmoduls vollständig aufgebaut und eingeklappt ausgeliefert. Die Montage ist kinderleicht.
Ja, wir versenden die Rollstühle von ergoflix weltweit. Die Versandkosten richten sich nach den aktuellen Speditionskosten. Mehr zum Thema Versand erhältst Du auf der Seite „Versand und Zahlung".
Das Vertriebsnetz der ergoflix Group ist deutschlandweit für Dich unterwegs. Bitte wende Dich an unseren Kundenservice für eine kostenfreie und unverbindliche Probefahrt. Darüber hinaus arbeiten wir mit Sanitätshäusern in ganz Deutschland zusammen. Rufe uns einfach an.
6 Fragen
Unsere faltbaren Rollstühle sind aufgrund der hochwertigen Verarbeitung wartungsarm und wenig anfällig für Störungen oder Defekte. Dennoch kann nie vollends ausgeschlossen werden, dass Ersatzteile versehentlich beschädigt werden oder aus anderen Gründen ihre Funktionstüchtigkeit verlieren. Im Falle eines Defektes finden wir gemeinsam mit Dir telefonisch die Ursache des Defektes. Basierend auf dem Fund kommen unterschiedliche Möglichkeiten zur Behebung in Frage. Ersatzteile wie Bedienmodul, Akku oder Räder lassen sich kinderleicht austauschen. Bei Bedarf führt ein Servicetechniker die Reparatur bei Dir vor Ort durch. Alternativ wird Dein Elektrorollstuhl von einem Spediteur abgeholt und in unserer hauseigenen Werkstatt repariert. Der Rollstuhl wird anschließend an Dich zurückgeschickt.
Die Garantiebedingungen sind Bestandteil der jeweils gültigen, länderspezifischen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Garantien spezieller Bauteile entnimm bitte folgender Liste:
Rahmengestell: 3 Jahre
Bedienmodul: 2 Jahre
Motor: 2 Jahre
Steuereinheit: 2 Jahre
Akku: 1 Jahr
Für den ergoflix® LX mit rotem bzw. weißem Rahmen und dem ergoflix® vario gelten folgende, erweiterte Garantiebedingungen:
Rahmengestell: 3 Jahre
Bedienmodul: 3 Jahre
Motor: 3 Jahre
Steuereinheit: 3 Jahre
Akku: 3 Jahre *
* Ein Akku gilt als defekt, wenn dieser innerhalb von 3 Jahren ab Kaufdatum bei voller Ladung nachweislich weniger als 65 % Kapazität aufweist.
Du möchtest Deinen Akku prüfen lassen? Unser Team übernimmt das gerne für Dich! Informationen zu Preisen und zum Ablauf des Akkutests erhältst Du direkt bei unserem Kundenservice – schreib uns einfach an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Deine Anfrage.
Für Ersatzteile und Zubehör kontaktiere gerne unser Serviceteam über unsere Webseite oder telefonisch. Wir freuen uns auf Dich!
Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit. Dennoch empfiehlt sich ein umsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Deinem Rollstuhl von ergoflix.
5 Fragen
Die Rollstühle von ergoflix sind aufgrund ihrer Kompaktheit dafür ausgelegt, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt zu werden. Sogar die Mitnahme von einigen Modellen im Flugzeug ist möglich – darüber informieren wir Dich auf den jeweiligen Produktseiten. Beachte dennoch die jeweiligen Bestimmungen der Verkehrsgesellschaft. Bei Fragen stehen wir Dir immer gerne zur Verfügung.
Je nach Rollstuhlmodell ist die Mitnahme im Flugzeug möglich. Mehr erfährst Du auf der jeweiligen Produktseite. Technische Details kannst Du dem Sicherheitsdatenblatt in unserem Downloadcenter entnehmen. Auch findest Du in unserem Onlineshop kostenlose Reisedokumente, die wir Dir gerne zur Verfügung stellen. Wirf auch einen Blick in unser E-Book „Flugreise mit Deinem faltbaren Elektrorollstuhl von ergoflix", in dem wir Dir alles Wissenswerte zu Deiner Flugreise mit E-Rollstuhl erklären.
Je nachdem, welches Rollstuhlmodell Du besitzt, kannst Du dieses im Flugzeug transportieren. Der Rollstuhl wird als Gepäck mit auf Reisen genommen und im Frachtraum gelagert. Der Akku gilt als Handgepäck und wird separat verstaut. Bitte melde den Transport Deines Rollstuhls ca. 3–4 Wochen vor Deiner Reise bei der Fluggesellschaft an.
Alle wichtigen Infos haben wir für Dich in unserem kostenfreien E-Book übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Lade es Dir bequem herunter.
Aufgrund des geringen Gewichts ist das Verladen im Vergleich zu herkömmlichen Rollstühlen relativ einfach. Zusätzlich bieten wir Dir eine passende Rampe sowie verschiedene Verladesysteme (z. B. Ladeboy) an. Diese speziellen Hebesysteme werden von unseren Kooperationspartnern angeboten und fachmännisch in Deinem PKW verbaut. Gerne stellen wir den Kontakt her. Rufe uns einfach an.
Alle Rollstühle aus dem Portfolio sind in Sekundenschnelle zusammengefaltet und dank ihres leichten Gewichtes ideal zum Transport geeignet. Im zusammengefalteten Zustand lassen sich die Rollstühle einfach im Kofferraum verstauen. Auch für eine Flugreise ist der Faltmechanismus praktisch. Informiere Deine Fluggesellschaft ca. 3–4 Wochen vor Abflug, dass die Lithium-Ionen-Akkus Teil des elektrischen Rollstuhls sind. Sende der Fluggesellschaft idealerweise die entsprechenden Batteriezertifizierungen per E-Mail zu oder drucke diese aus und händige diese am Tag Deines Abflugs am Flughafen aus. Die Zertifizierungen kannst Du im Downloadcenter herunterladen. Alles Wissenswerte zur Flugreise mit Elektrorollstuhl findest Du auch in unserem kostenlosen E-Book.
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