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3. Juni 2022

Wann habe ich Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung?

Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich.

behindertengerechte Wohnung

Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich. Werden Stufen oder die Badewanne zum unüberwindbaren Hindernis, wird Dein Wohlfühlort schnell zum Stressfaktor. Statt deshalb umzuziehen, kann ein Umbau die Lösung sein. Dazu musst Du keinesfalls in einem Eigenheim leben. Auch als Mieter kannst Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung haben. An dieser Stelle beleuchten wir, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie genau die entsprechenden Anpassungen aussehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Merkmale einer behindertengerechten Wohnung hängen von dem Grad der Einschränkung ab.
  • Ein Umbau gilt als notwendig, wenn hierdurch die Behinderung geschmälert oder abgebaut wird.
  • Die Finanzierung liegt in Deiner Hand, allerdings kann z. B. bei der Kranken- oder Pflegekasse Unterstützung beantragt werden.

Rechtliche Grundlage: Wer kann einen Umbau verlangen?

Was eine behindertengerechte Wohnung ausmacht, ist nicht klar definiert. Allerdings ist dies auch nicht so einfach, schließlich gibt es vielfältige Behinderungen, die ganz unterschiedliche Wohneigenschaften notwendig machen. In Bezug auf den Anspruch einer Anpassung Deiner Wohnung ist das aber vorerst unerheblich. § 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)  bezieht sich nämlich grundsätzlich auf die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch ermöglichen.

Das schließt gleichermaßen jede Person ein, die krankheits-, altersbedingt oder von Geburt an auf irgendeine Weise im Alltag eingeschränkt ist. Ein bestimmter Pflegegrad wird dafür nicht vorausgesetzt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung

Um unter die oben genannte Gesetzgebung zu fallen, muss ein berechtigtes Interesse an einem Umbau bestehen. Konkret bedeutet das: Die Maßnahmen müssen notwendig sein, um eine Behinderung schmälern oder abbauen zu können. Und zwar so, dass Du nur dadurch ungehindert am Alltag und gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst. Eine bloße Steigerung des Komforts reicht hier nicht aus. Der Vermieter darf einen Nachweis darüber verlangen, dass eine bauliche Veränderung nicht nur nützlich, sondern erforderlich ist.

Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, heißt das zudem nicht, dass Dein Vermieter für die Kosten aufkommen muss. Die Finanzierung der Anpassungen liegt in Deiner Hand. Allerdings kannst Du beispielsweise bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse Unterstützung beantragen. Bundeslandspezifisch gibt es außerdem weitere Hilfsangebote, über die Du Dich informieren solltest. Mehr dazu liest Du weiter unten in diesem Artikel.

Zusätzlich bist Du (falls nicht anders vereinbart) verpflichtet, den Umbau im Falle eines Auszugs wieder rückgängig zu machen. Um dies sicherzustellen, kann Dein Vermieter eine entsprechend erhöhte Kaution verlangen.

Kann der Umbau zur behindertengerechten Wohnung untersagt werden?

Grundsätzlich gilt die oben genannte Bestimmung, dass Du Anspruch auf Zustimmung zum Umbau hast. Allerdings ist hier wichtig, die Unterscheidung zwischen Anpassungen innerhalb und außerhalb der Wohnung vorzunehmen. Das Einverständnis zu baulichen Veränderungen innerhalb Deiner eigenen vier Wände kann in der Regel von Deinem Vermieter nicht verweigert werden.

Anders verhält es sich im restlichen Bereich eines Miethauses. Wenn das Interesse von Vermieter oder anderen Mietern das der behindertengerechten Nutzung übersteigt, ist ein Widerspruch möglich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Statik gefährdet wird oder das Treppenhaus signifikant verengt wird.

Mietzuschuss behindertengerechte Wohnung

Umbauten können sehr kostspielig sein. Doch Du kannst finanzielle Unterstützung durch unterschiedliche Institutionen erhalten. In diesem Artikel stellen wir Dir drei Möglichkeiten vor:

  1. Pflegekasse: Du hast einen Pflegegrad? Dann kannst Du Dir einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sichern. Dazu solltest Du Dich mit Deiner Pflegekasse in Verbindung setzen und Dich umfangreich beraten lassen.
  2. Förderprogramme: Jedes Land bietet in der Regel Förderprogramme an, die behindertengerechtes Bauen oder Umbauen finanziell unterstützen. Das können z. B. spezielle Darlehen oder Zuschüsse sein, die einem zur Verfügung gestellt werden. Hier solltest Du mit der zuständigen Stelle (z. B. Wohnraumförderstelle Deines Wohnorts) Kontakt aufnehmen und Dich beraten lassen.
  3. KfW-Programme: Die Kreditanstalt für Wideraufbau hat verschiedene Programme entwickelt, die auf den Kauf, Bau und Umbau von altersgerechtem Wohnraum ausgelegt sind. Kommt für Dich ein KfW-Programm in Frage, solltest Du diese für eine ausführliche Beratung kontaktieren.

Nun hast Du drei Möglichkeiten kennengelernt, wie Du einen Mietzuschuss für eine behindertengerechte Wohnung erhalten kannst. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote, die Du nicht außer Acht lassen solltest.

Unser FlixTipp für Dich

Erkundige Dich ganz in Ruhe und wäge ab, welche Varianten für Dich in Frage kommen. Lasse Dich auf jeden Fall umfangreich beraten, um die Zuschüsse zu erhalten, die Dir zustehen.

Welche Eigenschaften umfasst eine behindertengerechte Wohnung?

Wie eingangs bereits erwähnt, kann abhängig von der Behinderung die notwendige Ausstattung Deiner Wohnung abweichen. Aspekte der Barrierefreiheit und zur Nutzung mit dem Rollstuhl sind allerdings über die DIN 18040-2 festgelegt. Gerade die Anforderungen an eine rollgerechte Wohnung sind umfassend, um sich ungehindert in den eigenen vier Wänden fortzubewegen. Die meisten Bundesländer haben Teile davon ins Baugesetz aufgenommen, in anderen gilt sie als Empfehlung zum Umbau. Hast Du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, werden die Anpassungen in der Regel anhand dieser Vorgaben stattfinden.

Neben baulichen Maßnahmen wie

kannst Du Dir Deinen Alltag mit medizinischen Hilfsmitteln erleichtern. Die Kosten für diese können von Deiner Krankenkasse übernommen werden. Ein faltbarer elektrischer Rollstuhl für die Nutzung im Innenbereich oder Haltegriffe (z. B. Haltegriffe für die Dusche) zählen beispielsweise dazu. Bei der Nutzung eines Rollstuhls sollte allerdings beachtet werden, dass ein rollstuhlgerechtes Bad und eine rollstuhlgerechte Küche erforderlich ist. Auch ein Behindertenparkplatz vor der Haustür kann äußerst praktisch sein.

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Diskussion

31 Kommentare

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Leider können wir da nicht weiterhelfen. Unser Tipp: Um eine geeignete barrierefreie Wohnung zu finden, wende Dich an Deine örtliche Wohnbaugesellschaft.
      Diese greift meist auf eine eigene Kartei mit barrierefreien Wohnungen zurück oder stellt den Kontakt zu entsprechenden Organisationen her.
      Auch auf Immobilienplattformen oder in Zeitungen findest Du barrierefreie Wohnungen.

      Wir drücken die Daumen!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  1. Ich finfe mich in fsst allen Fällen meiner Behinderung hier wieder, zu 90% und bin fankbar, zu wissen es gäbe Hilfe für mich. Jedoch kenne ich kaum Institute, die mir helfen & wie & wo ich mich für meine Bedürfnisse hinwenden kann. Weiters kann ich mich nicht so ausdrücken um das optimale Ziel zu erreichen. Bitte helfen Sie mir🙏bitte🙏🙏🙏

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Wenn Du auf der Suche nach einer behindertengerechten Wohnung bist, wende Dich an Deine örtliche Wohnbaugesellschaft.
      Diese greift meist auf eine eigene Kartei mit barrierefreien Wohnungen zurück oder stellt den Kontakt zu entsprechenden Organisationen her.

      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    sind Makler verpflichtet,einen schwerbehinderten vorzuziehen,wenn die angebotene Wohnung, rollstuhlgerecht-barrierefrei ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mona

    1. Hallo Mona,
      vielen Dank für Deinen Kommentar. Makler sind in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, schwerbehinderte Menschen bei der Wohnungsvergabe vorzuziehen, auch wenn die angebotene Wohnung rollstuhlgerecht oder barrierefrei ist. Um an eine rollstuhlgerechte/barrierefreie Wohnung zu gelangen, können soziale Wohnbaugesellschaften oftmals weiterhelfen, da diese darauf spezialisiert sind.
      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Der Artikel ist sehr hilfreich. Unsere Verhältnisse bei denen wir Unterstützung benötigen: wohne mit Ehefrau (Pflegegrad 5, GdB von 100 aG, B, H) und Pflegeperson (Tochter) im 6-Familienhaus (alles Eigentümer). Unsere Terrassentür muss behindertengerecht ausgetauscht werden, um mit Rollstuhl und/oder Transfer-/Umsetzhilfe passieren zu können ; kann die WEG das ablehnen? Um mit der v.g. Hilfe (kleine Räder ) die eigene Terrasse zum Garagenhof zu überqueren um zum PKW zu gelangen, muss ich den Hof befahren, der jedoch vollständig mit Lochpflaster (Löcher von 5 x 5 cm) belegt ist, so dass der Hof mit Vollpflaster (glatte Oberfläche) neu belegt werden muss. Können die Eigentümer das mehrheitlich verhindern? Vielleicht können Sie uns helfen? mfg Lothar Michalski die Transferhilfe Bei uns

    1. Hallo Lothar,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Durch den Paragraphen §554 BGB stehen dir grundsätzlich bauliche Veränderungen zu, um Deine Wohnung behindertengerecht zu modernisieren. Leider können wir Dir aber nicht sagen, ob die WEG das ablehnen kann. Wende Dich dazu am besten an eine Beratungsstelle, wie z.B. der Caritas.

      Wir hoffen, dass wir Dir damit weiterhelfen konnten und wünschen Dir einen schönen Tag.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. § 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schließt gleichermaßen jede Person ein, die krankheits-, altersbedingt oder von Geburt an auf irgendeine Weise im Alltag eingeschränkt ist. Ein bestimmter Pflegegrad wird dafür nicht vorausgesetzt.
      Wenn Du zur Miete wohnst, empfehlen wir Dir mit Deinem Anliegen auf Deinen Vermieter zuzugehen.

      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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