10. Dezember 2021
Behindertenparkausweis: Beantragung, Voraussetzungen und Nutzung
In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist.

Behindertenparkausweis: Beantragung, Voraussetzungen und Nutzung
In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich infrage kommt, erfährst Du hier.
Gut zu wissen
Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.
Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen. Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
Auch für schwerbehinderte Menschen, die diesen Personengruppen gleichgestellt sind und vergleichbare Einschränkungen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den blauen Parkausweis zu erhalten.
In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden sich daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.
Wie beantragt man einen Behindertenparkausweis?
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen erklärt und begründet werden.
Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:
- Schwerbehindertenausweis mit einem der oben genannten Merkzeichen oder Nachweis über beidseitige Amelie oder Phokomelie
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung zur Gleichstellung
- Passbild
Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.
So nutzt Du den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an dem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.
Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder die Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.
Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:
- eingeschränktes Halteverbot (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
- Bewohnerparkplätze (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
- Fußgänger- und Ladezonen (während der Ladezeit)
- Plätze mit Parkuhren oder Automaten (ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung)
- außerhalb gekennzeichneter Flächen in verkehrsberuhigten Zonen
- im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
- an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden
Wichtig ist, dass der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist und die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt wird, wo dies erforderlich ist.
Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest und dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Alternative: die orangene Ausnahmegenehmigung
Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:
- gebührenlos und zeitunabhängig an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Bewohnerparkplätzen (für bis zu 3 Stunden)
- im eingeschränkten Parkverbot (für bis zu 3 Stunden)
- im verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit
- im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
- an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden
Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.
Einen orangenen Parkausweis kannst Du mit folgenden Voraussetzungen beantragen:
- mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 80 für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen und Lendenwirbeln
- mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 70, wenn zu der o. g. Funktionsstörung ein Grad der Behinderung von 50 für Funktionsstörung von Herz und Atemorganen hinzukommt
- mit einem Grad der Behinderung ab 70 für zeitgleich einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung
- mit einem Grad der Behinderung ab 60 für Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn
- kleinwüchsige Menschen mit einer maximalen Körpergröße von 139 cm
Hinweis: Die Voraussetzungen können im Detail je nach Bundesland oder Kommune variieren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du Dich vorab bei Deiner zuständigen Behörde über die Regelungen informierst.
Parken ohne Behindertenparkausweis
Wenn Du keinen der genannten Behindertenparkausweise besitzt, kannst Du bis zu drei Minuten auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.
Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen. Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.
Detaillierte Angaben zu anfallenden Bußgeldern findest Du übrigens im Bußgeldrechner.
Fazit: Behindertenparkausweis beantragen
Informiere Dich zunächst über die Voraussetzungen, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Schaue Dir auch unbedingt die verschiedenen Geltungsbereiche an, damit Du weißt, wo das Auto mit dem Behindertenparkausweis stehen darf. Ein blauer Behindertenparkausweis ermöglicht Dir z. B. in der gesamten EU viele Möglichkeiten. Der orangefarbene gilt lediglich in Deutschland.
Lade Dir das jeweilige Antragsformular auf der Webseite Deiner zuständigen Behörde herunter. Fülle dieses aus und reiche es zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Amt ein. Jetzt heißt es, auf einen Daumen nach oben vom Amt warten.
Mehr über Barrierefreiheit und Rollstuhl-Themen erfahren?
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In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich infrage kommt, erfährst Du hier.
Gut zu wissen
Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.
Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen. Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
Auch für schwerbehinderte Menschen, die diesen Personengruppen gleichgestellt sind und vergleichbare Einschränkungen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den blauen Parkausweis zu erhalten.
In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden sich daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.
Wie beantragt man einen Behindertenparkausweis?
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen erklärt und begründet werden.
Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:
- Schwerbehindertenausweis mit einem der oben genannten Merkzeichen oder Nachweis über beidseitige Amelie oder Phokomelie
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung zur Gleichstellung
- Passbild
Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.
So nutzt Du den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an dem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.
Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder die Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.
Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:
- eingeschränktes Halteverbot (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
- Bewohnerparkplätze (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
- Fußgänger- und Ladezonen (während der Ladezeit)
- Plätze mit Parkuhren oder Automaten (ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung)
- außerhalb gekennzeichneter Flächen in verkehrsberuhigten Zonen
- im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
- an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden
Wichtig ist, dass der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist und die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt wird, wo dies erforderlich ist.
Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest und dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Alternative: die orangene Ausnahmegenehmigung
Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:
- gebührenlos und zeitunabhängig an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Bewohnerparkplätzen (für bis zu 3 Stunden)
- im eingeschränkten Parkverbot (für bis zu 3 Stunden)
- im verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit
- im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
- an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden
Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.
Einen orangenen Parkausweis kannst Du mit folgenden Voraussetzungen beantragen:
- mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 80 für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen und Lendenwirbeln
- mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 70, wenn zu der o. g. Funktionsstörung ein Grad der Behinderung von 50 für Funktionsstörung von Herz und Atemorganen hinzukommt
- mit einem Grad der Behinderung ab 70 für zeitgleich einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung
- mit einem Grad der Behinderung ab 60 für Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn
- kleinwüchsige Menschen mit einer maximalen Körpergröße von 139 cm
Hinweis: Die Voraussetzungen können im Detail je nach Bundesland oder Kommune variieren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du Dich vorab bei Deiner zuständigen Behörde über die Regelungen informierst.
Parken ohne Behindertenparkausweis
Wenn Du keinen der genannten Behindertenparkausweise besitzt, kannst Du bis zu drei Minuten auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.
Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen. Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.
Detaillierte Angaben zu anfallenden Bußgeldern findest Du übrigens im Bußgeldrechner.
Fazit: Behindertenparkausweis beantragen
Informiere Dich zunächst über die Voraussetzungen, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Schaue Dir auch unbedingt die verschiedenen Geltungsbereiche an, damit Du weißt, wo das Auto mit dem Behindertenparkausweis stehen darf. Ein blauer Behindertenparkausweis ermöglicht Dir z. B. in der gesamten EU viele Möglichkeiten. Der orangefarbene gilt lediglich in Deutschland.
Lade Dir das jeweilige Antragsformular auf der Webseite Deiner zuständigen Behörde herunter. Fülle dieses aus und reiche es zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Amt ein. Jetzt heißt es, auf einen Daumen nach oben vom Amt warten.
Mehr über Barrierefreiheit und Rollstuhl-Themen erfahren?
Dir hat der Beitrag gefallen und Du möchtest sofort weiterlesen? Dann schaue Dich gerne in Ruhe auf unserem Blog um. Vielleicht interessieren Dich ja folgende Themen:
Faltrollstühle: Platzsparend, handlich und ideal für unterwegs
Rollstuhlgerechte Autos – das musst Du wissen
Rollstuhlgerecht oder barrierefrei? Wo liegen die Unterschiede?
Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
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46 Kommentare
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Hallo Monika,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Einen Behindertenparkausweis beantragst Du bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bzw. beim Ordnungsamt. Dafür benötigst Du in der Regel einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, ein Passfoto und ggf. ein ärztliches Gutachten. Das Antragsformular bekommst Du online oder vor Ort.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team
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Wo beantrage ich einen Schwerbehinderten Ausweis ....
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Hallo Vera,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Einen Schwerbehindertenausweis beantragst Du beim zuständigen Versorgungsamt bzw. Amt für Soziales Deines Bundeslandes oder Wohnortes. Das geht in den meisten Fällen per Post oder online. Du füllst ein Formular aus, beschreibst Deine gesundheitlichen Einschränkungen und gibst an, welche Ärzte Dich behandeln. Wichtig: Der Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt. Die Bearbeitung kann ein paar Wochen dauern.
Herzliche Grüße
Dein ergoflix-Team -
Ya haloo alle.ich müchter bitte eine bihendette parkplaz in die nie weil ich kahnn nicht Lauffen.bitte ich wahrte antworten Danke mit freundlichen Grüßen
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Hallo Mohammed,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte das Anliegen erklärt und begründet werden. Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können: Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen oder Nachweis über beidseitige Amelie oder Phokomelie, Ausweisdokument, Bescheinigung zur Gleichstellung, Passbild.
Die Beantragung ist kostenlos.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Bin in Zukunft auf Rollstuhl angewiesen,IT Rollator geht nicht mehr.
Habe G im behinderten Ausweis stehen mit 100%
Was muss ich dann tun?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Ringwald-
Hallo, danke für Deine Nachricht.
Um einen Parkausweis für öffentliche Behinderten-Parkplätze zu erhalten, wende Dich am besten an Deine Stadt oder das zuständige Straßenverkehrsamt, um mehr über die Beantragung zu erfahren.
Wir drücken Dir die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung.Du interessierst Dich für einen faltbaren Elektrorollstuhl? Wir beraten Dich gerne zu den Modellen von ergoflix, die auch von der Krankenkasse bezuschusst werden können.
Rufe uns gerne an unter 02852 7053819 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.Wir freuen uns auf Deine Nachricht!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Hallo hier ist Jaqueline Pohlmann habe mein behinderten Ausweis verloren
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Hallo Jaqueline,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Wenn Du Deinen Schwerbehindertenausweis verloren hast, wende Dich einfach direkt an die zuständige Behörde - dies ist in der Regel die Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung. Die Mitarbeitenden können Dir bei den weiteren Schritten behilflich sein.
Hast Du hingegen Deinen Behindertenparkausweis verloren, wende Dich gerne an das Ordnungsamt bzw. das Straßenverkehrsamt - die Zuständigkeit ist abhängig von der Organisation in Deinem Wohnort.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich habe 100 gbschwerbehinderung und pflegegrad 3 hätte gerne den orange parkausweis ist das möglich
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Hey, danke für Deine Anfrage. Leider können wir Dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Wende Dich am besten an Dein Straßenverkehrsamt oder an das Ordnungsamt, um Dich weiter zu informieren und nachzufragen, welche Dokumente benötigt werden.
Wir drücken Dir die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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- Welches Modell zu Deinem Alltag passt
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[Anm. d. Red.: Persönliche Daten entfernt] 1966 Rheumatoide Arthritis festgestellt, behandelt vom Internisten mit Penduran Spritzen und durfte meine Lehre nicht weiter als Elektromonteur ausüben, danach Lehre als Krankenschwester. Da ich immer wieder Rheumaschübe aufgetreten sind mit Gelenkdeformierungen erfolgten viele Operationen. ( bd. Vorfüße versteift, schwere Arthrose in bd. Sprunggelenken, Spinalkanalstenosen OP.) Außerdem Osteoporose, Arthrose und Fibromyalgie. Landesamt für Soziales und Versorgung verweigert mir eine Parkerleichterung. Schwerbeschädigten Ausweis mit 70 Prozent und Merkzeichen G vorhanden. Rheumatologische Behandlung seit 1966. Hiermit bitte ich um eine Parkerleichterung. Mit frdl. Gruß Monika Haug Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.