10. Dezember 2021

Behindertenparkausweis: Beantragung, Voraussetzungen und Nutzung

In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist.

Elektrorollstuhl ergoflix® Behinderten ausweis
Verfasst von
Mareen Hebing
zertifizierte Medizinprodukteberaterin

In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und zeitgleich sicherstellen, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.

Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich infrage kommt, erfährst Du hier.

Gut zu wissen

Die ergoflix Group GmbH stellt in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkausweises zur Verfügung. Um den Ausweis zu beantragen, wende Dich bitte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. an das Ordnungsamt.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.

Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen. Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie)
  • Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)

Auch für schwerbehinderte Menschen, die diesen Personengruppen gleichgestellt sind und vergleichbare Einschränkungen haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den blauen Parkausweis zu erhalten.

In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden sich daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.

Wie beantragt man einen Behindertenparkausweis?

Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner. Bei der zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) persönlich, schriftlich oder online einen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen erklärt und begründet werden.

Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:

  • Schwerbehindertenausweis mit einem der oben genannten Merkzeichen oder Nachweis über beidseitige Amelie oder Phokomelie
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung zur Gleichstellung
  • Passbild

Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis in der Regel für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.

So nutzt Du den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an dem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.

Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder die Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.

Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:

  • eingeschränktes Halteverbot (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
  • Bewohnerparkplätze (für bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
  • Fußgänger- und Ladezonen (während der Ladezeit)
  • Plätze mit Parkuhren oder Automaten (ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung)
  • außerhalb gekennzeichneter Flächen in verkehrsberuhigten Zonen
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
  • an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden

Wichtig ist, dass der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist und die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt wird, wo dies erforderlich ist.

Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest und dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.

Alternative: die orangene Ausnahmegenehmigung

Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist.

Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:

  • gebührenlos und zeitunabhängig an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • auf Bewohnerparkplätzen (für bis zu 3 Stunden)
  • im eingeschränkten Parkverbot (für bis zu 3 Stunden)
  • im verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken gestattet ist, ist eine Überschreitung der Parkdauer erlaubt
  • an Stellen, die durch „Parken“ (Zeichen 314) oder „Parken auf Gehwegen“ (315) gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf die Parkdauer überschritten werden

Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.

Einen orangenen Parkausweis kannst Du mit folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 80 für Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen und Lendenwirbeln
  • mit Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 70, wenn zu der o. g. Funktionsstörung ein Grad der Behinderung von 50 für Funktionsstörung von Herz und Atemorganen hinzukommt
  • mit einem Grad der Behinderung ab 70 für zeitgleich einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnableitung
  • mit einem Grad der Behinderung ab 60 für Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn
  • kleinwüchsige Menschen mit einer maximalen Körpergröße von 139 cm

Hinweis: Die Voraussetzungen können im Detail je nach Bundesland oder Kommune variieren. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du Dich vorab bei Deiner zuständigen Behörde über die Regelungen informierst.

Parken ohne Behindertenparkausweis

Wenn Du keinen der genannten Behindertenparkausweise besitzt, kannst Du bis zu drei Minuten auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.

Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen. Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.

Detaillierte Angaben zu anfallenden Bußgeldern findest Du übrigens im Bußgeldrechner.

Fazit: Behindertenparkausweis beantragen

Informiere Dich zunächst über die Voraussetzungen, um einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Schaue Dir auch unbedingt die verschiedenen Geltungsbereiche an, damit Du weißt, wo das Auto mit dem Behindertenparkausweis stehen darf. Ein blauer Behindertenparkausweis ermöglicht Dir z. B. in der gesamten EU viele Möglichkeiten. Der orangefarbene gilt lediglich in Deutschland.

Lade Dir das jeweilige Antragsformular auf der Webseite Deiner zuständigen Behörde herunter. Fülle dieses aus und reiche es zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Amt ein. Jetzt heißt es, auf einen Daumen nach oben vom Amt warten.

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Diskussion

46 Kommentare

  1. Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit GdB 90 und MZ G. Bin schwer Herzkrank und durch eine Peroneusparese sehr stark Gehbehindert. Da mir das MZ B (Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln)) im Ausweis fehlt verweigert man mir die Parkerleichterung. Was hat die Begleitperson mit meiner Einschränkung in der Beweglichkeit zu tun?
    Einige Ordnungsämter haben das erkannt. So werden dort bei GdB 70 mit MZ G Ausweise zur Parkerleichterung ausgestellt. Für eine ältere Dame mit GdB 50 OHNE MZ wurde ebenfalls ein Ausweis ausgestellt.
    Wie kann ich in den Besitz einer Parkerleichterung kommen?

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht!

      vielen Dank für Deine Anfrage. Leider können wir Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen, denn der Prozess der Beantragung kann von Stadt zu Stadt variieren. Daher empfehlen wir Dir, Deine Frage mit der zuständigen Verwaltung Deiner Stadt oder Gemeinde zu klären. Wir drücken die Daumen und wünschen alles Gute!

      Viele Grüße aus Hamminkeln und einen schönen Tag
      Dein ergoflix-Team

  2. Besteht auch die Möglichkeit, anstelle eines Rollstuhles einen sog. Rollator zu benutzen? Er ermöglicht das Zurücklegen des Weges vom Wagen zur Einkaufs-
    möglichkeit.

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Ja, auch ein Rollator kann genutzt werden. Wenn eine Gehhilfe wie ein Rollator, nicht ausreicht, um Strecken zu bewältigen, kann ein E-Rollstuhl die richtige Wahl sein. Als Anbieter für faltbare E-Rollstühle unterstützen wir Dich dabei, die richtige Mobilitätslösung zu finden. Mit dem ergoflix-Mobilitätscheck bekommst Du wertvolle Anregungen auf Deiner Suche nach dem passenden Hilfsmittel:
      https://wissenswertes.ergoflix.de/mobilitaetscheck/mobilitaetsberatung/. Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat beiseite. Rufe uns einfach an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe den Parkausweis für Behinderte ( G, aG, 80 % ).
    Wird zusätzlich eine Parkscheibe erforderlich !?

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Unseres Wissens nach wird eine Parkscheibe erfoderlich, wenn im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonen-Halteverbot geparkt wird.
      Wende Dich am besten an Deine Stadt oder an das zuständige Straßenverkehrsamt, um Dich weiterzuinformieren.

      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. Hallo, mein Vater hat den pflegegrad 3 ,und einen schwerbehinderung von 60% und läuft mit rollator oder Rollstuhl , ich bin die pflegeperson, , muss also mit ihm viel Auto fahren bzw zu Ärzten etc, , habe ich da auch Anrecht für so einen Ausweis?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. Hey, danke für Deine Frage. Nach unserem Kenntnisstand darf der Parkausweis auch von der Person genutzt werden, die die pflegebedürftige Person befördert. Um einen Parkausweis für öffentliche Behinderten-Parkplätze zu erhalten, wendet Euch am besten an Eure Stadt oder an das zuständige Straßenverkehrsamt und erfahrt mehr über die Beantragung.

      Wir wünschen Euch alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. Wir haben ein Pflegekind (auf Dauer) bekommen, PG 4, SBA 80 aG, G, B, H.
    Der Vater händigt den Parkausweis nicht aus.
    Können wir einfach einen neuen beantragen ?
    Wird der erste (der beim Vater) dann ungültig ?
    Bekommen wir überhaupt einen neuen ?

    1. Hey, danke für Deine Anfrage. Leider können wir Dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Wende Dich am besten an Dein Straßenverkehrsamt oder an das Ordnungsamt, um Dich weiter zu informieren.

      Wir drücken Dir die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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