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10. April 2026

So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle.

Das Bild zeigt einen Mann im ergoflix-Rollstuhl an einer Strandpromenade, neben ihm sitzt eine Frau.

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Was genau Du bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um einen Rollstuhl bei der AOK zu beantragen, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen.
  • Du musst eine gesetzliche Zuzahlung leisten. In manchen Fällen können weitere Kosten auf Dich zukommen.
  • Eine Bezuschussung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse, weshalb es zu individuellen Abweichungen kommen kann.

Elektrorollstuhl von der AOK: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Vorab: Ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.

Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, muss unter anderem eine besonders wichtige Grundvoraussetzung gegeben sein: Dein Arzt muss Dir die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.

Achtung: Hilfsmittelnummer vermerken lassen

Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zwar übernimmt die AOK teilweise auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.

Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl bei der AOK?

Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Arztgespräch vereinbaren: Dein Arzt untersucht Dich eingehend und bespricht mit Dir, welche Eigenschaften Dein Rollstuhl haben sollte. Er stellt Dir eine Verordnung aus, die einem Rezept ähnelt.
  2. Sanitätshaus finden: Lasse Dich im Fachhandel beraten und teste verschiedene Modelle. Hast Du das passende gefunden, reicht das Sanitätshaus die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag für das ausgewählte Modell bei Deiner Krankenkasse ein.
  3. Abwarten: Die AOK prüft, ob Dein Hilfsmittelantrag genehmigt wird.

Sollte Dein Antrag auf ein einen Rollstuhl von der AOK abgelehnt werden, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein".

Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

Gut zu wissen

Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der AOK übernommen.

Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite der AOK oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.

ergoflix-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer von der AOK

Im ergoflix-Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer, so zum Beispiel den ergoflix-Bestseller ergoflix® LX. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.

Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für den Alltag und auf Reisen eignet, bist Du bei ergoflix genau richtig!

Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der AOK. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 - 94590-00.

Fazit

Du kannst einen elektrischen Rollstuhl von Deiner Krankenkasse, der AOK, bezuschussen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arzt Dir eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Rollstuhlmodelle mit Hilfsmittelnummer erhöhen die Chancen einer Bezuschussung zusätzlich. In der Regel werden die Kosten für eine Wartung oder Reparatur im Anschluss ebenfalls von der AOK übernommen. Beachte: Bei Kostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.

FAQ

Welche Hilfsmittel werden von der AOK bezahlt?

Die AOK bezahlt Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Damit soll eine Einschränkung ausgeglichen oder der Alltag allgemein erleichtert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder Prothesen.

Welchen Rollstuhl zahlt die AOK?

Die AOK zahlt einen Zuschuss für Deinen Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel wird ein Standard- oder Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernommen. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt dir bestätigt, dass Du diesen Rollstuhl benötigst.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der AOK?

Du kannst einen Rollstuhl bei der AOK beantragen, indem Du Dir zunächst eine ärztliche Verordnung ausstellen lässt. Mit dieser Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus und suchst Dir dort ein entsprechendes Rollstuhlmodell aus. Du erhältst einen Kostenvoranschlag und dieser wird zusammen mit Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse eingereicht.

Muss ich für einen Rollstuhl bei der AOK etwas zuzahlen?

Ja, wenn Du einen Rollstuhl von der AOK erhältst, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt, sofern keine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt. Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

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Diskussion

43 Kommentare

  1. Ich benötige Hilfe zur Beantwortung eines ergoflix L bei der AOK.ich kann leider nicht mehr sprechen nach dem Schlaganfall beide Beine und der linke Arm sind stark eingeschränkt . Ich habe die Pflegestufe 4 mein Name. Bernd H.aus Dresden

    1. Guten Tag,

      sehr gerne helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  2. Ihre beschriebene Antragsweise entspricht nicht dem Gesetz SGBV! Sobald der Arzt ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis verordnet ($ 73 Abs. 2 Nr 7 SGBV), hat die KK die Leistung zu erbringen. Der "Spitzenverband Bund der KK" kann für Hilfsmittelgruppwn die Erstattungshöhe begrenzen, der verbleibende Rest ist der Eigenanteil. Die gängige Praxis, ärztliche Verordnungen "abzulehnen" ist der KK nicht nur "verboten", weil das SGB keine Ermächtigung enthält, sondern darüber hinaus strafbar als "Untreue", Betrug usw. Und in Folge des öffentlichen Behördenstatus ($1 Abs.2 SGB X) kommt Amtsmissbrauch bis zur Rechtsbeugung $ 339 StGB in Betracht.
    Leider lässt sich das Recht der GKV gem. SGB V nicht durchsetzen, weil scheinbar kein Sozialrichter mehr über ausreichende Lesekompetenz verfügt, das BSG leider inbegriffen.
    Betrogene Anspruchsberechtigte sollten sich vom Sachbearbeiter im SGB V die Stelle zeigen lassen, die die KK zu dieser Ablehnung berechtigen soll, die gibt es nämlich nicht. $ 33 SGBV: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die erforderlich sind; das Nähere entspricht obigem...
    Verfügt der E-Rollstuhl über CE-Konformität nach MedProdV, ist er im Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen und damit fällt er unter die Pflicht-Leistungsarten gem. $11 SGB V. Um die entsprechenden Verträge mit den Leistungserbringern muss sich die KK selbst bemühen und ist vollumfänglich handlungspflichtig einschließlich Lieferung und Wartungsvertrag mit dem Sanitätshaus.

    1. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Unseren Recherchen zur Folge haben die Krankenkassen die Befugnis, über eingehende Anträge zu entscheiden und demzufolge auch eine Ablehnung auszusprechen.
      Gemäß § 33 Abs. 5b SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Anträge, die nicht genehmigungspflichtig sind, zu prüfen. Aus der Tatsache, dass eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich schließen: Anträge können sowohl positiv als auch negativ ausfallen.

      Die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Hilfsmittel müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Leistungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürfen Krankenkassen nicht bewilligen. Dies ist dem in § 12 SGB V beschriebenem Wirtschaftlichkeitsgebot zu entnehmen.
      Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass der Krankenkasse im Falle einer Ablehnung möglichst viele ärztliche bzw. therapeutische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels hervorgeht.

      Auch eine Schilderung Ihres persönlichen Umfeldes kann dazu beitragen, dass dem Widerspruch Abhilfe geschaffen wird. Wichtig hierbei ist jedoch zu wissen, dass die Krankenkassen nur dafür zuständig sind, Ihren Versicherten den „Nahbereich um die eigene Wohnung“ zum Erschließen zu ermöglichen. Dies ist unter anderem der „Fortschreibung der Produktgruppe 18 "Kranken-/Behindertenfahrzeuge" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V“ vom GKV Spitzenverband zu entnehmen, welches am 13.11.2018 veröffentlicht wurde.

      Daher bietet es sich an, im Widerspruch weniger darauf einzugehen, dass man den Rollstuhl im Auto transportieren möchte (es sein denn, die Krankenkasse erspart sich dadurch Fahrtkosten). Stattdessen ist es sinnvoller, mit der leichten und kompakten Bauweise des ergoflix zu argumentieren.

      Haben Sie Fragen dazu: Rufen Sie uns gerne an: 02852 – 945 90 00. Wir unterstützen und beraten Sie individuell!

      Ihr ergoflix-Team

  3. Krankenkasse in Berlin: die AOK Nordost.

    Unser faltbarer Elektrorollstuhl ergoflix L ist als Hilfsmittel gelistet, die Kosten für die Anschaffung können also theoretisch von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl sind, der sich wunderbar für ausgiebige Spazierfahrten .

    Praktisch auch ?

    1. Hey, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bezuschussung wird bei jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Wir haben eine Spezialistin im Hause, die Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Krankenkassenbezuschussung beantwortet. Rufen Sie uns einfach an: 02852 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 bis 17:00 Uhr). Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  4. Weshalb soll ich für einen ergoflix l plus 400 Euro zuzahlen, aber für einen der ca.1400 Euro kostet nichts der aber 130 kg wiegt.130 kg sind aber viel zu schwer für mich oder meine Frau.Ich wohne an einer viel befahrenen Kreisstraße Ortsauswärts ohne Gehwege, muß also zur Nutzung immer5km im Auto transportieren.?

    1. Hey,
      wir haben Ihre Anfrage an unsere Spezialistin zum Thema Krankenkassenbezuschussung weitergeleitet. Sie wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weiterhelfen. Möchten Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen? Rufen Sie uns gerne an: 02852-945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Wir freuen uns auf Sie!
      Liebe Grüße
      Ihr ergoflix-Team

    1. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Hilfsmittelnummer des ergoflix® L lautet: 18.46.05.0020.
      Gerne können Sie uns bei Fragen zur Beantragung unter 02852 - 945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr) anrufen. Wir freuen uns auf Sie!

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