10. April 2026
Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle.

So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK
Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Was genau Du bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
Vorab: Ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.
Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, muss unter anderem eine besonders wichtige Grundvoraussetzung gegeben sein: Dein Arzt muss Dir die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.
Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zwar übernimmt die AOK teilweise auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.
Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:
Sollte Dein Antrag auf ein einen Rollstuhl von der AOK abgelehnt werden, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein".
Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.
Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.
Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.
Gut zu wissen
Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der AOK übernommen.
Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite der AOK oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.
Im ergoflix-Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer, so zum Beispiel den ergoflix-Bestseller ergoflix® LX. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.
Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für den Alltag und auf Reisen eignet, bist Du bei ergoflix genau richtig!
Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der AOK. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 - 94590-00.
Du kannst einen elektrischen Rollstuhl von Deiner Krankenkasse, der AOK, bezuschussen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arzt Dir eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Rollstuhlmodelle mit Hilfsmittelnummer erhöhen die Chancen einer Bezuschussung zusätzlich. In der Regel werden die Kosten für eine Wartung oder Reparatur im Anschluss ebenfalls von der AOK übernommen. Beachte: Bei Kostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.
Die AOK bezahlt Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Damit soll eine Einschränkung ausgeglichen oder der Alltag allgemein erleichtert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder Prothesen.
Die AOK zahlt einen Zuschuss für Deinen Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel wird ein Standard- oder Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernommen. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt dir bestätigt, dass Du diesen Rollstuhl benötigst.
Du kannst einen Rollstuhl bei der AOK beantragen, indem Du Dir zunächst eine ärztliche Verordnung ausstellen lässt. Mit dieser Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus und suchst Dir dort ein entsprechendes Rollstuhlmodell aus. Du erhältst einen Kostenvoranschlag und dieser wird zusammen mit Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse eingereicht.
Ja, wenn Du einen Rollstuhl von der AOK erhältst, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt, sofern keine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt. Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.
Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Was genau Du bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
Vorab: Ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.
Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, muss unter anderem eine besonders wichtige Grundvoraussetzung gegeben sein: Dein Arzt muss Dir die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.
Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zwar übernimmt die AOK teilweise auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.
Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:
Sollte Dein Antrag auf ein einen Rollstuhl von der AOK abgelehnt werden, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein".
Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.
Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.
Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.
Gut zu wissen
Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der AOK übernommen.
Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite der AOK oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.
Im ergoflix-Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer, so zum Beispiel den ergoflix-Bestseller ergoflix® LX. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.
Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für den Alltag und auf Reisen eignet, bist Du bei ergoflix genau richtig!
Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der AOK. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 - 94590-00.
Du kannst einen elektrischen Rollstuhl von Deiner Krankenkasse, der AOK, bezuschussen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arzt Dir eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Rollstuhlmodelle mit Hilfsmittelnummer erhöhen die Chancen einer Bezuschussung zusätzlich. In der Regel werden die Kosten für eine Wartung oder Reparatur im Anschluss ebenfalls von der AOK übernommen. Beachte: Bei Kostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.
Die AOK bezahlt Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Damit soll eine Einschränkung ausgeglichen oder der Alltag allgemein erleichtert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder Prothesen.
Die AOK zahlt einen Zuschuss für Deinen Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel wird ein Standard- oder Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernommen. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt dir bestätigt, dass Du diesen Rollstuhl benötigst.
Du kannst einen Rollstuhl bei der AOK beantragen, indem Du Dir zunächst eine ärztliche Verordnung ausstellen lässt. Mit dieser Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus und suchst Dir dort ein entsprechendes Rollstuhlmodell aus. Du erhältst einen Kostenvoranschlag und dieser wird zusammen mit Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse eingereicht.
Ja, wenn Du einen Rollstuhl von der AOK erhältst, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt, sofern keine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt. Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.
Unsicher, welches Modell zu Dir passt?
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Ø 5,0 von 5 · 2 Bewertungen
Hallo, danke für Deine Nachricht. Das tut uns wirklich leid. Wie schade, dass die Krankenkasse den Rolli abgelehnt hat. Widerspruch einlegen, lohnt sich aber auf jeden Fall.
Wusstest Du, dass wir Spezialisten im Team haben, die Dich kostenfrei bei Deinem Hilfsmittelantrag unterstützen? Wir wissen, worauf es bei der Beantragung ankommt und beraten Dich gerne, auch nach einer bereits erfolgten Ablehnung! Melde Dich einfach bei uns unter 02852 9459000 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich. 🙂
Die Hilfsmittelnummern unserer Modelle findest Du hier: https://wissenswertes.ergoflix.de/was-sind-hilfsmittelnummern/.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo, gibt es die Möglichkeit in oder um Dresden ihre Elektro Rollstühle sich anzusehen und zu testen?
VG
Uta Bruns
Hey,
vielen Dank für Deine Anfrage. Unsere faltbaren E-Rollstühle kannst Du in Dresden testen und Probe fahren. Entweder kommt ein Kollege aus dem Außendienst bei Dir vorbei und Du kannst die Probefahrt in Deiner gewohnten Umgebung durchführen oder Du nimmst eine ausgiebige Testfahrt bei einem unserer über 600 Sanitätshauspartner wahr. Ruf uns am besten einmal an – so können wir besprechen, welche Möglichkeit für Dich am besten ist: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln und wir wünschen einen tollen Tag.
Dein ergoflix-Team
Die Techniker lehnt eine Bezuschussung ab, mit der Begründung:
Nur für den Innenbereich geeignet. Hat keine Beleuchtung. Kann nur 4 cm Höhe überwinden
Guten Tag,
das tut uns leid, dass die Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde.
Wir haben Modelle im Sortiment wie den ergoflix® LXplus (18.50.07.0002), der eine Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich hat und mit einer Beleuchtung ausgestattet ist. Dank Faltmechanismus kann dieser Elektrorollstuhl einfach zusammengeklappt und platzsparend verstaut werden. Leistungsstarke Akkus bringen Sie 24 km weit.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Wir haben Experten in unserem Team, die Ihnen beratend zur Seite stehen. Melden Sie sich gerne bei uns unter 02852 - 945 90 00 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Werktags sind wir von 8.30 – 18.00 Uhr erreichbar.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
ich bin 72 jähre krank patient ich habe schwerbehinderte ausweiss ich habe pflegegrad 2.
ich laufen mit Rollator. ich habe knie schmerzen mit bandschibe schmerzen.
Hallo,
nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Kundenservice auf und finden Sie heraus, ob eine Mobilitätslösung von ergoflix die richtige für Sie ist: 02852-945 90 00. Heute sind wir noch bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Ihr ergoflix-Team
Bis zu wieviel kmh kann ein e mobil fahren?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt ganz unterschiedliche Modelle. Unsere faltbaren elektrischen Rollstühle fahren beispielsweise bis zu 6 km/h vorwärts und bis zu 2 km/h rückwärts. Anders ist es beim Scoozy, dem Outdoor-Mobil von ergoflix: Hier können Sie mit bis zu 15 km/h vorwärts und mit bis zu 4 km/h rückwärts unterwegs sein. Die Angaben beziehen sich auf die Modelle in unserem Produktportfolio und können je nach Hersteller variieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie am besten direkt bei unserem Serviceteam an: 02852 - 945 90 00 oder schreiben uns eine E-Mail unter info@ergoflix.de. Heute sind wir bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihre ergoflix-Team
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Meinem Vater wurde dieser ABGELEHNT. Wuderspruch geht raus. Was können wir noch tun? Wie lauten die Hilfmittel Nummern beider Modelle?
Danke und Gruß