Als allerstes lässt sich sagen: In der Theorie bekommt jeder einen Rollstuhl, der eine solche Mobilitätslösung haben möchte. Es spricht nichts dagegen, sich privat einen Rollstuhl zuzulegen. Selbstverständlich trägst Du in diesem Fall die Kosten. Denn Deine Krankenkasse wird Dir keinen Rollstuhl zur Verfügung stellen, wenn Du keinen benötigst.
Doch was ist, wenn wir die Frage etwas verändern und ergänzen: „Wer bekommt einen Rollstuhl von der Krankenkasse?“. Da sieht die Antwort nämlich ganz anders aus.
Rollstuhl von der Krankenkasse
Jeder kann sich von seiner Krankenkasse einen Rollstuhl bezuschussen lassen, der
- vorübergehend
- oder dauerhaft
von einer Mobilitätseinschränkung betroffen ist. Der Grad der Einschränkung sowie die zu erwartende Zeitspanne entscheiden darüber, für welches Modell Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten. Du musst lediglich eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die zwischen fünf und zehn Euro beträgt.
Was Sie dafür tun müssen
Damit Dir Deine Krankenkasse eine Bezuschussung gewährt, ist eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – von Deinem Arzt notwendig. Suche diesen auf und besprich mit ihm Deine individuellen Problematiken. Lies in unserem Blogbeitrag „In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen“, wie genau Du einen Antrag für ein Hilfsmittel stellst.
Übrigens: Das Vorgehen ist identisch, falls Du statt eines Elektrorollstuhls einen manuellen Rollstuhl beantragen möchtest.
Hilfsmittelantrag – wir sind für Dich da
Wir sind Experten im Bereich von faltbaren elektrischen Rollstühlen und helfen Dir gerne bei der Beantragung. Unser Team steht für all Deine Fragen bereit. Ruf uns gerne an unter 02852 - 945 90 00 oder schreib uns eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Ich benötigte ganze dringend einen E Rollstuhl der klappbar ist laufen nach 3 Meter und ich Schnaufe wie eine alte Lokomotive habe keine Krafft mehr beim Zähne Putzen Rasieren usw. muss ich jeweils 3 x jeweils 3 Pausen einlegen sonst geht garnichls überhaupt nichts