29. Oktober 2021
Es gibt viele Gründe, aus denen ein zusätzlicher Rollstuhl praktisch sein kann: Etwa als Ersatz, sollte Dein Hilfsmittel in der Reparatur sein oder aber Du kannst Dich nur mit einem elektrischen Modell im Außenbereich…

Wird ein zweiter Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen?
Es gibt viele Gründe, aus denen ein zusätzlicher Rollstuhl praktisch sein kann: Etwa als Ersatz, sollte Dein Hilfsmittel in der Reparatur sein oder aber Du kannst Dich nur mit einem elektrischen Modell im Außenbereich gut fortbewegen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen zweiten Rollstuhl? Dieser Frage gehen wir in diesem Blogbeitrag nach.
Bei einem Rollstuhl handelt es sich um ein medizinisches Hilfsmittel. Es kann daher bei der Krankenkasse beantragt und von dieser übernommen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass Du ohne diesen Deinen Alltag nicht oder nur sehr beschwerlich bewältigen kannst.
Diesen Umstand attestiert Dir Dein behandelnder Arzt. Auf Grundlage des entsprechenden Rezepts prüft die Krankenkasse Deine Anfrage. (Mehr dazu kannst Du in unserem Blogbeitrag Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten nachlesen.)
Grundsätzlich gilt dabei, dass Du einen Anspruch auf Erstversorgung hast. Wenn Du einen zweiten Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragst, handelt es sich dabei jedoch um eine Zweit- oder Mehrfachversorgung. Der Weg zur Beantragung ist in diesem Fall der gleiche – die Bewertung allerdings eine andere.
Hinter dem Wunsch eines zweiten Hilfsmittels der gleichen Art stehen sehr individuelle Gründe. Es handelt sich bei der Zu- oder Absage demnach immer um eine Einzelfallentscheidung.
Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einem Rollstuhl hast Du nicht. In seltenen Fällen kann es allerdings trotzdem zu einer Genehmigung durch die Krankenkasse kommen.
Genau wie bei der Erstversorgung musst Du plausibel begründen, weshalb ein Hilfsmittel für Deine Bedürfnisse nicht ausreichend ist. Das kann der Fall sein, wenn Deine Situation eine Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes mit sich bringt oder Du komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist.
Wie gesagt, sind diese Gründe hoch individuell. Ein Beispiel könnte sein, dass Du nicht am alltäglichen Leben teilnehmen kannst, weil Dein vorhandenes Modell sich für den Außengebrauch nicht eignet. Aber auch, wenn Du ohne Hilfsmittel komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist und eine Reparatur für Dich bedeutet, Deinen Alltag ausschließlich im Bett verbringen zu können.
Ob Deine Krankenkasse das ebenfalls so wertet, findest Du allerdings nur sicher heraus, indem Du eine Beantragung eines zweiten Rollstuhls anstoßt.
Anders wird gewertet, wenn Du nach längerer Nutzung Deines Hilfsmittels ein neues beantragen möchtest. In diesem Fall erhältst Du den zweiten Rollstuhl durch die Krankenkasse nicht zusätzlich, sondern als Ersatz.
Notwendig kann das sein, wenn Dein körperlicher Zustand sich verändert hat und Du ein Hilfsmittel mit entsprechend angepassten Eigenschaften benötigst. Aber auch, wenn die Reparaturkosten Deines Rollstuhls den Restwert übersteigen oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, entscheidet sich die Krankenkasse oft für einen Austausch.
Diese und ähnliche Gründe können demnach dazu führen, dass Du einen zweiten Rollstuhl genehmigt bekommst – allerdings anstelle des Vorhandenen.
Hierzu wird Dich Dein zuständiges Sanitätshaus ausführlich beraten. Das Fachpersonal kann Dir eine Einschätzung darüber geben, ob eine Beantragung eines neuen Rollstuhls notwendig und erfolgreich sein könnte.
Der Gedanke, dass Du bei einem Austausch das alte Hilfsmittel als Ersatz behalten kannst, liegt nahe. Wenn es sich dabei um Dein Eigentum handelt, ist das natürlich möglich. Doch: Wenn Deine Krankenkasse den Rollstuhl genehmigt hat, kann es sich dabei um eine Leihgabe handeln.
Manche Hilfsmittel gehen in Deinen Besitz über: Kompressionsstrümpfe beispielsweise oder hoch individualisierte Gegenstände. Ein Rollstuhl hingegen wird meist wie neu aufbereitet und verliehen. In diesem Fall gehört er Deiner Krankenkasse oder dem Sanitätshaus und muss nach der Benutzung zurückgegeben werden. Die entsprechenden Richtlinien werden nach der Genehmigung kommuniziert.
Eines solltest Du allerdings bedenken: Selbst, wenn es sich um Dein eigenes Hilfsmittel handelt. Es hat einen Grund, weshalb Du einen zweiten, neuen Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragst. Vielleicht sitzt Du im alten Modell nicht mehr bequem, die Maße entsprechen nicht mehr Deiner Körperstatur oder es gibt ständig Defekte. Überlege genau, ob es sicher ist, den Rollstuhl noch zu nutzen – auch, wenn es sich nur um eine Übergangsphase handelt.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, ein manuelles und ein elektrisches Modell zu besitzen – beispielsweise, wenn Du lange Strecken im Außenbereich nicht manuell bewältigen kannst, ein E-Rollstuhl im Innenbereich aber zu unhandlich ist. Es kann aber durchaus sein, dass in diesem Fall ein kompletter Austausch Deines manuellen Rollstuhls sinnvoller ist. Schließlich sind elektrische Ausführungen mittlerweile sehr handlich und sowohl für den Innen- als auch Außenbereich geeignet.
Der Grundsatz hier ist genau wie oben beschrieben: Da es sich immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung handelt, kann keine eindeutige Aussage dazu getroffen werden. Wie bei einem manuellen Modell wird auch hier durch die Krankenkasse geprüft, ob die Anschaffung eines zweiten Rollstuhls notwendig ist.
Herausfinden, ob die Beantragung funktioniert, kannst Du nur, wenn Du es versuchst. Lasse Dir eine Verordnung durch Deinen Arzt ausstellen. Auf dieser kann die Hilfsmittelnummer Deines Wunschmodells vermerkt werden. Mittlerweile verfügen auch einige Elektrorollstühle über eine solche. In unserem Produktportfolio findest Du verschiedene E-Rollstühle mit Hilfsmittelnummer.
Für den Fall, dass Du einen zweiten Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragen möchtest, wünschen wir Dir viel Erfolg.
Voraussetzung für den Krankenkassenzuschuss Deiner Mobilitätshilfe ist eine eingetragene Hilfsmittelnummer. Diese wird vom GKV-Spitzenverband festgelegt und muss vom Hersteller des jeweiligen Produktes beantragt werden.
Um die Hilfsmittelnummer von einem bestimmten Mobilitätsprodukt herauszufinden, schaue am besten immer direkt beim Hersteller selbst nach z. B. auf der Webseite. Solltest Du die Nummer nicht finden, nimm Kontakt auf und frage direkt nach.
Wir von ergoflix haben eine Reihe an faltbaren E-Rollstühlen mit Hilfsmittelnummer im Sortiment. Diese findest Du immer auf unserer Webseite bei dem entsprechenden Produkt. Auch in unserer Broschüre haben wir die passende Hilfsmittelnummer notiert.
Hier ein Beispiel, wie eine Hilfsmittelnummer aussehen kann.

Die gezeigte Hilfsmittelnummer ist vom ergoflix® LXplus – dem beliebten Elektrorollstuhl für den Innen- und Außenbereich mit praktischer Beleuchtung. Du hast Interesse an einem Elektrorollstuhl und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Rufe uns einfach an unter 02852 – 945 90 00 und wir beraten Dich persönlich. Alternativ kannst Du uns auch gerne per E-Mail an info@ergoflix.de erreichen. Wir freuen uns auf Dich!
Es gibt viele Gründe, aus denen ein zusätzlicher Rollstuhl praktisch sein kann: Etwa als Ersatz, sollte Dein Hilfsmittel in der Reparatur sein oder aber Du kannst Dich nur mit einem elektrischen Modell im Außenbereich gut fortbewegen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen zweiten Rollstuhl? Dieser Frage gehen wir in diesem Blogbeitrag nach.
Bei einem Rollstuhl handelt es sich um ein medizinisches Hilfsmittel. Es kann daher bei der Krankenkasse beantragt und von dieser übernommen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass Du ohne diesen Deinen Alltag nicht oder nur sehr beschwerlich bewältigen kannst.
Diesen Umstand attestiert Dir Dein behandelnder Arzt. Auf Grundlage des entsprechenden Rezepts prüft die Krankenkasse Deine Anfrage. (Mehr dazu kannst Du in unserem Blogbeitrag Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten nachlesen.)
Grundsätzlich gilt dabei, dass Du einen Anspruch auf Erstversorgung hast. Wenn Du einen zweiten Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragst, handelt es sich dabei jedoch um eine Zweit- oder Mehrfachversorgung. Der Weg zur Beantragung ist in diesem Fall der gleiche – die Bewertung allerdings eine andere.
Hinter dem Wunsch eines zweiten Hilfsmittels der gleichen Art stehen sehr individuelle Gründe. Es handelt sich bei der Zu- oder Absage demnach immer um eine Einzelfallentscheidung.
Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einem Rollstuhl hast Du nicht. In seltenen Fällen kann es allerdings trotzdem zu einer Genehmigung durch die Krankenkasse kommen.
Genau wie bei der Erstversorgung musst Du plausibel begründen, weshalb ein Hilfsmittel für Deine Bedürfnisse nicht ausreichend ist. Das kann der Fall sein, wenn Deine Situation eine Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes mit sich bringt oder Du komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist.
Wie gesagt, sind diese Gründe hoch individuell. Ein Beispiel könnte sein, dass Du nicht am alltäglichen Leben teilnehmen kannst, weil Dein vorhandenes Modell sich für den Außengebrauch nicht eignet. Aber auch, wenn Du ohne Hilfsmittel komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist und eine Reparatur für Dich bedeutet, Deinen Alltag ausschließlich im Bett verbringen zu können.
Ob Deine Krankenkasse das ebenfalls so wertet, findest Du allerdings nur sicher heraus, indem Du eine Beantragung eines zweiten Rollstuhls anstoßt.
Anders wird gewertet, wenn Du nach längerer Nutzung Deines Hilfsmittels ein neues beantragen möchtest. In diesem Fall erhältst Du den zweiten Rollstuhl durch die Krankenkasse nicht zusätzlich, sondern als Ersatz.
Notwendig kann das sein, wenn Dein körperlicher Zustand sich verändert hat und Du ein Hilfsmittel mit entsprechend angepassten Eigenschaften benötigst. Aber auch, wenn die Reparaturkosten Deines Rollstuhls den Restwert übersteigen oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, entscheidet sich die Krankenkasse oft für einen Austausch.
Diese und ähnliche Gründe können demnach dazu führen, dass Du einen zweiten Rollstuhl genehmigt bekommst – allerdings anstelle des Vorhandenen.
Hierzu wird Dich Dein zuständiges Sanitätshaus ausführlich beraten. Das Fachpersonal kann Dir eine Einschätzung darüber geben, ob eine Beantragung eines neuen Rollstuhls notwendig und erfolgreich sein könnte.
Der Gedanke, dass Du bei einem Austausch das alte Hilfsmittel als Ersatz behalten kannst, liegt nahe. Wenn es sich dabei um Dein Eigentum handelt, ist das natürlich möglich. Doch: Wenn Deine Krankenkasse den Rollstuhl genehmigt hat, kann es sich dabei um eine Leihgabe handeln.
Manche Hilfsmittel gehen in Deinen Besitz über: Kompressionsstrümpfe beispielsweise oder hoch individualisierte Gegenstände. Ein Rollstuhl hingegen wird meist wie neu aufbereitet und verliehen. In diesem Fall gehört er Deiner Krankenkasse oder dem Sanitätshaus und muss nach der Benutzung zurückgegeben werden. Die entsprechenden Richtlinien werden nach der Genehmigung kommuniziert.
Eines solltest Du allerdings bedenken: Selbst, wenn es sich um Dein eigenes Hilfsmittel handelt. Es hat einen Grund, weshalb Du einen zweiten, neuen Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragst. Vielleicht sitzt Du im alten Modell nicht mehr bequem, die Maße entsprechen nicht mehr Deiner Körperstatur oder es gibt ständig Defekte. Überlege genau, ob es sicher ist, den Rollstuhl noch zu nutzen – auch, wenn es sich nur um eine Übergangsphase handelt.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, ein manuelles und ein elektrisches Modell zu besitzen – beispielsweise, wenn Du lange Strecken im Außenbereich nicht manuell bewältigen kannst, ein E-Rollstuhl im Innenbereich aber zu unhandlich ist. Es kann aber durchaus sein, dass in diesem Fall ein kompletter Austausch Deines manuellen Rollstuhls sinnvoller ist. Schließlich sind elektrische Ausführungen mittlerweile sehr handlich und sowohl für den Innen- als auch Außenbereich geeignet.
Der Grundsatz hier ist genau wie oben beschrieben: Da es sich immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung handelt, kann keine eindeutige Aussage dazu getroffen werden. Wie bei einem manuellen Modell wird auch hier durch die Krankenkasse geprüft, ob die Anschaffung eines zweiten Rollstuhls notwendig ist.
Herausfinden, ob die Beantragung funktioniert, kannst Du nur, wenn Du es versuchst. Lasse Dir eine Verordnung durch Deinen Arzt ausstellen. Auf dieser kann die Hilfsmittelnummer Deines Wunschmodells vermerkt werden. Mittlerweile verfügen auch einige Elektrorollstühle über eine solche. In unserem Produktportfolio findest Du verschiedene E-Rollstühle mit Hilfsmittelnummer.
Für den Fall, dass Du einen zweiten Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragen möchtest, wünschen wir Dir viel Erfolg.
Voraussetzung für den Krankenkassenzuschuss Deiner Mobilitätshilfe ist eine eingetragene Hilfsmittelnummer. Diese wird vom GKV-Spitzenverband festgelegt und muss vom Hersteller des jeweiligen Produktes beantragt werden.
Um die Hilfsmittelnummer von einem bestimmten Mobilitätsprodukt herauszufinden, schaue am besten immer direkt beim Hersteller selbst nach z. B. auf der Webseite. Solltest Du die Nummer nicht finden, nimm Kontakt auf und frage direkt nach.
Wir von ergoflix haben eine Reihe an faltbaren E-Rollstühlen mit Hilfsmittelnummer im Sortiment. Diese findest Du immer auf unserer Webseite bei dem entsprechenden Produkt. Auch in unserer Broschüre haben wir die passende Hilfsmittelnummer notiert.
Hier ein Beispiel, wie eine Hilfsmittelnummer aussehen kann.

Die gezeigte Hilfsmittelnummer ist vom ergoflix® LXplus – dem beliebten Elektrorollstuhl für den Innen- und Außenbereich mit praktischer Beleuchtung. Du hast Interesse an einem Elektrorollstuhl und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Rufe uns einfach an unter 02852 – 945 90 00 und wir beraten Dich persönlich. Alternativ kannst Du uns auch gerne per E-Mail an info@ergoflix.de erreichen. Wir freuen uns auf Dich!
Unsicher, welches Modell zu Dir passt?
Beratung anfragenHallo Sabine,
das tut uns leid, dass ihr einen Leichtgewichtrollstuhl statt einen Aktivrollstuhl erhalten habt und nicht zufrieden seid. Leider können wir in diesem speziellen Fall nicht weiterhelfen. Unser Tipp: Nimm Kontakt mit der Krankenkasse Deines Mannes auf und erkläre den Sachverhalt. Eine weitere Möglichkeit ist, in Kontakt mit dem Sanitätshaus zu treten.
Wir drücken fest die Daumen, dass Ihr schnell eine Lösung findet.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Mein Sohn.bekommt.eine neuen Aktiv Rollstuhl.
Nun muss er im August ins Krankenhaus und das Sanitätshaus sagt das man an diesen keine Halterung Anbringen kann damit das Bein welches Operiert werden soll, hochgelagert werden kann. Sie würden uns aber einen 2. Zur Leihe geben solange die Hochlagerung Nötig ist.
Dieser kam noch letzten Freitag Samstag kam die Ablehnung der Krankenkasse und gleich wird der Rollstuhl wieder abgeholt.
Was mache ich jetzt?
Die OP ist am 13. Und die Anreise am 12. 4 Stunden Zugfahrt. Mit einem Autisten.
Wir brauchen diesen Rollstuhl.
Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass die Krankenkasse den Rollstuhl abgelehnt hat. Du kannst Widerspruch gegen die Ablehnung bei der Krankenkasse einlegen. Oftmals hilft dabei auch ein Schreiben eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit der Hochlagerung und des zweiten Rollstuhls bestätigt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du das Krankenhaus über Deine Situation informierst und nach einem Sozialdienst fragst, der mit der Krankenkasse spricht.
Wir hoffen, dass wir Dir auf diese Weise weiterhelfen konnten und wünschen Euch für die OP alles Gute!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Persönliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen – kostenfrei und unverbindlich.
Schreib uns
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Mein Mann hat nach Oberschenkelamputation einen Aktivrollstuhl nach Maß verschrieben bekommen. Wir haben uns hier auf das Sanitätshaus verlassen und erst im Nachhinein durch Dritte erfahren, dass mein Mann einen Leichtgewichtsrollstuhl erhalten hat, aber keinen Aktivrollstuhl.
Im Außenbereich, z.B. bei sehr leichter Steigung, kommt er mit dem Rollstuhl nicht von der Stelle - er benötigt immer jemanden der ihn schiebt.
Auf Grund einer pAVK wird die Gehstrecke auch immer eingeschränkt sein.
Welche Möglichkeiten haben wir?