24. Dezember 2021

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

Elektrorollstuhl ergoflix® behinderten parkpaltz
Verfasst von
Larissa Reintges
zertifizierte Medizinprodukteberaterin

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.

Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
  • Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.

Gut zu wissen

Die ergoflix Group GmbH stellt in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes zur Verfügung. Um den Parkplatz zu beantragen, wende Dich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Gemeinde bzw. an das Ordnungsamt.

Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?

Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.

Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.

Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.

Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?

Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.

Dazu zählst Du im Falle von

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
  • Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)

Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.

Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.

Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.

Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.

Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.

So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz

Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.

Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.

An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.

Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das

  • eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
  • eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
  • ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
  • Bescheinigung des Vermieters
  • Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag

Gut zu wissen

Möchtest Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen, kommen in der Regel keine Kosten auf Dich zu. Die meisten Behörden erteilen Dir die Parkberechtigung gebührenfrei. Da die Antragstellung kommunal geregelt ist, kann es aber nicht schaden, Dich bei Deinem zuständigen Amt nach den Gebühren zu erkundigen. 

Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:

Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.

Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.

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Diskussion

163 Kommentare

  1. Der Vermieter hat eine Stellfläche für 2 Autos. Meine Mutter schafft den Weg dorthin aber nicht mehr. Sie durfte mit Genehmigung der vorherigen Betreiber, das Auto vor ihrer Terrasse abstellen. Die neuen Betreiber (Tochter der Vorgänger) will ihr das verbieten. Der Buchstabe AG ist beantragt. Was kann man hier tun?

    1. Hey, vielen Dank für Deine Nachricht. Leider können wir Dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Sprich am besten noch einmal mit den Betreibern, welche Möglichkeiten für Deine Mutter in Frage kommen, damit sie bequem parken kann. Auch bei der Stadt könnt Ihr Euch noch weiter informieren und Euch beraten lassen.

      Liebe Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Habe ich ein Anspruch auf einen Behindertenparplatz? Wohne zu Miete. Ich bin 90 %Schwerbehindert mit Merkzeichen G, aG und RF, Was muss ich tun?
    Liebe Grüß
    Danuta

    1. Hey, danke für Deine Anfrage. 
      Sprich am besten mit Deinem Vermieter und Deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde, um mehr über die Beantragung zu erfahren.

      Wir drücken Dir die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln 
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey, danke für Deine Anfrage. 
      Um einen Parkausweis für öffentliche Behinderten-Parkplätze zu erhalten, wende Dich am besten an Deine Stadt oder das zuständige Straßenverkehrsamt, um mehr über die Beantragung zu erfahren.

      Wir drücken Dir die Daumen für eine erfolgreiche Beantragung.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln 
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey,
      vielen Dank für Deinen positiven Kommentar. Darüber freuen wir uns sehr.
      Hab einen schönen Tag.
      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Hallo, mein Mann ist 100 Prozent Schwerbehindert und auf einen Rollator und Rollstuhl angewiesen. Der Rollstuhl muss in den Kofferraum. Wir haben ein Einfamilienhaus mit Garage.
    Leider stehen ständig Autos gegenüber der Einfahrt, so das es mir nicht möglich ist mit dem SUV Rückwärtseinzuparken. Das Ordnungsamt reagiert leider nicht.
    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

    1. Guten Morgen,
      vielen Dank für Deinen Kommentar.
      Tut uns wirklich leid, dass die Lage bei Dir so verzwickt ist. Wenn das Parken auf den genannten Flächen nicht erlaubt ist, muss das Ordnungsamt eingreifen. Bitte zusätzlich die Nachbarn um Unterstützung. Wenn Du schilderst, weshalb Du den Platz zum Rangieren benötigst, werden sie ganz sicher verständisvoll sein und die Autos anders parken.
      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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