Wie lange dauert es, bis die Krankenkasse einen Rollstuhl genehmigt?
6. August 2022
Lesezeit: 2 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 10. November 2025
Inhalt
Ein Rollstuhl bedeutet für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung vor allem eins: Freiheit. Denn oft ist ohne das Hilfsmittel keine Fortbewegung mehr möglich. Und das senkt die Lebensqualität massiv. Die Lösung ist ein Rollstuhl, der von Deiner Krankenkasse bezuschusst werden kann. Doch hier gibt es wichtige Fristen, auf die wir in diesem Beitrag kurz eingehen.
Genehmigung von der Krankenkasse
Eine Genehmigung Deines Hilfsmittels kann nur dann erfolgen, wenn Du eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – von Deinem Arzt hast. Mit diesem gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus.
Gut zu wissen:
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist genehmigungspflichtig, deshalb benötigt Deine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Darum musst Du Dich allerdings nicht kümmern, denn das Sanitätshaus übernimmt diese Aufgabe. Anschließend überprüft Dein Leistungsträger alles und bewilligt bestenfalls die Versorgung.
Die wohl interessanteste Frist für Dich ist, wie lange die Krankenkasse Zeit hat, einen Kostenvoranschlag zu bewilligen. Diese Frist beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Interessant: Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
Krankenkassenmanagement bei ergoflix
Du möchtest eine Mobilitätshilfe aus der ergoflix-Flotte bei Deiner Krankenkasse beantragen? Gerne unterstützen wir Dich mit unserem Know-how und unseren Erfahrungen in diesem Bereich. Spreche uns gerne an unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de.
Krankenkassenzuschuss – So lange dauert die Beantragung
8 comments on “Wie lange dauert es, bis die Krankenkasse einen Rollstuhl genehmigt?”
Meine Frau braucht einen Rollstuhl, und ich habe zweimal versucht Antrag zu stellen Landesamtes für Merkzeichen aG,und zweitemal haben Landesamtes abgelehnt.
Hallo Johann,
wir haben Dein Anliegen intern weitergeleitet, sodass sich einer unserer Mitarbeiter Dir melden wird, um Dich und Deine Frau zu unterstützen.
Gerne kannst auch Du uns kontaktieren. Kontaktiere uns einfach telefonisch unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de
Ich habe einen normalen rollstuhl und habe im sept. 24 ein rezept für einen adaptivrollstuhl eingereicht.
Ich habe am 28.10.24 eine eingangsbestätigung bekommen aber sonst bis heute nichts mehr.
Was kann ich tun?
Hallo Frank,
die Krankenkasse muss eine Frist von 3 Wochen einhalten, jedoch kann die Frist begründet auf bis zu 5 Wochen verlängert werden. In Deinem Fall empfehlen wir Dir, dass Du Dich entweder nochmals an die Krankenkasse oder aber auch an das Sanitätshaus wendest.
Benötigst Du einen faltbaren Elektrorollstuhl, unterstützen wir Dich gerne beim Hilfsmittelantrag. Wende Dich dazu gerne telefonisch unter 02852 9459000 oder per Mail an info@ergoflix.de an uns. Wir helfen Dir gerne weiter!
die Frist für die Bewillung durch die Krankenkasse beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist allerdings auf fünf Wochen.
Wie es bei einer nötigen Anschlussversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt aussieht, können wir Dir leider nicht sagen. Unsere Empfehlung: Sprich mit Deiner Krankenkasse und lass Dich dort ausführlich beraten.
Wir wünschen Dir alles Gute.
Hallo ich habe ein Schreiben bekommen wo gefragt wird zu welchen Fahrten wollen sie den elektrorollstuhl faltbar
Und ist eine Versorgung mit Standard elektrorollstuhl nicht möglich?Gibt es da eine greifende Antwort bitte kurz um Rückmeldung vielen Dank im voraus LG Martina Gargiulo
Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du […]
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Meine Frau braucht einen Rollstuhl, und ich habe zweimal versucht Antrag zu stellen Landesamtes für Merkzeichen aG,und zweitemal haben Landesamtes abgelehnt.
Hallo Johann,
wir haben Dein Anliegen intern weitergeleitet, sodass sich einer unserer Mitarbeiter Dir melden wird, um Dich und Deine Frau zu unterstützen.
Gerne kannst auch Du uns kontaktieren. Kontaktiere uns einfach telefonisch unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de
Wir helfen Dir gerne weiter!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich habe einen normalen rollstuhl und habe im sept. 24 ein rezept für einen adaptivrollstuhl eingereicht.
Ich habe am 28.10.24 eine eingangsbestätigung bekommen aber sonst bis heute nichts mehr.
Was kann ich tun?
Hallo Frank,
die Krankenkasse muss eine Frist von 3 Wochen einhalten, jedoch kann die Frist begründet auf bis zu 5 Wochen verlängert werden. In Deinem Fall empfehlen wir Dir, dass Du Dich entweder nochmals an die Krankenkasse oder aber auch an das Sanitätshaus wendest.
Benötigst Du einen faltbaren Elektrorollstuhl, unterstützen wir Dich gerne beim Hilfsmittelantrag. Wende Dich dazu gerne telefonisch unter 02852 9459000 oder per Mail an info@ergoflix.de an uns. Wir helfen Dir gerne weiter!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
3 Wochen? Was ist im Fall einer nötigen Anschlussversorgung direkt ab Krankenhausaufenthalt? Was bekommen diese dann kurzfristig?
Hey,
die Frist für die Bewillung durch die Krankenkasse beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist allerdings auf fünf Wochen.
Wie es bei einer nötigen Anschlussversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt aussieht, können wir Dir leider nicht sagen. Unsere Empfehlung: Sprich mit Deiner Krankenkasse und lass Dich dort ausführlich beraten.
Wir wünschen Dir alles Gute.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo ich habe ein Schreiben bekommen wo gefragt wird zu welchen Fahrten wollen sie den elektrorollstuhl faltbar
Und ist eine Versorgung mit Standard elektrorollstuhl nicht möglich?Gibt es da eine greifende Antwort bitte kurz um Rückmeldung vielen Dank im voraus LG Martina Gargiulo
Hey Martina,
vielen Dank für Deine Anfrage. Unser Krankenkassenmanagement wird sich zeitnah bei Dir per E-Mail melden.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team