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10. April 2026

So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle.

Das Bild zeigt einen Mann im ergoflix-Rollstuhl an einer Strandpromenade, neben ihm sitzt eine Frau.

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Was genau Du bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um einen Rollstuhl bei der AOK zu beantragen, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen.
  • Du musst eine gesetzliche Zuzahlung leisten. In manchen Fällen können weitere Kosten auf Dich zukommen.
  • Eine Bezuschussung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse, weshalb es zu individuellen Abweichungen kommen kann.

Elektrorollstuhl von der AOK: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Vorab: Ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.

Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, muss unter anderem eine besonders wichtige Grundvoraussetzung gegeben sein: Dein Arzt muss Dir die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.

Achtung: Hilfsmittelnummer vermerken lassen

Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zwar übernimmt die AOK teilweise auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.

Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl bei der AOK?

Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Arztgespräch vereinbaren: Dein Arzt untersucht Dich eingehend und bespricht mit Dir, welche Eigenschaften Dein Rollstuhl haben sollte. Er stellt Dir eine Verordnung aus, die einem Rezept ähnelt.
  2. Sanitätshaus finden: Lasse Dich im Fachhandel beraten und teste verschiedene Modelle. Hast Du das passende gefunden, reicht das Sanitätshaus die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag für das ausgewählte Modell bei Deiner Krankenkasse ein.
  3. Abwarten: Die AOK prüft, ob Dein Hilfsmittelantrag genehmigt wird.

Sollte Dein Antrag auf ein einen Rollstuhl von der AOK abgelehnt werden, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein".

Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

Gut zu wissen

Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der AOK übernommen.

Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite der AOK oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.

ergoflix-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer von der AOK

Im ergoflix-Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer, so zum Beispiel den ergoflix-Bestseller ergoflix® LX. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.

Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für den Alltag und auf Reisen eignet, bist Du bei ergoflix genau richtig!

Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der AOK. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 - 94590-00.

Fazit

Du kannst einen elektrischen Rollstuhl von Deiner Krankenkasse, der AOK, bezuschussen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arzt Dir eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Rollstuhlmodelle mit Hilfsmittelnummer erhöhen die Chancen einer Bezuschussung zusätzlich. In der Regel werden die Kosten für eine Wartung oder Reparatur im Anschluss ebenfalls von der AOK übernommen. Beachte: Bei Kostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.

FAQ

Welche Hilfsmittel werden von der AOK bezahlt?

Die AOK bezahlt Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Damit soll eine Einschränkung ausgeglichen oder der Alltag allgemein erleichtert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder Prothesen.

Welchen Rollstuhl zahlt die AOK?

Die AOK zahlt einen Zuschuss für Deinen Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel wird ein Standard- oder Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernommen. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt dir bestätigt, dass Du diesen Rollstuhl benötigst.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der AOK?

Du kannst einen Rollstuhl bei der AOK beantragen, indem Du Dir zunächst eine ärztliche Verordnung ausstellen lässt. Mit dieser Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus und suchst Dir dort ein entsprechendes Rollstuhlmodell aus. Du erhältst einen Kostenvoranschlag und dieser wird zusammen mit Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse eingereicht.

Muss ich für einen Rollstuhl bei der AOK etwas zuzahlen?

Ja, wenn Du einen Rollstuhl von der AOK erhältst, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt, sofern keine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt. Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

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Diskussion

43 Kommentare

  1. Hallo Ergoflix-Team,

    mein Vater hat geringes Sehvermögen ,
    Visus Rechts 0.05
    Visus Links 0.4
    Genehmigt AOK einen Elektrorollstuhl (6km) auf der Grundlage ?

    Mfg Helene Dering

    1. Hallo Helene,
      wir haben Spezialisten in unserem Team, die Dich zu diesem Fall vorab gerne beraten und Dir dabei helfen einen Hilfsmittelantrag zu stellen. Wende Dich gerne telefonisch an uns über die 02852 705383359 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de
      Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Baresic,

      vielen Dank für Deine Nachricht. Mit dem ergoflix® basic können wir Dir eine zuzahlungsgeringe Möglichkeit bieten, von einem Elektrorollstuhl zu profitieren.
      Wir beraten Dich zu diesem Thema gerne weiter! Kontaktiere uns dafür einfach telefonisch unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Dirk,

      vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an einer Probefahrt mit einem Rollstuhl von ergoflix.
      Wir haben Deine Angfrage weitergeleitet, sodass sich unser Team zeitnah bei Dir melden wird.
      Du kannst Dich bei Rückfragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Sylvia,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Wir sind uns sicher, dass Dein Antrag genehmigt wird. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Wende Dich gerne an uns über die info@ergoflix.de oder telefonisch unter 02852 9459000.
      Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns sehr, dass Du die Informationen gefunden hast, die Du brauchtest.

      Alle unsere Elektrorollstühle haben eine Hilfsmittelnummer und sind von der Krankenkasse bezuschussbar, so dass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.

      Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

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