Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?

15. September 2023
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2024
Dieses Bild zeigt eine Frau mit Rollator

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet ein elektrischer Rollstuhl Unabhängigkeit. Doch was geschieht mit dem Hilfsmittel, wenn sich die Bedürfnisse ändern und es nicht mehr benötigt wird? Das ist eine gute Frage – denn da gibt es so einige Unterschiede. Interessant ist, dass laut einer Befragung der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse* viele wiederverwertbare Hilfsmittel nicht zurückgegeben werden und in Kellern oder Dachböden schlummern. Doch könnte man diese Ressourcen nicht viel besser nachhaltig im Rahmen einer Weiternutzung einsetzen? In diesem Artikel erklären wir Dir, welche Hilfsmittel zurückgegeben werden müssen. Denn gerade, wenn ein elektrischer Rollstuhl gebraucht wird und dieser von der Krankenkasse bezuschusst wurde, muss er unter Umständen an den Leistungsträger zurück. Außerdem beantworten wir Dir die Frage, wo kann man medizinische Hilfsmittel spenden.

Das Wichtigste in Kürze
• Manche Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezuschusst wurden, müssen nach einer gewissen Laufzeit zurückgegeben werden, andere nicht.
• Das hängt ganz von den Bedingungen ab, unter welchen Du Dein Hilfsmittel bekommen hast.
• Bist Du Dir unsicher, halte Rücksprache mit Deinem Sanitätshaus oder sprich Deine Krankenkasse an.

Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?

Du fragst Dich, welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden? Bist Du Eigentümer Deines Hilfsmittels, musst Du es natürlich nicht zurückgeben. Anders ist es, wenn Dein Hilfsmittel über die Krankenkasse bezuschusst wurde. Klassischerweise werden Pflegebetten zurückgegeben, aber auch (Elektro-)Rollstühle, Rollatoren, Toilettenstühle, Elektromobile und weitere kostenintensive Hilfsmittel. Verbrauchsartikel wie Inkontinenzhilfen oder Stomabeutel zählen natürlich nicht dazu.

Wirf am besten einen Blick in die Unterlagen, die Du von Deinem Hilfsmittelversorger oder Deiner Krankenkasse ausgehändigt bekommen hast. Dort steht detailliert erläutert, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Bist Du Dir dennoch unsicher, solltest Du das Sanitätshaus oder Deinen Leistungsträger kontaktieren und fragen, ob Du den Rollstuhl an Deine Krankenkasse zurückgeben musst. Lasse Dir genauestens erklären, wem das Hilfsmittel gehört und was Du tun musst, falls Du es nicht mehr benötigst.

Gut zu wissen
Wurde Dir ein Leihhilfsmittel zur Verfügung gestellt, hast Du in der Regel unterschrieben, dass Du das Hilfsmittel nur für den vorgesehenen Zweck nutzt, sorgfältig damit umgehst und es wieder zurückgibst, wenn kein Bedarf besteht. An manchen geliehenen Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen ist sogar ein Aufkleber angebracht, auf dem steht, wer der Eigentümer des Produkts ist.

Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse

Wenn Dein E-Rollstuhl über die Krankenkasse bezuschusst wurde, kann es sein, dass es sich um eine Leihgabe handelt. Benötigst Du Deinen Wegbegleiter nicht mehr, musst Du ihn wahrscheinlich zurückgeben. Dies kann auch der Fall sein, wenn Du bei der Anschaffung eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung geleistet hast. Anschließend wird der Rollstuhl technisch und hygienisch aufbereitet, bevor dieser dem nächsten Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Und das

  • vermeidet Müll und schont Ressourcen.
  • wirkt sich positiv auf die Finanzen der Krankenkassen aus.
  • ist nachhaltig.
  • trägt dazu bei, eine hohe Versorgungsqualität zu gewährleiten.

Das stößt auf positives Feedback. Laut oben genannter Studie sind 65 Prozent der Deutschen zur Wiederverwertung von Hilfsmitteln bereit. Spannend: Pflegende Angehörige befürworten die Mehrfachnutzung noch höher als der Durschnitt. Das lässt vermuten, dass dieser Personenkreis sich über die Kosten bewusst ist.

Es gibt aber auch Versorgungskonzepte, bei welchen die Krankenkasse sich ein Hilfsmittel bei einem Hilfsmittelerbringer zum Beispiel einem Sanitätshaus leiht. Dieses bleibt dann auch Eigentümer des Rollstuhls. Du siehst, gebrauchte Rollstühle im Sanitätshaus oder von der Krankenkasse sind nichts Ungewöhnliches und völlig normal.

Rollstuhl nach Tod zurückgeben

Auch, wenn man nur ungerne darüber sprechen mag: Muss ein Rollstuhl nach dem Tod zurückgeben werden? Auch hier sollte wieder ein Blick in die Vertragsunterlagen geworfen werden. Handelt es sich um ein Leihmodell, sind die Erben dazu verpflichtet, sich um die Rückgabe zu kümmern. Daher sollten Angehörige immer prüfen, ob ein gebrauchter elektrischer Rollstuhl (auch bis 150 kg), ein geliehener Rollator oder ein Reiserollstuhl gebraucht zurückgegeben werden muss. Sind die Vertragsbedingungen nicht auffindbar, hilft ein Anruf bei der Krankenkasse oder die Nachfrage beim Sanitätshaus. So gerätst Du nicht in rechtliche Schwierigkeiten, falls Du angedacht hast, das gebrauchte (medizinische) Hilfsmittel zu spenden oder zu verkaufen. Übrigens: Oft veranlassen die Krankenkassen auch die Rückholung der Hilfsmittel, sobald sie vom Tod eines Versicherten erfahren.

Gebrauchte (medizinische) Hilfsmittel spenden oder verkaufen

Vielleicht bist Du ja Eigentümer eines Hilfsmittels, hast es selbst gekauft und benötigst es nicht mehr. Statt es im Keller oder dem Dachboden unterzubringen, kannst Du das gebrauchte (medizinische) Hilfsmittel spenden. Neben Rollstuhl Spenden sind auch Rollator Spenden immer gerne gesehen. Sprich am besten gemeinnützige Organisationen in Deiner Umgebung an – diese freuen sich meist über Hilfsmittel, die ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Du fragst Dich, wer kauft gebrauchte Rollstühle? Kommt eine Spende für Dich nicht in Frage, kannst Du überlegen, das Hilfsmittel zu verkaufen. Dazu eignen sich Kleinanzeigenportale im Internet, eine Hilfsmittelbörse oder ein Aushang am schwarzen Brett beim örtlichen Supermarkt. Vielleicht findest Du Menschen, bei denen ein elektrischer Rollstuhl gebraucht wird.

Rückgabe von Hilfsmitteln: Wie funktioniert das?

Die Rückgabe von Hilfsmitteln ist in der Regel relativ einfach. Am besten erkundigst Du Dich schon beim Ausleihen, wie der Rückgabeprozess aussieht. Bei vielen Krankenkassen kannst Du einfach ein Onlineformular ausfüllen, in welchem Du Deine Daten und Informationen zu dem geliehenen Hilfsmittel hinterlässt. Das geht beispielsweise bei der DAK Gesundheit oder der AOK NordWest (Stand August 2023).

Bei einigen Krankenkassen wie der Barmer oder der Techniker musst Du Dich direkt an den Vertragspartner zum Beispiel das Sanitätshaus wenden. Dieses organisiert dann die Abholung, sodass Du Dich nicht um den Versand kümmern musst. Stelle das Hilfsmittel einfach am vereinbarten Abholtermin bereit. Den Rest übernimmt das Sanitätshaus bzw. Deine Krankenkasse.

Im diesem Video erklärt Cara Dir, welche Hilfsmittel zurückgegeben werden müssen und wie das Ganze funktioniert:

Möchtest Du einen elektrischen Rollstuhl gebraucht erwerben?

Befindest Du Dich auf der Suche nach einem elektrischen Rollstuhl gebraucht, kannst Du Dich im Internet oder in einer Hilfsmittelbörse umsehen. Steht Dir oder Deinem Angehörigen ein E-Rollstuhl zu, empfehlen wir Dir, eine Krankenkassenbezuschussung zu beantragen. Wie das geht, erklären wir Dir im Beitrag „Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten“.

Dein Vorteil: Du erhältst ein geprüftes oder sogar ein neues Gerät. Auch die Zuzahlung beschränkt sich meistens – abhängig vom Modell – auf die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt maximal 10 Euro. Ein solcher E-Rollstuhl ist beispielsweise der ergoflix® Mi2. Der faltbare E-Rollstuhl ist ein superwendiger Begleiter für Räumlichkeiten jeglicher Art. Mit nur wenigen Handgriffen lässt er sich auf ein kompaktes Maß zusammenfalten und ideal verstauen. Du möchtest mehr erfahren oder hast Interesse an einer kostenfreien Probefahrt? Dann rufe uns einfach an unter 02852 - 9459000. Wir freuen uns auf Dich.

Fazit: Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?

Wem ein gebrauchter elektrischer Rollstuhl gehört, ist ganz unterschiedlich. In diesem Artikel haben wir Dir erklärt, dass Du Dir Deinen Wegbegleiter selbst kaufen kannst. Dann bist Du natürlich der Eigentümer und kannst bestimmen, was mit der Mobilitätslösung passiert, wenn Du diese nicht mehr benötigst. Etwas anders sieht es aus, wenn Du Deinen Wegbegleiter von der Krankenkasse erhalten hast: In vielen Fällen handelt es sich um ein Leihhilfsmittel, das zurückgegeben werden muss, wenn kein Bedarf mehr besteht. Bist Du Dir nicht sicher, ob Dein E-Rollstuhl geliehen ist oder nicht, solltest Du einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen, Deine Krankenkasse ansprechen oder Kontakt mit Deinem Sanitätshaus aufnehmen.

* Umfrage SBK Betriebskasse (2023)

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10 comments on “Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?”

  1. Hallo, das Sanitätshaus hat einen von der Krankenkasse verschriebenen Toilettenstuhl und einen Badewannenlifter in Rechnung gestellt
    Natürlich sind nach Jahren der Nutzung Gebrauchsspuren vorhanden die trotz pfleglicher Behandlung nicht zu beseitigen sind.
    Muss ich eine Rechnung über 450,-- € bezahlen, obwohl mir bei der Rückgabe der Hilfsmittel der ordnungsgemäße Zustand bestätigt wurde?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    1. Hallo Barbara,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Da es sich hierbei um eine ganz individuelle Situation handelt, können wir Dir auf Deine Frage leider keine sichere Antwort geben. Wir kennen natürlich die Vereinbarungen, den Ablauf und den Zustand der Artikel nicht. Setze Dich am besten noch einmal mit Deinem Sanitätshaus in Verbindung, um Dein Anliegen im persönlichen Kontakt zu klären.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Guten Tag.
    Ich benötige meinen höhenverstellbaren Badewannsitz nicht mehr da ich Probeme habe, überhaupt in die Wanne zu gelangen.

    Wie kann ich ihn zurück geben oder darf ich ihn behalten(er würde aus Platzgründen in den Sperrmüll kommen).

    1. Hallo Elvira,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Hast Du den höhenverstellbaren Badewannensitz über Deine Krankenkasse geliehen? Dann kannst Du ihn ganz einfach wieder zurückgeben. Nimm dazu einfach Kontakt mit Deiner Krankenkasse auf.

      Wenn Du den Badewannensitz selbst gekauft hast, kannst Du ihn zum Beispiel spenden. Sprich am besten gemeinnützige Organisationen in Deiner Umgebung an – diese freuen sich meist über Hilfsmittel, die ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Man ist doch aber garnicht gesetzlich verpflichtet gebrauchte sachen welche ich eckelig finde nehmen zu müssen . Ferner wäre dann neue besser

    1. Hallo Melanie,
      vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir stimmen Dir zu, dass man nicht verpflichtet ist, ein gebrauchtes Hilfsmittel zu verwenden, wenn es z.B. aus hygenischen Gründen nicht zumutbar ist. Allerdings kann es je nach Situation und Institution Regelungen geben, die den Gebrauch gebrauchter Hilfsmittel vorsehen, wenn diese hygienisch einwandfrei und funktionstüchtig sind. Beispielsweise könnten Krankenkassen im Rahmen der Kostenübernahme auf die Nutzung gebrauchter, aufbereiteter Hilfsmittel bestehen. Wenn ein gebrauchtes Hilfsmittel unhygienisch oder nicht einwandfrei ist, kann dies beanstandet werden. Ein Anspruch auf ein neues Hilfsmittel könnte in solchen Fällen gerechtfertigt sein.

      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir für die Zukunft alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. Ich habe einen Schieberollstuhl direkt im Internet gekauft. Ich möchte diesen zurück geben, da ich auf Grund meiner Größe diesen schlecht schieben kann und meine Frau als Patient nicht in der Lage ist selbst zu bremsen. Wie kann ich diesen wieder zurück geben?

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Leider können wir Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen. Bitte wende Dich an den Vertreiber oder Hersteller Deines Rollstuhls, damit Dir weitergeholfen werden kann.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. Meine eigentliche Frage wurde durch den Artikel leider nicht beantwortet:
    Was ist, wenn nach dem Tod des Versicherten die Erben Hilfsmittel durchaus vielleicht noch benutzen mögen würden? Z. B. ein Pflegebett (bezahlt für 2 Jahre) oder einen Leichtrollstuhl (bezahlt von der Versicherung für 5 Jahre)?
    Wer hat den Anspruch auf die bereits bezahlte Restnutzungszeit? Die Erben, die Versicherung oder das Sanitätshaus?

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Das tut uns leid, dass unser Blogbeitrag Dir nicht weiterhelfen konnte. Allerdings können wir Dir keine sichere Antwort auf Deine Frage geben. Daher empfehlen wir Dir, direkt Kontakt mit Deiner Krankenkasse oder Deinem Sanitätshaus aufzunehmen. Diese können Dich ganz genau beraten und kennen auch die entsprechenden Vertragsbedingungen – denn diese können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse wie auch von Sanitätshaus zu Sanitätshaus unterscheiden.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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