24. Dezember 2021

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

Elektrorollstuhl ergoflix® behinderten parkpaltz
Verfasst von
Larissa Reintges
zertifizierte Medizinprodukteberaterin

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.

Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
  • Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.

Gut zu wissen

Die ergoflix Group GmbH stellt in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes zur Verfügung. Um den Parkplatz zu beantragen, wende Dich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Gemeinde bzw. an das Ordnungsamt.

Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?

Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.

Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.

Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.

Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?

Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.

Dazu zählst Du im Falle von

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
  • Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)

Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.

Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.

Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.

Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.

Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.

So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz

Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.

Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.

An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.

Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das

  • eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
  • eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
  • ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
  • Bescheinigung des Vermieters
  • Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag

Gut zu wissen

Möchtest Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen, kommen in der Regel keine Kosten auf Dich zu. Die meisten Behörden erteilen Dir die Parkberechtigung gebührenfrei. Da die Antragstellung kommunal geregelt ist, kann es aber nicht schaden, Dich bei Deinem zuständigen Amt nach den Gebühren zu erkundigen. 

Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:

Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.

Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.

Unsicher, welches Modell zu Dir passt?

Beratung anfragen
Deine Meinung

Hat Dir der Artikel geholfen?

Ø 5,0 von 5 · 2 Bewertungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diskussion

163 Kommentare

    1. Hallo Hans,
      vielen Dank für Dein Feedback. Wir freuen uns, dass wir Dir mit dem Artikel weiterhelfen konnten.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix Team

    1. Hallo Renate,
      vielen Dank für Dein Feedback. Wir freuen uns sehr, dass wir Dir weiterhelfen konnten.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  1. Hallo, ich brauche eine Besuchergenehmigung für einen Parkplatz bei meiner Schwester die auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Selbst kein Auto hat aber regelmäßig vom Pflegedienst und von mir besucht wird und keine Parkplätze vorhanden sind die für mehrere Stunden genutzt werden können. Nur Anliegerparkplätze und für 30 Minuten nutzbar sind. Wo und wie kann ich das beantrage. Danke für eine Antwort im Voraus.

    1. Hallo,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Für Dein Anliegen kannst Du möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wende Dich dazu am besten an die Behörde oder das Ordnungsamt in der Stadt, in welcher Deine Schwester wohnt. Wichtig sind dafür sind Unterlagen, wie z.B. die ärtzliche Bescheinigung über die Gehbehinderung Deiner Schwester, eine Kopie Deines Fahrzeugscheins und ggf. Unterlagen des Pflegedienstes. Weitere Informationen kann Dir die Behörde zur Verfügung stellen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Guten Tag, mein verstorbener Mann hatte einen Stellplatz direkt vor unserer Haustür (SB 100 % + aG) Leider ist er 2023 verstorben. Heute wurde das Schild „Parkerleichterung „ ohne Vorankündigung und ohne Informiert zu werden, entfernt.
    Dieser Ausweis für eine Parkerleichterung ist gültig bis 06.05.2026.
    Da hier Parkplatznot herrscht, wollte ich diese Parkerleichterung noch bis Mai 2026 nutzen. Darf ich das überhaupt???
    Ich selbst habe auch gesundheitliche Beschwerden, jedoch kein Vermerk mit aG! Nur SB mit 80%.

    Das Ordnungsamt hat mir zugesichert, dass dieser Platz bis Mai 2026 bestehen bleibt.
    Eine Frechheit von Ordnungsamt dieses rückgängig zu machen. Was kann ich am besten tun? Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten? An welche Stellen kann ich mich wenden?
    Würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen, vielleicht kann man mir doch helfen.

    Liebe Grüße
    J. R.

    1. Hallo,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass der Parkplatz entfernt wurde, obwohl das Ordnungsamt diesen bis Mai 2026 zugesichert hat.
      Grundsätzlich ist ein Behindertenparkplatz personengebunden, d.h. er wurde speziell für Deinen verstorbenen Mann eingerichtet. Das bedeutet, dass Du ihn nicht automatisch übernehmen kannst, auch wenn die Genehmigung des Parkausweises noch bis 2026 gültig ist. Leider hast Du mit dem Merkzeichen aG nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf diesen Parkplatz.
      Wir empfehlen Dir jedoch, beim Ordnungsamt nachzufragen (am besten schriftlich), da sie Dir den Parkplatz zugesichert haben. Außerdem kannst Du Dich an die Behindertenbeauftragten in Deiner Stadt wenden oder an einen Sozialverband wie den Vdk - diese Organisationen können Dich bei solchen Problemen unterstützen.

      Wir wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Jürgen,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass Du an dieser Krankheit leidest.
      Um einen Behindertenparkplatz zu beantragen, wende Dich am besten an die Behörde in Deiner Stadt. Beachte dabei, dass Du dafür einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) beantragen musst, falls dieser noch nicht vorhanden ist. Des weiteren kann ein ärztliches Attest die Notwenidkeit des Behindertenparkplatzes unterstützen. Die Behörde wird Deinen Antrag dann prüfen. Sollte Dein Antrag nicht gewährt werden, kannst Du Widerspruch einlegen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

Beraterin am Telefon Persönliche Beratung

Noch Fragen zu Deinem Hilfsmittel?

Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen – kostenfrei und unverbindlich.

  • Welches Modell zu Deinem Alltag passt
  • Wie die Krankenkasse sich beteiligt
  • Probefahrt bei Dir zu Hause vereinbaren
02852 9459000 Kostenfreie Hilfsmittelberatung

Schreib uns

Kontaktformular - Blogbeitrag Seite
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram