24. Dezember 2021
So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
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163 Kommentare
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Hallo Lars Ronald,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Zur Beantragung eines Behindertenparkausweises wende Dich bitte direkt an Deine Stadtverwaltung.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich hätte gerne einen eigenen Parkplatz vor der Haustür da ich 100 % schwerbehintert bin wohne auf der vollmüller 11 und hier bekommt man kein Parkplatz .
Mein Name Monika lemke [Persönliche Daten von Redaktion entfernt] habe schwere copd wenn ich ein paar Schritte gehe ist die Luft weg ich hoffe sie können mir da mit helfen vielen Dank-
Hallo Monika,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Um einen Behindertenparkplatz zu beantragen, wende Dich am besten an Deinen Vermieter bzw. den Eigentümer Deines Wohnhauses. Von dieser Person benötigst Du eine Genehmigung. Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Dies kannst Du beim Straßenverkehrsamt bzw. Ordnungsamt machen.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Guten Morgen. Ich habe vor dem Haus nicht die Möglichkeit zu parken, sondern etwa 100 Meter weiter auf einer öffentlichen Parkfläche, könnte ich dort einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen?
Ich habe 80%, AG,B im Ausweis.
Mit freundlichen Grüßen Arnd Wagemann-
Hallo,
vielen Dank für Deine Nachricht. Leider können wir Dir nicht weiterhelfen, da es je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Vorgaben geben kann. Wir empfehlen Dir, dass Du Dich am besten an das Ordnungsamt in Deiner Stadt wendest, um Deine Frage beantworten zu lassen.
Wir wünschen Dir alles Gute!Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ja hat mir gefallen
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Hallo Johanna,
das freut uns, dass Dir der Beitrag gefallen hat.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Guten Morgen
Ich hab eine Frage. Wir wohnen in einer Sackgasse drei Häuser ( Mehrfamilien) Parkplätze begrenzt . Am zweiten Haus befindet sich ein eigener Behindertenparkplatz , was auch völlig in in Ordnung ist. Nun stellt diese Person regelmäßig sein Fahrzeug um . Meist vor unseren Häusern und hält somit für seine Verwandschaft oder wen auch immer den Behindertenparkplatz frei. Darf er das? Bzw dürfen andere den Parkplatz nutzen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen-
Hallo Kornelia,
vielen Dank für Deine Nachricht. Sollte der Parkplatz privat sein, kann die Person entscheiden, wer dort parken darf. Ist der Parkplatz mit einem Kennzeichen versehen, darf ausschließlich die Person mit dem dort angegebenen Kennzeichen dort parken. Andere Personen (auch mit Behindertenausweis) dürfen den Parkplatz nicht nutzen. Wir empfehlen Dir, bei der Stadt/Gemeinde oder beim Ordnungsamt nachzufragen, ob der Parkplatz öffentlich ist und wie er genutzt werden darf.
Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich habe Pflegestufe 3, mehrere Implantate und einen Schwerbehindertenausweis mit
100 % GdB , G ehbehinderung, H ilflos &
B egleitrecht. Jedoch weigert sich die Stadt Görlitz mir trotz der vielen Nachweise einen Parkausweis für Behinderte auszuhändigen. Auch einen Parkplatz findet man trotz Behinderungen fast nie.
Daher beantrage ich hiermit nochmals einen Bewohnerparkplatz/Schwerbehinderten-
Parkplatz vor meiner Haustür.
[Persönliche Daten von Redaktion entfernt]
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Ronald GORNIK
[Persönliche Daten von Redaktion entfernt]