24. Dezember 2021
So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
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163 Kommentare
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Hallo Ingrid, vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass die aktuelle Parksituation so belastend für Dich ist. Leider ist das Merkzeichen "G" nicht ausreichend für den blauen Parkausweis. Es wird jedoch immer die individuelle Situation der betroffenen Person geprüft. Da die Parksituation für Dich besonders belastend ist, könntest Du einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen. Hilfreich ist dabei außerdem eine ärztliche Bescheinigung, in welcher Dein Arzt Deine gesundheitlichen Einschränkungen beschreibt und betont, wie sehr die Parkplatzsuche Deine Mobilität beeinträchtigt. Eine weitere Option kann ein örtlicher Sozialverband sein, der dabei unterstützt.
Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit G. und seit einem halben Jahr die Pflegestufe 2.
Reicht das aus, um einen Behindertenparkplatz zu erhalten.Danke
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Hallo Helmar,
bitte wende Dich an Deine zuständige Behörde, um eine ganz genaue Auskunft darüber zu erhalten, ob Du einen Behindertenparkausweis bekommst. Mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ist es unseres Wissens nach möglich, allerdings nur in Kombination mit einem bestimmten GdB und einer gewissen Prozentzahl einer Funktionsstörung z. B. der unteren Gliedmaßen, des Herzes oder der Atmungsorgane. Wie Du siehst: Ob Du einen Behindertenparkplatz erhältst, hängt von einer Reihe an Faktoren ab. Deine zuständige Behörde kann Dich ganz genau beraten und Dir mitteilen, wie es in Deinem speziellen Fall aussieht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Hallo,
ich wollte euch lediglich fragen, wie lange so eine Prozedur für das Erteilen eines Behindertenparkplatzes, personenbezogen oder nicht, dauert.
Hier im kleinen Luxemburg, bekommt man nach mehr als drei Monaten nicht mal eine Empfangsbestätigung der zuständigen Gemeinde per Post geschweige denn per E-Mail geschickt.
Die Papiere müssen noch per Einschreiben an das jeweilige Gemeindeamt geschickt werden. Digital geht da nix…Es ist mir nicht möglich wochentags mein Auto vor die Tür zu stellen, da der Parkplatz ständig von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen besetzt ist.
Da ich aufgrund meiner Behinderung auf einen Elektrorollstuhl angewiesen bin, den ich mit Hilfe eines speziellen Systems im Kofferraum verlade, muss man hinter dem Fahrzeug um ca. 2 m verfügen, sonst ist der Verladevorgang nicht möglich.
Auch in der gesamten Straße gibt es keinen einzigen Behindertenparkplatz.Vielleicht kommt die Genehmigung ja irgendwann mit dem Weihnachtsmann auf postalischem Weg…
Ich danke euch recht herzlich im Voraus für eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Jean-Claude
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Hallo Jean-Claude,
das tut uns leid, dass Du so lange auf den Erhalt Deines Behindertenparkplatzes warten musst. Hier in Deutschland ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich – eine pauschale Aussage können wir nicht treffen. Die Stadt Düsseldorf schreibt beispielsweise auf ihrer Webseite, dass die Beantragung circa 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen dauert.
Wir drücken fest die Daumen, dass Du die Zusage für den Parkplatz schnell erhält.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich wechsle meinen Hauptwohnsitz von Hamburg nach Freiburg. In HH habe ich einen personenbezogenen Parkplatz auf der XX-Straße vor meiner Wohnung. Diese Wohnung möchte ich als Nebenwohnsizz behalten. In Freiburg kann ich uf dem Grundstück parken.
Ich muss dann erstmal meinen SB Ausweis in Freiburg neu ausgestellt bekommen. Der blaue Parkausweis läuft bald ab. 1. Wo kann ich den neuen blauen Ausweis beantragen (weiterhin dann am Nebenwohnsitz?) Falls "nur" beim Hauptwohnsitz: wird er dann die selbe Nummer für meinen Hamburger Ausweis bekommen ?
Gruß
K. Becker-
Guten Tag,
vielen Dank für Deine Anfrage. Leider können wir Dir bei Deiner spezifischen Frage nicht weiterhelfen. Wende Dich am besten an die zuständige Behörde in Freiburg oder Hamburg – diese kann Dir eine zuverlässige Aussage geben, wo Du den neuen blauen Parkausweis beantragen kannst und wie es im Falle eines Nebenwohnsitzes aussieht.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich möchte gerne einen Behindertenparkplatz vor meiner Tür beantragen können Sie mir die notwendigen Unterlagen zukommen lassen ich würde mich freuen Danke in voraus
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Hallo, vielen Dank für Deine Anfrage. Leider können wir Dir bei Deiner Angelegenheit nicht weiterhelfen. Ein Behindertenparkplatz muss über den Vermieter bzw. die zuständigen Behörden beantragt werden.
Wir drücken Dir die Daumen für eine schnelle Beantragung.Viele Grüße aus Hamminkeln und einen schönen Tag
Dein ergoflix-Team -
Hallo hallo
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich Bin Schwerbehinderte, habe auch eine Schwerbehindertenausweis Ich möchte Einen Behınderten Parkplatz Von meiner Haustür Beantragen können Sie mir die Unterlagen zuschicken, bitte-
Hallo, vielen Dank für Deine Anfrage. Leider können wir Dir bei Deiner Angelegenheit nicht weiterhelfen, denn einen Behindertenparkplatz musst Du über den Vermieter bzw. die zuständigen Behörden beantragen.
Wir drücken Dir die Daumen für eine schnelle Beantragung.Viele Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich habe einen grad von 100 mit G und B auf Lebenszeit also der Ausweis giltfür immer brauche aber wegen meiner Einschränkungen einen blauen parkausweis der orange reicht nicht weil die parksituation vor meinem Haus katastrophal ist . Muss oft stundenlang rumfahren um parken zu können . Das macht mich total fertig weil ich körperlich sehr eingeschränkt bin . Gibt es da eine Sonderregelung?? Vielen Dank für ihre Nachricht