24. Dezember 2021

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

Elektrorollstuhl ergoflix® behinderten parkpaltz
Verfasst von
Larissa Reintges
zertifizierte Medizinprodukteberaterin

Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.

Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
  • Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.

Gut zu wissen

Die ergoflix Group GmbH stellt in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes zur Verfügung. Um den Parkplatz zu beantragen, wende Dich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Deiner Gemeinde bzw. an das Ordnungsamt.

Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?

Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.

Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.

Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.

Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?

Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.

Dazu zählst Du im Falle von

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
  • Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)

Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.

Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.

Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.

Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.

Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.

So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz

Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.

Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.

An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.

Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das

  • eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
  • eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
  • ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
  • Bescheinigung des Vermieters
  • Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag

Gut zu wissen

Möchtest Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen, kommen in der Regel keine Kosten auf Dich zu. Die meisten Behörden erteilen Dir die Parkberechtigung gebührenfrei. Da die Antragstellung kommunal geregelt ist, kann es aber nicht schaden, Dich bei Deinem zuständigen Amt nach den Gebühren zu erkundigen. 

Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:

Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.

Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.

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Diskussion

163 Kommentare

  1. Ich habe im Ausweis einen Behindertengrad von 90%, habe COPD 2/3, bin Lungenkrebspatient ,bin
    außerdem Gewaltopfer nach dem Gewaltopfergesetz. Durch die Gewalttat bin ich auch Angstpatient
    Bei uns auf der Fringsstr .,besteht kaum die Möglichkeit Wohnungsnah zu parken, da die Straße auch von
    Anwohnern anderer Straßen und Firmen Beparkt wird,.

    Was ist da zutun,
    Ingrid Holterbosch

    1. Hallo Ingrid,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Wende Dich mit Deiner Angelegenheit am besten an die Behörde in Deiner Stadt. Mit einem Behindertengrad von 90% kannst Du dafür berechtigt sein, einen Behindertenparkplatz zu erhalten. Beachte, dass für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes bei der Behörde Nachweise über Deine Behinderung notwendig sind und idealerweise auch ärztliche Bescheinigungen.

      Wir wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft und hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Ich bin 90 Prozent Schwerbehindert. Gültig ist der Ausweis unbekannt und erhält die Zeichen G, aG, und B. Ich bin auf den Rollstuhl angewiesen. Bislang hatten wir einen Parkplatz, an dem mein Mann, die Wohnung haben wir vor über elf Jahre gekauft, mit dem Rollstuhl alles gut erledigen konnte. Nun hat die Verwaltung plötzlich die Parkplätze neu vergeben, was uns alles schwieriger macht. Ich besitze auch die Parkkarte vom Ordnungsamt, um die Schwerbehinderten Parkplätze in Stadt und Umgebung zu nutzen. Wir wollen gar nicht unbedingt Sonderrechte, nur unseren Parkplatz behalten. Die verwalten ist nicht gesprächbereit. Was nun??

    1. Hallo Ramona,
      es tut uns leid zu hören, in welcher Situation Du Dich befindest. Wir können Dir folgendes empfehlen:
      1. Es kann hilfreich sein, rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder einerm örtlichen Mieterverein einzuholen, die Deine Rechte überprüfen und Dich unterstützen.
      2. In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es einen Behindertenbeauftragten, der sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Dort könntest Du Deine Situation schildern. Oftmals sind diese Stellen sehr erfahren darin, Lösungen zu finden.
      3. Auch wenn die Verwaltung nicht gesprächsbereit ist, kann es manchmal helfen, ein schriftliches Anliegen zu formulieren, in dem Du die Lage ruhig schilderst.

      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir für Deine Zukunft alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Götz,
      vielen Dank für Deine Frage. Leider reichen die Merkzeichen "G" und "B" nicht für den blauen Parkausweis aus. Mit diesen beiden Merkzeichen kannst Du einen orangen Parkasuweis beantragen, welcher Dich zu bestimmten Parkerleichterungen berechtigt, jedoch nicht zum Parken auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
      Wir empfehlen Dir, Dich an die zuständige Behörde in Deiner Stadt zu wenden und Dich dort beraten zu lassen, da immer die individuelle Situation der betroffenen Person geprüft wird.

      Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Hallo,
    ich wohne in einem Mietshaus, und kämpfe um einen Parkplatz, ab 1.11 werden die Parkplätze am Haus zugewiesen, trotzdem ich 100% Schwerbehindert mit allen Merkzeichen bin, nimmt man keine Rücksicht, es kann doch nicht sein, das es auch von Großunternehmen, einfach ignoriert wird.
    LG

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Es tut uns leid, dass keine Rücksicht genommen wird. Leider können wir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.
      Wir empfehlen Dir, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Situation zu schildern.

      Wir drücken die Daumen und wünschen alles Gute.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,danke für den Behinderteparkplatz in unserer Strassenseite.Hinten und vorne parken die Leute dierekt auf dem weissen Strich,lassen kein Abstand.Ich kann sehr schwer einparken.Ausserdem habe ich kein Platz den Kofferraum zu öffnen um den Rollstuhl ein und auszuladen.Ich brauche eine Lösung.

    1. Hallo Baladi,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass Du Schwierigkeiten mit dem Behindertenparkplatz hast. Leider können wir Dir bei dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Wende Dich dazu am besten an die Stadt, in der Du wohnst.
      Wir wünschen Dir alles Gute!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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