24. Dezember 2021
So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz.

So beantragst Du einen Behindertenparkplatz vor der Haustür
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
Nicht jedem Gebäude sind Parkplätze zugeordnet, die blinden oder gehbehinderten Menschen einen erleichterten Zugang gewährleisten. Problematisch ist das besonders da, wo man sich am häufigsten aufhält: am Wohnort oder am Arbeitsplatz. Dort ist wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es an manchen Stellen gekennzeichnete Parkplätze speziell für schwerbehinderte Menschen – aber eben leider noch nicht überall.
Wenn das auch in Deiner Umgebung der Fall ist, kannst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Du dafür erfüllen musst, erfährst Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Du einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung selbst wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt durchgeführt.
- Es gibt sogar die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen. Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Sollte der Beantragung eines entsprechenden Parkplatzes zugestimmt werden, wird dieser in der Nähe Deiner Wohnung oder Deines Arbeitsortes eingerichtet. Das bedeutet: Du bekommst einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Du oder die fahrende Person nutzen darf.
Dieser ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel unkompliziert ein- und ausgeladen werden können und Du weniger Mühen beim Aussteigen hast. Außerdem wird er mit einem Schild gekennzeichnet. Auf diesem ist entweder das Kennzeichen Deines Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt, die sich auch auf Deinem Parkausweis wiederfindet. Diesen musst Du gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren.
Steht eine andere Person auf Deinem Behindertenparkplatz, hast Du das Recht, diese abschleppen zu lassen. Außerdem muss sie ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Schwerbehindertenparkplatz beantragen?
Für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Parken auf einem solchen: Die Möglichkeit richtet sich an Personen, die nachweisen können, aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen zu sein.
Dazu zählst Du im Falle von
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- Beidseitig fehlenden Gliedmaßen (Amelie)
Grundsätzlich ist ein Nachweis durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder auf einem ärztlichen Attest notwendig.
Solltest Du den Behindertenparkplatz beantragt und genehmigt bekommen haben, darfst Du oder eine mit Dir zusammenlebende Person, die für Dich regelmäßig fährt, diesen nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen außerdem äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Dir am betroffenen Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist das doch der Fall, musst Du begründen können, weshalb die Nutzung für Dich nicht möglich ist.
Außerdem muss ausreichend Platz für die Umsetzung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Durch diesen darf weder der Verkehr eingeschränkt werden noch eine Gefahrenstelle entstehen.
So beantragst Du einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Du zur Miete wohnst, führt Dein erster Weg zu Deinem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft. Von dieser benötigst Du eine Genehmigung – schließlich liegt hier die Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Ebenso verhält es sich, wenn der Parkplatz für Deine Arbeitsstelle angedacht ist.
Erhältst Du eine positive Rückmeldung, kannst Du den Behindertenparkplatz beantragen. Meist musst Du Dich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann aber auch das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner sein.
An die entsprechende Stelle richtest Du einen formlosen und unterschriebenen Antrag. In diesem solltest Du erklären, weshalb Du den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigst. Manche Städte stellen Dir auf ihrer Homepage aber auch entsprechende Anträge zur Verfügung, die Du nur noch ausfüllen musst.
Informiere Dich vorab auf jeden Fall, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle außerdem benötigt. Meist sind das
- eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Deines behandelnden Arztes mit zumutbarer Wegstrecke und Benennung Deiner Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Das solltest Du außerdem wissen, wenn Du einen Behindertenparkplatz beantragen möchtest:
Wichtig ist, dass Du keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz hast. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den zuständigen Behörden.
Außerdem ist der beantragte Behindertenplatz ausschließlich so lang gültig wie Dein Schwerbehindertenausweis – also maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
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163 Kommentare
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Guten Morgen Roberto,
vielen Dank für Deine Nachricht. Leider können wir Dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. In Der Regel wird eine Bescheinigung des Vermieters nur verlangt, wenn es um private Einstellplätze geht oder wenn die Stadt sicherstellen möchte, dass keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist. Wir empfehlen Dir oder der Person, die Du betreust diese Angelegenheit direkt mit der zuständigen Behörde zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich habe einen Schwermetallausweis mit Merkzeichen G 100 % da ich linksseitig gehbeeinträchtigt bin. Obwohl mein rechter Unterarm amputiert ist, habe ich anscheinend keinen Anspruch auf einen Parkplatz für Schwerbehinderte?
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Hallo Torsten,
es tut uns Leid, dass Dir kein Behindertenparkplatz gewährt wurde. Um den Parkplatz für Schwerbehinderte zu beantragen, kannst Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen - wende Dich dazu an die Schwerbehindertenstelle und beantrage eine Neubewertung. Dabei kann Dir ein ärtzliches Attest oder Gutachten weiterhelfen.
Außerdem kannst Du Dich an Sozialverbände wenden, die Dich bei der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen.
Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich hab parkausweiß für behinderte. Und ich zahle trotzdem 80€ gebühr im monat. Was soll ich machen um ich einen Parkplatz bekomme. Vielen dank
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Hallo Ammar,
vielen Dank für Deine Nachricht. Wende Dich dazu am besten an die Behörde in Deiner Stadt. Dort solltest Du einen Behindertenparkplatz beantragen können, wenn Du bestimmte medizinische Vorraussetzungen erfüllst, wie z.B.das Merkzeichen "aG" und die Parksituation vor schilderst.
Wir hoffen, dass wir DIr weiterhelfen konnten und wünschen Dir alles Gute für Deine Zukunft.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Ich hab einen Behindertenparkplatz,personen bezogen und das Ag .Nun hab ich mein Auto verkauft muss ich den Platz abgeben??? Die Stadtverwaltung sagt ja.Kauf ich wieder ein Auto kann ich ihn wieder beantragen.
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Hallo,
vielen Dnak für Deinen Kommentar. In diesem Fall hat die Stadtverwaltung recht. Behindertenparkplätze, die personenbezogen vergeben werden, sind in der Regel an die Nutzung eines spezifischen Fahrzeugs gebunden. Da Du Dein Auto verkauft hast und derzeit kein Fahrzeug nutzt, entfällt der unmittelbare Bedarf an Deinem Parkplatz. Solltest Du erneut ein fahrzeug anschaffen, kannst Du den Behindertenparkplatz wieder beantragen. Die Stadtverwaltung würde den Bedarf dann erneut prüfen und gegebenenfalls wieder einen Parkplatz für Dich einrichten.
Sprich dazu am besten nochmal mit der Behörde in Deiner Stadt, um weitere Details zu besprechen.Wir hoffen, dass wir Dir weiterhelfen konnten und wünschen Dir alles Gute!
Herziche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Bei uns kostet der personenbezogene Parkplatz 250€...
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Hallo,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Bei einigen Kommunen fällt eine Pauschale von 250€ an, um den Material- und Personalaufwand abzudecken. Oftmals bieten diese Kommunen Programme oder ZUschüsse mit Behinderungen an, die solche Kosten abdecken. Wir empfehlen Dir daher, Dich bei Deiner örtlichen Gemeinde oder dem zuständigen Sozialamt nach möglichen Unterstützungsleistungen zu erkundigen.Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
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Guten Morgen
Ich betreue und fahre regelmäßig eine Person mit Gehbehinderung, die zur Miete wohnt.
Diese hat vor kurzem auch den AG Eintrag beantragt.
Was mich aber stutzig macht ist, warum eine Person mit AG Eintrag eine Bescheinigung vom Vermieter benötigt?
Die Parkplätze gehören doch nicht zum Haus sondern der Stadt oder ist das bezogen auf Einstellplätze die zum Haus gehören?