von:
Elena Gavriil
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse: Antrag, Kosten, Zuzahlung & Beispiele

2. Januar 2026
Lesezeit: 9 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2026
Das Bild zeigt ein Formular mit einer Checkliste, die bei einem Hilfsmittelantrag für einen Rollstuhl zu beachten ist.

Eine Leistung von Krankenkassen besteht darin, Dich zu unterstützen, wenn Du auf ein Hilfsmittel angewiesen bist. Dazu gehören Gehhilfen, Rollatoren und eben auch Rollstühle. Das Vorgehen ist dabei immer das Gleiche, aber: Damit ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind und worauf Du bei der Beantragung achten solltest, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze
• Elektrische Rollstühle können von der Krankenkasse bezuschusst werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.
• Die Höhe einer Bezuschussung ist individuell und eine Aufzahlung ist nicht auszuschließen.
• Den Hilfsmittelantrag stellst Du am besten gemeinsam mit Deinem Sanitätshaus oder anderen Hilfestellen.

Wer hat Anspruch auf einen elektrischen Rollstuhl?

Vor der Anschaffung eines Rollstuhls stellen sich viele Menschen die gleiche Frage: Wird mein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt? Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst wird. Grundsätzlich gilt: Liegt bei Dir eine medizinische Notwendigkeit vor, kannst Du einen elektrischen Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragen. Voraussetzung ist dabei immer, dass Du den Rollstuhl wirklich benötigst. Dies bestätigt Dir Dein Arzt in Form einer ärztlichen Verordnung.

Bei der Vorgehensweise der Beantragung spielt es zunächst keine Rolle, ob Du einen manuellen oder einen elektrischen Rollstuhl beantragst. Im besten Fall stellt Dir Dein Arzt direkt eine Verordnung zum Beispiel für einen elektrischen Rollstuhl aus. Es sollte ausreichend begründet werden, warum Du ausgerechnet einen E-Rollstuhl benötigst.

Schritt für Schritt: So stellst Du den Antrag für einen Rollstuhl bei der Krankenkasse

Wir empfehlen Dir, diese Schritte bei Deinem Antrag zu befolgen, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden kann:

Ärztliche Verordnung

Suche Deinen Arzt auf und beschreibe Dein Anliegen. Du wirst eingehend untersucht. Im Anschluss besprichst Du mit Deinem Arzt, welcher Rollstuhl für Dich infrage kommt. Dieser schreibt in einer Verordnung (ähnlich Rezept) genau auf, wieso Du einen Elektrorollstuhl benötigst. Dabei sollte vor allem ersichtlich werden, weshalb ein manueller Rollstuhl nicht infrage kommt.

Kostenvoranschlag

In einem Fachgeschäft oder im Sanitätshaus schilderst Du Deine Bedürfnisse. Mithilfe einer Beratung sowie einer Probefahrt findest Du das optimale Hilfsmittel. Im Anschluss erhältst Du einen Kostenvoranschlag.

Antrag einreichen

Den Kostenvoranschlag und die Verordnung schickst Du bzw. in den meisten Fällen das Sanitätshaus an Deine Krankenkasse.

Im Anschluss heißt es warten, während die Krankenkasse prüft, ob Dein Antrag genehmigt wird.

Kostenübernahme, Zuzahlung und wirtschaftliche Aufzahlung

Ob und in welcher Höhe Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen elektrischen Rollstuhl übernimmt, ist stets individuell. Eine allgemeine Regel, wie hoch die Leistung der Krankenkasse ausfällt, gibt es nicht.

Zuzahlung

Bei der Beantragung eines elektrischen Rollstuhls übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für ein medizinisch notwendiges und zweckmäßiges Hilfsmittel. Versicherte ab 18 Jahren sind jedoch gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt 10 Prozent des von der Krankenkasse genehmigten Hilfsmittelpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung ist unabhängig vom Modell des Rollstuhls und fällt nur einmal pro Hilfsmittel an. Sie ist gesetzlich geregelt und kann nicht vom Sanitätshaus oder Hersteller beeinflusst werden.

Wirtschaftliche Aufzahlung

Neben der gesetzlichen Zuzahlung gibt es auch die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung. Diese entsteht dann, wenn Du Dich für einen elektrischen Rollstuhl entscheidest, der über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgeht. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du Dich für ein Modell mit besonders hoher Reichweite, stärkerem Motor, besonderem Design oder zusätzlichen Komfortfunktionen entscheidest. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse in der Regel nur die Kosten für das zweckmäßige Standardmodell. Die Mehrkosten für die gewünschte bessere oder umfangreichere Ausstattung müssen privat getragen werden. Diese Aufzahlung ist freiwillig und deutlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu unterscheiden, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern aus einer persönlichen Wahl heraus entsteht.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Deine Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, um Deinen Kostenvoranschlag zu bewilligen. Die Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb dieses Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. 

Beachte: Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Wenn die Rückmeldung Deiner Krankenkasse auf sich warten lässt, kannst Du folgendermaßen vorgehen:

  • Kontaktiere Deine Krankenkasse und frage nach dem Stand Deines Antrags. Frage nach, ob ein Gutachten angefordert wurde und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Weise darauf hin, dass gesetzliche Fristen gelten und Du eine schriftliche Entscheidung erwartest oder eine Mitteilung, warum eine Verzögerung vorliegt.
  • Wenn die 3- bzw. 5-Wochen-Frist abgelaufen ist, ohne Bescheid und ohne begründete Verzögerungsmitteilung, gilt der Antrag als bewilligt.
  • Du kannst dann das Hilfsmittel selbst kaufen und eine Kostenerstattung verlangen, wenn Du es aus ärztlicher Verordnung benötigst und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Gut zu wissen:
Wenn die Krankenkasse Deinen Hilfsmittelantrag ablehnt, kann das sehr frustrierend sein. Die gute Nachricht ist: Eine Ablehnung bedeutet nicht direkt, dass Du leer ausgehst. In vielen Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen. Wie das funktioniert, erklären wir Dir in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein“.
Zum Beitrag

Unterschiede zwischen den Krankenkassen

Es lässt sich vorab keine eindeutige Aussage dazu treffen, ob der gewünschte Elektrorollstuhl auch auf jeden Fall von Deiner Krankenkasse übernommen wird. Nicht jede Krankenkasse arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen und bewertet unter Umständen die Ausführungen Deines Arztes unterschiedlich.

Außerdem haben Krankenkassen feste Verträge mit Sanitätshäusern, an die Du bei der Auswahl gebunden bist. Für Dich ist also relevant, ob Dein präferierter Elektrorollstuhl vertraglich mit den von Deiner Krankenversicherung ausgesuchten Sanitätshäusern kompatibel ist.

Du möchtest wissen, wie die Beantragung Deines E-Rollstuhls bei Deiner Krankenkasse abläuft? Suche Dir einfach Deine Krankenkasse aus und gelange über die Kachel zum eigenen Blogbeitrag:

Sonderfälle und zusätzliche Leistungen

Du hast weitere Fragen zum Thema? Im Folgenden haben wir noch mehr interessante Informationen für Dich zusammengefasst.

Bekommt man einen zweiten Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass Du einen Anspruch auf Erstversorgung hast. Wenn Du einen zweiten Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragst, handelt es sich dabei um eine Zweit- oder Mehrfachversorgung. Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einem Rollstuhl hast Du nicht. In seltenen Fällen kann es allerdings trotzdem zu einer Genehmigung durch die Krankenkasse kommen. Erfahre mehr in unserem Blogbeitrag „Wird ein zweiter Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen?“.

Was ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis?

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind alle Produkte aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen auf Basis der Hilfsmittel-Richtlinie erstattet werden können. Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV gilt als Orientierung für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen. Mehr dazu liest Du in unserem Blogbeitrag: „Was ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis?“.

Was ist der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen?

Im medizinischen Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen sind alle Hilfsmittel zur Pflege und Genesung aufgelistet, bei denen privat Versicherte Anspruch auf Unterstützung bekommen können. Allgemein lässt sich sagen: Als privat Versicherter hast Du Anspruch auf ein Hilfsmittel, wenn Dich dieses bei Grundbedürfnissen unterstützt. Mehr zum Thema erfährst Du in unserem Blogbeitrag „Der Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen (PKV)“.

Checkliste: So kommst Du Schritt für Schritt zu Deinem Elektrorollstuhl

Hier findest Du noch einmal eine übersichtliche Zusammenfassung der Dinge, die Du zur Beantragung Deines E-Rollstuhls erledigen solltest:

✅ Gehe zu Deinem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) und lasse Dir eine Verordnung für einen Elektrorollstuhl ausstellen.
✅ Lasse Dich in einem Sanitätshaus in Deiner Nähe beraten und entscheide Dich nach einer Probefahrt für ein Rollstuhlmodell. Fordere einen Kostenvoranschlag an.
✅ Fülle den Hilfsmittelantrag aus und sende ihn an Deine Krankenkasse. Häufig übernimmt diesen Schritt auch Dein Sanitätshaus für Dich.
✅ Warte nun auf die Rückmeldung Deiner Krankenkasse und halte die Fristen im Blick.

Hier findest Du noch mehr Blogbeiträge von uns, in denen Du weitere Informationen zum Thema „E-Rollstuhl von der Krankenkasse" findest:

Beratung und Unterstützung

Es kann mitunter erst einmal eine Herausforderung sein, alleine vor dem Hilfsmittelantrag Deiner Krankenkasse zu sitzen. Deshalb hat das Team von ergoflix ein eigenes Krankenkassenmanagement, welches Dich während des gesamten Beantragungsprozesses eng unterstützt. So stellst Du Deinen Antrag sicher und bequem. Das Team begleitet Dich Schritt für Schritt, damit Du den Zuschuss Deiner Krankenkasse für Deinen E-Rollstuhl bekommst.

Nimm jetzt Kontakt zum Krankenkassenmanagement von ergoflix auf und komme Deinem E-Rollstuhl auf Rezept ein großes Stück näher!

Fazit

Die Kostenübernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die Krankenkasse ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind eine medizinische Notwendigkeit, eine ärztliche Verordnung und die korrekte Antragstellung über ein Sanitätshaus. Wenn Du den Ablauf kennst und alle Unterlagen vollständig einreichst, kannst Du Deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen.

FAQ

Welchen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten oder einen Teil der Kosten für einen Elektrorollstuhl, der für Dich medizinisch notwendig ist. Wichtig ist, dass Dein Arzt bestätigt, dass ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht und ein E‑Rollstuhl benötigt wird. Modelle mit einer Hilfsmittelnummer haben dabei gute Chancen auf Unterstützung.

Was kostet ein elektrischer Rollstuhl auf Rezept?

Es gibt keinen festen Preis für einen E-Rollstuhl auf Rezept – die Kosten variieren stark je nach Modell, Ausstattung und Reichweite. Häufig übernimmt die Krankenkasse einen großen Teil der Kosten, während Du eventuell eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten musst, wenn Du ein höherwertiges Modell wählst.

Zahlt die Krankenkasse einen elektrisch-faltbaren Rollstuhl?

Ja, faltbare Elektrorollstühle mit einer Hilfsmittelnummer können grundsätzlich von der Krankenkasse bezuschusst werden. Voraussetzung ist wie bei anderen Elektrorollstühlen, dass die medizinische Notwendigkeit vom Arzt bestätigt wird.

Wie kann man einen elektrischen Rollstuhl beantragen?

Zuerst stellt Dein Arzt eine Verordnung mit medizinischer Begründung aus. Danach erstellt Dein Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag, der zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach einer Prüfung entscheidet Deine Krankenkasse über die Kostenübernahme.

Zahlt die Krankenkasse auch einen zweiten Rollstuhl?

Ob ein zweiter Rollstuhl von Deiner Krankenkasse übernommen wird, ist nicht garantiert und hängt davon ab, ob dafür erneut eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Standardmäßig wird nur ein Hilfsmittel pro Bedarf versorgt, zusätzliche Geräte müssen gesondert begründet werden.

Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?

Wenn Deine Krankenkasse den Hilfsmittelantrag ablehnt, kannst Du Widerspruch einlegen. Achte darauf, umfassende ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls ergänzende Gutachten einzureichen, um Deine Notwendigkeit deutlicher auszudrücken.

Wie hat Dir der Artikel gefallen?
4.5 / 5
hello world!

Antworte auf den Kommentar von Pawliczak, Peter Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

16 comments on “Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse: Antrag, Kosten, Zuzahlung & Beispiele”

  1. Guten Tag ich würde gerne einen ergoflix haben

    Das Rezept vom Arzt ist kein Problem.
    Die Krankenkasse wird argumentieren, das ich einen Rollstuhl habe...
    Da ich sehr viel draußen bin und gerne einen größeren Radius hätte bräuchte ich den ergoflix, um auch besser in den Bus einsteigen zu können...

    1. Hallo Valerie,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Es freut uns, dass Du Interesse an einem ergoflix hast.

      Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Zweitversorgung zu beantragen, jedoch ist die Entscheidung der Krankenkasse immer vom Einzelfall abhängig. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.

      Rufe uns gerne an 02852 7053819 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass wir Dir weiterhelfen konnten.
      Gerne beraten wir Dich zu unseren faltbaren Elektrorollstühlen und dem Krankenkassenzuschuss.
      Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Ich suche einen Elektrorollstuhl für einen 26-jährigen Invaliden. Wer auch immer es spenden könnte, ich wäre sehr dankbar. Der Invalide befindet sich in Rumänien, Oradea.

    1. Hey, vielen Dank für Deine Anfrage.
      Um mehr über Deinen Bekannten zu erfahren, sende uns doch gerne alle Infos an unseren Kundenservice (info@ergoflix.de). Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung.
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Suche Deinen Hausarzt auf, um eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) für einen Elektrorollstuhl zu erhalten. Sehr gerne beraten wir Dich vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite. Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Guten Morgen,
    Ich bin bei der Tk versichert und habe über die Fa. XXX einen Ergofix L geordert weil man mir diesen empfohlen hat und meinen gesundheitlichen Bedürfnissen entspricht. Ein ärztliches Rezept lag auch vor. Die TK hat diesen abgelehnt mit der Begründung das der Rollstuhl nicht für außen geeignet ist. Können Sie mir helfen?

    1. Hey,

      sehr gerne helfen wir Ihnen weiter. Wir haben Experten in unserem Team, die bei der Beantragung Ihres ergoflix unterstützen und auch beim Einlegen eines Widerspruchs helfen können. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00. Heute sind wir von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  4. Der Antrag meiner Ehefrau
    auf Kostenübernahme für ein
    E-Sccoter wurde nach Wiederspruch erneuert von der
    AOK abgelehnt, mit ärzt. Atest und
    Probefahrt durch ein Reha-Taem
    wurde der Antrag abgelehnt !?
    Was kann man jetzt noch tun ?

    1. Guten Tag,

      das tut uns leid, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde. Wir haben Experten in unserem Team, die gezielt bei allen Angelegenheiten der Beantragung unterstützen sowie beim Einlegen eines Widerspruchs. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00. Montags bis freitags sind wir von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  5. Hallo
    ich habe einen ERGOFLIX bei meiner Krankenkasse beantragt. Mir ist wichtig, daß dieser faltbar ist und ich ihn im Auto transportieren kann.
    Nun hat die Krankenkasse abgelehnt - mit der Begründung daß ein normaler E-Rollstuhl ausreicht.
    Einen Widerspruch habe ich eingereicht. Und suche jetzt Argumente. Können Sie mir da weiterhelfen?

    Viele Grüße
    Karin F.

    1. Guten Tag,

      sehr gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung des ergoflix und unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr).

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  6. Guten Tag. Mein Vater ist bei der kkh versichert und hat dort einen Faltbaren ERollstuhl beantragt. Jetzt meine Frage. Im Hilfsmittel Verzeichnis des GKV steht der Ergoflix L . Muss die Krankenkasse diesen voll übernehmen, da mein Vater keine Zuzahlung finanziell machen kann. Außerdem ist er befreit. Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen
    Daniela Lillig

    1. Guten Morgen,
      vielen lieben Dank für Ihre Anfrage. Meine Kollegin wird Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren. Gerne können Sie uns auch direkt anrufen: 02852 - 945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30-18:00 Uhr).
      Liebe Grüße und einen schönen Tag =)
      Ihr ergoflix-Team

Weitere Beiträge zum Thema
13. Februar 2026
So beantragst Du einen Rollstuhl bei der Techniker Krankenkasse

Du bist bei der Techniker Krankenkasse versichert und auf der Suche nach einer Mobilitätslösung? Ob Gehstock, Rollator oder Rollstuhl – Deine Krankenkasse kann Dich finanziell bei der Anschaffung eines Hilfsmittels unterstützen. Um einen Rollstuhl auf Rezept zu bekommen, ist allerdings ein ganz bestimmtes Vorgehen notwendig, welches wir Dir in diesem Blogbeitrag erklären. Erfahre, wie Du […]

27. Juni 2025
Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?

Wenn Du gerade vor der Anschaffung eines Elektrorollstuhls stehst, hast Du Dir vermutlich bereits Gedanken über die Kosten gemacht. Die Preise variieren stark, bewegen sich bei Rollstühlen mit Elektroantrieb aber häufig im höheren Bereich. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du bei der Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls Unterstützung von der Krankenkasse erhalten. Was Du […]

15. Dezember 2023
Pflegebox beantragen – so bestellst Du Dein persönliches Paket

Du pflegst einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden oder wirst selbst von einer Pflegekraft unterstützt? Dann kennst Du Dich sicherlich mit Pflegehilfsmitteln aus. Diese erleichtern die häusliche Pflege und sollen Betroffenen mehr Eigenständigkeit bieten. Bequem, wenn Du einfach eine Pflegebox beantragen kannst und so immer die Pflegehilfsmittel zuhause hast, die Du benötigst. In diesem […]

Banner-Shopbesuch
ergoflix Unternehmenslogo
Deine Experten für faltbare E-Rollstühle
Jetzt beraten lassen
Kontaktformular - Blogbeitrag Seite
Hast Du Fragen? Ruf uns einfach an
02852 - 94590-00
Jederzeit für Dich da!
(kostenfreie Hilfsmittelberatung)
arrow-left