Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK

10. April 2026
Lesezeit: 5 Minuten
Das Bild zeigt einen Mann im ergoflix-Rollstuhl an einer Strandpromenade, neben ihm sitzt eine Frau.

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und auch (elektrische) Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Was genau Du bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.

Das Wichtigste in Kürze
• Um einen Rollstuhl bei der AOK zu beantragen, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen.
• Du musst eine gesetzliche Zuzahlung leisten. In manchen Fällen können weitere Kosten auf Dich zukommen.
• Eine Bezuschussung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse, weshalb es zu individuellen Abweichungen kommen kann.

Elektrorollstuhl von der AOK: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Vorab: Ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.

Um für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, muss unter anderem eine besonders wichtige Grundvoraussetzung gegeben sein: Dein Arzt muss Dir die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigen. Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.

Achtung: Hilfsmittelnummer vermerken lassen

Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Zwar übernimmt die AOK teilweise auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.

Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl bei der AOK?

Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Arztgespräch vereinbaren: Dein Arzt untersucht Dich eingehend und bespricht mit Dir, welche Eigenschaften Dein Rollstuhl haben sollte. Er stellt Dir eine Verordnung aus, die einem Rezept ähnelt.
  2. Sanitätshaus finden: Lasse Dich im Fachhandel beraten und teste verschiedene Modelle. Hast Du das passende gefunden, reicht das Sanitätshaus die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag für das ausgewählte Modell bei Deiner Krankenkasse ein.
  3. Abwarten: Die AOK prüft, ob Dein Hilfsmittelantrag genehmigt wird.

Sollte Dein Antrag auf ein einen Rollstuhl von der AOK abgelehnt werden, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in unserem Blogbeitrag „Krankenkasse lehnt ab: So legst Du Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittels ein".

Du möchtest mehr zum Thema „Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse" erfahren? Schaue Dir unseren umfassenden Beitrag dazu an. Dort findest Du allgemeine Informationen und hast die Möglichkeit, Dir auch weitere Details zur Beantragung Deines Hilfsmittels bei anderen Krankenkassen anzeigen zu lassen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

Gut zu wissen:
Die Kosten für Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden in der Regel ebenfalls von der AOK übernommen.

Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite der AOK oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.

ergoflix-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer von der AOK

Im ergoflix-Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer, so zum Beispiel den ergoflix-Bestseller ergoflix® LX. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.

Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für den Alltag und auf Reisen eignet, bist Du bei ergoflix genau richtig!

Das ergoflix-Team hilft Dir gerne weiter, auch bei Fragen rund um die Beantragung Deines elektrischen Rollstuhls bei der AOK. Schreibe einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe an unter 02852 - 94590-00.

Fazit

Du kannst einen elektrischen Rollstuhl von Deiner Krankenkasse, der AOK, bezuschussen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arzt Dir eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Rollstuhlmodelle mit Hilfsmittelnummer erhöhen die Chancen einer Bezuschussung zusätzlich. In der Regel werden die Kosten für eine Wartung oder Reparatur im Anschluss ebenfalls von der AOK übernommen. Beachte: Bei Kostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.

FAQ

Welche Hilfsmittel werden von der AOK bezahlt?

Die AOK bezahlt Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Damit soll eine Einschränkung ausgeglichen oder der Alltag allgemein erleichtert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder Prothesen.

Welchen Rollstuhl zahlt die AOK?

Die AOK zahlt einen Zuschuss für Deinen Rollstuhl, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel wird ein Standard- oder Elektrorollstuhl aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernommen. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt dir bestätigt, dass Du diesen Rollstuhl benötigst.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der AOK?

Du kannst einen Rollstuhl bei der AOK beantragen, indem Du Dir zunächst eine ärztliche Verordnung ausstellen lässt. Mit dieser Verordnung gehst Du in ein Sanitätshaus und suchst Dir dort ein entsprechendes Rollstuhlmodell aus. Du erhältst einen Kostenvoranschlag und dieser wird zusammen mit Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse eingereicht.

Muss ich für einen Rollstuhl bei der AOK etwas zuzahlen?

Ja, wenn Du einen Rollstuhl von der AOK erhältst, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dies gilt, sofern keine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt. Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über das Maß der Notwendigkeit hinausgeht, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

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43 comments on “So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK”

  1. Wir hatten heute die Probefahrt, es hat sehr gut geklappt.
    Aber wir müssten für trotz Verordnung mindestens 2000 Euro draufzahlen. Die Kasse übernimmt nur bis ca. 2500 Euro. Wie soll man sich das leisten können, als Rentner.

    1. Hallo Helmut,

      danke für Deinen Kommentar.

      Wir können verstehen, dass solch ein Beantragungsprozess teilweise zu Unmut führt.

      Wir haben uns mit Deinem zuständigen Sanitätshaus ausgetauscht, um den genauen Sachverhalt nachvollziehen und eventuell einschreiten zu können.
      Der Antrag wird aktuell ja schon von Deiner zuständigen Krankenkasse bearbeitet und die passende Versorgung geprüft.
      Leider haben wir auf den Vorgang bei der Krankenkasse selbst keinen Einfluss. Jeder einzelne Fall ist unterschiedlich und wird somit individuell geprüft und bearbeitet. Auch die Zuzahlungshöhe fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.

      Erstmal kannst Du leider nur abwarten, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfällt.
      Solltest Du dann weitere Anliegen haben, wende Dich gerne an Dein Sanitätshaus. Dieses ist Dein Vertragspartner und steht Dir bei Fragen immer gerne zu Verfügung.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Geht so, schön weil man nur 6 km bekommt. Mann sollte das mal hoch machen, ich komme nicht über alle Straßen weil die Ampel so schnell rot wird. Man sollte den Wagen 10 oder 15 km machen. Macht euch mal ein Kopf da rüber. Mit freundlichen Grüßen Brandt

    1. Hallo,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Hast Du bereits versucht, einen schnelleren Elektrorollstuhl bei Deiner Krankenkasse zu beantragen? Führe am besten vorab ein Gespräch mit Deinem Arzt und lasse Dich von den Mitarbeitenden der Krankenkasse beraten. Diese kennen den Beantragungsprozess am besten und können Deine individuellen Bedürfnisse einschätzen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Hallo Team von Ergoflix!

    Habe ich mit ME/CFS überhaupt eine Chance, einen Elektrorollstuhl zu bekommen? Ich frage deshalb, weil ich meine Energie extrem einteilen muss, damit ich meinen Alltag überhaupt noch ein Stückweit bewältigen kann. Wenn die Aussicht schlecht ist (Krankheitsbild ist weiterhin bei vielen Verantwortlichen unbekannt/unterschätzt), werde ich keinen Antrag stellen, da er mich zu viel Lebensenergie kostet.
    Strecken über 200 Meter kann ich nicht mehr gehen und wenn ich 200 Meter gegangen bin, muss ich mich dringend hinsetzen und ausruhen. Mal raus in den Wald? Fehlanzeige. Dafür reicht die Kraft nicht mehr. An schlechten Tagen bin ich froh, wenn ich mich im Haus bewegen kann.

    Der Elektrorolli wäre sinnvoll, weil die Strecke von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle knapp 200 Meter beträgt und ich schon erschöpft dort ankomme, wenn ich zu Fuß gehe. Allerdings ist dieser Ortswechsel nur ca. 45-50x im Jahr nötig, der Rest kann an Arbeitsstelle 1 erledigt werden.
    Der zweite Grund ist mein Sozialleben. Ich kann nicht mehr spazieren gehen. Da fast mein ganzer früherer Freundeskreis sportlich ist, mit dem ich unterwegs war, ist der Kontakt ziemlich eingeschlafen. Könnte ich mit dem Elektrorolli wieder dabei sein, wäre das für mein Sozialleben hilfreich.
    Und mir fehlt es, in der Natur sein zu können.
    Beides große Ressourcen, die mir nur mehr sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen - und oft genug gar nicht.
    Da bei mir die Themen "Erschöpfung/Schwäche/Müdigkeit" und "postexertionelle Malaise" (Symptomverschlechterung nach Belastung, bei mir besonders die körperliche Belastung) im Vordergrund stehen, nützt mir weder ein normaler Rolli noch ein Rollator.

    Bitte geben Sie mir eine Einschätzung wie die Chancen für einen E-Rolli (z.B. LX) stehen! Danke!
    Viele Grüße
    Alisa

    1. Hallo Alisa,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Wir können gut verstehen, dass Dich die Frage nach der Bezuschussung beschäftigt.

      Da die Genehmigung eines Hilfsmittelantrags stets individuell vorgenommen wird, können wir Dir leider keine sichere Einschätzung zu Deiner persönlichen Situation geben. Wir empfehlen Dir, Dich zunächst bei Deinem Arzt (z.B. Hausarzt) vorzustellen und mit ihm über Dein Anliegen zu sprechen. Er kennt Deinen Gesundheitszustand sehr gut und kann die Situation gut einschätzen. Gehe im Anschluss so vor, wie im Blogbeitrag beschrieben. Bei weiteren Fragen können auch die Ansprechpartner bei Deiner Krankenkasse helfen.

      Allgemein gilt: Alle unsere Modelle von ergoflix sind von der Krankenkasse bezuschussbar, sodass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite. Rufe uns gerne an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. habe am 7.3.2025 das Rezept für ein Behindertenfahrzeug an Reha aktiv Chemnitz geschickt da sie sich um alles kümmern wollten bis heute 17.5. habe ich noch nichts bekommen mir wurde das rechte Bein amputiert und wollte auch wieder mobil sein Pustekuchen bis jetzt

    1. Hallo Rudi,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Hast Du Dich für einen ergoflix-Rollstuhl entschieden? Wenn ja, unterstützen wir Dich sehr gerne bei der Kommunikation mit Deinem Sanitätshaus! Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Solltest Du das Rezept für das Modell eines anderen Rollstuhl-Anbieters nutzen wollen, können wir Dir empfehlen, Dich noch einmal direkt an Dein Sanitätshaus zu wenden und nach dem aktuellen Stand Deines Anliegens zu fragen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. ich habe bei der AOK einen elektrischen Rollstuhl beantragt, nach langem hin und her wurde er genehmigt. Ich fahre meinen Ergoflix schon etwa drei Wochen, und bin voll zufrieden. Zusammengeklappt passt er sogar in meinen Kofferraum.

    1. Hallo Frank,
      vielen Dank für Dein Feedback! Wir freuen uns sehr, dass Du mit Deinem ergoflix zufrieden bist und wünschen Dir allzeit eine gute Fahrt damit.
      Alles Gute für Deine Zukunft.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    2. Guten Abend, darf ich fragen in welchem Bundesland sich Ihre AOK befindet? Meine AOK HAMBURG Rheinland lehnt momentan den Ergoflix ab,da sie begründen * mein Rollstuhl müsste nicht klappbar sein ! Was für mich aber sehr sehr wichtig ist ,damit mein Mann mich im PKW wieder mit in das soziale Leben mit nehmen kann! Ich bin in Pflegegrad 3 und besitze einen Schwerbehindertenausweis 70G ! Wie kann ich es schaffen ,das der Ergolfix genehmigt wird? LG

      1. Hallo Gabriele,
        vielen Dank für Deinen Kommentar. Es tut uns Leid, dass Deine Krankenkasse den ergoflix abgelehnt hat. Gerne helfen wir Dir weiter, damit Du Deinen ergoflix-Rollstuhl bekommst. Dafür haben wir Dein Anliegen bereits intern weitergeleitet. Außerdem können wir Dir dabei helfen, Widerspruch einzulegen. Buche dazu einfach einen kostenfreien Termin zur persönlichen Sprechstunde oder erreiche uns telefonisch unter 02852 9459094.

        Herzliche Grüße aus Hamminkeln
        Dein ergoflix-Team

    3. Darf ich fragen, ob die Krankenkasse den Rolli vollständig bezahlt hat oder Sie noch 2000 - 3000 Euro draufgezahlt haben ?
      Mein Mann ist heute Probe gefahren aber der Preis ist Wahnsinn.
      Vielen Dank
      Silke Höffner

  6. Hallo Ergoflix-Team,

    mein Vater hat geringes Sehvermögen ,
    Visus Rechts 0.05
    Visus Links 0.4
    Genehmigt AOK einen Elektrorollstuhl (6km) auf der Grundlage ?

    Mfg Helene Dering

    1. Hallo Helene,
      wir haben Spezialisten in unserem Team, die Dich zu diesem Fall vorab gerne beraten und Dir dabei helfen einen Hilfsmittelantrag zu stellen. Wende Dich gerne telefonisch an uns über die 02852 705383359 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de
      Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Baresic,

      vielen Dank für Deine Nachricht. Mit dem ergoflix® basic können wir Dir eine zuzahlungsgeringe Möglichkeit bieten, von einem Elektrorollstuhl zu profitieren.
      Wir beraten Dich zu diesem Thema gerne weiter! Kontaktiere uns dafür einfach telefonisch unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Dirk,

      vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an einer Probefahrt mit einem Rollstuhl von ergoflix.
      Wir haben Deine Angfrage weitergeleitet, sodass sich unser Team zeitnah bei Dir melden wird.
      Du kannst Dich bei Rückfragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo Sylvia,
      vielen Dank für Deine Nachricht. Wir sind uns sicher, dass Dein Antrag genehmigt wird. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Wende Dich gerne an uns über die info@ergoflix.de oder telefonisch unter 02852 9459000.
      Wir helfen Dir gerne weiter!

      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns sehr, dass Du die Informationen gefunden hast, die Du brauchtest.

      Alle unsere Elektrorollstühle haben eine Hilfsmittelnummer und sind von der Krankenkasse bezuschussbar, so dass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.

      Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

  7. Meinem Vater wurde dieser ABGELEHNT. Wuderspruch geht raus. Was können wir noch tun? Wie lauten die Hilfmittel Nummern beider Modelle?
    Danke und Gruß

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Das tut uns wirklich leid. Wie schade, dass die Krankenkasse den Rolli abgelehnt hat. Widerspruch einlegen, lohnt sich aber auf jeden Fall.
      Wusstest Du, dass wir Spezialisten im Team haben, die Dich kostenfrei bei Deinem Hilfsmittelantrag unterstützen? Wir wissen, worauf es bei der Beantragung ankommt und beraten Dich gerne, auch nach einer bereits erfolgten Ablehnung! Melde Dich einfach bei uns unter 02852 9459000 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich. 🙂

      Die Hilfsmittelnummern unserer Modelle findest Du hier: https://wissenswertes.ergoflix.de/was-sind-hilfsmittelnummern/.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey,

      vielen Dank für Deine Anfrage. Unsere faltbaren E-Rollstühle kannst Du in Dresden testen und Probe fahren. Entweder kommt ein Kollege aus dem Außendienst bei Dir vorbei und Du kannst die Probefahrt in Deiner gewohnten Umgebung durchführen oder Du nimmst eine ausgiebige Testfahrt bei einem unserer über 600 Sanitätshauspartner wahr. Ruf uns am besten einmal an – so können wir besprechen, welche Möglichkeit für Dich am besten ist: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln und wir wünschen einen tollen Tag.
      Dein ergoflix-Team

  8. Die Techniker lehnt eine Bezuschussung ab, mit der Begründung:
    Nur für den Innenbereich geeignet. Hat keine Beleuchtung. Kann nur 4 cm Höhe überwinden

    1. Guten Tag,

      das tut uns leid, dass die Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde.
      Wir haben Modelle im Sortiment wie den ergoflix® LXplus (18.50.07.0002), der eine Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich hat und mit einer Beleuchtung ausgestattet ist. Dank Faltmechanismus kann dieser Elektrorollstuhl einfach zusammengeklappt und platzsparend verstaut werden. Leistungsstarke Akkus bringen Sie 24 km weit.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Wir haben Experten in unserem Team, die Ihnen beratend zur Seite stehen. Melden Sie sich gerne bei uns unter 02852 - 945 90 00 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Werktags sind wir von 8.30 – 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  9. ich bin 72 jähre krank patient ich habe schwerbehinderte ausweiss ich habe pflegegrad 2.

    ich laufen mit Rollator. ich habe knie schmerzen mit bandschibe schmerzen.

    1. Hallo,
      nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Kundenservice auf und finden Sie heraus, ob eine Mobilitätslösung von ergoflix die richtige für Sie ist: 02852-945 90 00. Heute sind wir noch bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
      Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
      Ihr ergoflix-Team

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt ganz unterschiedliche Modelle. Unsere faltbaren elektrischen Rollstühle fahren beispielsweise bis zu 6 km/h vorwärts und bis zu 2 km/h rückwärts. Anders ist es beim Scoozy, dem Outdoor-Mobil von ergoflix: Hier können Sie mit bis zu 15 km/h vorwärts und mit bis zu 4 km/h rückwärts unterwegs sein. Die Angaben beziehen sich auf die Modelle in unserem Produktportfolio und können je nach Hersteller variieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie am besten direkt bei unserem Serviceteam an: 02852 - 945 90 00 oder schreiben uns eine E-Mail unter info@ergoflix.de. Heute sind wir bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihre ergoflix-Team

  10. Ich benötige Hilfe zur Beantwortung eines ergoflix L bei der AOK.ich kann leider nicht mehr sprechen nach dem Schlaganfall beide Beine und der linke Arm sind stark eingeschränkt . Ich habe die Pflegestufe 4 mein Name. Bernd H.aus Dresden

    1. Guten Tag,

      sehr gerne helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  11. Ihre beschriebene Antragsweise entspricht nicht dem Gesetz SGBV! Sobald der Arzt ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis verordnet ($ 73 Abs. 2 Nr 7 SGBV), hat die KK die Leistung zu erbringen. Der "Spitzenverband Bund der KK" kann für Hilfsmittelgruppwn die Erstattungshöhe begrenzen, der verbleibende Rest ist der Eigenanteil. Die gängige Praxis, ärztliche Verordnungen "abzulehnen" ist der KK nicht nur "verboten", weil das SGB keine Ermächtigung enthält, sondern darüber hinaus strafbar als "Untreue", Betrug usw. Und in Folge des öffentlichen Behördenstatus ($1 Abs.2 SGB X) kommt Amtsmissbrauch bis zur Rechtsbeugung $ 339 StGB in Betracht.
    Leider lässt sich das Recht der GKV gem. SGB V nicht durchsetzen, weil scheinbar kein Sozialrichter mehr über ausreichende Lesekompetenz verfügt, das BSG leider inbegriffen.
    Betrogene Anspruchsberechtigte sollten sich vom Sachbearbeiter im SGB V die Stelle zeigen lassen, die die KK zu dieser Ablehnung berechtigen soll, die gibt es nämlich nicht. $ 33 SGBV: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die erforderlich sind; das Nähere entspricht obigem...
    Verfügt der E-Rollstuhl über CE-Konformität nach MedProdV, ist er im Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen und damit fällt er unter die Pflicht-Leistungsarten gem. $11 SGB V. Um die entsprechenden Verträge mit den Leistungserbringern muss sich die KK selbst bemühen und ist vollumfänglich handlungspflichtig einschließlich Lieferung und Wartungsvertrag mit dem Sanitätshaus.

    1. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Unseren Recherchen zur Folge haben die Krankenkassen die Befugnis, über eingehende Anträge zu entscheiden und demzufolge auch eine Ablehnung auszusprechen.
      Gemäß § 33 Abs. 5b SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Anträge, die nicht genehmigungspflichtig sind, zu prüfen. Aus der Tatsache, dass eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich schließen: Anträge können sowohl positiv als auch negativ ausfallen.

      Die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Hilfsmittel müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Leistungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürfen Krankenkassen nicht bewilligen. Dies ist dem in § 12 SGB V beschriebenem Wirtschaftlichkeitsgebot zu entnehmen.
      Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass der Krankenkasse im Falle einer Ablehnung möglichst viele ärztliche bzw. therapeutische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels hervorgeht.

      Auch eine Schilderung Ihres persönlichen Umfeldes kann dazu beitragen, dass dem Widerspruch Abhilfe geschaffen wird. Wichtig hierbei ist jedoch zu wissen, dass die Krankenkassen nur dafür zuständig sind, Ihren Versicherten den „Nahbereich um die eigene Wohnung“ zum Erschließen zu ermöglichen. Dies ist unter anderem der „Fortschreibung der Produktgruppe 18 "Kranken-/Behindertenfahrzeuge" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V“ vom GKV Spitzenverband zu entnehmen, welches am 13.11.2018 veröffentlicht wurde.

      Daher bietet es sich an, im Widerspruch weniger darauf einzugehen, dass man den Rollstuhl im Auto transportieren möchte (es sein denn, die Krankenkasse erspart sich dadurch Fahrtkosten). Stattdessen ist es sinnvoller, mit der leichten und kompakten Bauweise des ergoflix zu argumentieren.

      Haben Sie Fragen dazu: Rufen Sie uns gerne an: 02852 – 945 90 00. Wir unterstützen und beraten Sie individuell!

      Ihr ergoflix-Team

  12. Krankenkasse in Berlin: die AOK Nordost.

    Unser faltbarer Elektrorollstuhl ergoflix L ist als Hilfsmittel gelistet, die Kosten für die Anschaffung können also theoretisch von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl sind, der sich wunderbar für ausgiebige Spazierfahrten .

    Praktisch auch ?

    1. Hey, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bezuschussung wird bei jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Wir haben eine Spezialistin im Hause, die Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Krankenkassenbezuschussung beantwortet. Rufen Sie uns einfach an: 02852 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 bis 17:00 Uhr). Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  13. Weshalb soll ich für einen ergoflix l plus 400 Euro zuzahlen, aber für einen der ca.1400 Euro kostet nichts der aber 130 kg wiegt.130 kg sind aber viel zu schwer für mich oder meine Frau.Ich wohne an einer viel befahrenen Kreisstraße Ortsauswärts ohne Gehwege, muß also zur Nutzung immer5km im Auto transportieren.?

    1. Hey,
      wir haben Ihre Anfrage an unsere Spezialistin zum Thema Krankenkassenbezuschussung weitergeleitet. Sie wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weiterhelfen. Möchten Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen? Rufen Sie uns gerne an: 02852-945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Wir freuen uns auf Sie!
      Liebe Grüße
      Ihr ergoflix-Team

    1. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Hilfsmittelnummer des ergoflix® L lautet: 18.46.05.0020.
      Gerne können Sie uns bei Fragen zur Beantragung unter 02852 - 945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr) anrufen. Wir freuen uns auf Sie!

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